Zu dem Artikel Neues für Hundehalter in 2024.
Nachdem ich immer und immer wieder Kommentare zum obigen Artikel wegen nicht zu akzeptierenden Vorwürfen streichen musste, habe ich mich entschlossen, die kommenden Kommentare ohne Hinweis zu entfernen.
Die Frage in den Kommentaren zu – Karte selber (Verwaltung) erstellen –
möchte ich jedoch aufgreifen. Ja, man kann. Und das dazu noch recht einfach. Man braucht nicht unbedingt einen Externen zu beauftragen.
ABER.
Man kann aber nicht erwarten, dass sich in dem zuständigen Fachbereich ein Mitarbeiter befindet, der sich dieser Sache annimmt bzw. annehmen kann. Und ob sich in der -EDV- dafür einer ein wenig Zeit nimmt?!
Vielfältige Möglichkeiten.
Wunsch eines Stadtverordneten. Recht problemlos lassen sich sogar die Positionen der Tütenspender eintragen. Sollte sich ein Standort ändern oder wegfallen, lässt sich das mit einem Mausklick erledigen.
Evtl. könnte man Jugendliche finden,
die im JuZ ein Projekt – Orientierungskarte für Hundehalter – beginnen. Man braucht nur einen PC mit Internetanschluss und ein wenig Ortskenntnisse. Auch eine Standortanzeige auf einem Handy ist ohne APP mit HTML möglich.
Was man so alles ohne großen Programmieraufwand machen kann:
Ein Beispiel. Klicken Sie auf das Bild und dann auf eine der angezeigten Nadeln. Karte mit Bänken
Themen / Anlagen HFuW
» Neuwahl/Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson
» Bildung von Kommissionen für die Legislaturperiode 2021-2026
» Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark
» Satzungsänderung Vergnügungs- und Spielapparatesteuer
» Satzung über die Leinenpflicht für Hunde
» Zisternensatzung der Stadt Rödermark
» Ermittlung der Abwassergebühren für die Jahre 2024 bis 2026
» Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2024 bis 2026
» Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2023
» Prüfung: Einführung Grundsteuer C ab 2025
» Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Rödermark HFuW
Themen / Anlagen StaVo
» Aktualisierung Nahversorgungskonzept
» Hissen der Flagge des Staates Israel an/vor den Rathäusern?
» Doppelhaushalt 2024/2025
» Beteiligungsbericht 2022
» Neuwahl/Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson
» Bildung von Kommissionen für die Legislaturperiode 2021-2026
» Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark – 17. Änderung –
» Satzungsänderung Vergnügungs- und Spielapparatesteuer
» Satzung über die Leinenpflicht für Hunde
» Zisternensatzung der Stadt Rödermark
» Ermittlung der Abwassergebühren für die Jahre 2024 bis 2026
» Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2024 bis 2026 7
» Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2023
» Prüfung: Einführung Grundsteuer C ab 2025
» Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Rödermark Stavo
Vorstehende Angaben ohne Gewähr. Tagesordungspunkte können sich kurzfristig ändern.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Jedes Jahr im ausklingenden Winter ruft die Stadt ihre Bürger auf, Ihre Hunde während der ab 1. März beginnenden Brut‐ und Setzzeit bitte an die Leine zu nehmen, um Bodenbrüter und die Jungtiere von Reh, Hase & Co. nicht zu gefährden. Jedes Jahr rufen Rödermarks Naturschützer parallel dazu auf, dies in der gesamten Feldflur zu tun und nicht nur in den eingezeichneten Gebieten. Auch bittet der NABU darum, bis Mitte Juni nur die Hauptspazierwege zu nutzen und Trampelpfade zu meiden. Und jedes Jahr halten sich viele Bürger daran. Und dennoch ist die Zahl derer, die sich nicht an Appelle und Verbote halten, viel zu hoch. Die Folge ist, dass weiterhin jedes Jahr viele Bruten aufgrund zu häufiger Störungen aufgegeben werden, dass Rehe zu Tode gehetztwerden, dass unsere Feldflur immer ärmer wird.
