Heute Bürgerversammlung. Etwas zur Einstimmung.

Die schlimmsten Befürchtungen werden weit übertroffen
 

20.000.000,00 Euro für Straßensanierung
20.000.000,00 Euro für Straßensanierung

Bürgerversammlung
Thema: Straßenbeitragssatzung
am 8. November ab 19 Uhr
in der Kulturhalle

Ende 2015 waren es 15.000.000,00 Mio. Euro Sanierungsstau für die Straßen in Rödermark.

Zwei Jahre später sind es bereits 20.000.000,00 Euro.

Liste der Strassensanierung.20.000.000,00 Mio. stehen an.
Liste der Strassensanierung.20.000.000,00 Mio. stehen an.

Nicht so schlimm. Bürgermeister Kern wird uns heute noch seinen angekündigten Weg erläutern: „Straßensanierung, ohne die Bürger damit weiter zu belasten.“ 🙁 🙁


Siehe auch
» Wer den Mund so spitz macht, muss auch pfeifen.
» Zusammenfassung Straßenbeitrag.
» Feier vom Bürgermeister auf Kosten der Gemeindekasse
» 86-Jähriger reinigt Bushaltestellen im Norden von Waldacker. Die Stadt hat kein Geld für die sachgerechte Pflege ihrer Einrichtung.


Nachtrag:

Laut Gutachten müssten in Rödermark bedarfsgerecht jährlich mindestens 2.200.000,00€ in unser Straßen investiert werden. Das Geld dafür ist nicht da.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Schock in Wetzlar. Wenn die Straßensanierung zum Albtraum wird.

Schock in Wetzlar
Wenn die Straßensanierung zum Albtraum wird.

Wenn man diese Geschichte bei Hessenschau.de liest, kann es einem schlecht werden.

Mit bis zu 60.000 Euro pro Grundstück will die Stadt Wetzlar Hausbesitzer für eine Straßensanierung zur Kasse bitten. Das blüht auch vielen anderen Anliegern in Hessen. Dabei geht es längst ohne solche Schockrechnungen[..] Quelle: Hessenschau.de

Geschockt.
Geschockt.

Wir leben glücklicherweise nicht in Wetzlar, sondern in Rödermark werden – sich die Besucher der Bürgerversammlung freuen.
Erstens wird in Rödermark eine andere Abrechnung der Straßenbeiträge eingeführt (wiederkehrende Beiträge), aber viel wichtiger ist die Aussage (Beruhigungspille) von Bürgermeister Kern.

Obwohl wir eine Straßenbeitragssatzung bekommen werden, hat der Bürger kaum mit Kosten zu rechnen. Bürgermeister Kern hat es gesagt:

„Kern betonte, dass für die Bürger „unterm Strich die Null steht“. Die Stadt bemühe sich, die vom RP geforderten Sanierungskosten über die Grundsteuer zurückzuerstatten. “ Quelle OP-Online I(Hervorhebung durch den Admin)

Also wird sich Bürgermeister Kern bemühen, dass am Ende der einzelne nichts zu zahlen hat. Na, da warten wir ab, was aus – bemühe – wird.
Dank Krake Orakel kenne ich schon heute das Ergebnis von -BEMÜHE-.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Das Notizbuch der Woche zu einer unbefriedigenden Bürgerversammlung

Beschluss zum kommenden Straßenbeitrag auf den Oktober verschoben
Das Notizbuch der Woche in der Offenbach Post von heute beginnt mit:

Vernünftiger Rückzieher. Nach einer Bürgerversammlung …..

Da ich in dem „Rückzieher“ von Bürgermeister Kern alles Mögliche erkennen konnte, nur keine „Vernunft“, war ich auf die Meinung von Herr Löw gespannt. Was im „Notizbuch der Woche“ steht beschreibt keine Vernunft, sondern den katastrophalen Verlauf einer Bürgerversammlung, die letztendlich zu dem Rückzieher führen musste.

Den Bürgern konnte man nicht einmal die dringendsten Fragen beantworten. „Wie teuer kommt uns ein Straßenbeitrag in etwa?“ Ist schwer zu beziffern, aber eine Richtschnur dürfte ohne größeren Aufwand möglich sein. Andere Kommunen haben vorgemacht, wie es geht. Auch zu „Beruhigungspille für die Bürger“, den zu zahlenden Straßenbeitrag den Bürgern wieder über einen Nachlass der Grundsteuer B zu erstatten, fand Herr Löw die passenden Worte.

Der gut gemeinte Rat von Herrn Löw (Mitarbeiter der Offenbach Post) an Bürgermeister Kern – Herr Kern sollte beim Regierungspräsidium eindeutig klären, ob die Genehmigungsbehörde sich auf das vermeintliche Nullsummenspiel einlässt -. Also erst Fakten schaffen, bevor man den Bürgern etwas verspricht, was später nicht zu halten ist. So verstehe ich den Rat von Herrn Löw.

Das Notizbuch der Woche beschreibt mit deutlichen Worten die miserable Vorbereitung des hauptamtlichen Magistrats, um den Bürgern etwas mitzuteilen. Schlimmer ging es wirklich nicht mehr. Ungenaue Aussagen des Magistrats zu Leistungen, die über Straßenbeitrag abgerechnet werden können und das Fehlen einer Musterrechnung zeigen deutlich, wie man den Bürgern die Zeit stiehlt.

Wenn ich daheim so aufgetreten wäre, wie der hauptamtliche Magistrat der Stadt bei der Bürgerversammlung, hätte meine Frau gesagt: „Erzähle das doch der Kloschüssel. Inhaltsmäßig hast Du mir ja nichts mitzuteilen.“

Siehe auch
» Zusammenfassung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge.
» 09.06.2017 Bürgerversammlung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Straßenbeitragssatzung erst im Herbst

Rödermark. Straßensatzung erst im Herbst

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Da die Stadt mit ihrem geplatzten Doppelhaushalt 2017/2018, mit der jetzt neu zu beantragenden Haushaltsgenehmigung für 2018 bis Dezember 2017 Zeit hat, hat man auch Zeit sich zu den ?offenen? Fragen zum Straßenbeitrag Gedanken zu machen.

Ob die von der CDU (nicht vom Magistrat -Bürgermeister, Erster Stadtrat-) eingeforderte Bürgerversammlung den Ausschlag gegeben hat, oder die eingereichten Änderungsanträge (z.B. FDP*1) zum Straßenbeitrag; wer weiß?

Der Artikel bei OP-Online besagt, dass die Abstimmung zur Satzung zum Straßenbeitrag in den Oktober verschoben wurde. Der Hinweis, – die offenen Fragen haben den Magistrat zum Umdenken bewogen -, kann eigentlich nicht der wahre Grund gewesen sein. Man will wohl damit zeigen – wir haben auf die Bürger gehört und uns noch mal vertagt -. Umdenken bei den Abrechnungsgebieten? Das war schon Thema vor der Bürgerversammlung und bereits in einem Änderungsantrag formuliert. Man kann noch zwei weitere Parameter in der Mustersatzung anpassen. Den Gemeindeanteil und die Vorauszahlung. Damit hat es sich aber auch schon. Mehr gibt es meines Wissens nicht an der Satzung zu drehen. Und all diese Punkte waren VOR der Bürgerversammlung bekannt.

Schaun mer mal, ob letztendlich die Satzung dabei herauskommt, die die FDP Rödermark vorgeschlagen hat: – drei Abrechnungsgebiete, 40% Gemeindeanteil für ALLE, keine Vorauszahlung -.

