Antworten zur Anfrage „Höhergruppierung Erzieher.“ Warum hat der zuständige Dezernent nicht geantwortet?

Tarifvertrag S8. Erzieher
Tarifvertrag S8. Erzieher

Faktencheck zur gescheiterten Höhergruppierung der Erzieher in Rödermark.

Worum geht es.
Fragen der FDP an den Magistrat zur Höhergruppierung der Erzieher bei der Stavo am 28.08.2018.
Das ist passiert.

  • Eltern und Dezernent einigen sich auf eine Gebührenerhöhung von 3%. Damit wird dem Vorschlag des Dezernenten H. Rotter gefolgt, durch eine um 1% höhere Gebühr die Erzieher um zwei Gehaltsgruppen höher einzugruppieren. In dem Elternbrief, unterzeichnet vom Dezernent Herr Rotter, geht diese Vereinbarung hervor.
  • Im Stellenplan des Doppel-Haushalts 2015/2016 (Datum 24.03.2015) unter „Erziehungsdienst“ ist keine Stelle mehr unter Eg 6 (S6) bzw. Eg 7 (S7) aufgeführt. Alle 105,5 Stellen findet man jetzt in der Einkommensgruppe Eg 8 (S8).
  • Keine Höhergruppierung. Die Eltern zahlten weiter den erhöhten Betrag.
  • Einige Erzieher klagen vor Gericht.
  • Tarifabschlüsse spielen im Zusammenhang Höhergruppieren der Erzieher in Rödermark absolut keine Rolle.
  • Ich denke, Rödermark fehlt einfach das Geld für die Höhergruppierung.
  • ??? Erster Stadtrat Jörg Rotter (CDU) hatte schon in den Ausschüssen eine Vereinbarung zur Höhergruppierung dementiert???
  • Es laufen noch weitere Gerichtsverfahren. Erzieher/Stadt
  • Mit solchen Aktionen, die nicht verborgen bleiben, fügt der hauptamtliche Magistrat der Stadt Schaden zu.

Die Antworten zu den gestellten Fragen, die eigentlich Herr Rotter (Dezernent) hätte geben müssen, kamen aber von Bürgermeister Kern. Der Aufforderung des Stadtverordnetenvorstehers zur Beantwortung der Fragen erging zunächst an Herrn Rotter, der dann (war auch so zu erwarten) auf Herrn Kern verwies.

Hier die Antworten vom Magistrat
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Fakten zur Höhergruppierung

Fragen zu der gescheiterten Höhergruppierung der Erzieher.
Es ist schon schlimm. Da wird von einem hauptamtlichen Magistratsmitglied ein schwerer und weitreichender Fehler gemacht, dem mehrere gerichtliche Auseinandersetzungen mit den Mitarbeitern folgten/folgen. Schwerwiegend deshalb, weil eine andere Kommune, die ebenfalls den in Rödermark geplanten Weg eingeschlagen hat, zu ihrem Beschluss gestanden hat. Schwerwiegend deshalb, weil sich wahrscheinlich der Dezernent nicht über die immensen Kosten im Klaren war und deshalb von der Personalabteilung (hört, hört) die Notbremse gezogen werden musste. Schwerwiegend deshalb, weil die Meinung des Dezernenten, Erzieher durch bessere Bezahlung vor Abwanderung in andere Kommunen abzuhalten, sich als falsch erwies. Der Fachmann aus der Personalabteilung: Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.

Scheitern. Das Geld für die Verwirklichung des kühnen Plans war für die Schutzschirmkommune Rödermark wohl nicht vorhanden. Beschämend ist, dass der verantwortliche Dezernent scheinbar nicht in der Lage ist, sich selbst zu seinem schwerwiegenden Fehler zu bekennen und sein Amtskollege (Bürgermeister) die Angelegenheit klären muss. Klären im Sinne des Dezernenten, der wohl so aus der Sache herauskommen soll, dass ihm nichts vorzuwerfen ist.
Hier die Fragen der FDP.

Sachlage.
Es war von der Stavo beschlossen, die Erzieher unter ausgehandelten und vollzogenen Voraussetzungen zwei Gehaltsgruppen höher einzugruppieren. Vorausgegangen war ein Gespräch mit der Abteilung Kinder (Dezernent Herr Rotter) und Elternschaft. Es standen zwei Modelle zur Wahl. Einmal eine Gebührenerhöhung (2%) mit Beibehalten der Gehaltsgruppe oder eine höhere Gebührenerhöhung (3%) mit der Auflage, die Erzieher zwei (S6 nach S8) Gehaltsgruppen höher einzugruppieren.

Nicht verwirren lassen durch die Gruppennamen S6, S8, S8a, S8b.
Bis zu dem Zeitpunkt, bei dem die Höhergruppierung hätte erfolgen sollen, gab es S6 (darin war der Großteil der Erzieher eingruppiert) und S8.
WICHTIG. Ab Januar 2015 hätten sich eigentlich alle Erzieher (Gruppe S6) in der S8 befinden müssen/sollen. S8a oder S8b gab zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Gegen Jahresende 2015 änderten sich die Namen RÜCKWIRKEND für die Gruppe S6 und S8.
» S6 entfällt. Erzieher wandern in die Gruppe S8a
» S8 entfällt. Erzieher wandern in die Gruppe S8b. Zu diesem Zeitpunkt (Jahresende 2015) hätte es dem Beschluss nach KEINE Erzieher mehr in der Gruppe S6 geben dürfen, sondern in der S8.
D.h. Alle Erzieher der S8 hätte man nach dem Tarifabschluss in die S8b eingruppieren müssen.
Hätte es den Deal zwischen H. Rotter (Dezernent) und Elternschaft NICHT gegeben, wären die Erzieher von der S6 in die S8a eingruppiert worden. So ist der Stand heute. Ein Großteil der Erzieher befindet sich in der S8a.
Die nicht vollzogene Höhergruppierung steht nicht im Einklang mit dem Stadtverordnetenbeschluss. Meine private Meinung als Steuerzahler. Hätte die Höhergruppierung stattgefunden, hätte man bestimmt auch die Grundsteuer erhöht. Ich zahle ungern Steuer.