In dem Presseaufruf der Stadt heißt es: „…in bestimmten mit Schildern gekennzeichneten Gebieten…“. Und genau darin sehen die Rödermärker Naturschützer ein großes Problem. Der Leinenzwang gilt nur in den Landschaftsschutzgebieten (LSG). In gut der Hälfte der Feldflur gibt es keinen Leinenzwang, d.h. auch in der Brut‐ und Setzzeit können hier Hunde ohne Leine laufen. „Feldlerche, Kiebitz, Fasan, Stockente, Reh, Hase & Co. kennen jedoch die willkürlichen Grenzen der Landschaftsschutzgebiete nicht, sie brüten bzw. werfen dort, wo die Bedingungen für sie am besten sind, und das ist oftmals außerhalb der LSG“, erläutert NABU Vorstandsmitglied Sven Burger das Problem. „Der Kiebitz z.B. hält sich ausschließlich in Gebieten auf, in denen es zur Brutzeit keinen Leinenzwang gibt. Über die Hälfte der verbliebenen Feldlerchen Rödermarks brütet in solchen Gebieten, die oftmals besonders interessante Strukturen aufweisen.“
Der NABU Rödermark fordert daher die Politik auf, endlich zu handeln. „Wir fordern in der Brutund Setzzeit eine generelle Anleinpflicht außerhalb der bebauten Ortslagen, wie es sie in Rodgau schon seit Jahren gibt. Dann gibt es auch keine Diskussionen mehr, ob ein Hund hier freilaufen darf oder nicht“, macht NABU‐Ortsgruppenvorsitzender Dr. Rüdiger Werner die Position der Naturschützer deutlich. Aus Sicht des NABU ist es Besitzern wie auch ihren Hunden zuzumuten, ein Viertel des Jahres nur mit Leine unterwegs zu sein, wobei eine Leine nicht länger als 5 Meter sein sollte. Außerdem fordert der NABU mehr Kontrollen, denn ohne Kontrolle bleibt jede Verschärfung der Satzung wenig wirkungsvoll. Die NABU‐Ortsgruppe ist offen dafür, dass als Alternative mehrere offizielle Hundespielwiesen als Freilaufangebote ausgewiesen werden. Auch hier sieht sie die Stadt in der Verantwortung, tätig zu werden.
Dr. Werner weiter „Wir wollen eigentlich lieber aufklären statt verbieten, müssen aber immer mehr feststellen, dass wir nicht alle Menschen erreichen, dass Menschen teilweise sehr aggressiv auf unsere Bitten reagieren, den Hund anzuleinen oder hier nicht langzulaufen. Daher ist die geforderte Ausweitung der Gebiete mit Leinenzwang für uns unumgänglich, um die Lage für Vögel und Wild wieder zu verbessern. Zusätzlich planen wir, in Zukunft kleine Hinweistafeln aufzustellen, die auf die durch dieses Fehlverhalten bedrohte Tierwelt aufmerksam machen sollen.“
Der Appell des NABU an alle Spaziergänger, Jogger und Radfahrer – egal, ob mit oder ohne Hund – lautet: bleiben sie von Anfang März bis Ende Juni auf den Wegen, meiden Sie Trampelpfade, gehen Sie nicht querfeldein, betreten Sie keine Wiesen und Ackerflächen, bleiben Sie von Hecken und Gebüschen fern und leinen Sie ihre Hunde an. Die Natur wird es ihnen danken!
