Obertshausen. Versprochen und nicht gebrochen

Nachtrag. Stellenplan Erzieher Obertshausen. Achten Sie auf S8b

Stellenplan Obertshausen Haushalt 2018/2019 Seite 350
Stellenplan Obertshausen Haushalt 2018/2019 Seite 350

 
Obertshausen. Versprochen und nicht gebrochen

[..]Und auch die Erzieherinnen können sich freuen. Denn nun kann auch die im Februar beschlossene Höhergruppierung in Stufe S8 umgesetzt werden, ebenso die Einführung des Stadteuro für Tagespflegekräfte.[..] Quelle: OP-Online .

Aus der heutigen Sicht: Das Einlösen eines solchen Versprechens in 06.2015 bedeutet, die Höhergruppierung der Erzieher erfolgt zunächst in die Gruppe S8 und dann nach neuem Tarifabschluss nach S8b. Hätte man das Versprechen nicht gehalten, so wären die Erzieher wie in Rödermark nur in der Gruppe S8a (nach Tarifabschluss der Name für S6).

Erzieher in Obertshausen S8b
Erzieher in Obertshausen S8b
Quelle: Haushaltsplan 2017 Obertshausen Seite 319.

 
Zum Vergleich der Stellenplan von 2015
Erzieher in Obertshausen 2015 (S6)
Erzieher in Obertshausen 2015 (S6)
Quelle: Haushaltsplan 2015 Obertshausen Seite 391

Für Rödermark siehe
Zusammenfassung Höhergruppierung der Erzieher in Rödermark

Rödermark Erzieher. Sondersitzung des Ältestenrates

Heute findet die von der FDP beantragten Sondersitzung des Ältestenrates statt.
FDP fordert Aufklärung zu: Bezahlung, Höhergruppierung der Erzieher/-innen in Rödermark?
Sondersitzung des Ältestenrates beantragt: „Was wurde vertuscht?“

Unter anderem dürften wohl folgende Fragen gestellt werden. Die Antworten verbleiben im Sitzungssaal und stehen deshalb nicht zur Verfügung.

Höhergruppierung
Warum erfolgte gemäß STAVO-Beschluss die Höhergruppierung (S6 nach S8) der Erzieher/-innen mit Genehmigung des Doppelhaushaltes 2015/2016 nicht spätestens zum 01.08.2015 – zumal der 01.01.2015 schon zugesagt war?

Tarifeinigung
Die Tarifeinigung wurde am 30.09.2015 mit rückwirkender Gültigkeit ab dem 01.07.2015 beschlossen. Damit entfiel die vormaligen „S6“ und „S8“ zugunsten von „S8a“ und S8b“. Da zwischen der Haushaltsgenehmigung und der Tarifeinigung lediglich 2 Monate lagen, stellt sich die Frage, ob seitens der Stadt diese Tarifentwicklung a.) überhaupt verfolgt wurde und b.) welche Reaktion es seitens der Stadt nach Abschluss des Tarifvertrages am 30.09.2015 gab? Was wurde unternommen oder rechtlich geprüft? Ab wann genau hat die Stadt die Zahlungen gemäß Nebenabrede/Zusatzvereinbarung vom 30.01.2015 eingestellt?

Zusatzvereinbarung/Nebenabrede
Was genau und nach welcher Berechnungsgrundlage wurde auf Basis der Zusatzvereinbarung/Nebenabrede vom 30.01.15 in der Zeit vom 01.01.2015 bis 30.06.2015 gezahlt? Warum wurde die Zusatzvereinbarung/Nebenabrede vom 30.01.2015 mit Hinweis auf die Neugruppierung in S8a (die mit Gültigkeit vom 01.07.2015 erfolgte) erst zum 15.12.2016 widerrufen?

Widerruf der Nebenabrede/Zusatzvereinbarung
Ist der Widerruf der Nebenabrede überhaupt rechtswirksam (vgl. Urteil AG OF, Seite 8, Absatz 3)?

Zurückstufung
In der Tarifeinigung vom 30.09.2015 heißt es: „(…) Beschäftigte, die nach den vorstehenden Regelungen einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet sind, werden stufengleich und unter Beibehaltung der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in diese Entgeltgruppen übergeleitet (…)“. Wurden Mitarbeiter zurückgeSTUFT?

