Bundestag. Gasversorgung in Deutschland

Gasversorgung in Deutschland
Gasversorgung in Deutschland

Regierungsplan zur Gasversorgung
Klimaschutz und Energie/Antwort

Berlin: (hib/MIS) Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, hat die Bundesregierung nach eigenem Bekunden seit Beginn der Legislaturperiode zahlreiche ineinandergreifende, breit angelegte Maßnahmen ergriffen, um die Energieabhängigkeit von Russland in hohem Tempo zu verringern und die Energieversorgung auf eine breitere Basis zu stellen. Dies umfasst unter anderem die Befüllung der Gasspeicher, Sicherstellung der weiteren Versorgung über Norwegen sowie über LNG-Lieferungen über Terminals in EU-Nachbarstaaten und die Installation von schwimmenden LNG-Terminals an den deutschen Küsten. Das geht aus einer Antwort (20/3285) der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2982) zur Gasversorgung in Deutschland hervor. Sollte es zu einer schweren Gasmangellage kommen, griffen die Prozesse des Notfallplans Gas zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit geschützter Kunden, zu denen auch Haushalte gehören, heißt es weiter in der Antwort.
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Bundestag. Übergewinnsteuer

Bundestag. Uebergewinnsteuer
Bundestag. Uebergewinnsteuer

Prüfung einer Übergewinnsteuer
Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Besteuerung bestimmter Sachverhalte lässt sich verfassungsrechtlich bei Vorliegen von Sachgründen grundsätzlich rechtfertigen. Es komme aber auf die genaue Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage an, heißt es in der Antwort der Regierung (20/3237) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/3116), die sich nach Planungen für eine sogenannte Übergewinnsteuer erkundigt hatte. An der Prüfung der Übergewinnsteuer seien das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen beteiligt. Das Auswärtige Amt sei teilweise eingebunden gewesen. Mögliche makroökonomische Auswirkungen würden in die Prüfung miteinbezogen.
Quelle: bundestag.de

Anfrage der FDP. Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“

Urbanes Gebiet
Urbanes Gebiet

[..]Vorbemerkung der FragestellerDer Deutsche Bundestag hat im März 2017 im Rahmen der Reform des Bau-gesetzbuches die Einführung einer neuen Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) beschlossen. Ziel der Ein-führung des Urbanen Gebiets war es, in den Städten dichter und höher zu bauenund in Innenstädten das Miteinander von Wohnen und Gewerbe zu er-möglichen. Entsprechend wurde in der Baunutzungsverordnung das Maß der baulichen Nutzung in Form der Geschossflächenzahl (GFZ) und Grund-flächenzahl (GRZ) höher als beispielsweise in Wohn- oder Mischgebieten festgelegt und eine parallel erfolgende Anpassung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) hat für das Urbane Gebiet vergleichsweise höhere Geräuschimmissionsgrenzwerte festgelegt.[..] Quelle: HiB. Heute im Bundestag.

Weitere Anfragen/Antworten bei HiB.
 
Siehe auch
» Was ist ein -Urbanes Gebiet-?
 
» 03.07.2020 Ein Kommentar. Urbanes Gebiet Odenwaldstraße
» 15.06.2020 „Urbanes Gebiet“ östlich Odenwaldstraße
» 21.02.2019 Gastbeitrag zur Odenwaldstraße
» 12.03.2018 Entwicklung des urbanen Gebiets Odenwaldstraße…
» 18.08.2017 CDU Rödermark zum „Urbanen Gebiet“ Odenwaldstraße
» 16.08.2017 Info Veranstaltung Urbanes Gebiet Odenwaldstraße.
» 30.07.2019 Ungeahnte Möglichkeiten. „Urbanes Gebiet“ Odenwaldstraße.


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Deutschland und Glasfaser.

Glasfaseranschlüsse in Deutschland
Glasfaseranschlüsse in Deutschland

11,8 Prozent der Haushalte mit Glasfaseranschluss
Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung kann aktuell keine konkreten Angaben zur geplanten Novelle des Telekommunikationsgesetzes machen. Gegenwärtig werde an einem Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation ((EU) 2018/1972) gearbeitet. Die Richtlinie enthalte indes keine Regelungen, „die explizit auf den Glasfaserausbau ausgerichtet sind“, betont die Bundesregierung in einer Antwort (19/20974) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19984). Ziel sei unter dem „Grundprinzip der Technologieneutralität“ der Ausbau von sogenannten „Netzen mit sehr hoher Kapazität“. Darin hatte sich die Liberalen unter anderem danach erkundigt, mit welchen Maßnahmen die Novelle den Glasfaserausbau in Deutschland voranbringen werde.