Dass Tarifverhandlungen alle 2-3 Jahre anstehen, muss ein jeder wissen. Insbesondere ein Dezernent, der das Tarifgefüge für eine bestimmte Einkommensgruppe in Rödermark ändern will.

Antworten zur Anfrage der FDP Rödermark.
Der Stadtverordnetenvorsteher (Herr Sulzmann) bat bei der Stavo am 28.08.2018 den Ersten Stadtrat und zuständigen Dezernent (H.Rotter) um Beantwortung der Fragen. Herr Rotter verwies auf Bürgermeister Kern, der dann den Part des Dezernats (Kinder) übernahm und die Fragen beantwortete.

Fragen zur gescheiterten Höhergruppierung der Erzieher.
Fragen zur gescheiterten Höhergruppierung der Erzieher.

Die Erzieher sollten sich, OHNE jegliche Tarifverhandlungen, ab dem 1.1.2015 eigentlich in der Gehaltsgruppe S8 befinden. Folglich hätte die o.g. Zuzahlung nicht erfolgen müssen, wenn die Erzieher sich dem Beschluss nach in der Gruppe S8 befunden hätten. Von der Geldzahlung her hat Rödermark den gefassten Beschluss umgesetzt. Es musste jetzt nur noch die Eingruppierung erfolgen, die dann die Zusatzzahlung abgelöst hätte. Alles, was über Tarifverhandlungen geredet wird, spielt absolut keine Rolle und ist für mich einfach nur ein Ablenkungsmanöver. Im Stellenplan des Doppel-Haushalts 2015/2016 (Datum 24.03.2015) unter „Erziehungsdienst“ ist keine Stelle mehr unter Eg 6 (S6) bzw. Eg 7 (S7) aufgeführt. Alle 105,5 Stellen findet man jetzt in der Einkommensgruppe Eg 8 (S8). Im Haushaltsplan 2014 waren noch 104,5 Stellen in Eg 6 (S6) und 1 Stelle in Eg 7 (S7) vorgesehen. Eine Genehmigung der Eingruppierung ist vom Regierungspräsidium (RP) nicht erforderlich, wenn der Konsolidierungspfad eingehalten wird. Der Stadtverordnetenbeschluss vom 21.06.2016 (s.o.) kam zu spät.
Was gab es für Gründe, die Höhergruppierung (zahlen einer Zulage ist keine Höhergruppierung) nicht zu vollziehen?
» Dem Antrag auf Höhergruppierung der Abteilung Kinder (Dezernat H. Rotter) wurde zugestimmt.
» Dass eine Höhergruppierung von S6 nach S8 auch rechtlich funktioniert, hat die Stadt Obertshausen gezeigt.

Es kommt der Verdacht auf, dass bei dem Vorschlag von Herrn Rotter die Finanzierung nicht bzw. nicht mit der gebotenen Sorgfalt überdacht wurde. Der Schutzschirmkommune Rödermark fehlt wohl einfach das Geld, die Höhergruppierung zu zahlen. Man hat von Herrn Rotter meines Wissens nach, nach seinem Vorschlag der Höhergruppierung um zwei Gruppen, zu diesem Thema kaum noch etwas gehört. Stellungnahmen zu einem Dezernat, welches nicht zu Aufgabengebiet des Bürgermeisters zählt, kamen jetzt fast nur noch vom Bürgermeister. Schlussfolgerung: Der Bürgermeister traute Herrn Rotter wohl nicht zu, zu der Sachlage Antworten geben zu können.

Saubere Lösung.
Der Magistrat (in Person von Herrn Rotter) hätte ganz offiziell die vereinbarte Höhergruppierung zurücknehmen müssen. Er hätte den Eltern mitteilen müssen: „Der Deal mit den Eltern, 3% Gebührenerhöhung, ist geplatzt!“ Die Gebührenerhöhung hätte auf 2% herabgesetzt werden müssen.

Die konkrete Leistung war von Herrn Rotter glasklar definiert. Die Gebühren wurden entsprechend der Vereinbarung (Dezernat Kinder, Leiter Herr Rotter und Elternschaft) festgelegt.
Fachabteilung Kinder Dezernent Herr Rotter
… Die Elternvertretungen haben sich einvernehmlich für jährliche lineare Erhöhungen um 3% (bzw. 2%) ausgesprochen. Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden.
Gemäß der in den Gesprächen mit den Elternbeiräten getroffenên Vereinbarung werden die Gebührensätze ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 linear jährlich um 3 % erhöht.
Die beigefügten Gebührensatzungen wurden entsprechend dieser Vereinbarung angepasst und die lineare Erhöhung bis zum Jahr 2019 festgeschrieben.
Lediglich die tatsächliche Festlegung des Kindergartenjahres erfolgt – in Anlehnung an die Schulsommerferien – durch jährliche Bekanntmachung……
Hervorhebungen durch den Admin.
Nachzulesen bei bgb.roedermark.de
 
Die neue Gebührensatzung wurde am 1.09.2014 in Kraft gesetzt.
Der Kostendeckungsgrad muss in dem Zusammenhang mit der Höhergruppierung nicht unbedingt erwähnt werden. Den muss der Dezernent im Auge behalten. Wenn dieser dann meint, das ist schon so in Ordnung, dann muss man später auch dazu stehen. Ich bin mir aber fast sicher, dass bei dem Gedanken der Höhergruppierung der Deckungsgrad einfach nicht beachtet wurde.
Der Dezernent hätte auch vorschlagen können, 3% ohne und 4% mit Höhergruppierung.

