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Rödermark hat Klage eingereicht.
Babenhäuser Straße in Ober-Roden
10.09.2011 – ( KOD ) Wie heute in der Offenbach-Post zu lesen ist, hat die Stadt Rödermark Klage gegen die vom Rechnungshof geforderten Maßnahmen/Rückzahlungen eingereicht. Betrachten wir einmal den Artikel in der Offenbach-Post.
..[]..Andernfalls hätte sie Zuschüsse und Zinsen für den Straßenbau in Höhe von fast 1,4 Millionen Euro zurückzahlen müssen…
Das bedeutet im Rückschluss: „Wir haben geklagt und müssen nichts zurückzahlen.“
Schlechter Stil für eine Zeitung.
..[]…das reduziert den Streitwert auf 188?000 Euro und hält die Prozesskosten niedrig…[]…
Ich kann mich an eine Stadtverordnetenversammlung erinnern wo eines der Themen die 3 betroffenen Straßen war.
Bürgermeister Kern sagte seinerzeit: (Aus dem Gedächtnis) Jede der 3 betroffenen Straßen müssen separat betrachtet werden.
Da ist nun die Frage legitim:
„Wenn ein Urteil für die Babenhäuser Straße gesprochen wird trifft das auch für die Odenwaldstraße zu?“
…[]…So hat Dietzenbach zum Beispiel viel Geld nach Wiesbaden zurück überwiesen, weil der Magistrat an Tempo-30-Zonen und Rechts-vor-links-Regelungen festhielt.
Nach meinen Recherchen hat die Stadt Dietzenbach in einem ähnlich gelagerten Fall kein Geld nach Wiesbaden überwiesen.
..[]..Jurist Kern und der stellvertretende Ordnungamtleiter Stephan Brockmann fuhren mit Rückendeckung des Parlaments eine dreigeteilte Strategie…[]…
Wir haben ja heute das Sommerfest der SPD. Da kann man ja mal den Vorstand und den Fraktionsvorsitzenden dazu befragen wo man nachlesen kann ob eine Rückendeckung vom Parlament vorhanden ist.
Auszug aus OP-Online
..[]…Aus der Mottenkisten musste die Stadt die Tempo-50-Schilder holen, um die Tempo-30-Zonen aufzuheben
Dafür fehlen mir alle Worte. Für wie b… hält man uns da eigentlich? Seit wann muss man in einer geschlossenen Ortschaft Schilder aufstellen die einem darauf hinweisen hier ist nur 50 erlaubt. Einfach lächerlich was da geschrieben steht.
Bei mir entsteht der Eindruck das die Offenbach-Post in Person von (Lö) nicht oder sehr schlecht die tatsächliche Sachlage recherchiert hat. Es drängt sich der Gedanke auf, man hat eine Pressemitteilung der Stadt Rödermark ohne Prüfung abgedruckt. Ich vermute, dass nur der letzte Absatz des Artikels aus der Redaktion der OP kommt.
Wenn es mir meine Frau erlaubt werde ich mein ABO bei der Offenbach-Post kündigen. Ob ich die Erlaubnis bekomme? 🙁
Ich würde mich riesig freuen wenn die Klage der Stadt Rödermark Erfolg hätte. Man die 30-Zonen wieder einführen kann und ein Rückbau der optischen Bremsen in der Odenwaldstraße nicht erforderlich wird.
Ich kann nicht so richtig an einen Erfolg glauben.
Hoffentlich werde ich eines Besseren belehrt.
Lesen Sie die auch älteren Artikel zu diesem Thema.
Rödermark. Zuschüsse für den Straßenbau Nachtrag
Rödermark Odenwaldstraße. Da wird Rödermark abgewatscht.
Rödermark Odenwaldstraße. Oh Herr Pelka, Oh Offenbach-Post
Rödermark. Frankfurter Straße
Rödermark. Frankfurter Straße. Da wird evtl. was kommen!
Odenwaldstraße Rödermark und Babenhäuser Straße.
Die Schilder sind gestellt. 🙁
Wie die Anwohner der Odenwaldstraße bereits bemerkt haben, wurde die 30-er Zone zurückgebaut. Es kann wieder mit 50 km/h durch die Odenwaldstraße (ist jetzt auch wieder Vorfahrtstraße) gefahren
werden.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die zurzeit noch eingebauten optischen Bremsen entfernt werden müssen, damit Rödermark die gewährten Förderungen ( Zuschüsse ) behalten kann.
Warum die Verantwortlichen der Stadt Rödermark nicht die Möglichkeit nutzen, punktuell die Geschwindigkeit auf 30-km/h zu begrenzen, ist mir völlig schleierhaft. Eine punktuelle Geschwindigkeitsbegrenzung ist NICHT FÖRDERUNGSSCHÄDLICH. Das hat auch Bürgermeister Kern, wie bei OP-Online zu lesen, ausgesagt.
…[] ..An gefährlichen Punkten werde die Stadt aber Tempo 30 beibehalten – was das Land auch ausdrücklich erlaubt. quelle: OP-Online.de
Da zurzeit KEINE Tempo 30 Beschränkungen in der Odenwaldstraße ausgewiesen wurde (auch nicht bei der schlecht einsehbaren Kreuzung Eisenbahnstraße/Lengertenweg) gibt es auch nach der obigen Aussage scheinbar keine gefährlichen Stellen in der Odenwaldstraße. Da fragt man sich doch, warum gab es vorher eine 30-Zone?! :-(.
