CDU Rödermark zum „Urbanen Gebiet“ Odenwaldstraße

„Urbanes Gebiet“ Odenwaldstraße.

Bei der Infoveranstaltung der CDU zu dem Prüfantrag „Urbanes Gebiet Odenwaldstraße“ haben sich ca. 40 Zuhörer ( sieben dürfte der CDU angehört haben) eingefunden. Besucher anderen Parteien konnte ich nicht ausmachen. Die Aufteilung der Zuhörer ganz grob: 50% Gewerbetreibende und 50% Anwohner. „Urbanes Gebiet“ in Deutschland erst seit März 2017 möglich.

Einleitend machte Herr Gensert ausdrücklich darauf aufmerksam, dass über alles, was er zu dem Antrag zu sagen hat, noch geprüft werden muss. Der gestellte Antrag der Koalition ist ein PRÜFantrag. Grundsätzlich muss zunächst festgestellt werden, ob ein „Urbanes Gebiet Odenwaldstraße“ überhaupt sinnvoll ist. Herr Gensert glaubt zu wissen, dass sich an der Odenwaldstraße (ohne Änderung der Bebauungsmöglichkeiten), keine neuen Gewerbebetriebe ansiedeln werden. Das „Urbane Gebiet“, mit der Möglichkeit, Gewerbe und Wohnbebauung (weitergehend als heute in dem Gewerbegebiet) gleichermaßen zu gestatten, bietet ganz andere Chancen. Auch den Wertanstieg der Grundstücke dürfte für die Eigentümer von Interesse sein. Herr Gensert forderte die Grundstückseigentümer auf, sich schon in der jetzigen Phase lautstark bemerkbar zu machen.

Im Gegensatz zu einem „Gewerbegebiet“, fordert ein „Urbanes Gebiet“ niedrigere Lärmemission. Aus diesem Grund befürchten Gewerbetreibende, im Falle einer anliegenden Wohnbebauung, eine Prozesswelle. Diese Angst versuchte Herr Gensert mit dem Hinweis auf Bestandsschutz zu zerstreuen. Ist Bestandsschutz auch bei einem Verkauf gegeben? Sollte eine Wohnbebauung in der Nähe eines bestehenden Betriebs mit einer Lärmemission von über 63dB(A) bzw. nachts 45 dB(A) entstehen, hat, so Herr Gensert, der Bauherr der Wohnbebauung für den passiven Lärmschutz zu sorgen.

Der überwiegende Teil der Zuhörer (Gewerbetreibende und Anwohner) lehnten die Umwandlung in ein „Urbanes Gebiet“ ab. Anwohner befürchten wohl mit Recht, dass die Odenwaldstraße nach weiterer Wohnbebauung einen Kollaps erleiden wird.
Die Odenwaldstraße wird zur Hauptschlagader von Rödermark.
Die Lärmbelästigung stark ansteigen wird.
Die Luft in der Odenwaldstraße wird sehr schlecht werden.
Für eine Frischluft-Durchlüftung kann dort nicht gesorgt werden.
Die Wohnqualität wird weiter sinken.
Das Parkraumproblem wird sich weiter verschärfen.
Das die Odenwaldstraße eine stärkere Belastung zu verkraften hat, sah auch Herr Gensert so.

Es wurde auch offen die Vermutung ausgesprochen, dass sich vermutlich nur max. 3 Grundstückseigentümer ihre Grundstücke (große Flächen) für eine Wohnbebauung bereitstellen werden. Und als DER Profiteur der Umwandlung in ein „Urbanes Gebiet“ wurde Herr Jürgen G. ausgemacht.

Fazit. Keine große Zustimmung. Festzuhalten sei aber, dass es die erste Veranstaltung in diesem Rahmen war. Wie bei der Veranstaltung der AL am Mittwoch von Herrn Gerl festgehalten wurde, gibt es auch noch kein Beispiel dafür, wie man ein bestehendes und bebautes Gewerbegebiet in ein „Urbanes Gebiet“ umgewandelt hat.

Die CDU will sich den Bürgern zu einem späteren Zeitpunkt (mit den neuen Erkenntnissen aus dem Prüfantrag) sich den Fragen der Bürger erneut stellen.

Man hörte Sätze wie:
Alles so belassen.
Illegales legalisieren.
Da wird doch was gemauschelt.
Da will man uns doch verarschen.
Lass den Großgrundstücksbesitzer sein Grundstücke behalten. Kann er dann ja mit in die Kapellenstraße nehmen.

 
Gewerbegebiet: Wohnbebauung nicht bzw. in ganz strengen Grenzen möglich.
Urbanes Gebiet: Wohnbebauung und/oder Gewerbebebauung (max. 63 dB(A) bzw.45 dB(A)) möglich.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

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