In der Antwort gibt die Bundesregierung unter Berufung auf den Breitbandatlas (Stand: Ende 2019) zudem Auskunft über die Verfügbarkeit von Gigabit-Anschlüssen in Deutschland. Danach verfügen in der Summe 43,2 Prozent der Haushalte über einen Anschluss mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 1.000 Mbit/s. 11,8 Prozent der Haushalt sind über Glasfaser (FFTH/B) angeschlossen, 37,8 Prozent über das TV-Kabelnetz. Von Mitte 2019 bis Ende 2019 habe die Versorgung mit gigabitfähigen Anschlüsse um 9,1 Prozentpunkte stark erhöht werden können, unterstricht die Bundesregierung.

Auf die Bundesländer heruntergebrochen zeigt sich eine starke Varianz der Verfügbarkeit von Glasfaseranschlüssen (FFTH/B). Den Spitzenwert erreicht Hamburg mit einer Breitbandverfügbarkeit über FFTH/B mit 71 Prozent der Haushalt, gefolgt von Schleswig-Holstein mit 26,3 Prozent. Im Saarland steht ein solcher Anschluss für 2,6 Prozent, in Bremen für drei Prozent der Haushalte zur Verfügung.

Quelle: FDP Rödermark. Heute im Bundestag (HiB) 27.07.2020
 
Siehe auch
» 21.06.2018 Rödermark: Spatenstich für ultraschnelles Internet

Auf was man so alles achten muss.

Kraftwerk
Kraftwerk

Wissen Sie, was
– Schwarzstartfähigkeit –
bedeutet? Ich bis heute nicht.

Kraftwerke mit Schwarzstartfähigkeitt
Berlin: (hib/JOH) Wie viele schwarzstartfähige Kraftwerke es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gibt und wo diese sich befinden, möchte die FDP-Fraktion mittels einer Kleinen Anfrage (19/16316) erfahren. Außerdem fragen die Abgeordneten, welche Herausforderungen Kraftwerke mit Schwarzstartfähigkeit an die Stromnetze stellen, mit welchen Energieträgern der Strom dafür erzeugt wird und welche Kraftwerke bei Fehlen eines schwarzstartfähigen Kraftwerks für ein vergrößerndes Inselnetz herangezogen werden können.

Kraftwerke mit Schwarzstartfähigkeit sind nach Ansicht der Fragesteller besonders wichtig für die strategische Energieversorgung und insbesondere bei einem flächendeckenden Stromausfall von ganzen Regionen oder ganzen Ländern. In diesem Fall seien große Kraftwerkskapazitäten notwendig, um nach einem Stromausfall wieder ans Netz zu gelangen. Die FDP-Fraktion bemängelt jedoch, dass viele Kraftwerke dafür nicht ausgelegt seien oder sich an nicht strategischer Stelle befinden würden. Quelle: Heute im Bundestag HiB

Siehe auch
» Genehmigung für Notfall-Kraftwerk angelaufen

Bundesrat. Tagesordnungspunkte der 983. Sitzung am 29.11.2019

Bundesrat Kompakt
Bundesrat Kompakt

31 Gesetze aus dem Bundestag stehen auf der Agenda der nächsten Bundesratssitzung am 29. November 2019 – die Hälfte davon auf Bitten des Bundestages in verkürzter Beratungsfrist; dazu 17 Landesinitiativen, 7 Gesetzentwürfe aus dem Bundeskabinett und 8 Regierungsverordnungen.
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Siehe auch
» Ein Service der FDP Rödermark. Initiativen der FDP im Bundestag.

Länder wollen mehr Geld vom Bund

Bundestag
Bundestag

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat verlangt zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zusätzlichen finanziellen Einsatz des Bundes. Es sei eine gesamtstaatliche Aufgabe, „die ein zusätzliches Engagement von Seiten des Bundes auch in finanzieller Hinsicht erforderlich macht“. Dies schreibt die Länderkammer in ihrer Stellungnahme (19/11802) zum Regierungsentwurf des Haushaltsgesetzes (19/11800) sowie zum Finanzplan des Bundes 2019 bis 2023 (19/11801). In ihrer Gegenäußerung erinnert die Bundesregierung die Länder daran, dass die Länder beispielsweise durch Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehung um zehn Milliarden Euro jährlich aufwachsend entlastet werden würden. Die Bundesregierung kündigt zudem an, zeitnah die Länder an dem geplanten Maßnahmenpaket auf Grundlage der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ zu beteiligen.