Siehe auch (Leinenzwang, Anleinpflicht)
Frau Erste Stadträtin Schülner berichtet hierzu, dass ein Termin mit den Landwirten und Jagdpächtern ansteht. Außerdem wird die Karte überarbeitet und ein zusätzlicher Sicherheitsdienst abgestellt. Siehe die Niederschrift BUSE
Wie in den letzten Jahren müssen in Rödermark die Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 15. Juni in den dafür ausgewiesenen und mit entsprechenden Schildern gekennzeichneten Gebieten wieder an die Leine. Die Leine darf maximal 5 Meter lang sein. Die Skizze mit den Bereichen des Leinenzwanges kann auf der Homepage der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) oder im Rathaus Urberach eingesehen werden. Auskünfte zur Anleinpflicht geben im Rathaus Urberach Hale Temür unter Tel. 911-807 oder Christian Runkel, Tel. 911-830. Weiter bei roedermark.de
Ein vernünftiger Link auf die Skizze mit den Bereichen des Leinenzwangs wäre nicht schlecht gewesen. 🙁 Für 120,00€ Hundesteuer könnte man diesen Service erwarten.
Siehe auch (Leinenzwang, Anleinpflicht)
Frau Erste Stadträtin Schülner berichtet hierzu, dass ein Termin mit den Landwirten und Jagdpächtern ansteht. Außerdem wird die Karte überarbeitet und ein zusätzlicher Sicherheitsdienst abgestellt. Siehe die Niederschrift BUSE
Wie in den letzten Jahren müssen in Rödermark die Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 15. Juni in den dafür ausgewiesenen und mit entsprechenden Schildern gekennzeichneten Gebieten wieder an die Leine. Die Leine darf maximal 5 Meter lang sein. Die Skizze mit den Bereichen des Leinenzwanges kann auf der Homepage der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) oder im Rathaus Urberach eingesehen werden. Auskünfte zur Anleinpflicht geben im Rathaus Urberach Hale Temür unter Tel. 911-807 oder Christian Runkel, Tel. 911-830. Weiter bei roedermark.de
Ein vernünftiger Link auf die Skizze mit den Bereichen des Leinenzwangs wäre nicht schlecht gewesen. 🙁 Für 120,00€ Hundesteuer könnte man diesen Service erwarten. Hier der Link auf die Karte den Flächen
Hinweis: Die Karte ist einfach nur Scheiße.
Brutzeitkarte
Es ist vollbracht.
AL/die Grünen haben für die grundhafte Sanierung der Straßen ein schlüssiges Konzept vorgetragen. Der Kern des Konzepts der AL wurde von Herrn Schultheis (SPD) in etwa wie folgt kommentiert: „Solange sich also kein Bürger beschwert, braucht man nichts zu unternehmen.“ Ich persönlich fand das Konzept von AL/die Grünen, vorgetragen von Herrn Gerl, für die Bürger der intakten Straßen in Rödermark sehr gut, preiswert und absolut schlüssig. Sinngem. Kurzfassung – Beschweren, dann wird was unternommen
Das im Vorfeld veranstaltete Säbelrasseln der Opposition ist total verklungen. Man hatte heute das Gefühl, die Koalition besteht aus 5 Fraktionen. Der Antrag, der wahrscheinlich bei der kommenden Stavo beschlossen wird, dürfte der Antrag des Magistrats werden. Evtl. ist man bereit, die Passage „bis zu 1 Mio“ in „ca. 1 Mio.“ zu ändern. Damit hat man, in Bezug auf die Investitionssumme, in etwa Übereinstimmung mit den Anträgen der Koalition und FWR.
Kein guter Tag für die Straßen in Rödermark. Kein guter Tag für unsere Kinder und Enkel, die wahrscheinlich die Schuldensuppe auszulöffeln haben. Sie wissen ja, der abzuarbeitende Berg der grundhaft zu sanierenden Straßen beläuft sich zurzeit auf 20.0000.000,00 €. Zahl wurde von der Stadt genannt. Die betroffenen Straßen repräsentieren 13% der Straßen im Verantwortungsbereich von Rödermark.
Es gibt aber auch einen Hoffnungsschimmer. Bürgermeister Kern setzt auf den neuen „Finanzausgleich“ der in 2020 kommt und für die Straßen evtl. Zuschüsse bereitstellen könnte.