Ein sehr geschickter Schachzug von Bürgermeister Kern, die Abstimmung zu verschieben: „wollen wir die Anregungen aus der Bürgerschaft ausführlich erörtern.“ (Quelle OP-Online). Der BM hat ja Zeit bis Ende 2017. Dann hat der Kämmerer (R.Kern) den zweiten Teil einen geplatzten Doppelhaushalt erneut zur Genehmigung vorzulegen. Voraussichtlich MIT einer Straßenbeitragssatzung.

Man kann es nicht oft genug wiederholen – Vor mehr als drei Jahren hat die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Straßenbeitragssatzung begonnen -. Zeit genug für eine wasserdichte Satzung (z.B. Abrechnungsgebiete, Gemeindeanteil) war vorhanden.

Schön wäre es gewesen, wenn man hätte lesen können, Bürgermeister Kern kämpft auf allen Ebenen dafür, dass es KEINEN Straßenbeitrag gibt und dafür eine Finanzierung über die Grundsteuer. – Kompensation ist keine gute Idee -.
Eine Grundsteuer B Erhöhung (geht zurzeit in Rödermark leider nicht. Oder?) von 100 Prozentpunkte wäre der Betrag, den wir für 1 Mio. grundhafter Sanierung benötigen. Ich denke, auch wenn wir den Schutzschirm verlassen haben, wird es ohne den scheiß Straßenbeitrag nicht gehen. Scheiß Straßenbeitrag deshalb, weil die Verwaltungskosten recht hoch sind, die bei einer Grundsteuer B Erhöhung nicht anfallen.
Eine Beitragssatzung über die Grundsteuer B, wurde im Blog für Rödermark mehrfach als – Königsweg – bezeichnet. Viel Geld hätte dann der Kämmerer zur Verfügung, um weiterhin wertvolle Scherben zu spülen.

» Artikel bei OP Online.
 
Siehe auch
Zusammenfassung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
» 09.06.2017 Bürgerversammlung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge.
» 21.06.2017 Leserbrief in der Offenbach Post zur Bürgerversammlung Straßenbeitrag. Bürger Vermissten den „Roten FADEN“ bei der Bürgerversammlung. „Künftige Versammlungen sollte man besser vorbereiten.“

*1Erstellungsdatum ist nicht gleich Einreichdatum.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Bürgerversammlung. Der Konjunktiv ist der Glaubwürdigkeit sein Tod

Die Anregung, überhaupt eine Bürgerversammlung abzuhalten, kam NICHT vom hauptamtlichen Magistrat (Bürgermeister, Erster Stadtrat). Erst durch den Vorschlag von H. Michael Gensert (CDU) wurde der Termin angesetzt.“

Das zeigt mir, Bürgermeister Kern wollte die Satzung wohl ohne großes Getöse verabschieden. Wenn die ersten Bescheide zugestellt werden, ist er dann, wenn er diesmal sein Versprechen einlöst, im Ruhestand.

Aussagen/Fragen bei der Bürgerversammlung vom Podium:
 
„Wenn der Haushalt 2019 ausgeglichen ist, kann der RP gegen Grundsteuersenkung nichts mehr sagen“

„Durch den Straßenbeitrag soll keine zusätzliche Belastung auf die Bürger zukommen.“

„Der Verwaltungsaufwand für die wiederkehrenden Beiträge ist riesig. Unangemessene Art der Gemeindefinanzierung.“
Es werden 1 1/2 Mitarbeiter benötigt. Kosten 80.000,00 Euro oder weniger (BM Kern)

„Kompensation über Grundsteuersenkung“
Zu Kompensation Herr Dr. K. (Zuhörer) „Es werden Weichmacher verteilt.“

„In 2019 die ersten Maßnahmen und dann in 2020 die ersten Bescheide“

„Für unbebaute Grundstücke, für die ein Bebauungsplan existiert, wird nach Bebauungsplan abgerechnet. Stehen zwei Geschosse im Bebauungsplan und es wird nur eingeschossig gebaut, werden weiterhin zwei Geschosse abgerechnet.“
Feststellung: „Seit 1977 keine grundhafte Sanierung der Straßen auf der Bulau“

„Auf der Bulau sind keine Maßnahmen geplant!“
Die Straße ist 40 Jahre alt. Lesen Sie dazu den Blog von Dr. Rüdiger Werner.

„Die wiederkehrenden Beiträge können nicht auf die Mieter umgelegt werden.“
Schlussfolgerung: Die Mieten werden steigen.

„Die in den wiederkehrenden Beiträgen enthaltenen Lohnkosten können steuerlich nicht geltend gemacht werden.“

„Die Einnahmen und Ausgaben wurden angesprochen. Machen wir uns doch nichts vor, wenn die Finanzen in Rödermark in Ordnung wären, bräuchte man keine Straßenbeitragssatzung.“

„Grundsteuer erhöhen und gleichzeitig grundhafte Sanierungen angehen; geht nicht.“

„Um die Kosten für die geplanten Sanierungsarbeiten in Höhe von 1 Mio. jährlich zu kompensieren, muss die Grundsteuer um 100 Prozentpunkte abgesenkt werden.“

„BM Kern erwähnte, dass es in der Verwaltung Pläne gibt, die den Straßenzustand beschreiben und damit den Beginn der notwendigen Maßnahmen bestimmt werden kann.“
Es wurde kein Plan vorgelegt und auch keine Zahlen genannt. Warum auch? Konnte man nicht oder wollte man nicht? Hier ein alter Plan. Da dürften die notwendigen Maßnahmen etwas unter 10.000.000,00 Euro liegen.

Einleitung zur Bürgerversammlung vom Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann (CDU). „Wir wollten keine Straßenbeitragssatzung. Der RP hat diese verlangt“. Kein Wort darüber, wie man den Stau von 15.000.000,00 Euro an grundhafter Sanierung sonst stemmen will. Diejenigen, die es noch nicht wissen, die Besteigung des Schuldenbergs, der in Amtszeit von Roland Kern aufgetürmt wurde, würde selbst Reinhold Messner nicht schaffen. Herr Sulzman bat die anwesenden Stadtverordneten keine Fragen zu stellen.
Die Bürger sollen hier fragen. Die Stadtverordneten haben in den kommenden Beratungsrunden Zeit für Fragen.

Bürgermeister Kern stellte seine Nebenleute auf dem Podium vor. Da er sehr erstaunt war, dass es nicht wenige gab, die Herrn Sulzman nicht kannten, hat er dann vorsichtshalber Herrn Rotter als „Ersten Stadtrat Herr Rotter“ vorgestellt. Aus der Finanzabteilung war Herr Breustedt, Bauamt Herr Kron sowie der externe Berater Herr Bauer auf dem Podium.

Herr Kern erklärte in seiner Einleitung den Anwesenden, warum sein Doppelhaushalt vom RP nicht genehmigt wurde. Ein Punkt war, dass die Stadt die Kassenkredite abzulösen hat und die Investitionen über langfristige Kredite finanzieren muss. Punkt ist schon abgehakt und erledigt. Damit kann eine Hälfte des Doppelhaushalts 2017/2018 genehmigt werden. Für die Genehmigung 2018 muss zwingend eine Straßenbeitragssatzung, an der die Verwaltung angeblich seit 2014 arbeitet, her.

