Thema: Erzieherin klagt gegen die Stadt

Sollte man wissen. Der Magistrat ist zum Stillschweigen verpflichtet.
Der Magistrat hat bei der Verabschiedung des Haushalts kein Stimmrecht.
Das war die Antwort auf:
Das Gericht fällte das Urteil bereits Mitte November. Das heißt für die SPD: In den Beratungen für den am 7. Dezember beschlossenen Doppelhaushalt war Bürgermeister Roland Kern (AL/Grüne) das finanzielle Risiko für die Stadt bekannt – schließlich war er Beklagter. „Kern hätte die Stadtverordneten darüber informieren müssen“, meint Diekmann. Schließlich könnten die zu erwartenden Mehrkosten den Doppelhaushalt gefährden. Quelle: fr-online.de
Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.