Schaut man sich die Zahlen von BM Kern an, dann fragt man sich, wie …….. muss man gewesen sein, als man dem Beschluss die Zustimmung (SPD+FDP lehnen ab) gegeben hat. Mit einem Elternanteil von 9.200,00 Euro eine Höhergruppierung um ZWEI Gehaltsgruppen zu finanzieren ist schon an Blauäugigkeit kaum noch zu übertreffen. Hinzu kommt noch, dass jeder Arbeitnehmer sich darüber im Klaren ist, dass gewerkschaftliche Tarifanpassungen im gewissen Turnus erfolgen. Bei den Erziehern war das Jahr 2015 dafür vorgesehen. Also, eine Überraschung konnte es nur für schlecht informierte Personen sein.
Der Deal mit den Eltern – keine Höhergruppierung 2%. Höhergruppierung 3%-.
Dazu gab es von Herrn Rotter, der dieses Modell den Eltern zur Auswahl gestellt hat, bei der Stavo am 28.08.2018 nicht ein Wort zu hören.

Die Frage zu der kurzen Antwort vom BM.


Antwort vom BM: Nein

Diff. S8a zu S8b. Wie hoch hätte der Betrag ausfallen können.
Da mir die Dienstjahre fehlen, die zur Einstufung notwendig sind, eine abenteuerliche Überschlagsrechnung. Erzieher werden in Rödermark meines Wissens nach mindestens in der Stufe 2 eingruppiert. In Stufe 6 S8b kann noch kein Erzieher eingruppiert werden. (Siehe unten unter -Weiterführend -)
Die Differenz (S8a zu S8b) beträgt ab Stufe 2 65,00+97,00+249,00+384,00 = 795,00 Euro.
795,00/4=198,75 Euro im Schnitt Gehaltssteigerung Erzieher/Monat. 108*198,75*12 Monate = 257.580,00 Euro pro Jahr OHNE Lohnnebenkosten, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld.

(Gültigkeit der Tabelle: 01.03.2018 – 31.03.2019)

Dieser geschätzte Betrag (257.580,00 €) sollte durch eine zusätzliche Gebührenerhöhung von 1% durch den Vorschlag vom Dezernat Kinder (Herr Rotter) abgefangen/gemildert (oder was auch immer) werden. BM Kern gab bekannt, dass durch die zusätzliche Gebührenerhöhung von 1%, Mehreinnahmen von 9.200,00 (Kita-Jahr 2015/2016) eingenommen werden konnten.

Wenn man alles gelesen hat, ist Folgendes an Lächerlichkeit nicht mehr zu übertreffen.
[..] Der Rödermärker Sozialdezernet Jörg Rötter (CDU) richtet vor diesem Hintergrund einen dramatischen Appell an seine kommunalen Kollegen: „Der Tarifvertrag muss eingehalten werden. Es darf keine Bezahlung nach Kassenlage geben![..] Quelle: Printausgabe Offenbach Post 31.01.2018 Titelseite.
Das sagt der Richtige. Da kann man nur sprachlos sein und beim Kopfschütteln darauf achten, dass dieser nicht abfällt.
Hätte Herr Roter doch berichtet, wie er sich in Rödermark eine blutige Nase geholt hat.

Fazit
Das soll es dann auch von meiner Seite zu dem Thema „Höhergruppierung“ gewesen sein. Es sei denn, noch laufende Gerichtsverhandlungen würden eine dramatische Wende einleiten.

Weiterführend
Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, dass sein neues Gehalt gerade noch dem alten entspricht.
Es erfolgt jedoch mindestens eine Zuordnung zur Stufe 2.
S8a Stufe 2 nach S8b Stufe 2
S8a Stufe 3 nach S8b Stufe 3
S8a Stufe 4 nach S8b Stufe 4
S8a Stufe 5 nach S8b Stufe 4
S8a Stufe 6 nach S8b Stufe 5
 
» In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube. ) wird bei 0:50h von Höhergruppierung gesprochen.
Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Doppelhaushalt 2015/2016 noch nicht genehmigt ist. Der Haushalt wurde im Juli 2015 genehmigt.

» Eine Genehmigung zur Eingruppierung ist vom Regierungspräsidium (RP) nicht erforderlich. Laut Auskunft des damaligen RP, Herr Baron, kann die Kommune das Personal nach eigenem Gusto entlohnen. Es muss nur der Abbaupfad eingehalten werden.
Mail von H. Baron
 
» Doppelhaushalt 2015/2016 wurde im Juli 2015 genehmigt. Genehmigung Doppelhaushalt 2015/2016.
 