Herr Bauer war mit seinem Fachwissen eine wahre Wohltat. Kurze und punktgenaue Erklärungen gab es auf Rückfragen. Auch scheute er sich nicht, falsche Aussagen von Bürgermeister Kern zu korrigieren. Kurzum, der Vortrag von Herrn Bauer war der informativste Teil des Abends.

Leider bietet die Stadt (noch) keine Möglichkeit, die vielen Informationen auf der Webseite der Stadt nachzulesen. Andere Städte bieten diesen Service. Die Stadt hat über drei Jahre Zeit gehabt, solch einen Fragen/Antworten Katalog zu erstellen. Schließlich arbeitet man seit 2014 an einer Straßenbeitragssatzung. Wie schreibt der RP zu dem Straßenzustand in Rödermark? – Nach Presseberichten – deren Richtigkeit unterstellt – so auch zu sehen bei der Aussage in 2014: „Wir arbeiten an einer solchen Satzung“, kündigte Kern an. Was die Bürger zahlen müssen, steht noch nicht fest! Das war in 2014

Was der Magistrat ablieferte, war einfach viel zu wenig. Gut, dass Herr Bauer (externer) dabei war. Die Antworten von Bürgermeister Kern waren teilweise so inhaltslos wie eine von Graf Dracula angeknabberte Jungfrau blutleer ist. Den Bürgern die wiederkehrenden Beiträge zu erklären, war wohl eine so große Herausforderung für Verwaltung einschl. hauptamtlicher Magistrat, dass man sich externer Hilfe (Herr Bauer) bedienen muss. Da man schon seit mehr als drei Jahren an einer Straßenbeitragssatzung arbeitet, ist das recht verwunderlich. Man sollte die wiederkehrenden Beiträge bis ins Detail kennen. Oder war die Aussage in 2014 nicht so ganz richtig?

Ein Thema waren die für Abrechnungsgebiete. Warum geht nicht ein Abrechnungsgebiet? Hier musste auch Herr Bauer passen. Nicht vom Fachwissen, sondern von der Erklärung, warum es so sein muss. Befriedigend war die Antwort auf: „Warum ist der Bienengarten Urberach zugeordnet und die Bulau nicht?“ nicht. Es ist eben sehr schwer den Bürgern zu vermitteln, warum es für ganz Rödermark nur eine Grundsteuer gibt und für die wiederkehrenden Beiträge unterschiedliche Beitragssätze und fünf Gebiete. Es ist schwer zu erklären, warum es für diese Abrechnungsgebiete zwei unterschiedliche Gemeindeanteile der Stadt gibt. Eine diesbezügliche Frage aus Messenhausen konnte nicht befriedigend beantwortet werden. Warum es nicht möglich ist, einen generellen Gemeindeanteil für alle Abrechnungsgebiete festzulegen, erschließt sich mir nicht. Die FDP Rödermark hat einen Antrag eingereicht, bei dem es drei Abrechnungsgebiete und einen Satz Gemeindeanteil gibt. Sehen Sie sich einmal den Gemeindeanteil in Dietzenbach an. (Artikelende)

Die Beruhigungspille, die wie angekündigt verteilt worden ist – die Kompensation -, zog sich durch die gesamte Veranstaltung. Nur, wenn man von Kompensation redet, muss man auch Zahlen kennen. Auf die Frage „wie viel Grundsteuer B die Stadt einnimmt“ hatte Bürgermeister Kern keine Antwort. Daraus schließe ich, dass er sich noch keine Gedanken gemacht hat, wie die Kompensation aussehen könnte, aber diese hier schon großzügig ankündigt. Die Kompensation soll allerdings dann erst stattfinden, wenn Bürgermeister Kern sich im (versprochenen) Ruhestand befindet. Wie will die Stadt Rödermark Straßenbaumaßnahmen in der angekündigten Größenordnung von 1 Mio. jährlich stemmen? Wir haben 2017 60 Mio. Schulden, wir haben wahrscheinlich in 2018 60 Mio. Schulden und wir haben auch wahrscheinlich auch noch in 2020 60 Mio. Schulden. Der RP will, dass die Stadt die Kassenkredite (gleichzusetzen mit Überziehungskredit) zwischen 37 Mio. und 43 Mio. reduziert.

Und dann erwähnte Kern (die Beruhigungspille), dass er eine Kompensation (man muss annehmen, er meint eine 1:1 Kompensation) anstrebt. Für mich ist das so etwas von unseriös, dass ich fast kotzen musste. Verwunderlich ist auch, dass solche Aussagen ohne mit der Wimper zu zucken getätigt werden.

„Es wird damit ein Keil zwischen Mieter und Vermieter getrieben“ war eine Aussage dazu, dass man die wiederkehrenden Beiträge nicht umlegen kann. Um die Mieter stärker an den Kosten zu beteiligen, kam der Vorschlag, die Grundsteuer B anzuheben und den Gemeindeanteil zu erhöhen. Vollkommen richtig, dieser Vorschlag. Eine Erhöhung der Grundsteuer bzw. eine Erhöhung des Gemeindeanteils ist aber nicht notwendig. Bürgermeister Kern hat ja vor, die Bürger überhaupt nicht zu belasten. Er will sogar die Grundsteuer senken – Kompensation- . Der Haken an der Sache ist – Bürgermeister Kern sprach immer im Konjunktiv, also absolut unverbindlich. Und wenn es so weit ist, befindet er sich im Ruhestand. Er braucht all das nicht umzusetzen – Er könnte jetzt, um ein Zeichen zu setzen, den Gemeindeanteil auf 50% setzen und damit zunächst einmal Fakten schaffen. Fakten, die erst über einen Stadtverordnetenbeschluss wieder rückgängig gemacht werden können. Einen klaren Text dazu , warum 50% nicht gehen sollten, kann ich im Internet nicht finden. Herr Kern soll dafür Sorge tragen, dass 50% Gemeindeanteil festgeschrieben werden. Wenn es dann zu einer Ablehnung kommen sollte, muss halt geklagt werden. Wie sagte Herr Kern auf der Bürgerversammlung? „Das wäre nicht das erste Mal, dass er gegen das Land geklagt hat.“ Auf ein Neues, Herr Kern.

Wie komme ich auf 1:1 Kompensation. Gute Frage, die ich mir da stelle. Als ich das erste Mal davon hörte, konnte ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass hier das Dobrindt Modell Anwendung finden soll. Es gibt zwar eine Straßennutzungsgebühr, die aber über die KFZ-Steuer komplett kompensiert wird. Roland Kern hat dies eingangs ebenfalls so beschrieben: „Durch den Straßenbeitrag soll keine zusätzliche Belastung auf die Bürger zukommen“. Bleibt abzuwarten, ob der RP diesem Spiel seine Zustimmung geben wird.
Sehen wir uns einmal an, wie das theoretisch funktionieren könnte. Der Doppelhaushalt 2017/2018 (Seite 37) sieht für 2020 ein Plus von 1,4 Mio. Euro. Nach Abzug der Straßenbaumaßnahmen (Kompensation), jährlich 1 Mio. sind geplant, verbleibt ein Plus von 0,4 Mio. Hat also funktioniert!?

Ich glaube aber, dass ein Großteil der Besucher die Nebelkerze erkannt haben. Auf die Frage „Gibt es schon Beispiele, bei denen Kommunen den Straßenbeitrag über andere Maßnahmen kompensiert haben“ antwortete Herr Bauer: „Mir ist kein Fall bekannt„. In diesem Zusammenhang erwähnte Bürgermeister Kern -Taunusstein-. Hier die Vorlage zur Stadtverordnetenversammlung. Da ich dazu im Internet nichts finden konnte, habe ich angerufen. Taunusstein hat noch keine wiederkehrenden Beiträge. Wird noch in den Gremien diskutiert. Am Dienstag kann ich evtl. mehr erfahren.

