Berlin: (hib/HLE) Die Besteuerung bestimmter Sachverhalte lässt sich verfassungsrechtlich bei Vorliegen von Sachgründen grundsätzlich rechtfertigen. Es komme aber auf die genaue Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage an, heißt es in der Antwort der Regierung (20/3237) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/3116), die sich nach Planungen für eine sogenannte Übergewinnsteuer erkundigt hatte. An der Prüfung der Übergewinnsteuer seien das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen beteiligt. Das Auswärtige Amt sei teilweise eingebunden gewesen. Mögliche makroökonomische Auswirkungen würden in die Prüfung miteinbezogen.
Quelle: bundestag.de
[..]Vorbemerkung der FragestellerDer Deutsche Bundestag hat im März 2017 im Rahmen der Reform des Bau-gesetzbuches die Einführung einer neuen Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) beschlossen. Ziel der Ein-führung des Urbanen Gebiets war es, in den Städten dichter und höher zu bauenund in Innenstädten das Miteinander von Wohnen und Gewerbe zu er-möglichen. Entsprechend wurde in der Baunutzungsverordnung das Maß der baulichen Nutzung in Form der Geschossflächenzahl (GFZ) und Grund-flächenzahl (GRZ) höher als beispielsweise in Wohn- oder Mischgebieten festgelegt und eine parallel erfolgende Anpassung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) hat für das Urbane Gebiet vergleichsweise höhere Geräuschimmissionsgrenzwerte festgelegt.[..] Quelle: HiB. Heute im Bundestag.
11,8 Prozent der Haushalte mit Glasfaseranschluss
Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung kann aktuell keine konkreten Angaben zur geplanten Novelle des Telekommunikationsgesetzes machen. Gegenwärtig werde an einem Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation ((EU) 2018/1972) gearbeitet. Die Richtlinie enthalte indes keine Regelungen, „die explizit auf den Glasfaserausbau ausgerichtet sind“, betont die Bundesregierung in einer Antwort (19/20974) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19984). Ziel sei unter dem „Grundprinzip der Technologieneutralität“ der Ausbau von sogenannten „Netzen mit sehr hoher Kapazität“. Darin hatte sich die Liberalen unter anderem danach erkundigt, mit welchen Maßnahmen die Novelle den Glasfaserausbau in Deutschland voranbringen werde.
In der Antwort gibt die Bundesregierung unter Berufung auf den Breitbandatlas (Stand: Ende 2019) zudem Auskunft über die Verfügbarkeit von Gigabit-Anschlüssen in Deutschland. Danach verfügen in der Summe 43,2 Prozent der Haushalte über einen Anschluss mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 1.000 Mbit/s. 11,8 Prozent der Haushalt sind über Glasfaser (FFTH/B) angeschlossen, 37,8 Prozent über das TV-Kabelnetz. Von Mitte 2019 bis Ende 2019 habe die Versorgung mit gigabitfähigen Anschlüsse um 9,1 Prozentpunkte stark erhöht werden können, unterstricht die Bundesregierung.
Auf die Bundesländer heruntergebrochen zeigt sich eine starke Varianz der Verfügbarkeit von Glasfaseranschlüssen (FFTH/B). Den Spitzenwert erreicht Hamburg mit einer Breitbandverfügbarkeit über FFTH/B mit 71 Prozent der Haushalt, gefolgt von Schleswig-Holstein mit 26,3 Prozent. Im Saarland steht ein solcher Anschluss für 2,6 Prozent, in Bremen für drei Prozent der Haushalte zur Verfügung.
Wissen Sie, was
– Schwarzstartfähigkeit –
bedeutet? Ich bis heute nicht.
Kraftwerke mit Schwarzstartfähigkeitt
Berlin: (hib/JOH) Wie viele schwarzstartfähige Kraftwerke es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gibt und wo diese sich befinden, möchte die FDP-Fraktion mittels einer Kleinen Anfrage (19/16316) erfahren. Außerdem fragen die Abgeordneten, welche Herausforderungen Kraftwerke mit Schwarzstartfähigkeit an die Stromnetze stellen, mit welchen Energieträgern der Strom dafür erzeugt wird und welche Kraftwerke bei Fehlen eines schwarzstartfähigen Kraftwerks für ein vergrößerndes Inselnetz herangezogen werden können.
Kraftwerke mit Schwarzstartfähigkeit sind nach Ansicht der Fragesteller besonders wichtig für die strategische Energieversorgung und insbesondere bei einem flächendeckenden Stromausfall von ganzen Regionen oder ganzen Ländern. In diesem Fall seien große Kraftwerkskapazitäten notwendig, um nach einem Stromausfall wieder ans Netz zu gelangen. Die FDP-Fraktion bemängelt jedoch, dass viele Kraftwerke dafür nicht ausgelegt seien oder sich an nicht strategischer Stelle befinden würden. Quelle: Heute im Bundestag HiB
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat verlangt zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zusätzlichen finanziellen Einsatz des Bundes. Es sei eine gesamtstaatliche Aufgabe, „die ein zusätzliches Engagement von Seiten des Bundes auch in finanzieller Hinsicht erforderlich macht“. Dies schreibt die Länderkammer in ihrer Stellungnahme (19/11802) zum Regierungsentwurf des Haushaltsgesetzes (19/11800) sowie zum Finanzplan des Bundes 2019 bis 2023 (19/11801). In ihrer Gegenäußerung erinnert die Bundesregierung die Länder daran, dass die Länder beispielsweise durch Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehung um zehn Milliarden Euro jährlich aufwachsend entlastet werden würden. Die Bundesregierung kündigt zudem an, zeitnah die Länder an dem geplanten Maßnahmenpaket auf Grundlage der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ zu beteiligen.
Der Haushaltsausschuss wird die Einzelpläne des Regierungsentwurfes nach aktueller Planung bis zum 13. November 2019 beraten. Anfang November 2019 wird zudem die für den Bundeshaushalt 2020 maßgebliche Steuerschätzung vorliegen. Die sogenannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ist für den 14. November 2019 vorgesehen. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsgesetzes in der Ausschussfassung ist vom 25. bis zum 29. November 2019 terminiert.
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Rödermark intern Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
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