» Elternbrief
 
» Stellenplan im Doppelhaushalt 2015/2016. ALLE Erzieher in der S8 eingruppiert
 
» 20.02.2014 Erzieher Rödermark. Konzept zur Anhebung S6 nach S8 bezahlbar?
 
» Zusammenfassung. Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung, Höhergruppierung


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Rödermark. Kindergartengebühr.

Kindergartengebühr.
In der kommenden Ausschussrunde wird u.a. darüber beraten, was haben die Eltern wann in Zukunft für die Betreuung ihrer Kinder zu zahlen.

Der letzten Beschluss zum Kindergartenbeitrag beinhaltete Erhöhung der Beiträge und Höhergruppierung der Erzieher.
Man darf gespannt sein, ob auch das Thema Höhergruppierung der Erzieher in der Ausschussrunde angesprochen wird. Schließlich haben die Eltern für die von Herrn Rotter in die Beitragszahlung eingearbeitet Höhergruppierung jahrelang gezahlt, die dann nicht vollzogen wurde. Interessant wäre es auch, etwas von der/den Prozessentscheidung(en) des/der klagenden Erzieher zu hören.
[..]Zwei Prozent müssen Eltern mehr zahlen, wenn die Stadt ihre 105 Erzieherinnen weiter wie bisher bezahlt. Werden sie zwei Gehaltsgruppen höher eingestuft, schlägt die Stadt ihre Gebühren um drei Prozent auf.[..] Quelle: OP-Online

 
Siehe auch
» Obertshausen. Versprochen und nicht gebrochen. Höhergruppierung aller Erzieher von S6 nach S8 dann nach S8b
 
» Warum ich gegen die komplette Abschaffung von Kindergartengebühren bin.
 
» Zusammenfassung. Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung KiGa

Gute Nachricht für die Stadtkasse?

Rödermark. Gute Nachricht für die Stadtkasse? Ich denke – noch nicht –

Erzieher müssen nicht höhergruppiert werden. Was ist aber mit den Zulagen?
Was war geschehen? Weil Erzieher schwer zu bekommen sind, hatte der Magistrat eine bessere Bezahlung und eine Höhergruppierung versprochen. So jedenfalls wurde es von der klagenden Erzieherin gesehen. Im Vorgriff auf die Höhergruppierung wurde von der Stadt eine Zulage gezahlt, die einer Höhergruppierung entsprochen hat. Die Zahlung der Zulage wurde vom Gericht in erster Instanz bestätigt. Die Forderung nach einer Höhergruppierung jedoch abgewiesen. Beide Parteien haben Berufung eingelegt.
Erzieher: Fordert die Höhergruppierung und Zulage.
Stadt: Wegen der Zulage.
Siehe: Ergänzung zum Urteil. Erzieherin klagt gegen die Stadt

Viele in Rödermark haben den Vorschlag vom Ersten Stadtrat Jörg Rotter so verstanden, dass grundsätzlich alle Erzieher in eine höhere Gehaltsgruppe (S8) eingruppiert werden. So kann man auch die Aussage von Bürgermeister Kern in einem Video verstehen.
Ein zusätzlicher %-Punkt Gebührenerhöhung, der die Mehrkosten für die Höhergruppierung ausgleichen sollte, wurde von den Eltern akzeptiert. [..] Die Elternvertretungen haben sich einvernehmlich für jährliche lineare Erhöhungen um 3% (bzw. 2%) ausgesprochen. Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden.[..] Quelle: https://ri.roedermark.de
Die Aktion war ein Vorgriff auf kommende Tarifverhandlungen und aus meiner Sicht für die Stadt kaum bezahlbar.

Entscheidung der Berufung. Die generelle Höhergruppierung der Erzieher wird es in Rödermark, so wie in Obertshausen vollzogen, wohl nicht geben. Ob und wie viel man an Zulagen zahlen muss, wird sich zeigen.

Mal egal wie es ausgehen wird. Ein Vorgang, der sich so nicht wiederholen darf.

Heute bei OP Online

Die Stadt muss ihre Erzieherinnen und Erzieher nicht grundsätzlich nach der Besoldungsgruppe S8b bezahlen. Individuelle Zusagen nach höherer Vergütung muss sie jedoch erfüllen. Das ist der Tenor eines Urteils, das gestern vom Landesarbeitsgericht gefällt wurde.[..] Quelle: OP-Online.

Wie sieht es in anderen Kommunen mit gemachten Versprechungen aus?
[..]Und auch die Erzieherinnen können sich freuen. Denn nun kann auch die im Februar beschlossene Höhergruppierung in Stufe S8 umgesetzt werden, ebenso die Einführung des Stadteuro für Tagespflegekräfte.[..] Quelle Obertshausen. Versprochen und nicht gebrochen
 

Und Rödermark? Ein Stadtrat-Versprechen?
[..]Sozialdezernent Rotter wollte die Gewerkschaftsforderungen nicht im Detail kommentieren. Er wies darauf hin, dass die Stadt mit der – dem Personalmangel geschuldeten – Höhergruppierung auf S?8 den Erzieherinnen weit entgegengekommen sei. [..] Quelle: OP-Online.Hervorhebung durch den Admin.

Jörg Rotter richtet einen dramatische Apell an seine kommunalen Kollegen
Weil das wohl nicht so richtig mit der angedachten Höhergruppierung in seinem Ort geklappt hat, empfiehlt Herr Rotter seinen kommunalen Kollegen nun….Siehe … Stadt Offenbach Erzieher fehlen.

Siehe auch
» Rödermark. Frühlingsfest der Geldverbrennung.
» Zusammenfassung Höhegruppierung Erzieher.
 