Elterndialog – Anhebung der KiTa Gebühren um 2% und 1%
Mit den Eltern wurde Mitte/Ende 2014 der Dialog hinsichtlich der Erhöhung der KiTa-Gebühren gesucht. Als Konsens wurde eine 3%ige Erhöhung ausgemacht, wovon 1% ausdrücklich für die Höhergruppierung der Erzieher/-innen ausgemacht wurde. Bis heute hat diese Höhergruppierung “außer der Reihe“ faktisch nicht stattgefunden. Ist damit nicht der „Pakt“ mit den Eltern gebrochen worden und eine Rückerstattung der 1% Erhöhung angezeigt?

 
Siehe auch
» Zusammenfassung Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung KiGa
» Helfmann (CDU) stellt Programm für Bürgermeisterwahl vor
» Artikel mit QR-Code


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Heftiges Gezerre ums Kita-Gehalt

Schon wieder die Erzieher kann man sich fragen?
Das ist auch mal eine spannende Geschichte, die unter Umständen so richtig ins Geld gehen kann und von uns Bürgern zu zahlen wäre. Für mich war von Beginn an die Aktion, nach dem „Gießkannenprinzip“ eine bestimme Gruppe von Mitarbeitern in eine höhere Gehaltsstufe zu hieven, ein sehr unausgegorenes Unterfangen. Und was ist daraus geworden? Wenn Sie die Zusammenfassung lesen, könnten auch Sie zu dem Schluss kommen, dass den Erziehern etwas zugesagt wurde und letztendlich die Umsetzung nicht erfolgte. So sieht jedenfalls meine Schlussfolgerung aus.
Die FDP Rödermark will das Gerichtsurteil zur Höhergruppierung im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 im Rahmen einer Sondersitzung erörtern.
Dies hier wird sicherlich nicht der letzte Artikel vor der Bürgermeisterwahl zu diesem Thema sein.

Heftiges Gezerre ums Kita-Gehalt
In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube ) wird von Höhergruppierung gesprochen.

Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016. Die Aussage zu der Höhergruppierung in dem Video ist in vielen anderen Unterlagen nachvollziehbar.


Zu dem Artikel im Dreieich Spiegel (Mittwoch, 28.12.2016)
„Heftiges Gezerre ums Kita-Gehalt“

Herr Köhler (Dreieich Zeitung), Sie schreiben „Apropos, kompliziert. Das ist die Materie tatsächlich“.
Herr Köhler, Sie haben im Prinzip recht und das „Komplizierte“ dürfte vielen sehr recht sein. Kochen Sie aber alles ohne Ausschmückung wie eine gute Soße zusammen, dann bleibt nur noch gehaltvolles übrig.

Alles wäre mit EINER Frage beantwortet und der Auslöser des Durcheinanders gefunden.
Frage: „Warum sind die Erzieher nicht wie vereinbart (höre Aussage im Video) am 1.8.2015 in die EgS8 (ohne a oder b) eingruppiert worden?

Hätte die Stadt ihre Zusage eingehalten (höre den Bürgermeister im Video) und die Erzieher wie geplant nach dem „Gießkannenprinzip“ (nach der Haushaltsgenehmigung 2015/2016) am 1.8.2015 in die S8 (ohne a oder b) hochgruppiert, dann würden die Argumente der Stadt vermutlich ins Leere laufen. Die Nebenabrede wäre beendet und die Erzieher in der EgS8. Am 1.8.2015 war weder EgS8a noch EgS8b in Sicht. Nach dem Tarifabschluss (Einigungspapier 30.09.2015) hätten sich man die in der EgS8 (ohne a oder b) befindlichen Erzieher von EgS8 eigentlich nach EgS8b Hochgruppieren müssen. Unabhängig der Beschäftigungsmerkmale. Und dann hätten wir nach Berechnung der SPD Rödermark jährlich 300.000,00 Euro an Mehrkosten zu zahlen und der Bürgermeister und Kämmerer Roland Kern enorme Probleme mit der Haushaltsgestaltung 2017/2018.