Was man hätte man erwarten können/müssen, wäre die von einem Bürger eingeforderte Beispielrechnung. Da hatte man wohl zu viel von der Verwaltung erwartet. Wie eine gut vorbereitete Informationsveranstaltung auszusehen hat, die dann auch nachträglich noch zur Verfügung steht, sehen Sie hier. Oder wie hier eine Sammlung von Fragen/Antworten
Eine grauenhafte Veranstaltung, in der ich Versprechungen zu hören bekam, die so unwahrscheinlich waren wie ein schuldenfreies Rödermark.

Man könnte meinen, dass man aufgrund der Neubaugebiete durch Neubürger höhere Grundsteuer B Einnahmen hat. Schon klar, ist nicht von der Hand zu weisen. Dass die Mehreinnahmen (und mehr) gleich für die Kinderbetreuung ausgegeben werden, dafür wird schon Herr Rotter sorgen. Siehe Zusammenfassung KiTa, KiGa, Erzieher.

Siehe auch
» Straßenbeitrag. Die Offenbach Post berichtet.
» Haushaltsablehnung 2017/2018 und Haushaltsgenehmigung 2017
» Zusammenfassung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
» Bundesverfassungsgericht
» Straßenbeitrag. Argumentationshilfe für den BM von seiner Koalition
» Etwas zum weinen. Kompensationsmaßnahmen Straßenbeitrag
» Berechnungsbeispiel Bad Vilbel.
 
» 21.06.2017 Leserbrief in der Offenbach Post zur Bürgerversammlung Straßenbeitrag.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Straßenbeitrag. Argumentationshilfe für den BM von seiner Koalition

Bürgerversammlung am 8.6.2017 zum Straßenbeitrag

Bürgermeister Kern musste klar sein, dass er um eine Straßenbeitragssatzung nicht herumkommt.

Straßen-Sanierung. So geht es leider nicht
Straßen-Sanierung. So geht es leider nicht

Für die Zeit nach R. Kern.
„Starker Mann“ oder „Grüß-Gott-Bürgermeister“

Ein schlechter Geschäftsführer, gepaart mit falscher Zielsetzung und falsch gelagerter Ausbildung, treibt jede Firma unweigerlich in den Ruin.
Wenn Sie die folgenden Zeilen lesen, die nicht auf irgendwelche Hirngespinste aufbauen, sondern durch Quellverweise auf die Wirklichkeit zeigen, muss Ihnen klar werden, welches Format ein kommender Bürgermeister für die bevorstehenden Aufgaben haben MUSS. Es geht nicht, dass man den kommenden Bürgermeister nur unter den Gesichtspunkten wählt „der kommt aus dem Ort, ist in vielen Vereinen, schon lange in der Partei, ist ein netter Mensch.“ Rödermark braucht für den Bürgermeistersessel einen gestandenen Betriebswirtschaftler und Organisator mit nachweislichen Erfolgen aus der Wirtschaft (wenn man so etwas für eine Kleinstadt mit diesen Problemen überhaupt bekommt). Man muss aber auch eingestehen, dass ein solcher Bürgermeister es nicht sofort schaffen kann, die verfahrene Kiste Rödermark für unsere Enkel wieder flott zu machen. 12 Jahre + 2 zu korrigieren geht nicht von heute auf morgen. Notwendige Maßnahmen, die seit 12 + 2 Jahre verschlafen wurden, kann man nicht so schnell aufholen. Der Bürger hat sich aber für –weiter so– –Grün– und –Schulden– entschieden.
Ich bin der Meinung wir brauchen in Rödermark den „starken Mann (Frau)“. Einen „Grüß-Gott-Bürgermeister“ kann man sich erst dann leisten, wenn der Patient Rödermark die Intensivstation verlassen hat. Und die Intensivstation kann die Stadt selbst dann noch nicht verlassen, wenn sie das Schutzschirmziel „ausgeglichener Haushalt“ erreicht hat.
Hier erfahren Sie, wie man einen Bürgermeistertypen als „starken Mann“ oder als „Grüß-Gott-Bürgermeister“ einordnet. Seite 51

Steuer und Gebühr

Wichtig zu wissen. Eine Steuer , z.B. die Grundsteuer B, ist nicht zweckgebunden. Über die Einnahmen, die eine Stadt oder der Bund über eine Steuer einnimmt, kann frei verfügt werden. Eine Gebühr, wie z.B. die wiederkehrenden Beiträge, ist zweckgebunden.

Ein Beispiel für „nicht zweckgebunden“. 2007 hat man die Grundsteuer B, befristet bis Ende 2010 , um 40 Prozentpunkte angehoben um Straßenbaumaßnahmen durchführen zu können. Nach Abschluss der Maßnahme wurde die Grundsteuer B nicht gesenkt. Die Mehreinnahmen stehen nun dem Gesamthaushalt zur Verfügung. Ein Antrag der FDP, die Grundsteuererhöhung zurückzunehmen, wurde am 4.5.2010 abgelehnt.

Keine gebührenpflichtige Maßnahmen im Abrechnungsgebiet/Jahr. Kein Straßenbeitrag im entsprechenden Jahr. Davon – eine Gebühr im Abrechnungsjahr – werden wir in Rödermark noch eine gewisse Zeit verschont bleiben. Bürgermeister Kern hat schon dafür gesorgt, dass erst nach seiner Amtszeit den Bürgern die Rechnung für seine Versäumnisse präsentiert wird. Zu dem schier unglaublichen Schuldenberg von 60.000.000 Mio. Euro (dabei hat uns das Land ca. 12.500.000,00 Mio. Euro abgenommen. Sonst wären es ca. 72.000.000,00 Mio.) wird er in seinen Nachlass noch MINDESTENS 15.000.000,00 Euro an Kosten für die grundhafte Sanierung eintragen müssen. VIELEN DANK HERR KERN!

Vergangenheit

BM Kern hat zwar immer gesagt: „Ich finde eine Straßenbeitragssatzung ungerecht.“ Anfangen kann man mit einer solchen Aussage natürlich überhaupt nichts. Umsetzbare Vorschläge, wie man ohne eine solche Satzung die maroden Straßen -GRUNDSANIEREN- kann, konnte Bürgermeister Kern natürlich nicht machen. Musste auch jedem klar sein. OHNE geht es nicht.
Ich finde drei Grundsteuer B Erhöhungen in der Amtszeit von BM Kern auch ungerecht. Ich finde auch eine Verdoppelung der Hundesteuer ungerecht. Was ich finde, ist dem Bürgermeister völlig egal. Egal sein dürfte es auch einem Teil der Stadtverordneten, die bei der Stadtverordnetenversammlung die Bürger auslachten, die gegen eine Grundsteuer B Erhöhung Einspruch eingelegt haben.

In 2014 habe ich gelesen, dass die Verwaltung dabei ist, eine Straßenbeitragssatzung zu erarbeiten.