Obertshausen. Versprochen und nicht gebrochen

Nachtrag. Stellenplan Erzieher Obertshausen. Achten Sie auf S8b

Stellenplan Obertshausen Haushalt 2018/2019 Seite 350
Stellenplan Obertshausen Haushalt 2018/2019 Seite 350

 
Obertshausen. Versprochen und nicht gebrochen

[..]Und auch die Erzieherinnen können sich freuen. Denn nun kann auch die im Februar beschlossene Höhergruppierung in Stufe S8 umgesetzt werden, ebenso die Einführung des Stadteuro für Tagespflegekräfte.[..] Quelle: OP-Online .

Aus der heutigen Sicht: Das Einlösen eines solchen Versprechens in 06.2015 bedeutet, die Höhergruppierung der Erzieher erfolgt zunächst in die Gruppe S8 und dann nach neuem Tarifabschluss nach S8b. Hätte man das Versprechen nicht gehalten, so wären die Erzieher wie in Rödermark nur in der Gruppe S8a (nach Tarifabschluss der Name für S6).

Erzieher in Obertshausen S8b
Erzieher in Obertshausen S8b
Quelle: Haushaltsplan 2017 Obertshausen Seite 319.

 
Zum Vergleich der Stellenplan von 2015
Erzieher in Obertshausen 2015 (S6)
Erzieher in Obertshausen 2015 (S6)
Quelle: Haushaltsplan 2015 Obertshausen Seite 391

Für Rödermark siehe
Zusammenfassung Höhergruppierung der Erzieher in Rödermark

Ergänzung zum Urteil „Erzieherin klagt gegen die Stadt“

Erzieher. Briefkasten im Auge behalten.

Sinn (Geist) der ganzen Aktion von Fachbereich 4 Herr Rotter.
Erzieher sollen besser bezahlt werden, damit man überhaupt neue Erzieher bekommt bzw. den Bestand halten kann.
Deshalb ALLE Erzieher der S6 nach S8. (Ohne a oder b). Die Eltern zahlen für die Höhergruppierung einen Aufschlag von 1% auf die KiTa (KiGa) Beiträge.
Ergebnis
Die Erzieher stehen sich nicht, wie eigentlich gedacht, besser als die Erzieher im Umkreis. Eine Höhergruppierung (außertariflich) hat NICHT stattgefunden. Ohne Vereinbarung wären die Erzieher in der S8a. Mit der Vereinbarung sind die Erzieher in der S8a (!sic). Die Eltern bezahlen weiterhin den Aufschlag von 1%, OHNE dass die außertarifliche Höhergruppierung der Erzieher nach S8 (ohne a oder b) erfolgt ist.

Einleitung
Das Urteil (nicht rechtskräftig) kommentierte Bürgermeister Kern bei OP-Online wie folgt:
„Bürgermeister: Stadt hat zu 75% gewonnen. Die klagende Erzieherin hat den Prozess nicht gewonnen, sondern zu drei viertel verloren“ Quelle: OP-Online.

Was kann man alles in diese Aussage reininterpretieren? Von all dem, was mir gerade einfällt, nur das hier: „Voller Stolz berichtete Bürgermeister Kern über die Niederlage seiner Mitarbeiterin“ Und das zu einer Mitarbeiterin, die sich ungerecht behandelt fühlt. Das muss ja ein tolles Arbeitsklima bei der Stadt sein.“
Jetzt zu den 75%. Wie mir bekannt ist, gab es nur 2 Anklagepunkte.

Urteil Erzieher
Urteil Erzieher

Nach meiner Rechnung sind das 50%. Es sei denn, Bürgermeister Kern bezieht sich auf den Streitwert. Wenn es dem so ist, erinnert mich diese Art zu argumentieren´an: Ein Russe und ein Amerikaner treten zum 100 Meter Lauf an. Der Russe wird Letzter. In der russischen Presse steht dann – Unser Läufer wurde glorreicher Zweiter. Der Amerikaner nur Vorletzter.

Das Vorspiel
Aus vielen Aussagen, die einem den Eindruck verleihen, die Erzieher werden/sind in die Gehaltsgruppe eingruppiert, ein Video mit der entsprechenden Aussage von Bürgermeister Roland Kern.
Zeitlicher Ablauf, aufbauend auf die Aussage im Video.
In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube ) wird von Höhergruppierung gesprochen.

Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016.

[..]Rotters Angaben zufolge wird das Gebührenplus in erster Linie dazu dienen, die Erzieherinnen in höhere Besoldungsgruppen zu hieven. [..]Lesen Sie bei Dreieich-Zeitung.de weiter
 
[..]Nach Gesprächen mit Eltern, Kita-Leiterinnen und den freien Trägern favorisiere der Magistrat diese so genannten linearen Steigerungen, sagte Sozialdezernent Jörg Rotter. Zwei Prozent müssen Eltern mehr zahlen, wenn die Stadt ihre 105 Erzieherinnen weiter wie bisher bezahlt. Werden sie zwei Gehaltsgruppen höher eingestuft, schlägt die Stadt ihre Gebühren um drei Prozent auf.[..] OP-Online

Man einigte sich auf die 3%. Werden die Erzieher jetzt nach S8a ohne jegliche Zulagen bezahlt, sollten die Eltern auf die Rücknahme der Gebühren um 1% zu bestehen. Das würde dem Vorschlag 2% entsprechen – die Erzieher werden dann ja weiter nach einem gültigen Tarifvertrag bezahlt.
Aus dem Antrag – Fachabteilung Kinder, Herr Rotter –

[..] Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden. Gemäß der in den Gesprächen mit den Elternbeiräten getroffen Vereinbarung werden die Gebührensätze ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 linear jährlich um 3 % erhöht. Quelle: bgb.roedermark.de

Die Umsetzung.

