Antworten zur Anfrage „Höhergruppierung Erzieher.“ Warum hat der zuständige Dezernent nicht geantwortet?

Tarifvertrag S8. Erzieher
Tarifvertrag S8. Erzieher

Faktencheck zur gescheiterten Höhergruppierung der Erzieher in Rödermark.

Worum geht es.
Fragen der FDP an den Magistrat zur Höhergruppierung der Erzieher bei der Stavo am 28.08.2018.
Das ist passiert.

  • Eltern und Dezernent einigen sich auf eine Gebührenerhöhung von 3%. Damit wird dem Vorschlag des Dezernenten H. Rotter gefolgt, durch eine um 1% höhere Gebühr die Erzieher um zwei Gehaltsgruppen höher einzugruppieren. In dem Elternbrief, unterzeichnet vom Dezernent Herr Rotter, geht diese Vereinbarung hervor.
  • Im Stellenplan des Doppel-Haushalts 2015/2016 (Datum 24.03.2015) unter „Erziehungsdienst“ ist keine Stelle mehr unter Eg 6 (S6) bzw. Eg 7 (S7) aufgeführt. Alle 105,5 Stellen findet man jetzt in der Einkommensgruppe Eg 8 (S8).
  • Keine Höhergruppierung. Die Eltern zahlten weiter den erhöhten Betrag.
  • Einige Erzieher klagen vor Gericht.
  • Tarifabschlüsse spielen im Zusammenhang Höhergruppieren der Erzieher in Rödermark absolut keine Rolle.
  • Ich denke, Rödermark fehlt einfach das Geld für die Höhergruppierung.
  • ??? Erster Stadtrat Jörg Rotter (CDU) hatte schon in den Ausschüssen eine Vereinbarung zur Höhergruppierung dementiert???
  • Es laufen noch weitere Gerichtsverfahren. Erzieher/Stadt
  • Mit solchen Aktionen, die nicht verborgen bleiben, fügt der hauptamtliche Magistrat der Stadt Schaden zu.

Die Antworten zu den gestellten Fragen, die eigentlich Herr Rotter (Dezernent) hätte geben müssen, kamen aber von Bürgermeister Kern. Der Aufforderung des Stadtverordnetenvorstehers zur Beantwortung der Fragen erging zunächst an Herrn Rotter, der dann (war auch so zu erwarten) auf Herrn Kern verwies.

Hier die Antworten vom Magistrat
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Fakten zur Höhergruppierung

Fragen zu der gescheiterten Höhergruppierung der Erzieher.
Es ist schon schlimm. Da wird von einem hauptamtlichen Magistratsmitglied ein schwerer und weitreichender Fehler gemacht, dem mehrere gerichtliche Auseinandersetzungen mit den Mitarbeitern folgten/folgen. Schwerwiegend deshalb, weil eine andere Kommune, die ebenfalls den in Rödermark geplanten Weg eingeschlagen hat, zu ihrem Beschluss gestanden hat. Schwerwiegend deshalb, weil sich wahrscheinlich der Dezernent nicht über die immensen Kosten im Klaren war und deshalb von der Personalabteilung (hört, hört) die Notbremse gezogen werden musste. Schwerwiegend deshalb, weil die Meinung des Dezernenten, Erzieher durch bessere Bezahlung vor Abwanderung in andere Kommunen abzuhalten, sich als falsch erwies. Der Fachmann aus der Personalabteilung: Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.

Scheitern. Das Geld für die Verwirklichung des kühnen Plans war für die Schutzschirmkommune Rödermark wohl nicht vorhanden. Beschämend ist, dass der verantwortliche Dezernent scheinbar nicht in der Lage ist, sich selbst zu seinem schwerwiegenden Fehler zu bekennen und sein Amtskollege (Bürgermeister) die Angelegenheit klären muss. Klären im Sinne des Dezernenten, der wohl so aus der Sache herauskommen soll, dass ihm nichts vorzuwerfen ist.
Hier die Fragen der FDP.