Seit mindestens 2009 hat BM Kern gewusst, dass eine Straßenbeitragssatzung kommen muss. Obwohl er 2014 verlauten ließ, man sei dabei eine solche Satzung zu erstellen, hat er das erst wieder aufgegriffen, als die Stadt unmissverständlich vom RP dazu aufgefordert wurde. Dann ging es ratz fatz. Eine Tatsache ist auch, dass in Rödermark seit sehr, sehr langer Zeit keine Straßen mehr, bei denen die Anlieger offiziell NICHT zahlen mussten, grundsaniert wurden. Meines Wissens nach war dies die Forststraße. (Vergessen Sie Schwimmbadstraße und Am Wiesengrund. ) 15.000.000,00 Euro haben wir, laut dem Fachmann aus der Bauverwaltung, als Bürger noch zu stemmen. .

Da unter Bürgermeister Kern die Straßen nicht der notwendigen grundhaften Sanierung unterzogen wurden, man hat die Straßen verrotten lassen, hat die Aufsichtsbehörde bisher nicht eingegriffen. Ich denke, jetzt ist der Aufsichtsbehörde (RP) der Kragen geplatzt und hat dem Haushalt 2017/2018 die Genehmigung verweigert.

Bürgerversammlung. 8.6.2017, 19.00h, Halle Urberach

Bei der Bürgerversammlung wird der Magistrat evtl. versuchen, die Bürgern mit einem „Kompensationskonzept“ zu beruhigen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der entsprechende – Unterstützungsantrag der Koalition für den Bürgermeister – unerwähnt bleibt. Der Antrag setzt der Verwaltung keinerlei Fristen und macht keine Andeutung darüber, ob mit -Kompensationskonzept– ein kompletter Ausgleich (wie bei der PKW-Maut) des Straßenbeitrags angestrebt werden soll. Geht auch nicht. Wenn überhaupt, wird man nach dem Gießkannenprinzip nur einen Prozentwert festsetzten können um den die Grundsteuer zu senken ist.

Ein Antrag der Koalition, der meiner Meinung NUR das eine Ziel hat – Dampf aus dem Kessel zu lassen – der sich bei der Bürgerversammlung aufbauen kann. Man darf diesen Antrag bei der Bürgerversammlung nur in Begleitung einer Bemerkung erwähnen: „Sagen kann man absolut nichts dazu. In dem Antrag steht nicht, wie eine Kompensation aussehen könnte. Auch müsste bei der Stadtverordnetenversammlung darüber abgestimmt werden„.

Der Bürgermeister wird bei der Bürgerversammlung bestimmt erwähnen, dass er einen Straßenbeitrag persönlich für ungerecht hält. Ob er erwähnen wird, dass mindestens seit 2009 von der Aufsichtsbehörde ein solcher verlangt wird? Ob er erwähnen wird, dass die Verwaltung 2014 an einer solchen Satzung arbeitet ?
Bürgermeister Kern. [..]Straßensanierungen sind nur dann möglich, wenn sich die Stadt das Geld über Beiträge von den Bürgern zurückholt[..] Quelle: OP-Online.de
Ich vermute, der Bürgermeister wird auch die Dünnschichttechnik erwähnen. Hier gibt es dazu weitere Erklärungen die Sie unbedingt kennen sollten.

Kompensation.

Werfen wir einmal einen Blick in die geänderte Haushaltssatzung 2017/2018. Es wird in 2018 ein Überschuss von ca. 100.000,00 Euro ausgewiesen. Damit ist die erste Hürde, die zur Erfüllung des Schutzschirmvertrages erforderlich ist, genommen. 100.000,00 Euro ist für viele Bürger ein riesiger Betrag. In der Stadtkasse fallen die fast nicht auf. Wird man einen Mitarbeiter für die Bearbeitung des Straßenbeitrags einstellen (halbe Tage) sind ca. 30.000,00 Euro weg. Bei 2% Steigerung der Personalkosten in 2019 sind weitere 320.000,00 Euro aufzubringen. Steigen die Zinsen, was sicherlich nicht ausgeschlossen ist, um nur 1,5% sind weitere 900.000,00 Euro jährlich an Mehreinnahmen notwendig. Wenn man nun beginnt, die notwendige grundhafte Sanierung der Straßen (immerhin 15.000.000,00) in Angriff zu nehmen, muss die Stadt den Eigenanteil bereitstellen. Zurzeit bei 1.000.000,00 Euro Maßnahme sind es bis zu 300.000,00 Euro.
Laut Herrn Gensert (CDU) möchte man ab 2019 damit beginnen, den Schuldenberg Kassenkredite (37.000.000,00? Euro) abzubauen.
Mir wird es schon beim Schreiben ganz schwindelig. Jetzt der Antrag der Koalition. Man denkt daran, die Grundsteuer B zu senken um eine Kompensation für den Straßenbeitrag herbeizuführen. Schön wäre das. Nur mir fehlt der Glaube.

Herr Schultheis (SPD) fand die richtigen Worte:

[..] Norbert Schultheis (SPD) warf Bürgermeister Kern vor, den Bürgern wieder einmal Sand in die Augen zu streuen. Schon seit Jahren wisse der Verwaltungschef, dass Straßenbeiträge kommen werden. Den Bürgern aber habe er immer versichert, dies politisch abzulehnen. „Das Gleiche passiert jetzt mit dem Versprechen eines Kompensationsmodells“, kritisierte der Sozialdemokrat. Kern glaube doch selbst nicht daran, dass das Regierungspräsidium eine Steuersenkung genehmigen werde. Der Bürgermeister sage „bewusst etwas Falsches“ und verkaufe „die Leute für dumm“.[..] Quelle: OP-Online

Fazit

Um einen Straßenbeitrag kommen wir nicht herum.
Wenn das „Kompensationskonzept“ nicht eine KOMPLETTE KOMPENSATION durch irgendwelche, dauerhaften Maßnahmen verspricht, kann man diesen Ansatz getrost vergessen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es bei der Bürgerversammlung nicht (wenn überhaupt) in irgendeiner Form etwas verbindliches gesagt wird bzw. gesagt werden kann.

Was man aber machen kann.
Um dem Spruch von Bürgermeister Kern „ich finde Straßenbeitrag ungerecht“ Fleisch zu geben, brauchen wir KEIN KOMPENSATIONSKONZEPT. Einfach in die Satzung für die wiederkehrenden Beiträge den Eigenanteil der Stadt auf 50% oder mehr anheben. Dieses Versprechen kann man schon bei der Stadtverordnetenversammlung abgeben. Das wäre aber wohl etwas zu verbindlich.

Nur der Vollständigkeit halber. So kann man dem – könnte einer Grundsteuersenkung von 100 Prozentpunkte – auf die Spur kommen.
Ein Anheben auf grundsätzlich 50% Eigenanteil könnte einer Grundsteuersenkung von 100 Prozentpunkte für die beitragspflichtigen Bürger bedeuten. Beispiel Grundstück eingeschossig entspricht Nutzungsfaktor 1, 600 QM Grundfläche, abrechenbare Grundstücksgröße im Abrechnungsgebiet 1.000.000 QM, Maßnahme 500.000,00 Euro. Eigenanteil = Anteil der Stadt.