Höhergruppierung nach dem Gießkannenprinzip.
Bei der geplanten Höhergruppierung wurde, jedenfalls ist mir nichts anderes bekannt, NIEMALS über die notwendigen Merkmale, die zur Eingruppierung in die S8 notwendig wären, gesprochen. War ja auch beiden Parteien bekannt, dass die notwendigen Eingangsvoraussetzungen für die Eingruppierung nach S8 nicht unbedingt gegeben waren. Bekannt ist mir das Argument: „Um das Personal zu halten, müssen wir das Personal höher eingruppieren, sonst bekommen wir kein Personal

Alles hier zu wiederholen, ist nicht notwendig. Sie können alles unter der Zusammenfassung Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung KiGa“ nachschlagen.

Jetzt hätte die Eingruppierung nach S8 erfolgen müssen.
Haushaltsgenehmigung Doppelhaushalt 2015/2016 am 21.07.2015
Jetzt hätte das Versprechen der Stadt eingelöst werden müssen. Alle Erzieher der Gruppe S6 hätten laut Versprechen (Siehe das Video) in die S8 eingruppiert werden MÜSSEN. VOR JEDEN TARIFLICHEN ABSCHLÜSSEN. Die Einigung, bei der die neuen Gruppen S8a und S8b ins Gespräch gebracht wurden, erfolgte weit nach der Haushaltsgenehmigung.

Einigungspapier 30.09.2015.
Einigungspapier. Ab jetzt gaben die Schlichter den Tarifpartnern (Verdi, VKA) die vorgesehene Lösung bekannt. Erst mit diesem Papier wurden die neuen Tarifgruppen bekannt gegeben. Laut Versprechen der Stadt, hätten die Erzieher sich zu diesem Zeitpunkt in der Tarifgruppe S8 befinden MÜSSEN.
Die neuen Gruppen.
» S8a die alte S6,
» S8b die alte S8.
Siehe auch entsprechende Pressemeldungen bei ver.di

Am 30.09.2015 gab auch der VKA (Verband Kommunaler Arbeitgeber) den erfolgreichen Tarifabschluss bekannt.

Die Folgen
Das Einigungspapier wurde dann auch so von den Tarifpartnern unterzeichnet. Für den Initiator (Fachabteilung Kinder, Herr Rotter), wurde der abenteuerliche Vorgriff in gewerkschaftliche Aufgaben zum Drama. Das erzielte Ergebnis war schlichtweg für die Stadt kaum bezahlbar. Und nun wird es ernst. Wie kommt die Stadt aus den Zusagen heraus? Jetzt wurde es für die „Fachabteilung Kinder, Herr Rotter“ schwer.
Aus „Kobra übernehmen Sie“ wurde „Roland Kern übernehmen Sie“

In der Pressemeldung der SPD kann man lesen:
Der SPD Vorsitzende Hidir Karademir rechnet nun vor, dass eine dem Gerichtsbeschluss folgende Nachzahlung für alle Kitaangestellten und eine evtl. Höhergruppierung rund 300.000,- EUR mehr pro Jahr für die Stadtkasse bedeutet würde. Auf den Doppelhaushalt gerechnet wären dies 600 000 € Mehrkosten. Quelle: Pressemeldung SPD Rödermark

Wenn die Risiken dem Bürgermeister VOR der Verabschiedung des Doppelhaushalts bekannt gewesen sind, WARUM HAT HERR KERN DIE STADTVERORDNETEN NICHT AUF DIESE RISIKEN HINGEWIESEN? Eine Mitteilung an den Magistrat, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, genügt nicht. Nicht der Magistrat muss den Haushalt genehmigen, sondern die in diesem Fall schlecht informierten Stadtverordneten.
„Kern hätte die Stadtverordneten darüber informieren müssen“ meint Diekmann. Schließlich könnten die zu erwartenden Mehrkosten den Doppelhaushalt gefährden.
Kern verteidigt sich, er habe dem Magistrat zeitnah von dem Prozess berichtet
. Quelle fr-Online.de

Weiteres
FDP und FWR haben dem Antrag zur Eingruppierung der Erzieher in die Gehaltsgruppe S8 nicht zugestimmt.
 
In seinem Blog vom schrieb Herr Dr. Rüdiger Werner

[..]Aber kommen wir zum eigentlichen Thema: zum Geld. Um den aufkommenden Fachkräftemangel im Erziehungsbereich entgegenzuwirken, hat der Erste Stadtrat Jörg Rotter vorgeschlagen (was nun von der Koalition auch beantragt wurde), das Gehalt aller Erzieherinnen um 2 Besoldungsstufen (entspricht der nächst möglichen höheren Eingruppierung) zu erhöhen. Ist das der richtige Weg?[..] Quelle: Blogeintrag von Dr. Rüdiger Werner

Wie schon öfters von mir geschrieben. Es ist für jeden Bürger eine sehr, sehr teure Entscheidung, die das Gericht gefällt hat. Die Beträge, die aus meiner Sicht völlig unnötige Einmischung der Stadt (Fachbereich 4, Herr Rotter) in Tarifangelegenheiten, müssen von allen Bürgern beglichen werden. Allerdings werden die Kosten aus dem Gerichtsurteil, wenn es dann Bestand haben sollte, nicht so hoch werden, als wenn die Höhergruppierung auch noch erfolgen müsste. Schwer wiegt meiner Meinung nach: „Was sind Zusagen vom Ersten Stadtrat Herrn Rotter und dem Bürgermeister Herrn Roland Kern noch wert?“ Eine schlüssige Erklärung, warum die Höhergruppierung nach S8 NICHT erfolgte, habe ich bis heute nicht zu lesen bekommen.