Voraussetzung um diese Zuschüsse zu erhalten ist aber, die Bürger müssen sich über die schlechten Straßen beschweren. Am besten bei AL/die Grünen z.Hd. Herrn Gerl. Wie oben geschrieben. – Denn, wenn sich keiner über den Straßenzustand beschwert, braucht man auch nichts zu unternehmen und die Zuschüsse bekommen dann die Anderen.
Prüfantrag für einen gedruckten Fahrplanheft
Es sollte geprüft werden, ob sich die Stadt Rödermark, wie auch fast alle Kommunen im Umkreis, ein gedrucktes Fahrplanheft erlauben kann. Sie werden es kaum glauben. Die Fraktion, die den Bürgern den RMV näher bringen wollen, hat sich mit einer flammenden Rede (Herr Gerl) GEGEN einen Prüfantrag -Fahrplanheft- ausgesprochen und damit gegen Kostenermittlung. Endgültige Meinung wird man wohl heute präsentiert bekommen.
Herr Gerl hat mit seinem Hinweis „im Internet sind alle Informationen für JEDEN abrufbar.“ völlig recht. Ich werde es meiner Schwiegermutter, 94 Jahre, sagen.
Hunde. Anleinpflicht
Der Bericht der Feldschützin war für Hundehalter eine Wohltat. Es gab in 2018 bisher keinen Beißvorgang. Die Hundehalter haben sich zum größten Teil vorbildlich verhalten. Es wurden weniger als 10 Bußgeldbescheide (35,00 €) erstellt, die auch allesamt von den Betroffenen gezahlt wurden. Der in der Offenbach Post geschilderte Vorfall von einem gerissenen Rehkitz betraf NICHT die Gemarkung Rödermark. Alles ist gut. Hundehalter vorbildlich. Ich hoffe ja, dass man dies auch bald von den Radfahrern berichten kann. Man sollte denen evtl. einmal mitteilen, dass wenn man sich von hinten Fußgängern nähert, die Klingel zu betätigen. (Siehe Korrektur)
Hale Temür heißt die erste Feldschützin Rödermarks.
Sie war in der Vergangenheit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlastung von der Fa. Securitas schon einige Jahre für die Stadt tätig und zwar bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs.
Durch Stundenverschiebungen innerhalb des Ordnungsamtes wurde zum 01.01.2017 eine zusätzliche Stelle bei der Ordnungspolizei geschaffen. Frau Temür bewarb sich auf diese Position und wurde dann eingestellt.[..]
[..]übernimmt aber zusätzlich den Feld- und Forstschutz, zu dem auch die Überwachung der Anleinpflicht gehört. Weiter bei focus.de
Rödermark.
Landwirte in großer Sorge >um Qualität ihrer Feldfrüchte
Landwirte in Rödermark und Rodgau sind in großer Sorge um die Qualität ihrer Feldfrüchte. Hundekot gefährde die Reinheit der auf Äckern wachsenden Lebensmittel. Ordnungsämter und Naturschutzbehörden sollten den Leinenzwang schärfer kontrollieren. [..] Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online
Ab dem 1. März bis zum 15. Juni tritt wieder der Leinenzwang für Hunde in Kraft. Er ist Bestandteil der Gefahrenabwehrverordnung und dient hauptsächlich dem Schutz von bodenbrütenden Vögeln. Oft wurde beobachtet, dass nicht angeleinte oder streunende Hunde in den Wiesen diese Bodenbrüter wie Rebhuhn, Lerche, Kiebitz, Wildente und Wachteln von ihren Nestern vertreiben und deren Eier und Junge dann ein leichtes Opfer von Krähen und Elstern werden. Aber auch trächtige Rehe sollen so geschützt werden, um ihnen Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeiten zu schaffen….Quelle Stadt Rödermark
Ich habe heute, 10.05.2014, festgestellt, der Link geht ins Leere. Auf der Webseite der Stadt Rödermark finde ich die Karte auch nicht mehr im Downloadbereich. Fündig wird man jetzt hier Hier die miserable Karte auf der Webseite der Stadt Rödermark.