Ich bin mir – NICHT MEHR – sicher. Ab 2022 Leinenzwang in Rödermark.

Leinenpflicht/ Anleinpflicht für Hunde
Leinenpflicht/ Anleinpflicht für Hunde

Nachtrag.
Neue Erkenntnis. Satzung wird 2022 wohl nicht kommen.


Satzungsänderung
„Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit“
Anleinpflicht im gesamten Außenbereich Rödermarks

Die Koalition (CDU, AL/Die Grünen) hat einen Antrag zur Leinenpflicht/Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit einzuführen. NEU. Gesamter Außenbereich Rödermarks
Da der Antrag von der Koalition eingereicht wurde, die über die Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung verfügt, dürfte die wohl eingeführt werden. Entschieden wird am 8.2.2022 auf der Sitzung der Stadtverordneten.

Brut- und Setzzeit zurzeit vom 1. März bis zum 15. Juni.
 

Siehe auch (Leinenzwang, Anleinpflicht)
Frau Erste Stadträtin Schülner berichtet hierzu, dass ein Termin mit den Landwirten und Jagdpächtern ansteht. Außerdem wird die Karte überarbeitet und ein zusätzlicher Sicherheitsdienst abgestellt.
Siehe die Niederschrift BUSE


Nachtrag
Herr Bürgermeister, Frau Erste Stadträtin. Selber schuld, wenn man derart kritisiert wird.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

NABU fordert Anleinpflicht in der ganzen Gemarkung

Private Aufnahme NABU
Private Aufnahme NABU

Pressemeldung NABU Rödermark

Jedes Jahr im ausklingenden Winter ruft die Stadt ihre Bürger auf, Ihre Hunde während der ab 1. März beginnenden Brut‐ und Setzzeit bitte an die Leine zu nehmen, um Bodenbrüter und die Jungtiere von Reh, Hase & Co. nicht zu gefährden. Jedes Jahr rufen Rödermarks Naturschützer parallel dazu auf, dies in der gesamten Feldflur zu tun und nicht nur in den eingezeichneten Gebieten. Auch bittet der NABU darum, bis Mitte Juni nur die Hauptspazierwege zu nutzen und Trampelpfade zu meiden. Und jedes Jahr halten sich viele Bürger daran. Und dennoch ist die Zahl derer, die sich nicht an Appelle und Verbote halten, viel zu hoch. Die Folge ist, dass weiterhin jedes Jahr viele Bruten aufgrund zu häufiger Störungen aufgegeben werden, dass Rehe zu Tode gehetztwerden, dass unsere Feldflur immer ärmer wird.

In dem Presseaufruf der Stadt heißt es: „…in bestimmten mit Schildern gekennzeichneten Gebieten…“. Und genau darin sehen die Rödermärker Naturschützer ein großes Problem. Der Leinenzwang gilt nur in den Landschaftsschutzgebieten (LSG). In gut der Hälfte der Feldflur gibt es keinen Leinenzwang, d.h. auch in der Brut‐ und Setzzeit können hier Hunde ohne Leine laufen. „Feldlerche, Kiebitz, Fasan, Stockente, Reh, Hase & Co. kennen jedoch die willkürlichen Grenzen der Landschaftsschutzgebiete nicht, sie brüten bzw. werfen dort, wo die Bedingungen für sie am besten sind, und das ist oftmals außerhalb der LSG“, erläutert NABU Vorstandsmitglied Sven Burger das Problem. „Der Kiebitz z.B. hält sich ausschließlich in Gebieten auf, in denen es zur Brutzeit keinen Leinenzwang gibt. Über die Hälfte der verbliebenen Feldlerchen Rödermarks brütet in solchen Gebieten, die oftmals besonders interessante Strukturen aufweisen.“