25% Eigenanteil = 375.000,00 von den beitragspflichtigen Bürgern zu zahlen.
50% Eigenanteil = 250.000,00 von den beitragspflichtigen Bürgern zu zahlen.
💡 Aus z.B. 500.000,00 Euro Straßenbaumaßnahme errechnet sich die Gesamtsumme die auf die beitragspflichtigen Bürger umgelegt werden kann. 375.000,00 bzw. 250.000,00

25% Eigenanteil = 375.000,00 Euro / 1.000.000 QM abrechenbare Gesamtfläche = 0,375 Euro pro QM
50% Eigenanteil = 250.000,00 Euro / 1.000.000 QM abrechenbare Gesamtfläche = 0,25 Euro pro QM
💡 Abrechenbare Gesamtfläche im Gesamtgebiet ist eine angenommene Größenordnung die sich auf keinerlei Quellen berufen kann. Wenn von der Stadt entsprechende Zahlen genannt werden, werden die QM angepasst. Mehr QM senkt den Eurobetrag pro QM

25% Eigenanteil = 600 QM eigenes Grundstück * 1 Nutzungsfaktor * 0,375 Euro = 220,00 Euro wiederkehrende Beiträge im Abrechnungsjahr.
50% Eigenanteil = 600 QM eigenes Grundstück * 1 Nutzungsfaktor * 0,250 Euro = 150,00 Euro wiederkehrende Beiträge im Abrechnungsjahr.
💡 Hier sehen Sie den Unterschied (70,00 Euro) der durch den höheren Eigenanteil errechnet.

10 Prozentpunkte Grundsteuer B entsprechen in etwa 100.000,00 Euro Einnahmen für die Stadt.
100 Prozentpunkte Steuersenkung wären demnach bei 12.500 Haushalten 10*100.000/12500 ca. 80,00 Euro p. Jahr.
💡 Es wäre fatal wenn Sie glauben würden, dass die Bürger durch einen höheren Eigenanteil wirklich entlastet werden. Der Eigenanteil der Stadt verteilt sich auf ALLE Haushalte, während der Straßenbeitrag nur von den Eigentümern zu entrichten ist. Die Lastverteilung ändert sich.

100 Prozentpunkte Steuersenkung wäre für die Stadt ein Einnahmeverlust von ca. 1.000.000,00 Euro. Denken Sie, dass eine Steuersenkung, die den Beitragszahlern der wiederkehrenden Beiträge ein wenig entlastet, auch nur annähernd realistisch ist?
Ich lasse ich gerne von einem „Kompensationskonzept“ überraschen. AL/Die Grüne und die CDU werden das ja bestimmt nicht ohne darüber nachzudenken in einem Antrag formuliert haben.

Hier Auszug Satzung Dietzenbach
§ 4 Anteil der Gemeinde
Der Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Investitionsaufwand beträgt in dem
Abrechnungsgebiet 1 50 %
Abrechnungsgebiet 2 45 %
Abrechnungsgebiet 3 37 %
Abrechnungsgebiet 4 57 %
Abrechnungsgebiet 5 47 %
Rödermark sieht zurzeit eine max. Eigenbeteiligung von 30% vor.

Beschluss.

1. Der Stadtverordnetenversammlung ist ein Kompensationskonzept vorzulegen, in dem aufgezeigt wird, ob und wie Belastungen der Bürger, die durch die tatsächliche Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen entstehen, kompensiert werden können. In Betracht kommt insbesondere eine Kompensation durch angepasste Absenkung der Grundsteuer.
2. Es ist aufzuzeigen, welche Auswirkungen eine solche Vorgehensweise auf die weitere mittelfristige Finanzplanung hätte.
Quelle: https://ri.roedermark.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4635
 
Zum Straßenbeitrag hat auch Dr. Rüdiger Werner einen Artikel geschrieben. Hier zum Artikel.
 
 
» Berechnungsbeispiel Bad Vilbel.
 
Siehe auch
» Straßenbeitrag. Die Offenbach Post berichtet.
» Bürgerversammlung. Der Konjunktiv ist der Glaubwürdigkeit sein Tod
» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
» Zusammenfassung Grundsteuer

» 28.05.2017 Rödermark-Examiner. Straßenbeitragssatzung.
» 19.05.2017 Straßensanierung „umsonst“? Leere Versprechungen!
» Beruf Bürgermeister/in. Eine Bestandsaufnahme für Deutschland
» 04.10.2011 Wir haben ein Einnahmeproblem. Alexander Sturm.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Straßenbeiträge – Zahlen und Fakten. Von Dr. Rüdiger Werner.

Artikel von Dr. Rüdiger Werner zum kommenden Straßenbeitrag.

Straßenbeiträge – Zahlen und Fakten von Dr. Rüdiger Werner.
Erscheint am 26.05.2017

Ich habe zu diesem Thema bereits Anfang 2013 einen Blog geschrieben, der immer noch sehr aktuell ist. Daher muss ich diesmal nicht so weit ausholen.
Mir geht es hier zum einen um die Dimension des ganzen Themas, die in meinen Augen falsch dargestellt wird und zum anderen um das Versagen der Hauptamtlichen, insbesondere von Bürgermeister Roland Kern…… hier zum komplette Artikel.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Etwas zum Weinen. Kompensationsmaßnahmen Straßenbeitrag

Etwas zum Weinen. Kompensationsmaßnahmen Straßenbeitrag
Werden bei der bevorstehenden Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag Beruhigungstabletten in Form von Steuersenkung verteilt?

Beruhigungspillen für die Bürger in Form von Steuersenkung?
Beruhigungspillen für die Bürger in Form von Steuersenkung?

Einen nennenswerten Ausgleich für den zu zahlenden Straßenbeitrag über Absenken der Grundsteuer B zu erzielen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Absenkung der Grundsteuer wurde bei der Stavo am 16.05.2017 erwähnt.

Vorsicht bei den folgenden Rechenbeispielen. Für eine belastbare Aussage, wie viel Cent für den QM zu zahlen sind, fehlen für Rödermark noch alle Parameter. Die 30 Cent sind eine ganz, ganz grobe Faustgröße bei Maßnahmen von ca. 330.000,00 Euro (nach Abzug Stadtanteil) im Abrechnungsgebiet im Jahr. Des weiteren wurde eine abrechnungsfähige Gesamtfläche von 1.000.000 QM angenommen und – wie zurzeit vorgesehen – eine jährliche Abrechnung. 330.000/1.000.000 = abgerundet auf Zehner 0,30 Euro/QM. Beachte. Keine Maßnahme, kein Beitrag. Abrechnungsfähige Grundfläche und Kosten für die Straßenbaumaßnahmen werden sich jährlich ändern.
Als Blogger kann ich es mir erlauben, Zahlen zu nennen, die nicht unbedingt dem entsprechen was anschl. im Geührenbescheid steht. Nachvollziehbar sind diese Zahlen aber. Um zu verdeutlichen, wie problematisch es sein kann Zahlen zu nennen, ist die ausgesprochen Bitte bei der Ausschusssitzung am 9.3.2013, genannte Zahlen zu einem Straßenbeitrag NICHT zu veröffentlichen . Bei dieser Ausschusssitzung sprach der Bauamtsleiter (also der Fachmann) Kron von Beträgen zwischen 100,00 und 1.000,00 Euro. Bürgermeister Kern kannte da aber ganz andere Zahlen. Er sprach von 100,00 bis 300,00 Euro. Ich denke, beide haben recht. Für die Bulau wären 1000,00 Euro, die bei Straßenbaumaßnahmen und der vorläufigen Satzung anfallen könnten, ein Schnäppchen.

