Tatenlose Koalition. Straßenbeitrag

Rödermark. Stadverordnetenversammlung 16.05.2017

An diejenigen, die CDU oder AL/die Grünen gewählt haben, sei ein Blick auf die Tagesordnung der kommenden Stadtverordnetenversammlung empfohlen.
Die Koalition (CDU und AL/Die Grünen) hat es seit ihrem Bestehen geschafft, alles was es an Problemen/Verbesserungen …. in Rödermark gab, abzuarbeiten. Hat deshalb die Koalition (alles abgearbeitet) die Arbeit eingestellt weil, – es ist alles gut so wie es ist?Die „regierende“ Koalition hat nicht einen einzigen Antrag zur kommenden Sitzungsrunde eingebracht. Fehlen die Ideen? Ist man zu sehr mit sich selbst beschäftigt? Ein Blick in das bestimmt sündhaft teure Einzelhandelskonzept würde sich lohnen. Lesen muss man es allerdings, um die Anregungen zu erkennen.

Kann man sich die kommende Stadtverordnetenversammlung nicht sparen? Nein, so ist es natürlich nicht. Erstens hat die Verwaltung Anträge eingereicht, bei denen es notwendig ist, dass die Koalition diese auch abnickt. Und zweitens, zu den Anträgen der Opposition muss man einen Redebeitrag leisten, damit der Bürger merkt – Hoppla, die gibt es ja auch noch –

Ein Punkt, der uns Bürger ins Geld gehen wird, ist die Abstimmung zur anstehenden Straßenbeitragssatzung. Dass es in Rödermark zu einer solchen Satzung kommen musste, war seit Jahren vorauszusehen. Schon in 2009 wurde diese fehlende Satzung angemahnt. Der Magistrat der Stadt Rödermark hat wohl gedacht: „Wenn wir keine Straßen -grundhaft Sanieren- brauchen wir auch keine Straßenbeitragssatzung.“ Lassen wir einfach die Straßen verrotten oder reparieren notdürftig. Dem hat der RP nun einen Riegel vorgeschoben und den Haushalt 2017/2018 NICHT genehmigt. Die fehlende Satzung war ein Grund. Eine solche Satzung muss jetzt eingeführt werden.

Ob die Bürger schon 2018 zur Kasse gebeten werden, steht allerdings noch nicht fest. Wenn die Straßen nach dem bisher von Bürgermeister Kern favorisiertem Dünnschichtverfahren repariert werden, fallen keine Beiträge an, die man über die „wiederkehrenden Beiträge“ eintreiben kann. So könnte sich Bürgermeister Kern über die Zeit retten. Er hat in 2015 gesagt*1: „die nächsten fünf Jahre gibt es keine Straßenbetragssatzung.“ Das Versprechen kann er wohl nicht halten. Er könnte umformulieren „bis 2019 werden keine Beitragsbescheide erstellt.„. In 2019 wird Roland Kern dann hoffentlich sein Versprechen einlösen und den Bürgermeistersessel räumen.
– Sieht man einen Abrechnungszeitraum (nach Investitionsaufwendungen) von einem Jahr*2 vor und keine „grundhafte Sanierung“ durchführt, gibt es auch keine Beitragsbescheide. Bei einem Planungszeitraum*2 von fünf Jahren dürfte dies kaum möglich sein. –

Über die Straßenbeitragssatzung gibt es wenig zu diskutieren. Der Text dieser Satzung (wiederkehrende Beiträge) ist weitestgehend Standard und auch für die Gebietsfestlegung ist man an Vorgaben gebunden. Einzig über den Abrechnungszeitraum und dem städt. Anteil sollte man diskutieren. Ich denke allerdings, man wird bei dem geplanten Abrechnungszeitraum von einem Jahr bleiben. Eine Festlegung für einen Planungszeitraum von fünf Jahren wäre auch möglich.

Den städt. Anteil auf 50% anzugeben wäre wünschenswert aber wohl nicht machbar.

Ich kann mich daran erinnern, dass Bürgermeister Kern den Weg bevorzugte, die „grundhafte Sanierung“ komplett über die Grundsteuer B (wie bisher) zu finanzieren. Der Verwaltungsaufwand ist gering und die Kostenverteilung gerecht. Leider ist der Weg für Rödermark so nicht gangbar. Aber um den Punkt „gerecht“ ein wenig näherzukommen, könnte man den städt. Anteil bei den „wiederkehrenden Beiträgen“ auf 50% anzuheben. Geplant sind 25% bis 30%.

Die Kosten der „wiederkehrenden Beiträge“ können NICHT auf die Mieter umgelegt werden. Die Grundsteuer B schon.

Einnahmen aus den „wiederkehrenden Beiträge“ sind ZWECKGEBUNDEN. Einnahmen über die Grundsteuer B NICHT. Unverbrauchte Einnahmen aus den „wiederkehrenden Beiträge“ müssen zurückerstattet werden.

Wenn es nicht so furchtbar traurig wäre, was da von der Verwaltung an Zahlen genannt wurde/wird, könnte man lachen. Mir fällt es immer schwerer, die Äußerungen der Verwaltung ernst zu nehmen.
Kosten für die „grundhafte Sanierung“. In 2013 waren es laut Verwaltung 10 Mio. 2015 schon 15 Mio. Und jetzt das Wunder – in 2017 steht nichts mehr an –
Machen Sie sich Ihre eigenen Gedanken.
Siehe: Das Wunder von Rödermark.

Siehe auch:
» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
» Auf die Abstimmung bin ich gespannt.
» Siehe auch Ortsdurchfahrten. Videos und Bilder
» PM SPD Rödermark. Die Innenstadt ist „tot“
» Antrag Straßenbeitragssatzung
» Satzung. Wiederkehrende Beiträge. (Straßenbeitragssatzung. Noch nicht verabschiedet)
 
*1[..]Um sich diese Angebote dauerhaft leisten zu können, ist die Erhöhung von Steuern nicht zu vermeiden. Das Haushaltssicherungskonzept sah bislang eine Erhöhung der Grundsteuer B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017 vor, also von 450 auf 500 Punkte. Dies geschah unter der Annahme, dass ab dem Jahr 2014 eine Straßenbeitragssatzung beschlossen worden sei. Hiervon soll allerdings für mindestens 5 Jahre abgesehen werden.[..] Quelle: Stavo 24.03.2015. Suchen Sie im Dokument nach – B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017 –
 
*2§14 Satzung wiederkehrende Beiträge.
(1) Der Beitragssatz wird nach Maßgabe der Bestimmung dieser Satzung aus den jährlichen
Investitionsaufwendungen ermittelt.
(2) Der Beitragssatz wird in einer gesonderten Satzung festgelegt.


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Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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