Bürgermeister Roland Kern könnte anführen, dass der Fachbereich 4 vermutlich einen Fehler begangen hat und die außertarifliche Höhergruppierung ohne massive Gebühren- (Steuer-) Erhöhung kaum zu stemmen sei. Allerdings hat auch der Bürgermeister die Nebenabrede mit unterzeichnet.

Nebenabrede

Nebenabrede Erzieher.
Nebenabrede Erzieher.

 
Ist der erfolgte Widerruf der Nebenabrede wirksam?
Ist der erfolgte Widerruf wirksam
Ist der erfolgte Widerruf wirksam

 

Weiterführende Informationen

[..]Sozialdezernent Rotter wollte die Gewerkschaftsforderungen nicht im Detail kommentieren. Er wies darauf hin, dass die Stadt mit der – dem Personalmangel geschuldeten – Höhergruppierung auf S?8 den Erzieherinnen weit entgegengekommen sei. Das koste die Schutzschirmkommune jährlich 200.000 Euro mehr. Um dies zu finanzieren, erhöht sie die Kita-Gebühren bis 2019 jedes Jahr um drei Prozent. Quelle: OP-Online.de

[..]unterzeichnet von Herrn Rotter „….mit Beginn des Kalenderjahres 2015, eine bessere Gehaltsgruppe erhalten, um auf den dramatischen Fachkräftemangel zu reagieren……. Quelle: Brief an die Eltern vom 4.8.2014 Seite 2.

Dass dem Bürgermeister die Klage der Erzieherin im Wahljahr des Bürgermeisters nicht gelegen kommt, ist verständlich. Die FDP Rödermark beschreibt die Situation wie folgt:

[..]Nach einem handwerklich, arbeitgeberisch und wie sich zeigt wohl auch juristisch extrem schlecht gemachten Verfahren zur besseren Bezahlung der Erzieher/-innen steht die Verwaltungsspitze, Bürgermeister Roland Kern und Erster Stadtrat und zuständiger Dezernent Jörg Rotter, nun vor einem völligen Scherbenhaufen: Mitarbeiter, die gegen den eigenen Arbeitgeber klagen (müssen), eine Vereinbarung mit Eltern, die nie das Papier wert war, auf dem sie geschrieben wurde, der massive Vertrauensverlust seitens der Erzieher/-innen (d.h. Mitarbeiter/-innen der Stadt) gegenüber dem Arbeitgeber „Stadt Rödermark“ und nun auch noch „on top“ die zu erwartenden finanziellen Mehrbelastung der Stadt, um die absehbaren Mehrkosten für die Besoldung der Erzieher/-innen zu bezahlen. Quelle: FDP Rödermark

 
 
FDP Rödermark fordert Aufklärung.
» Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung KiGa
» Sondersitzung beantragt.
» Ergänzung zu dem OP-Artikel. Erzieherin klagt gegen die Stadt


Rödermark intern.
Fehlerhafter Haushaltszahlen 2024-2025
Fehlerhafte Haushaltspläne wurden den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt.

Gemeinsamkeiten zwischen Clark Griswold und Erzieher

Beiden hat ihr Chef in der friedvollen Weihnachtszeit Einkommensverschlechterungen schriftlich zukommen lassen.
„Schöne Bescherung“ und frohe Weihnachten.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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FDP Rödermark fordert Aufklärung. Sondersitzung beantragt.

In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube ) wird von Höhergruppierung gesprochen.

Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016.


 
FDP fordert Aufklärung: Bezahlung der Erzieher/-innen in Rödermark?
Sondersitzung des Ältestenrates beantragt: „Was wurde vertuscht??“

Die FDP hat Puls.
Die Freien Wähler, obwohl diese keinen Kandidaten zur Bürgermeisterwahl stellen, haben Puls.
Die SPD hat Puls.