Auszug aus dem Blog vom 9.03.2013

Die Verwaltung kann sagen: „wir sind in einem frühen Stadium und informieren vorab einmal die Stadtverordneten und anwesenden Zuhörer über den Stand der Dinge.“ Ist ja auch in Ordnung. Aber über eine Spanne von 100,00 Euro bis 1.000,00 Euro zu reden ist nicht als seriös zu bezeichnen. Dann kam vom Bürgermeister; „es werden wahrscheinlich NUR 100,00 Euro bis 300,00 Euro und in Härtefallfällen mehr.“ Die Aussagen von Herrn Kern und auch die von Herrn Kron kann man doch getrost in die Tonne treten. Mit solchen Zahlen kann man doch nicht SO in einer öffentlichen Sitzung hantieren. Sind wir hier auf einem Basar? Quelle: Rödermark. Erneuter Griff in die Tasche der Bürger. Von Sparansätzen keine Spur

Kompensationsmaßnahmen. Straßenbeitrag
In der OP konnte man lesen,

Bürgermeister Roland Kern hat während der jüngsten Stadtverordnetenversammlung Steuererhöhungen in näherer Zukunft ausgeschlossen. Er brachte im Gegenteil sogar eine Senkung der Grundsteuer ins Spiel. Quelle: OP-Online

Zu dieser Aussage passt das Artikelbild in der Offenbach Post bestens.

Die Steuersenkung wurde im Zusammenhang mit Kompensationsmaßnahmen erwähnt, mit der man die Bürger bei der Straßenbeitragssatzung entlasten möchte.

Mal ein klein wenig den Spielraum austesten, den die Stadt haben könnte.
Gehen wir von nicht allzu hohen Beträgen aus. Hat man für eine abrechnungsfähige Grundstücksgröße von 600 qm 0,30 Euro pro qm zu zahlen, macht das insgesamt 180,00 Euro Straßenbeitrag p. Jahr. Ich gehe weiter von 12.500 Haushalte in Rödermark aus und Straßenbaumaßnahmen von je 330.000,00 (nach Abzug Stadtanteil) in jedem von 3 angenommenen Abrechnungsgebiete.
Wird die Stadt einen Ausgleich über die Grundsteuer B schaffen, bringt das dem Bürger:
10 Prozentpunkte senken. Das bringt ca, 8,00 Euro im Jahr/Haushalt.
100 Prozentpunkte senken. Das bringt ca. 80,00 Euro im Jahr/Haushalt.
150 Prozentpunkte senken. Das bringt 120,00 Euro im Jahr/Haushalt.
150 Prozentpunkte senken bedeutet für die Stadt 1.500.000,00 Euro weniger an Grundsteuer B.
Will man jetzt für 990.000,00 Euro Straßen grundhaft sanieren (15.000.000,00 hat man vor sich), muss die Stadt mindesten 250.000,00 Euro aufbringen.
Fehlen nach der obigen Rechnung dann nicht insgesamt 1.750.000,00 Euro jährlich als Einnahmen.

So geht das also überhaupt nicht. Sind wir als Stadt mal ganz großzügig und senken die Grundsteuer um 10 Prozentpunkte. Das bringt dann für jeden Haushalt, also auch für diejenigen, die nicht zur Straßenbeitragssatzung herangezogen werden (Mieter), satte 8,00 Euro JÄHRLICHE Entlastung.

Jetzt bin ich aber mal gespannt, ob die angedachte Kompensation nur eine ganz billige Baldriantablette ist, oder eine ernst zu nehmende Entlastung.

Auch wenn man in den ersten 2 bis 3 Jahren keinen Beitragsbescheid bekommen wird, bedeutete das nicht, dass keine Beiträge erhoben werden. Nein, man lässt ganz einfach die Straßen wie bisher weiter verrotten. Lassen Sie sich nicht von dem Zauberwort – Dünnschichttechnik – Sand in die Augen streuen. Die – Dünnschichttechnik – ist eine vom Bürgermeister sehr gern genannte Reparaturmaßnahme. Bei den in 2013 vom Fachmann Kron (Stadt Rödermark) genannte Summe von 10.000.000,00 Mio. (2015 schon 15.000.000,00 Euro) an Kosten für die grundhafte Sanierung wird die – Dünnschichttechnik -, die zu diesem Zeitpunkt schon dort zur Anwendung kam, wo es möglich war, NICHT erwähnt. Da hat der Fachmann wohl festgestellt, dass mit – Dünnschichttechnik – eine Sanierung dieser Straßen nicht möglich bzw. nur Flickschusterei ist.

Eine klare Ansage von Fachleuten wäre gewesen: 15.000.000,00 haben wir für Straßenbaumaßnahmen in den nächsten x Jahren zu bezahlen. Davon fallen x Euro für „beitragspflichtige, grundhafte Sanierung“ an und y Euro kann mit – Dünnschichttechnik – repariert werden. Aber diese Aussage konnte der Bauamtsleiter Kron guten Gewissens so wohl nicht machen. „Grundhafte Sanierung“ kann man demnach nicht gleichsetzen mit – Dünnschichttechnik -. Es wurde des Öfteren von „grundhafte Sanierung“ gesprochen und das ist gleichbedeutend mit „Neuwertig“

Erklärung zu „ABRECHNUNSFÄHIG UND NUTZUNGSFAKTOR“

Zur Vereinfachung. Ein Abrechnungsgebiet besteht aus zwei Grundstücken von jeweils 1000 QM. Auf Grundstück A) steht ein einstöckiges Haus und auf Grundstück B) ein Haus mit zwei Stockwerken. Die abrechnungsfähige Grundstücksfläche ist insgesamt 2.250 QM, die tats. Grundstücksfläche nur 2.000 QM:
bei A) 1000 x 1 (Nutzungsfaktor) = 1000 QM
bei B) 1000 x 1,25 (Nutzungsfaktor) = 1250 QM

» Hier die vorläufige Satzung. Nutzungsfaktor für weitere Stockwerke.
» Berechnungsbeispiel Bad Vilbel.
» Bürgerversammlung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge.

Update: 24.05.2017

Tatenlose Koalition. Straßenbeitrag

Rödermark. Stadverordnetenversammlung 16.05.2017

An diejenigen, die CDU oder AL/die Grünen gewählt haben, sei ein Blick auf die Tagesordnung der kommenden Stadtverordnetenversammlung empfohlen.
Die Koalition (CDU und AL/Die Grünen) hat es seit ihrem Bestehen geschafft, alles was es an Problemen/Verbesserungen …. in Rödermark gab, abzuarbeiten. Hat deshalb die Koalition (alles abgearbeitet) die Arbeit eingestellt weil, – es ist alles gut so wie es ist?Die „regierende“ Koalition hat nicht einen einzigen Antrag zur kommenden Sitzungsrunde eingebracht. Fehlen die Ideen? Ist man zu sehr mit sich selbst beschäftigt? Ein Blick in das bestimmt sündhaft teure Einzelhandelskonzept würde sich lohnen. Lesen muss man es allerdings, um die Anregungen zu erkennen.

Kann man sich die kommende Stadtverordnetenversammlung nicht sparen? Nein, so ist es natürlich nicht. Erstens hat die Verwaltung Anträge eingereicht, bei denen es notwendig ist, dass die Koalition diese auch abnickt. Und zweitens, zu den Anträgen der Opposition muss man einen Redebeitrag leisten, damit der Bürger merkt – Hoppla, die gibt es ja auch noch –

Ein Punkt, der uns Bürger ins Geld gehen wird, ist die Abstimmung zur anstehenden Straßenbeitragssatzung. Dass es in Rödermark zu einer solchen Satzung kommen musste, war seit Jahren vorauszusehen. Schon in 2009 wurde diese fehlende Satzung angemahnt. Der Magistrat der Stadt Rödermark hat wohl gedacht: „Wenn wir keine Straßen -grundhaft Sanieren- brauchen wir auch keine Straßenbeitragssatzung.“ Lassen wir einfach die Straßen verrotten oder reparieren notdürftig. Dem hat der RP nun einen Riegel vorgeschoben und den Haushalt 2017/2018 NICHT genehmigt. Die fehlende Satzung war ein Grund. Eine solche Satzung muss jetzt eingeführt werden.