Sachlage.
Es war von der Stavo beschlossen, die Erzieher unter ausgehandelten und vollzogenen Voraussetzungen zwei Gehaltsgruppen höher einzugruppieren. Vorausgegangen war ein Gespräch mit der Abteilung Kinder (Dezernent Herr Rotter) und Elternschaft. Es standen zwei Modelle zur Wahl. Einmal eine Gebührenerhöhung (2%) mit Beibehalten der Gehaltsgruppe oder eine höhere Gebührenerhöhung (3%) mit der Auflage, die Erzieher zwei (S6 nach S8) Gehaltsgruppen höher einzugruppieren.

Nicht verwirren lassen durch die Gruppennamen S6, S8, S8a, S8b.
Bis zu dem Zeitpunkt, bei dem die Höhergruppierung hätte erfolgen sollen, gab es S6 (darin war der Großteil der Erzieher eingruppiert) und S8.
WICHTIG. Ab Januar 2015 hätten sich eigentlich alle Erzieher (Gruppe S6) in der S8 befinden müssen/sollen. S8a oder S8b gab zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Gegen Jahresende 2015 änderten sich die Namen RÜCKWIRKEND für die Gruppe S6 und S8.
» S6 entfällt. Erzieher wandern in die Gruppe S8a
» S8 entfällt. Erzieher wandern in die Gruppe S8b. Zu diesem Zeitpunkt (Jahresende 2015) hätte es dem Beschluss nach KEINE Erzieher mehr in der Gruppe S6 geben dürfen, sondern in der S8.
D.h. Alle Erzieher der S8 hätte man nach dem Tarifabschluss in die S8b eingruppieren müssen.
Hätte es den Deal zwischen H. Rotter (Dezernent) und Elternschaft NICHT gegeben, wären die Erzieher von der S6 in die S8a eingruppiert worden. So ist der Stand heute. Ein Großteil der Erzieher befindet sich in der S8a.
Die nicht vollzogene Höhergruppierung steht nicht im Einklang mit dem Stadtverordnetenbeschluss. Meine private Meinung als Steuerzahler. Hätte die Höhergruppierung stattgefunden, hätte man bestimmt auch die Grundsteuer erhöht. Ich zahle ungern Steuer.

Dass Tarifverhandlungen alle 2-3 Jahre anstehen, muss ein jeder wissen. Insbesondere ein Dezernent, der das Tarifgefüge für eine bestimmte Einkommensgruppe in Rödermark ändern will.

Antworten zur Anfrage der FDP Rödermark.
Der Stadtverordnetenvorsteher (Herr Sulzmann) bat bei der Stavo am 28.08.2018 den Ersten Stadtrat und zuständigen Dezernent (H.Rotter) um Beantwortung der Fragen. Herr Rotter verwies auf Bürgermeister Kern, der dann den Part des Dezernats (Kinder) übernahm und die Fragen beantwortete.

Fragen zur gescheiterten Höhergruppierung der Erzieher.
Fragen zur gescheiterten Höhergruppierung der Erzieher.

Die Erzieher sollten sich, OHNE jegliche Tarifverhandlungen, ab dem 1.1.2015 eigentlich in der Gehaltsgruppe S8 befinden. Folglich hätte die o.g. Zuzahlung nicht erfolgen müssen, wenn die Erzieher sich dem Beschluss nach in der Gruppe S8 befunden hätten. Von der Geldzahlung her hat Rödermark den gefassten Beschluss umgesetzt. Es musste jetzt nur noch die Eingruppierung erfolgen, die dann die Zusatzzahlung abgelöst hätte. Alles, was über Tarifverhandlungen geredet wird, spielt absolut keine Rolle und ist für mich einfach nur ein Ablenkungsmanöver. Im Stellenplan des Doppel-Haushalts 2015/2016 (Datum 24.03.2015) unter „Erziehungsdienst“ ist keine Stelle mehr unter Eg 6 (S6) bzw. Eg 7 (S7) aufgeführt. Alle 105,5 Stellen findet man jetzt in der Einkommensgruppe Eg 8 (S8). Im Haushaltsplan 2014 waren noch 104,5 Stellen in Eg 6 (S6) und 1 Stelle in Eg 7 (S7) vorgesehen. Eine Genehmigung der Eingruppierung ist vom Regierungspräsidium (RP) nicht erforderlich, wenn der Konsolidierungspfad eingehalten wird. Der Stadtverordnetenbeschluss vom 21.06.2016 (s.o.) kam zu spät.
Was gab es für Gründe, die Höhergruppierung (zahlen einer Zulage ist keine Höhergruppierung) nicht zu vollziehen?
» Dem Antrag auf Höhergruppierung der Abteilung Kinder (Dezernat H. Rotter) wurde zugestimmt.
» Dass eine Höhergruppierung von S6 nach S8 auch rechtlich funktioniert, hat die Stadt Obertshausen gezeigt.