Der Haushaltsausschuss wird die Einzelpläne des Regierungsentwurfes nach aktueller Planung bis zum 13. November 2019 beraten. Anfang November 2019 wird zudem die für den Bundeshaushalt 2020 maßgebliche Steuerschätzung vorliegen. Die sogenannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ist für den 14. November 2019 vorgesehen. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsgesetzes in der Ausschussfassung ist vom 25. bis zum 29. November 2019 terminiert.
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten

Siehe auch
» Heimatumlage „Starke Heimat Hessen“


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

26.09.2019 HiB. Grundsteuer wird neu geregelt

Wehret den Anfängen. Damit wir Bürger nicht weiter ausgenommen werden wie die Weihnachtsgänse, müssen wir darauf achten, wo in den anstehenden Fällen das Land, der Bund und auch die Kommune weitere Geldquellen anzapfen könnte.

Grundsteuerbremse. JETZT
Grundsteuerbremse. JETZT

Aktuell das Land.
Das Land will Gelder behalten, die den Kommunen zustehen. Die Kommunen benötigen jeden Cent. Da Rödermark nach dem Willen der Schwarz/Grünen Landesregierung wohl jährlich auf ca. 750.000,00 € verzichten muss, wird eine Grundsteuererhöhung wohl unausweichlich sein. Siehe hierzu: ACHTUNG. Das Land will uns zustehendes Geld behalten. Es geht um mehr als 750.000,00 €

Anstehende Grundsteuerreform:
In dem Gesetzentwurf und dem von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf heist es:
[..]“An die Gemeinden wird daher appelliert, die aus der Neubewertung des Grundbesitzes resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes auszugleichen, um ein konstantes Grundsteueraufkommen zu sichern„[..]
 
Der vorstehende Satz richtet sich an die Kommunen, dass man einer Grundsteuererhöhung, die durch die Grundsteuerreform kommen könnte, entgegenwirken soll.
 
Die Hebesätze an die neue Grundsteuer sollten so anpasset werden, dass die Reform nicht zu einer Steuererhöhung missbraucht wird. Die Reform sollte aufkommensneutral umgesetzt werden.
 
Die Einnahmen über die Grundsteuer B stehen der erhebenden Gemeinde/Stadt zu. Für die Berechnung der Grundsteuer benötigt die Stadt Steuermessbetrag und Hebesatz. Steuermessbetrag wird vom Finanzamt festgelegt, Hebesatz von der Stadt. Das bisherige, dreistufige Besteuerungsverfahren (1. Ermittlung des Grundsteuerwertes, 2. Steuermesszahl, 3. Hebesatz) soll beibehalten werden. Seite 10
 
Sollte sich im Rahmen der Grundsteuerreform der Steuermessbetrag nach oben verändern, wird sich auch die Belastung der Bürger erheblich erhöhen. Die Stadt ÄNDERT NICHT den Hebesatz und trotzdem könnte sich die Grundsteuer erheblich erhöhen. Dem muss entgegengewirkt werden. Es muss eine Grundsteuerbremse zum Schutz der Bürger eingeführt werden.
Für einen Beschluss zu einer Grundsteuerbremse benötigt man NICHT den genauen/finalen Gesetzestext. Die Grundsteuerbremse kann SOFORT beschlossen werden.
 
Die Grundsteuerbremse kann sich selbstverstädlich NICHT auf einzelne Grundstücke beziehen, sondern nur auf die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer.
 
Ein erste Versuche zur Einführung einer Grundsteuerbremse gab es in 2015 von FWR und FDP. Der Grund seinerzeit war nicht die Grundsteuerreform.

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Berlin: (hib/HLE) Die Grundsteuer in Deutschland wird umfassend reformiert. Dieses Ziel verfolgt der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (19/13453). Für die Erhebung der Steuer soll in Zukunft nicht mehr auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer mit einem abgeänderten Bewertungsverfahren erheben können. Dafür soll mit einem gesonderten Gesetz das Grundgesetz geändert werden.

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