Der NABU Rödermark fordert daher die Politik auf, endlich zu handeln. „Wir fordern in der Brutund Setzzeit eine generelle Anleinpflicht außerhalb der bebauten Ortslagen, wie es sie in Rodgau schon seit Jahren gibt. Dann gibt es auch keine Diskussionen mehr, ob ein Hund hier freilaufen darf oder nicht“, macht NABU‐Ortsgruppenvorsitzender Dr. Rüdiger Werner die Position der Naturschützer deutlich. Aus Sicht des NABU ist es Besitzern wie auch ihren Hunden zuzumuten, ein Viertel des Jahres nur mit Leine unterwegs zu sein, wobei eine Leine nicht länger als 5 Meter sein sollte. Außerdem fordert der NABU mehr Kontrollen, denn ohne Kontrolle bleibt jede Verschärfung der Satzung wenig wirkungsvoll. Die NABU‐Ortsgruppe ist offen dafür, dass als Alternative mehrere offizielle Hundespielwiesen als Freilaufangebote ausgewiesen werden. Auch hier sieht sie die Stadt in der Verantwortung, tätig zu werden.

Dr. Werner weiter „Wir wollen eigentlich lieber aufklären statt verbieten, müssen aber immer mehr feststellen, dass wir nicht alle Menschen erreichen, dass Menschen teilweise sehr aggressiv auf unsere Bitten reagieren, den Hund anzuleinen oder hier nicht langzulaufen. Daher ist die geforderte Ausweitung der Gebiete mit Leinenzwang für uns unumgänglich, um die Lage für Vögel und Wild wieder zu verbessern. Zusätzlich planen wir, in Zukunft kleine Hinweistafeln aufzustellen, die auf die durch dieses Fehlverhalten bedrohte Tierwelt aufmerksam machen sollen.“

Der Appell des NABU an alle Spaziergänger, Jogger und Radfahrer – egal, ob mit oder ohne Hund – lautet: bleiben sie von Anfang März bis Ende Juni auf den Wegen, meiden Sie Trampelpfade, gehen Sie nicht querfeldein, betreten Sie keine Wiesen und Ackerflächen, bleiben Sie von Hecken und Gebüschen fern und leinen Sie ihre Hunde an. Die Natur wird es ihnen danken!

Siehe auch (Leinenzwang, Anleinpflicht)
Frau Erste Stadträtin Schülner berichtet hierzu, dass ein Termin mit den Landwirten und Jagdpächtern ansteht. Außerdem wird die Karte überarbeitet und ein zusätzlicher Sicherheitsdienst abgestellt.
Siehe die Niederschrift BUSE


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Alle Jahre wieder. Leinenpflicht

Leinenzwang in Rödermark
Leinenzwang in Rödermark

Wie in den letzten Jahren müssen in Rödermark die Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 15. Juni in den dafür ausgewiesenen und mit entsprechenden Schildern gekennzeichneten Gebieten wieder an die Leine. Die Leine darf maximal 5 Meter lang sein. Die Skizze mit den Bereichen des Leinenzwanges kann auf der Homepage der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) oder im Rathaus Urberach eingesehen werden. Auskünfte zur Anleinpflicht geben im Rathaus Urberach Hale Temür unter Tel. 911-807 oder Christian Runkel, Tel. 911-830.
Weiter bei roedermark.de

Ein vernünftiger Link auf die Skizze mit den Bereichen des Leinenzwangs wäre nicht schlecht gewesen. 🙁 Für 120,00€ Hundesteuer könnte man diesen Service erwarten.

ACHTUNG: Die Karte ist ganz großer Mist.
Hier mein Link auf die Karte mit den Freilauffächen
 
Siehe auch
» NABU fordert Anleinpflicht in der ganzen Gemarkung
 
Siehe auch (Leinenzwang, Anleinpflicht)
Frau Erste Stadträtin Schülner berichtet hierzu, dass ein Termin mit den Landwirten und Jagdpächtern ansteht. Außerdem wird die Karte überarbeitet und ein zusätzlicher Sicherheitsdienst abgestellt.
Siehe die Niederschrift BUSE