Da fragt man sich weiter, was soll die Doppelstrategie (siehe weiter unten). Es gibt doch nichts Gefährliches in der Odenwaldstraße! 🙁
Unabhängig davon, ob eine Klage Erfolg haben wird oder nicht, die Logik einer solchen Klage ist mir absolut unverständlich. Sicherheit? Kann nicht sein. Sonst würde die Stadt zur Sicherheit der Bürger zumindest jetzt schon die punktuell zugelassenen 30-er Schilder aufstellen. Z.B. ab Parkplatz S-Bahn Richtung Schule. Es handelt sich hier um max. 6 Schilder an vorhandenen Masten. Es ist auch noch zu beachten, die Odenwaldstraße ist Teil des sicheren Schulwegs in Rödermark.
Auch für Klageschrift wäre es sicherlich wichtig die 30-Schilder zu montieren um damit dokumentieren wie wichtig die 30-er ZONE war/ist. Aber jetzt nichts mehr hinzustellen (obwohl möglich) … zeigt die St…….gestrichen
…[]…Gleichzeitig klagt sie gegen das Land, um Tempo 30 und rechts vor links wieder einführen zu können. Diese Doppelstrategie hat der Magistrat am Montag beschlossen, teilte Bürgermeister Roland Kern (AL) mit…[]…
Quelle: op-online.de
Werten Sie ganz einfach die Aussagen von Bürgermeister Kern. Beachten Sie die Jahreszahlen und lesen den Artikel bei faz.net zu dem ähnlich gelagerten Fall der Babenhäuser Straße in Dietzenbach.
Hier Babenhäuser Straße in Dietzenbach.
Quelle: faz.net
29. Dezember 2009
…. [] …Die Bauarbeiten für den rund 700 Meter langen Abschnitt begannen im September 1999 und nahmen 17 Monate in Anspruch. Neue Kanal- und Trinkwasserrohre wurden ebenso verlegt wie Gasleitungen. Auf rund drei Millionen Euro beliefen sich die Kosten. Der Beschilderungsplan aus dem Jahr 2000 sah vor, Babenhäuser Straße und Bahnhofstraße als Tempo-30-Zone auszuweisen. Seither gilt dort die Regelung „Rechts vor links“.Diese Umwidmung wurde im April vom Landesrechnungshof und dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen beanstandet. Die Behörden hatten überprüft, ob die Zuschüsse ordnungsgemäß verwendet wurden. Die Tempo-30-Regelung entspreche weder dem Antrag noch den Förderbedingungen, urteilten sie. Maßgeblich dafür, der Stadt einen Zuschuss zu bewilligen, sei gewesen, dass beide Straßen „verkehrswichtige innerörtliche Straßen“ darstellten. Diese dürften zwar verkehrsberuhigt sein, müssten aber als Vorfahrtstraßen ausgewiesen werden. Es entspreche nicht den Förderrichtlinien, dort pauschal eine Tempo-30-Zone mit durchgängiger „Rechts -vor-links“-Regelung einzurichten. Bis 31. Dezember soll die Stadt beide Straßen entsprechend umwidmen.
Lesen Sie den ganzen Artikel bei faz.net
Meines Wissens nach hat Dietzenbach sich das Geld für eine Klage gespart. WARUM? Die waren bestimmt der Meinung die Klage wird erfolglos bleiben.
Zur Erinnerung. Was wird gefördert
[]…Die Einbindung einer Straße in eine Tempo-30-Zone führt zwingend dazu, dass es sich nicht um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße handeln kann. Folglich darf eine Verkehrsinfrastrukturförderung nicht erfolgen bzw. müssen bereit gestellte Fördermittel im Rahmen der Zweckbindung zurückgefordert werden..[]…von ZEICHEN 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit), z.B. im Bereich von Querungsstellen im Zuge von Schulwegen oder anderen punktuellen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, nicht förderschädlich…
Ich habe mich nach den Kosten für einen evtl. Rechtsstreit erkundigt. Wenn es in der Odenwaldstraße um ca. 500.000 Euro zurückzuzahlender Zuschüsse geht, liegen die Kosten in der ersten Instanz bei ca. 10.000.00 Euro. Viel Geld für eine aus meiner Sicht zu erwartenden Niederlage. Aber der Bürger zahlt das ja gerne :-(.
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Nachtrag
Ist zwar nicht das Thema Odenwaldstraße aber es hat etwas mit Schildern zu tun.
Man muss Geld für Schilder in der Odenwaldstraße ausgeben weil dort die Verwaltung, nach Ansicht der Rechnungshof, einen Fehler korrigieren muss.
Man wird 20 Schilder aufstellen wenn die Videoüberwachung in den nächsten Jahren am Banhof installiert wird.
Aber man hat kein Geld um in Rödermark auf ein knapp 100.000,00 Euro Projekt in Waldacker hinzuweisen.
Nachtrag 10.09.2011
Klage wurde eingereicht.
Rödermark intern
Rödermark liegt im Speckgürtel von Frankfurt. Und was macht Rödermark mit diesem Standortvorteil?