Wer diesen unglaublichen Vorgang wohl kaum zu beanstanden hat, sind CDU und die AL/Die Grünen.
Der Initiator (Fachbereich 4 Herr Rotter) bzw. der Bürgermeister, der es glattzubügeln hat, wird es schwer haben eine schlüssige Erklärung abzugeben. Ich bin mir auch sehr sicher, von Herrn Rotter werden wir zu dem mittlerweile komplizierten Vorgang nichts zu hören bekommen. 🙁

Pressemeldung der FDP Rödermark

[..]Mitarbeiter, die gegen den eigenen Arbeitgeber klagen (müssen), eine Vereinbarung mit Eltern, die nie das Papier wert war, auf dem sie geschrieben wurde, der massive Vertrauensverlust seitens der Erzieher/-innen (d.h. Mitarbeiter/-innen der Stadt) gegenüber dem Arbeitgeber „Stadt Rödermark“ und nun auch noch „on top“ die zu erwartenden finanziellen Mehrbelastung der Stadt, um die absehbaren Mehrkosten für die Besoldung der Erzieher/-innen zu bezahlen.[..] Quelle: FDP Rödermark

 
Pressemeldung der FWR

Ein noch größerer Skandal aber ist, dass die Stadtverordneten im Zuge der Haushaltsberatungen mit keinem Wort über den Stand der Gerichtsverfahren und die daraus erwachsenden Risiken informiert wurden. Die FREIEN WÄHLER fordern hier eine schnelle und vollständige Aufklärung wann der Kämmerer was gewusst hat und warum das Parlament nicht informiert wurde. Selbst wenn Herr Kern irgendeinen Paragraphen ausgraben sollte, nach dem sein Verhalten nicht zu rügen sei, so bleibt es in jedem Fall moralisch völlig unakzeptabel wenn ehren-amtlich wirkenden Stadtverordneten von den hauptamtlichen Vertretern der Stadt Rödermark wesentliche Informationen vorenthalten werden. Die Bürger Rödermarks sollten gut überlegen, wen sie am 5. Februar 2017 zum Bürgermeister wählen. Quelle: Blog für Rödermark

 
Pressemeldung der SPD Rödermark

Hidir Karademir beklagt hierzu: „Über dieses Risiko, bereits durch einen Gerichtsbeschluss von Mitte November bekannt, hätten wir als Stadtverordnete in den Haushaltsberatungen informiert werden müssen. Für dieses Desaster trägt Herr Kern die Verantwortung. Uns Stadtverordneten weiß zu machen, dass alles im bester Ordnung sei, entpuppe sich über Nacht zu einer Nebelgranate. Parallel versprochene Wahlgeschenke an die Vereine dürften sich heute leider als nicht mehr gegenfinanzierbar erweisen.“ Quelle: Erzieherin gewinnt Prozess gegen die Stadt Rödermark

Siehe auch
» Erzieherin klagt gegen die Stadt
» Zusammenfassung. Erzieher zugesagte Eingruppierung S6 nach S8 (S8. Ohne a oder b)


Rödermark intern.
Fehlerhafter Haushaltszahlen 2024-2025
Fehlerhafte Haushaltspläne wurden den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt.

Bemerkung des Monats.

Thema: Erzieherin klagt gegen die Stadt

Kern informiert Magistrat
Zitat so wie geschrieben bei fr-online. Kern informiert Magistrat

Sollte man wissen. Der Magistrat ist zum Stillschweigen verpflichtet.
Der Magistrat hat bei der Verabschiedung des Haushalts kein Stimmrecht.
Das war die Antwort auf:

Das Gericht fällte das Urteil bereits Mitte November. Das heißt für die SPD: In den Beratungen für den am 7. Dezember beschlossenen Doppelhaushalt war Bürgermeister Roland Kern (AL/Grüne) das finanzielle Risiko für die Stadt bekannt – schließlich war er Beklagter. „Kern hätte die Stadtverordneten darüber informieren müssen“, meint Diekmann. Schließlich könnten die zu erwartenden Mehrkosten den Doppelhaushalt gefährden. Quelle: fr-online.de



Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Höhergruppierung Erzieher

Hätte ich fast vergessen. Da gab es doch am 15.11.2016 eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in Offenbach zu der angeblich zugesagten Höhergruppierung der Erzieher(innen) in Rödermark? Hier die Zusammenfassung.

Man hört nur Bruchstücke zu dem Ausgang dieser Verhandlung. Aber das, was man hört, hört sich nicht gut/nicht gut an.
Es kommt auf den Standpunkt an. Aus Sicht der Klagenden könnte es sich gut anhören.