Hunde müssen an die Leine

Leinenzwang in Rödermark
Leinenzwang in Rödermark

Wie in den letzten Jahren müssen in Rödermark die Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 15. Juni in den dafür ausgewiesenen und mit entsprechenden Schildern gekennzeichneten Gebieten wieder an die Leine. Die Leine darf maximal 5 Meter lang sein. Die Skizze mit den Bereichen des Leinenzwanges kann auf der Homepage der Stadt Rödermark (www.roedermark.de) oder im Rathaus Urberach eingesehen werden. Auskünfte zur Anleinpflicht geben im Rathaus Urberach Hale Temür unter Tel. 911-807 oder Christian Runkel, Tel. 911-830.
Weiter bei roedermark.de

Ein vernünftiger Link auf die Skizze mit den Bereichen des Leinenzwangs wäre nicht schlecht gewesen. 🙁 Für 120,00€ Hundesteuer könnte man diesen Service erwarten.
Hier der Link auf die Karte den Flächen
Hinweis: Die Karte ist einfach nur Scheiße.
Brutzeitkarte

Ein Hinweis auf der Website der Stadt würde nicht schaden.

Leinenzwang in Rödermark
Leinenzwang in Rödermark

Aus gegebenem Anlass
Auf die Brutzeitkarte (ein Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte) sollte man schon mal auf der Webseite der Stadt hinweisen. Damit würde einem Hundehalter manch eine Diskussion erspart bleiben.
Auch sollte man ab 1.3. auf die Leinenpflicht hinweisen.
[..]Die Anleinpflicht gilt während der Setz- und Brutzeit vom 1. März bis 15. Juni jeden Jahres.[..]
Dieser Service sollte für die Hundesteuerzahler, auch bei einem solchen Haushalt wie dem von Rödermark, gerade noch machbar sein.
 
Fündig werden Sie auf der Webseite der Stadt, wenn Sie mit – Satzungsrecht – suchen.
 
Die Karte soll nicht den Anschein erwecken, dass man zu den nicht gekennzeichneten Stellen unbedingt freien Zugang hat. Aber die Diskussion, sie müssen hier ihren Hund während der Setz- und Brutzeit anleinen, ist dort nicht angebracht. Eigentumsrechte sind natürlich zu beachten. Auch auf einem Feld hat ein Hund nichts zu suchen.

Siehe auch
» 28.03.2019 Nach Beginn der Setz-und Brutzeit eine Info von der Stadt.
» NABU appelliert an Spaziergänger und Hundebesitzer.


Nachtrag
» 01.03.2023 Seit Jahren an bemängelter Karte orientieren.
» 22.04.2023 Herr Bürgermeister, Frau Erste Stadträtin. Selber schuld, wenn man derart kritisiert wird.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Leinenzwang. Rödermark ab 01.03.2018 bis 15.06.2018. Rodgau ab 15.02.2018

Rödermark Leinenzwang. Ab 01.03.2018 bis 15.06.2018
Wer im Breidert mit seinem Hund im Wald spazieren geht, ist sehr schnell ohne es zu wissen, im Rodgau. Hier weichen die Zeiten für eine Anleinpflicht zu denen aus Rödermark ab. Leinenpflicht im Rodgau bereits ab dem 15.02.2018
Satzung für Rödermark
SATZUNG über den Leinenzwang für Hunde während der Setz- und Brutzeit
§ 1 Verpflichtung
(1) Aufgrund des § 27 Abs. 2 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Betreten der freien Landschaft, Satzung über das Verhalten in der Flur) wird hiermit die Verpflichtung ausgesprochen, während der in § 3 bestimmten Zeit Hunde in den nach § 2 bestimmten Gebieten an der Leine zu führen.
(2) Die zulässige Höchstlänge der Leine beträgt 5 Meter.
(3) Die Verpflichtung nach Abs. 1 und 2 richtet sich an die Person, die den Hund hält sowie an die Person, die zum maßgeblichen Zeitpunkt die tatsächliche Gewalt über den Hund ausübt.
§ 2 Bereiche
Die Anleinpflicht gilt in Bereichen der Feld- und Flurgemarkung, die im Anhang dieser Satzung kartografisch dargestellt und mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet sind. Die anliegende Karte im Anhang ist Bestandteil der Satzung.

