Ausgang 50:50 zu der von einer Erzieherin eingebrachten Klage. Es mussten die von der Stadt gemachten Zusagen eingeklagt werden. Zu der Bezahlung bekam die Erzieherin recht. Zu der Höhergruppierung gab es eine vorläufige Niederlage. Weiteres, wenn das Urteil schriftlich vorliegt.
Nachtrag
» 13.12.2016 Erzieherin gewinnt Prozess gegen die Stadt Rödermark.
» 14.12.2016 Ergänzung zum OP-Artikel. Erzieherin mit Teilerfolg gegen die Stadt.
Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.