Erzieher müssen, wie jeder Arbeitnehmer, sehen, wie sie mit ihrem Einkommen auskommen. Nun erzählt man diesen über den Fachbereich 4, Herr Rotter: „Wir (nicht die Gewerkschaft) müssen die Gehälter anheben, damit wir die Mitarbeiter halten können und auch auf dem Markt neue hinzugewinnen können.“ Durch diese vermeintliche Zusagen, in Rödermark werden Erzieher ab 1.1.2015 in EgS8 eingruppiert, kann einen Mitarbeiter von dem Wechsel in eine andere Stadt abgehalten haben. Und jetzt? Eine Chance vertan und man ist weiterhin auf einer S6 Stelle, die jetzt S8a genannt wird. Und vor Gericht muss man auch noch. Traurig aber wahr.

» Erzieher klagen gegen die Stadt. op-online
» Erzieherin erstreitet Nachzahlung. fr-online
» Pressemeldung der SPD Rödermark


Etwas aus dem Urteil


Zu beachten. Der Tarifvertrag wurde rückwirkend durch das Einigngspapier vom 30.09.2016 festgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt, 01.07.2015, hätten sich die Erzieher doch bereits in der Gehaltsgruppe S8 (nicht a oder b) befinden müssen; oder? Siehe auch das Video.

Urteil Erzieher
Urteil Erzieher

Demnach ist versäumt worden, mit den Erzieher(innen) wie versprochen nach Haushatsgenehmigung einen entsprechenden Vertrag zu schließen. Auch hätte man in der Vereinbarung unter §2 schreiben sollen/müssen „Unabhängig von den Einstellungserkmalen der EgS8„. Die Höhergruppietung sollte ja laut Fachbereich4, Herr Rotter, im Gießkannenprinzip durchgeführt werden. Jeder, der einen solche Vereienbarung unterschreibt, kennt auch den Geist dieser Vereinbarung. Und der ist SONNENKLAR. Nach Haushaltsgenehmigung werden die Erzieher(innen) nach EgS8 bezahlt. Und jeder, der sich jetzt „verarscht fühlt„, dem kann ich nur recht geben.
Urteil Erzieher
Urteil Erzieher. Seite 8

Da ja wie von Herrn Rotter geplant, die Höhergruppierung nach dem „Gießkannenprinzip“ umzusetzen und der Fahkräftemangel der ausschlaggebende Grund war, warum muss die Erzieherin vor Gericht überhaupt eine Qualifikation nachweisen?
Urteil Erzieher
Urteil Erzieher


Nebenabrede
Und da die Höhergruppierung nicht durchgeführt wurde, bleibt §1 bestehen. Es sei denn, die Nebenabrede wurde wirksam widerrufen.
Nebenabrede Erzieher.
Nebenabrede Erzieher.

Ist der erfolgte Widerruf der Nebenabrede wirksam?
Ist der erfolgte Widerruf wirksam
Ist der erfolgte Widerruf wirksam

Höhergruppierie. Wie ist das mit den Stufen?
Einigungspapier.  EinSTUFUNG
Einigungspapier. EinSTUFUNG
Einstufung im Einigungspapier XIII
 

In dem Urteil kann ich keine Passage finden, mit der die Merkmale für die Höhergruppierung notwendig sind. Selbst dann wäre die Stadt nach meiner Meinung verpflichtet, die Differenz zwischen S8a zu S8b über eine Zulage zu gewährleisten.

Template (ohne jegliche Gewähr) zur Nachvollziehbarkeit des Gerichtsurteils. Von JEDEM änderbar.
Eine Excel-Tabelle. (Template)


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Erzieherin gewinnt Prozess gegen die Stadt Rödermark.

Erzieherin gewinnt Prozess gegen die Stadt Rödermark.

Erzieher gewinnt Prozess gegen die Stadt
Erzieher gewinnt Prozess gegen die Stadt

Damit wäre eine der Fragen aus „Fragen die gestellt werden sollten“ beantwortet.

Was wusste Herr Kern? Fliegt der Doppelhaushalt der Stadt um die Ohren?
Erzieherin gewinnt Prozess gegen die Stadt Rödermark.

Das Arbeitsgericht am Amtsgericht Offenbach gab einer Erzieherin mit ihrer Klage gegen die Stadt in Sachen Höhergruppierung Recht, die Mehrkosten könnten den frisch beschlossen Doppelhaushalt gefährden.[..] Hier die Pressemeldung der SPD Rödermark

Man teilt sich wohl den Sieg. Keine Eingruppierung nach S8b, aber mehr Geld. Fragt sich nur, wie lange es wirklich mehr Geld gibt. So wie es eigentlich die Vereinbarung mit der Stadt, wohl initiiert durch Herrn Rotter, vorsah? Wirklich mehr Geld bedeutet, mehr Geld als es der Tarifvertrag vorsieht.
 