Hier die ganze Satzung.

Die kartografische Darstellung der Bereiche, in der die Anleinpflicht einzuhalten ist, steht hier zum Download bereit.

Webseite der Stadt Rodgau

Die Stadt Rodgau weist auch in diesem Jahr wieder auf die Verordnung über den Leinenzwang für alle Hunde und die Aufsichtspflicht für andere Tiere hin. Die dort geregelte Anleinpflicht gilt während der Setz-, Brut- und Aufzuchtzeit vom 15. Februar bis 15. Juni jeden Jahres außerhalb der bebauten Bereiche in der gesamten Feld- und Flurgemarkung. Quelle: Rodau.de

Nachtrag
Am 22.02.2018 auch Thema bei OP-Online.
 
Die zum download angebotene Karte ist kaum zu gebrauchen. Einfach nur Mist.


Nachtrag
Herr Bürgermeister, Frau Erste Stadträtin. Selber schuld, wenn man derart kritisiert wird.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Gespräch zwischen H. Böhm (Hundeverein) und Hundehalter. Hundwiesen

Gespräch zwischen H. Böhm (Hundeverein) und Hundehalter

Bei meinem Gespräch mit Herrn Böhm, Hundeverein Rödermark e.V. habe ich versucht zu erfahren, welche Maßnahmen des Hundevereins für ein besseres Zusammenleben zwischen den „Hundehaltern“ und „nicht Hundehaltern“ beitragen können.

Grundsätzlich war man sich darüber einig. Es gibt Hundehasser, Kinderhasser, Autohasser…..usw. die auf IHREM speziellen Gebiet kein Gespräch aufkommen lassen. Man war sich auch darüber einig: „Gäbe es keine Hunde, würde das Feindbild für die Spaziergänger evtl. der Jogger oder der Radfahrer sein. Für den Jogger dann der Radfahrer

Durch gezielte Aktivitäten versucht(e) der Hundeverein, Aufklärung zu betreiben. Man veranstaltete Stammtische und kostenlose Informationsveranstaltungen. Bei solchen Aktionen durch einen Hundeverein kommt einem Hundebesitzer gleich der Gedanke „Die wollen ja nur Mitglieder werben. Da bleibe ich mal gleich zu Hause.“ Der Erfolg einer solchen Veranstaltung bleibt wahrscheinlich deshalb hinter den Erwartungen zurück.

Die Mittel zur Aufklärungsarbeit sind begrenzt und auf großes Interesse der Hundehalter stößt man auch nicht. In den anderen Hundevereinen in Rödermark mag die Situation eine andere sein.

Was bietet z.B der Hundeverein-Rödermark
Es werden spezielle (Ausbildungen/Kurse) angeboten, die Hundehalten im Kurs Sachkunde Grundsätzliches vermitteln. Die Kurse reichen bis zur Begleithundeprüfung. Die Kosten für die o.g. Kurse belaufen sich auf 60,00 bis 150,00 €. Natürlich sind die Kurse für jeden offen. Eine Vereinsmitgliedschaft ist NICHT erforderlich. Anmerkung. Sachkunde für einen Kurs bezüglich Hunde? Schon merkwürdig. Aber in Deutschland ist ein Hund eben eine Sache.

Im Hundeverein Rödermark e.V. werden jährlich ca. 250 Hundehalter (nicht nur Rödermärker) ausgebildet. Die Ausbildung erfolgt nicht nur auf dem Hundeplatz. Ein Großteil der Schulungen findet in der freien Natur und auch in den Wohngebieten statt. Herr Böhm zum Ausbildungsschwerpunkt Mensch/Hund: „Die Arbeit betrifft zu 90% den Menschen. Nur 10% benötigt der Hund

Hundewiesen.
Der Landwirt Gaubatz hat der Stadt Rödermark bereits den Vorschlag unterbreitet, Hundewiesen anzulegen und auch gezeigt, wo diese sein könnten. Der Vorschlag wurde scheinbar nicht weiter verfolgt. 
Zu den Hundewiesen, aus der Anfrage der CAL, liegt auch eine Antwort der Stadt Rödermark vor.