Aus der Stavo vom 8.12.2016
Die gute Fee hat wieder zugeschlagen.
Kurz vor der Stadtverordnetenversammlung (Sitzungstag 2) wurde ein Papier mit einer frohen Botschaft der guten Fee verteilt. Rödermark zahlt 340.000,00 Euro weniger an Kreis-/ Schulumlage. Davon können nun 300.000,00 Euro in das Budget „4.1 Kinder“ mit der Bemerkung „Aufhebung der Personalkosten-Reduzierung Kita“ aufgenommen werden.


Rödermark intern.
Fehlerhafter Haushaltszahlen 2024-2025
Fehlerhafte Haushaltspläne wurden den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt.

Ein guter Tag für die Bürger von Rödermark

Heute vor dem Arbeitsgericht. Ein guter Tag für die Bürger von Rödermark
 

Arbeitsgericht Offenbach 12-09-2011
Arbeitsgericht Offenbach 12-09-2011

Klage gegen die Stadt Rödermark. Eingruppierung der Erzieher. Heute Gütetermin.

Die Bürger von Rödermark können sich tierisch freuen. Bei dem heutigen Gütetermin wurde eine der Klagen gegen die Stadt Rödermark zurückgezogen. Damit bleiben den Bürgern zunächst die hohen Kosten für die Höhergruppierung der Erzieher erspart. Die Eltern der Kindergartenkinder zahlen weiterhin 1% zusätzlich für nicht eingehaltene außertarifliche Versprechungen des hauptamtlichen Magistrats.

Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden.
Gemäß der in den Gesprächen mit den Elternbeiräten getroffen Vereinbarung werden die Gebührensätze ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 linear jährlich um 3 % erhöht. Quelle: Bürgerinformatinssystem

Die Erzieher werden sich, wenn die noch anhängende Klage ähnlich ausgeht, mit der jetzigen Eingruppierung zufrieden geben müssen.

Ablauf. Gefühlte 15 Minuten einschl. einer Unterbrechung
Die Richterin versuchte den Sachverhalt zu erklären, der gleich darauf vom Rechtsanwalt des Klägers richtig gestellt werden musste.

Den von der Stadt, Rechtsanwalt und Bürgermeister, vorgetragenen Argumente konnte ich inhaltlich nicht nachvollziehen. Stichwortartig. Es fielen Sätze (sinngem.) wie: „Man hat doch Zulagen gezahlt. — Es gibt doch Leistungsprämie. — Die Stadt hat wie andere Städte auch kein Geld — Tätigkeitsmerkmale — usw. usw.–“ Ich bekomme schon beim Schreiben wieder Puls.

Oder konnte/durfte man wegen der Tätigkeitsmerkmale eine Höhergruppierung von Anfang an nicht realisieren?

Angesprochen wurde auch aus dem Vertrag mit dem Erzieher der §4. Gut wäre es den, Vertrag und damit auch den §4 zu kennen. Evtl. erscheint dann ja alles in einem etwas anderem Licht.

Klage wurde zurückgezogen.

Mit der Erfahrung von heute würde ich mich niemals einem Rechtsvertreter von Verdi anvertrauen.

Fazit:
Nach meinem Verständnis zu Recht, Gesetz und gemachte Zusagen der Obrigkeit hat heute die Ungerechtigkeit einen Sieg errungen. Ein Schlag ins Gesicht für die Stadtverordneten, die der Höhergruppierung zum Haushaltsjahr 2015 zugestimmt haben (TOP 10.1). Auch im Haushaltsplan wurde unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, die Erzieher (S6) werden im Haushaltsjahr 2015 höher eingruppiert. Planstellen nach S6 sind nicht mehr aufgeführt. Den Angaben im Stellenplan nach ist die Höhergruppierung im Haushaltsjahr 2015-2016 für ALLE Erzieher (S6) eingearbeitet. Höhergruppiert nach S8 und nicht in die ähnlich lautende S8a oder S8b.

In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube ) wird von Höhergruppierung gesprochen.
Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016.
 