Eine Lehre habe ich, obwohl ich nicht betroffen bin, aus der Aktion „Höhergruppierung der Erzieher“ gezogen. Lasse alle Vereinbarungen mit der Stadt Rödermark zurzeit vor Unterzeichnung von einem Rechtsanwalt auf Schlupflöcher überprüfen. Traurig aber wahr.
 
Siehe Zusammenfassung
» Ergänzung zu dem OP-Artikel Erzieherin klagt gegen die Stadt
» Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung KiGa


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Erzieherin gewinnt und verliert. Ausgang 50:50

Ausgang 50:50 zu der von einer Erzieherin eingebrachten Klage. Es mussten die von der Stadt gemachten Zusagen eingeklagt werden. Zu der Bezahlung bekam die Erzieherin recht. Zu der Höhergruppierung gab es eine vorläufige Niederlage. Weiteres wenn das Urteil schriftlich vorliegt.
 
Nachtrag
» 13.12.2016 Erzieherin gewinnt Prozess gegen die Stadt Rödermark.
» 14.12.2016 Ergänzung zum OP-Artikel. Erzieherin mit Teilerfolg gegen die Stadt.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Ein guter Tag für die Bürger von Rödermark

Heute vor dem Arbeitsgericht. Ein guter Tag für die Bürger von Rödermark
 

Arbeitsgericht Offenbach 12-09-2011
Arbeitsgericht Offenbach 12-09-2011

Klage gegen die Stadt Rödermark. Eingruppierung der Erzieher. Heute Gütetermin.

Die Bürger von Rödermark können sich tierisch freuen. Bei dem heutigen Gütetermin wurde eine der Klagen gegen die Stadt Rödermark zurückgezogen. Damit bleiben den Bürgern zunächst die hohen Kosten für die Höhergruppierung der Erzieher erspart. Die Eltern der Kindergartenkinder zahlen weiterhin 1% zusätzlich für nicht eingehaltene außertarifliche Versprechungen des hauptamtlichen Magistrats.

Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden.
Gemäß der in den Gesprächen mit den Elternbeiräten getroffen Vereinbarung werden die Gebührensätze ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 linear jährlich um 3 % erhöht. Quelle: Bürgerinformatinssystem

Die Erzieher werden sich, wenn die noch anhängende Klage ähnlich ausgeht, mit der jetzigen Eingruppierung zufrieden geben müssen.

Ablauf. Gefühlte 15 Minuten einschl. einer Unterbrechung
Die Richterin versuchte den Sachverhalt zu erklären, der gleich darauf vom Rechtsanwalt des Klägers richtig gestellt werden musste.

Den von der Stadt, Rechtsanwalt und Bürgermeister, vorgetragenen Argumente konnte ich inhaltlich nicht nachvollziehen. Stichwortartig. Es fielen Sätze (sinngem.) wie: „Man hat doch Zulagen gezahlt. — Es gibt doch Leistungsprämie. — Die Stadt hat wie andere Städte auch kein Geld — Tätigkeitsmerkmale — usw. usw.–“ Ich bekomme schon beim Schreiben wieder Puls.

Oder konnte/durfte man wegen der Tätigkeitsmerkmale eine Höhergruppierung von Anfang an nicht realisieren?

Angesprochen wurde auch aus dem Vertrag mit dem Erzieher der §4. Gut wäre es den, Vertrag und damit auch den §4 zu kennen. Evtl. erscheint dann ja alles in einem etwas anderem Licht.

Klage wurde zurückgezogen.

Mit der Erfahrung von heute würde ich mich niemals einem Rechtsvertreter von Verdi anvertrauen.

Fazit:
Nach meinem Verständnis zu Recht, Gesetz und gemachte Zusagen der Obrigkeit hat heute die Ungerechtigkeit einen Sieg errungen. Ein Schlag ins Gesicht für die Stadtverordneten, die der Höhergruppierung zum Haushaltsjahr 2015 zugestimmt haben (TOP 10.1). Auch im Haushaltsplan wurde unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, die Erzieher (S6) werden im Haushaltsjahr 2015 höher eingruppiert. Planstellen nach S6 sind nicht mehr aufgeführt. Den Angaben im Stellenplan nach ist die Höhergruppierung im Haushaltsjahr 2015-2016 für ALLE Erzieher (S6) eingearbeitet. Höhergruppiert nach S8 und nicht in die ähnlich lautende S8a oder S8b.

In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube ) wird von Höhergruppierung gesprochen.
Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016.
 
Siehe auch
» 18.07.2016 Teminvorschau. Arbeitsgericht Offenbach
» 19.07.2016 Anderer Kläger. Erster Gütetermin.
» 22.06.2016 -Goldener Pinsel- für Rotter und Kern fürs Anschmieren der Erzieherinnen und Erzieher
» 19.12.2013 Kita-Gebühr steigt Jahr für Jahr


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Arbeitsgericht Offenbach. Gütetermin 1.8.2016 und weitere Termine

Siehe auch
Teminvorschau. Arbeitsgericht Offenbach
 
A U S G E F A L L E N
Arbeitsgericht. Offenbach. Gütetermin 1.8.2016. 15.00. Dritter Stock

 
Der Gütetermin Erzieher / Stadt Rödermark ist wie oben angegeben terminiert.
Sollte einer den Termin wahrnehmen wollen, ist es empfehlenswert, sich am Montag beim Arbeitsgericht zu vergewissern. Telefon: 069 80573161
Angaben ohne Gewähr.


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Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011