[..]Als Lösungsversuch wurde die Ausweisung von sog. Hundewiesen vorgeschlagen. Auf diesen Flächen sollen Hunde ihr Geschäft machen, die Hundehalter sollen die Hinterlassenschaften in Plastiktüten einsammeln und ordnungsgemäß entsorgen. Auf Anfrage der Ordnungsbehörde rät der HSGB aus Haftungsgründen von Hundewiesen ab.[..] Aus o.g. Antwort.

Verstehe ich nicht ganz. Wir weisen während der Brut- und Setzzeit bestimmte Flächen aus, auf denen die Hunde während dieser Zeit NICHT der Anleinpflicht unterliegen. Hier spricht keiner von Haftung. Wenn diese Flächen jetzt in Zukunft (in der Brut- und Setzzeit) die neu ausgewiesenen „Hundewiesen“ sind, was spricht dagegen?

Oder will man, bis auf diese Flächen, eine generelle Anleinpflicht über das gesamte Stadtgebiet erreichen. Dann könnte der Begriff „Hundewiese“ eine andere Qualität bekommen. In der Anfrage der CAL wird aber ausdrücklich die Brut- und Setzzeit angesprochen.

[..]Durch welche Maßnahmen würde sich der Schutz von frei lebenden Tieren während der Brut- und Setzzeit weiter verbessern lassen[..] Quelle

Oder will man, bis auf diese Flächen, eine generelle Anleinpflicht über das gesamte Stadtgebiet erreichen. Dann könnte der Begriff „Hundewiese“ eine andere Qualität bekommen. In der Anfrage der CAL wird aber ausdrücklich die Brut- und Setzzeit angesprochen. Wie informiert man? Wie klärt man auf?
Der Berichtsantrag der CAL ist uneingeschränkt zu befürworten. Die Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse ist wichtig, darf aber nicht gespickt sein mit Vorwürfen und Verboten in Richtung Hunde(halter).
 
Hundehalter kann man nicht dazu zwingen, einen Hundeführerschein abzulegen oder zu sonstigen Informationsveranstaltungen zu gehen. Es müssen andere Wege gefunden werden. Welche? Keine Ahnung!
 
Wenn man sagt, wir müssen an die Vernunft appellieren und darauf hoffen das wird ein durchschlagender Erfolg, ist das wohl ein Trugschluss. Wie soll der Appell erfolgen? Ein Aufruf in der Zeitung? Warme Worte bei der Stadtverordnetenversammlung?
 
Geht man einem Teil der Vorwürfe nach, wird man feststellen, nicht nur die Hundehalter können zu einem besseren Nebeneinander beitragen. Auch eine Aufklärung der anderen Nutzer der Wald- und Feldwege wäre nützlich. Z.B., wie man sich als Jogger/Radfahrer verhalten sollte, wenn man von hinten kommend Spaziergänger (mit/ohne Hund) überholt. Der Hinweis eines Jagdpächters sollte ernst genommen werden: „Auch die mit Stirnlampen und Leuchtbändern illuminierten Jogger können zu den Wildunfällen beitragen

Ein Merkblatt für die Hundehalter, mit dem auf die Unebenheiten hinweisen wird, wäre nicht verkehrt. Das Merkblatt soll aber nicht nur die Hundehalter ins Visier nehmen, sondern auch die anderen Gruppen hinweisen, wie man durch kleine Veränderungen in ihrem Verhalten für eine entspanntere Atmosphäre sorgen kann.