Es kommt der Verdacht auf, dass bei dem Vorschlag von Herrn Rotter die Finanzierung nicht bzw. nicht mit der gebotenen Sorgfalt überdacht wurde. Der Schutzschirmkommune Rödermark fehlt wohl einfach das Geld, die Höhergruppierung zu zahlen. Man hat von Herrn Rotter meines Wissens nach, nach seinem Vorschlag der Höhergruppierung um zwei Gruppen, zu diesem Thema kaum noch etwas gehört. Stellungnahmen zu einem Dezernat, welches nicht zu Aufgabengebiet des Bürgermeisters zählt, kamen jetzt fast nur noch vom Bürgermeister. Schlussfolgerung: Der Bürgermeister traute Herrn Rotter wohl nicht zu, zu der Sachlage Antworten geben zu können.

Saubere Lösung.
Der Magistrat (in Person von Herrn Rotter) hätte ganz offiziell die vereinbarte Höhergruppierung zurücknehmen müssen. Er hätte den Eltern mitteilen müssen: „Der Deal mit den Eltern, 3% Gebührenerhöhung, ist geplatzt!“ Die Gebührenerhöhung hätte auf 2% herabgesetzt werden müssen.

Die konkrete Leistung war von Herrn Rotter glasklar definiert. Die Gebühren wurden entsprechend der Vereinbarung (Dezernat Kinder, Leiter Herr Rotter und Elternschaft) festgelegt.
Fachabteilung Kinder Dezernent Herr Rotter
… Die Elternvertretungen haben sich einvernehmlich für jährliche lineare Erhöhungen um 3% (bzw. 2%) ausgesprochen. Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden.
Gemäß der in den Gesprächen mit den Elternbeiräten getroffenên Vereinbarung werden die Gebührensätze ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 linear jährlich um 3 % erhöht.
Die beigefügten Gebührensatzungen wurden entsprechend dieser Vereinbarung angepasst und die lineare Erhöhung bis zum Jahr 2019 festgeschrieben.
Lediglich die tatsächliche Festlegung des Kindergartenjahres erfolgt – in Anlehnung an die Schulsommerferien – durch jährliche Bekanntmachung……
Hervorhebungen durch den Admin.
Nachzulesen bei bgb.roedermark.de
 
Die neue Gebührensatzung wurde am 1.09.2014 in Kraft gesetzt.
Der Kostendeckungsgrad muss in dem Zusammenhang mit der Höhergruppierung nicht unbedingt erwähnt werden. Den muss der Dezernent im Auge behalten. Wenn dieser dann meint, das ist schon so in Ordnung, dann muss man später auch dazu stehen. Ich bin mir aber fast sicher, dass bei dem Gedanken der Höhergruppierung der Deckungsgrad einfach nicht beachtet wurde.
Der Dezernent hätte auch vorschlagen können, 3% ohne und 4% mit Höhergruppierung.

Schaut man sich die Zahlen von BM Kern an, dann fragt man sich, wie …….. muss man gewesen sein, als man dem Beschluss die Zustimmung (SPD+FDP lehnen ab) gegeben hat. Mit einem Elternanteil von 9.200,00 Euro eine Höhergruppierung um ZWEI Gehaltsgruppen zu finanzieren ist schon an Blauäugigkeit kaum noch zu übertreffen. Hinzu kommt noch, dass jeder Arbeitnehmer sich darüber im Klaren ist, dass gewerkschaftliche Tarifanpassungen im gewissen Turnus erfolgen. Bei den Erziehern war das Jahr 2015 dafür vorgesehen. Also, eine Überraschung konnte es nur für schlecht informierte Personen sein.
Der Deal mit den Eltern – keine Höhergruppierung 2%. Höhergruppierung 3%-.
Dazu gab es von Herrn Rotter, der dieses Modell den Eltern zur Auswahl gestellt hat, bei der Stavo am 28.08.2018 nicht ein Wort zu hören.