Siehe auch
» 18.07.2016 Teminvorschau. Arbeitsgericht Offenbach
» 19.07.2016 Anderer Kläger. Erster Gütetermin.
» 22.06.2016 -Goldener Pinsel- für Rotter und Kern fürs Anschmieren der Erzieherinnen und Erzieher
» 19.12.2013 Kita-Gebühr steigt Jahr für Jahr


Rödermark intern.
Fehlerhafter Haushaltszahlen 2024-2025
Fehlerhafte Haushaltspläne wurden den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt.

Magistrat Rödermark. Kann man da nicht jegliche Achtung verlieren?

Rödermark. Kann man da nicht jegliche Achtung vor dem hauptamtlichen Magistrat der Stadt Rödermark verlieren?

Am 6.7.2016 in der Frankfurter Rundschau

? ? ?

[..]Erster Stadtrat Jörg Rotter (CDU) hatte schon in den Ausschüssen eine Vereinbarung zur Höhergruppierung dementiert. Die Stadt habe vielmehr persönliche Zulagen bezahlt – das Ganze sei also Freiwilligkeit. Quelle: fr-Rundschau

Was steht eigentlich im Stellenplan? So wie ich das erkennen kann KEIN Erzieher mehr in der S6. Alle in der S8.

Stellenplan im Doppelhaushalt 2015-2016, Seite 66
Stellenplan im Doppelhaushalt 2015-2016. Seite 66

? ? ?

Na das ist ja man nett gewesen von Herrn Rotter. Er hat die Ausschüsse informiert. Die wissen jetzt was. Hat er es auch den Eltern und Erziehern mitgeteilt? Was ist mit dem 1% der Gebührenerhöhung? Die Höhergruppierung ist NICHT erfolgt. Müssen nicht jetzt z.B. ab 2017 die Gebühren gesenkt werden? Ist die Stadtverordnetenversammlung nicht letztendlich dem von Herrn Rotter vorgeschlagenen Antrag gefolgt? Haben nicht die Stadtverordneten bis zuletzt gedacht – die Erzieher werden nach S8 eingruppiert? Hat nicht die Koalition den Antrag für eine Höhergruppierung nach S8 im Zusammenhang mit der Erhöhung der KiGa/KiTa Gebühren beschlossen?

Wissen Sie was, Herr Rotter den Eltern schriftlich mitgeteilt hat?

Höhergruppierung der Erzieher
Höhergruppierung der Erzieher

Brief an die Eltern Seite1 und Seite2

Sprach BM Roland Kern nicht in einem Video (hier das Video) nicht auch von einer Höhergruppierung?

Die Zwischenlösung, bezahlen nach S8 bis der Haushalt genehmigt wird (Aussage BM im Video), erfolgte exakt nach den Regel des Tarifvertrags.

Antrag zur Zurücknahme
Ich bin kein Jurist, aber ich meine, dass ich mittlerweile halbwegs in der Lage bin, Anträge zu lesen und zu bewerten. Und was da in dem Antrag der Verwaltung „Zurücknahme der gewährten persönlichen Zulagen“ ist aus meiner Sicht das Papier nicht wert, auf dem der Antrag geschrieben steht. Wäre es ein Antrag der Opposition gewesen, die Rede von Herrn Michael Gensert hätte ich gerne gehört.
Ob dieser Antrag überhaupt in die Stavo gehört, sei einmal dahingestellt. Sehen wir uns die Begründung an.
Die Begründung in dem Antrag.
Gründe:
1. Die Vergütung entsprechend der alten Eg S 8 war eine übertarifliche Leistung und entsprach nicht der tariflichen Eingruppierung.
Richtig. Man hatte ja noch nicht, so wie vereinbart, die Erzieher ab dem 1.1.2015 in die Gruppe S8 eingruppiert.
Man darf es nicht „übertarifliche Leistung“ nennen, sondern nur als „Zwischenlösung“ bis der Haushalt genehmigt ist. Danach sollte dann die Höhergruppierung erfolgen, die man nicht als „übertariflich“ bezeichnen darf.
So ist es auch in dem Video zu hören.