An die Hundehalter

Oft bewirkt bereits eine kleine Veränderung des Verhaltens des Menschen, eine große Veränderung des Verhaltens des Hundes. Quelle

 
Siehe auch
Rödermark. Gespräche zum Thema Hund


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Gespräch zwischen Jagdpächter und Hundehalter

Haben Jäger / Jagdpächter ein Problem mit Hunden.
Gespräch mit einem Jagdpächter.

Ab dem 1.2.2013 wurden in unserem Gebiet 17 Wildtiere (Rehe?) überfahren und 3 Wildtiere (Rehe?) von Hunden gerissen.
Die Ursachen dafür, dass Wildtiere auf die Fahrbahn laufen, sind vielfältig. Nicht nur Hunde kommen als Verursacher in Betracht. Auch die mit Stirnlampen illuminierten Jogger scheuchen die Wildtiere auf und können das Wild auf die Straße treiben. Radfahrer und  Mountainbiker in frühen Morgenstunden/späten Abendstunden bringen wegen der Beleuchtung keine Ruhe für die in der Natur lebenden Tiere. Auch die mit lustigen Halsbändern versehenen Hunde, die dadurch für das Wild wie vierbeinige Aliens daherkommen, sind eine Gefahr. Das Wild wird meistens nicht gehetzt, sondern aufgescheucht. Aufgescheucht durch sporttreibende Menschen oder herumlaufende Hunde.

Aber auch für den Jäger/Jagdpächter ist ein friedliches Zusammenleben mit den Hundehaltern gewollt. Hunde mit nicht beherrschbarem Jagdtrieb sollte man an der Leine halten. Damit diese Hunde auch einmal so richtig laufen können, kann sich der Hundehalter auf das Fahrrad setzen und den Hund an der Leine mitführen.

Die Brut- und Setzzeit sollte, so wie vom NABU gefordert, verschoben werden. Auch die Leinenpflicht in der gesamten Gemarkung in dieser Zeit ist zu befürworten. Hundewiesen sind auch von den Jagdpächtern / Landwirten der Stadt vorgeschlagen worden. Wird von der Stadt wohl nicht weiter verfolgt. (Siehe Bemerkung zur Haftung hier)

Ein Hundeführerschein sollte jeder Hundehalter haben, der seinen Hund OHNE Leine in Wald, Feld und Natur ausführt.

Siehe auch
Rödermark Gespräche zum Thema Hund


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Gespräch zwischen Dr. Werner (NABU) und Hundehalter

Gestern gab mir der Vorsitzenden vom NABU, Dr. Werner, die Gelegenheit zu einem Gespräch. Auch hier sollten nicht, genau wie bei dem Gespräch mit dem Landwirt, die Interessen der Hundebesitzer dem NABU näher gebracht werden, sondern etwas über die Forderungen für die evtl. neu kommende SATZUNG über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit zu erfahren.
 
Aus Sicht des NABU muss es eine Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit über die gesamte Gemarkung von Rödermark geben. Die zurzeit ausgewiesenen Flächen, in denen die Leinenpflicht nicht besteht, können so nicht beibehalten werden. Die Leinenlänge (Schleppleine) muss begrenzt werden. Der Beginn und das Ende der Brut- und Setzzeit soll um 15 Tage nach hinten verschoben werden. Neu 15. März bis 30. Juni.
 
 
Der NABU sieht es als unbedingt erforderlich, die Hundehalter über die Notwendigkeit der gestellten Forderungen zu informieren. Hiefür sollte ein entsprechender Betrag aus den Einnahmen der Hundesteuer bereitgestellt werden.
 
Haftung bei Hundewiesen?
Die Stadt sollte das Thema Hundewiesen nochmal aufnehmen und genau erläutern was in einer Stellungnahme mit
Auf Anfrage der Ordnungsbehörde rät der HSGB aus Haftungsgründen von Hundewiesen ab.
gemeint ist.
 
Siehe auch
» Rödermark Gespräche zum Thema Hund
» Merkblatt Bodenbrüter


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Zahlen zu den Haushalten ab 2011