Ob die Bürger schon 2018 zur Kasse gebeten werden, steht allerdings noch nicht fest. Wenn die Straßen nach dem bisher von Bürgermeister Kern favorisiertem Dünnschichtverfahren repariert werden, fallen keine Beiträge an, die man über die „wiederkehrenden Beiträge“ eintreiben kann. So könnte sich Bürgermeister Kern über die Zeit retten. Er hat in 2015 gesagt*1: „die nächsten fünf Jahre gibt es keine Straßenbetragssatzung.“ Das Versprechen kann er wohl nicht halten. Er könnte umformulieren „bis 2019 werden keine Beitragsbescheide erstellt.„. In 2019 wird Roland Kern dann hoffentlich sein Versprechen einlösen und den Bürgermeistersessel räumen.
– Sieht man einen Abrechnungszeitraum (nach Investitionsaufwendungen) von einem Jahr*2 vor und keine „grundhafte Sanierung“ durchführt, gibt es auch keine Beitragsbescheide. Bei einem Planungszeitraum*2 von fünf Jahren dürfte dies kaum möglich sein. –

Über die Straßenbeitragssatzung gibt es wenig zu diskutieren. Der Text dieser Satzung (wiederkehrende Beiträge) ist weitestgehend Standard und auch für die Gebietsfestlegung ist man an Vorgaben gebunden. Einzig über den Abrechnungszeitraum und dem städt. Anteil sollte man diskutieren. Ich denke allerdings, man wird bei dem geplanten Abrechnungszeitraum von einem Jahr bleiben. Eine Festlegung für einen Planungszeitraum von fünf Jahren wäre auch möglich.

Den städt. Anteil auf 50% anzugeben wäre wünschenswert aber wohl nicht machbar.

Ich kann mich daran erinnern, dass Bürgermeister Kern den Weg bevorzugte, die „grundhafte Sanierung“ komplett über die Grundsteuer B (wie bisher) zu finanzieren. Der Verwaltungsaufwand ist gering und die Kostenverteilung gerecht. Leider ist der Weg für Rödermark so nicht gangbar. Aber um den Punkt „gerecht“ ein wenig näherzukommen, könnte man den städt. Anteil bei den „wiederkehrenden Beiträgen“ auf 50% anzuheben. Geplant sind 25% bis 30%.

Die Kosten der „wiederkehrenden Beiträge“ können NICHT auf die Mieter umgelegt werden. Die Grundsteuer B schon.

Einnahmen aus den „wiederkehrenden Beiträge“ sind ZWECKGEBUNDEN. Einnahmen über die Grundsteuer B NICHT. Unverbrauchte Einnahmen aus den „wiederkehrenden Beiträge“ müssen zurückerstattet werden.

Wenn es nicht so furchtbar traurig wäre, was da von der Verwaltung an Zahlen genannt wurde/wird, könnte man lachen. Mir fällt es immer schwerer, die Äußerungen der Verwaltung ernst zu nehmen.
Kosten für die „grundhafte Sanierung“. In 2013 waren es laut Verwaltung 10 Mio. 2015 schon 15 Mio. Und jetzt das Wunder – in 2017 steht nichts mehr an –
Machen Sie sich Ihre eigenen Gedanken.
Siehe: Das Wunder von Rödermark.

Siehe auch:
» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
» Auf die Abstimmung bin ich gespannt.
» Siehe auch Ortsdurchfahrten. Videos und Bilder
» PM SPD Rödermark. Die Innenstadt ist „tot“
» Antrag Straßenbeitragssatzung
» Satzung. Wiederkehrende Beiträge. (Straßenbeitragssatzung. Noch nicht verabschiedet)
 
*1[..]Um sich diese Angebote dauerhaft leisten zu können, ist die Erhöhung von Steuern nicht zu vermeiden. Das Haushaltssicherungskonzept sah bislang eine Erhöhung der Grundsteuer B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017 vor, also von 450 auf 500 Punkte. Dies geschah unter der Annahme, dass ab dem Jahr 2014 eine Straßenbeitragssatzung beschlossen worden sei. Hiervon soll allerdings für mindestens 5 Jahre abgesehen werden.[..] Quelle: Stavo 24.03.2015. Suchen Sie im Dokument nach – B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017 –
 
*2§14 Satzung wiederkehrende Beiträge.
(1) Der Beitragssatz wird nach Maßgabe der Bestimmung dieser Satzung aus den jährlichen
Investitionsaufwendungen ermittelt.
(2) Der Beitragssatz wird in einer gesonderten Satzung festgelegt.


Rödermark intern
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Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Das Wunder von Rödermark

Das Wunder von Rödermark
Nach den Aussagen bei OP-Online zu urteilen, ist in Rödermark ein Wunder geschehen.
Das Wunder: „Es stehen derzeit keine grundhaften Erneuerungen an.
Was kann man heute bei OP-Online lesen?

[..]Bürgermeister Roland Kern [..] Er erwarte für jeden einzelnen Bürger einen „niedrigen dreistelligen Betrag“. Sanierungsarbeiten zur Erhaltung einer Piste seien nach wie vor für die Bürger kostenlos. Kern rechnet nicht vor 2020 mit Abrechnung der ersten Straßenbaumaßnahme. Es stünden derzeit keine grundhaften Erneuerungen an. Quelle: OP-Online.

Im März 2013 wurde vom Fachmann der Stadt Rödermark, Herrn Kron, der Betrag für die notwendigen Mittel für „grundhafte Sanierung“ bzw. „grundhaften Erneuerungen“ für die Jahre 2013 bis 2021 auf 10.000.000,00 Mio.Euro geschätzt.

Herr Kron gibt einen Überblick über die akut anstehenden „Grundhaften Sanierungen“, die in den nächsten 3 – 8 Jahren anstehen, das erforderliche Finanzvolumen hierzu beträgt ca. 10 Millionen Euro. Quelle: bgb.roedermark.de

Schon zwei Jahre später, im September 2015 war der Betrag auf 15.000.000,00 angewachsen.

15 Millionen Euro würde es kosten, das rund 100 Kilometer lange Netz städtischer Straßen wieder in einen neuwertigen Zustand zu versetzen. Quelle: OP-Online

In einen neuwertigen Zustand zu versetzen bedeutet, eine grundhaften Erneuerung. Die anteiligen Kosten werden über die Straßenbeitragssatzung (noch nicht verabschiedet) Stadt erhoben.

Von 15.000.000,00 können wir die Beträge für die „Schwimmbadstraße“ und „Am Wiesengrund“ abziehen. Dann bleiben aber bestimmt noch mehr als 14.000.000,00 über.
 
In 2013 waren es laut Verwaltung 10 Mio. 2015 schon 15 Mio. Jetzt das Wunder von Rödermark. 2017 steht nichts mehr an.
Machen Sie sich Ihre eigenen Gedanken.

Was ich dazu denke, steht in dem noch gesperrten Artikel
Rödermark. Tatenlose Koalition. Straßenbeitrag
 
Siehe auch
» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge


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