2. Übertarifliche Zahlungen waren in der Vergangenheit und sind in der Zukunft freiwillige Leistungen (Schutzschirmvertrag).
Was soll der Hinweis auf Schutzschirmvertrag. Laut Auskunft des damaligen RP, Herr Baron, kann die Kommune das Personal nach eigenem Gusto entlohnen. Es muss nur der Abbaupfad eingehalten werden. Mail von H. Baron

3. Die Tätigkeitsmerkmale der Eg S 8 (alt) bzw. Eg S 8b (neu) sind zzt. nicht erfüllt.
Ist doch wohl völlig klar. Herrn Rotter ist doch bekannt gewesen, dass die Erzieher, die er in die S8 eingruppieren will, nicht die Tätigkeitsmerkmale der S8ler besitzen. Aber die Tätigkeitsmerkmale haben bei der Höhergruppierung KEINE Rolle gespielt. Die Eingruppierung sollte ausschl. den Zweck erfüllen, für Rödermark neue Erzieher zu gewinnen bzw. zur Qualitätssicherung. Der Arbeitgeber hat gewollt, dass der Arbeitnehmer in eine andere Gehaltsgruppe aufsteigt. Unabhängig davon, ob seine Tätigkeitsmerkmale der entsprechenden Gruppe entsprechen. Ich denke, Juristen sprechen dann von ei­ner kon­sti­tu­ti­ven Eingruppierung. Aber, ob es dann alles so ist, kann man erst dann genau beurteilen, wenn man den Arbeitsvertrag vorliegen hat. Anzeichen dafür, dass auch im Arbeitsvertrag die Höhergruppierung aufgeführt ist, kann man dem Bericht der SPD zur Stavo entnehmen. .
Anschreiben an die Eltern mit Hinweis auf Höhergruppierung

4. Für den Fall, dass in Zukunft in Einzelfällen die Voraussetzungen für Vergütung nach Eg S 8b erfüllt wären, müssten dann weitere übertarifliche Sonderregelungen geschaffen werden.
Hmm, die „Sonderregelung“ war ja eigentlich die, dass man Erzieher nach S8 eingruppiert. S8 ist richtig, da es am 1.1.2015 die neue Bezeichnung S8b noch nicht gab. Aber, ob man die vorerst gescheiterte Höhergruppierung als „übertarifliche Sonderregelung“ bezeichnen kann/darf, wage ich zu bezweifeln. Werden Mitarbeiter einer Gruppe zugeordnet, ist das doch keine „übertarifliche Sonderregelung“; oder?

5. Eine erneute übertarifliche Bezahlung ist nicht finanzierbar.
Was bedeutet eine „erneute übertarifliche …… ist nicht finanzierbar“. Wer redet von übertarifliche Bezahlung. Man hat von der Stadt Rödermark eine klare Begründung für die Eingruppierung genannt. Was bitte ist daran übertariflich? Die Erzieher hätten sich ab dem 1.1.2015 OHNE JEGLICHE ZULAGEN in der ordentlichen Gehaltsgruppe S8 (heute S8b) befinden MÜSSEN.

6. Eine erneute übertarifliche Bezahlung wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber den nicht bevorzugten Beschäftigten der Stadt.
Oh Gott. Die Erkenntnis kommt aber recht spät. Hätte dieser Gedenke nicht schon dem Ersten Stadtrat, Herrn Rotter beschäftigen müssen? Aber nochmal, reden wir hier wirklich von einer – übertariflichen Bezahlung?

7. Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.
Klar. Die Anzeichen dafür gab es. Aber wenn einer „Gewerkschaft spielt“ und es besser machen will als die Profis, dann hat er auch die Konsequenzen zu tragen.

Schon bemerkenswert, wie gebetsmühlenartig das Wort „übertariflich“ herhalten muss.
Hier die umfangreiche Sammlung zu dem Thema Höhergruppierung der Erzieher.

Interessant ist auch, weder die CDU noch die AL/Die Grünen sind mit irgendeinem aufmunternden Artikel dabei. Ihre Entscheidung, die mit Mehrheit der Koalition beschlossen wurde und 2 1/2 Jahre später wieder eingesammelt wurde, hätte doch eine Erklärung verdient.
Unterstützung für die eigenen Parteimitglieder sieht anders aus. Oder, …………… die können nichts aufmunterndes Schreiben, weil denen nichts einfällt.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011