Die Frage zu der kurzen Antwort vom BM.


Antwort vom BM: Nein

Diff. S8a zu S8b. Wie hoch hätte der Betrag ausfallen können.
Da mir die Dienstjahre fehlen, die zur Einstufung notwendig sind, eine abenteuerliche Überschlagsrechnung. Erzieher werden in Rödermark meines Wissens nach mindestens in der Stufe 2 eingruppiert. In Stufe 6 S8b kann noch kein Erzieher eingruppiert werden. (Siehe unten unter -Weiterführend -)
Die Differenz (S8a zu S8b) beträgt ab Stufe 2 65,00+97,00+249,00+384,00 = 795,00 Euro.
795,00/4=198,75 Euro im Schnitt Gehaltssteigerung Erzieher/Monat. 108*198,75*12 Monate = 257.580,00 Euro pro Jahr OHNE Lohnnebenkosten, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld.

(Gültigkeit der Tabelle: 01.03.2018 – 31.03.2019)

Dieser geschätzte Betrag (257.580,00 €) sollte durch eine zusätzliche Gebührenerhöhung von 1% durch den Vorschlag vom Dezernat Kinder (Herr Rotter) abgefangen/gemildert (oder was auch immer) werden. BM Kern gab bekannt, dass durch die zusätzliche Gebührenerhöhung von 1%, Mehreinnahmen von 9.200,00 (Kita-Jahr 2015/2016) eingenommen werden konnten.

Wenn man alles gelesen hat, ist Folgendes an Lächerlichkeit nicht mehr zu übertreffen.
[..] Der Rödermärker Sozialdezernet Jörg Rötter (CDU) richtet vor diesem Hintergrund einen dramatischen Appell an seine kommunalen Kollegen: „Der Tarifvertrag muss eingehalten werden. Es darf keine Bezahlung nach Kassenlage geben![..] Quelle: Printausgabe Offenbach Post 31.01.2018 Titelseite.
Das sagt der Richtige. Da kann man nur sprachlos sein und beim Kopfschütteln darauf achten, dass dieser nicht abfällt.
Hätte Herr Roter doch berichtet, wie er sich in Rödermark eine blutige Nase geholt hat.

Fazit
Das soll es dann auch von meiner Seite zu dem Thema „Höhergruppierung“ gewesen sein. Es sei denn, noch laufende Gerichtsverhandlungen würden eine dramatische Wende einleiten.

Weiterführend
Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, dass sein neues Gehalt gerade noch dem alten entspricht.
Es erfolgt jedoch mindestens eine Zuordnung zur Stufe 2.
S8a Stufe 2 nach S8b Stufe 2
S8a Stufe 3 nach S8b Stufe 3
S8a Stufe 4 nach S8b Stufe 4
S8a Stufe 5 nach S8b Stufe 4
S8a Stufe 6 nach S8b Stufe 5
 
» In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube. ) wird bei 0:50h von Höhergruppierung gesprochen.
Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Doppelhaushalt 2015/2016 noch nicht genehmigt ist. Der Haushalt wurde im Juli 2015 genehmigt.

» Eine Genehmigung zur Eingruppierung ist vom Regierungspräsidium (RP) nicht erforderlich. Laut Auskunft des damaligen RP, Herr Baron, kann die Kommune das Personal nach eigenem Gusto entlohnen. Es muss nur der Abbaupfad eingehalten werden.
Mail von H. Baron
 
» Doppelhaushalt 2015/2016 wurde im Juli 2015 genehmigt. Genehmigung Doppelhaushalt 2015/2016.
 
» Elternbrief
 
» Stellenplan im Doppelhaushalt 2015/2016. ALLE Erzieher in der S8 eingruppiert
 
» 20.02.2014 Erzieher Rödermark. Konzept zur Anhebung S6 nach S8 bezahlbar?
 
» Zusammenfassung. Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung, Höhergruppierung


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

One Reply to “Antworten zur Anfrage „Höhergruppierung Erzieher.“ Warum hat der zuständige Dezernent nicht geantwortet?”

  1. Wer nicht rechnen kann, muss fühlen. In der freien Wirtschaft auf diesem Posten. Wer nicht rechnen kann, wird entlassen.

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