Heimatumlage. Mündliche Verhandlung zur „Heimatumlage“ am 6. Juli 2022

Heimatumlage. Klage vor dem Verfassungsgericht.
Heimatumlage. Klage vor dem Verfassungsgericht. Starke Heimat Hessen

Nachtrag 12.2022
Klage von Kommunen gegen Heimatumlage zurückgewiesen
Die Städte Frankfurt, Biebergemünd, Büdingen, Schwalbach und Stadtallendorf haben sich erfolglos gegen die sogenannte Heimatumlage der Landesregierung gewehrt. Für den Städte- und Gemeindebund setzt das Urteil dennoch Maßstäbe.
Quelle: https://www.hessenschau.de/politik/staatsgerichtshof-weist-klage-von-kommunen-gegen-heimatumlage-zurueck,staatsgerichtshof-heimatumlage-klage-100.html
 
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Fünf Kommunen klagen gegen das Gesetz «Starke Heimat Hessen» (Heimatumlage)
Rödermark ist nicht dabei.
Es ist zu hoffen, dass die klagenden Kommunen Recht bekommen.


Die Antragstellerinnen sind Städte und Gemeinden des Landes Hessen. Sie sehen sich durch das Gesetz über das Programm „Starke Heimat Hessen“ vom 31.Oktober 2019 (GVBl. S. 314) in ihrem durch Art. 137 der Hessischen Verfassung garantierten Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Mit dem Gesetz über das Programm „Starke Heimat Hessen“ wurde unter anderem eine sogenannte Heimatumlage eingeführt, die die hessischen Kommunen abführen müssen.
Termin Verfassungsgericht.


Was ist die Heimatumlage? Langfassung
» Volksverdummung? Starke Heimat Hessen: Mehr Gerechtigkeit durch optimale Verteilung

Heimatumlage bedeutet, dass sich das Land Hessen
an der Gewerbesteuerumlage der Kommunen bedient. Sollte aber in 2020 Bundesweit abgeschafft werden. Einzig das Land Hessen ist dem nicht nachgekommen. Der Schwarz/Grünen Landesregierung passte das nicht und man hat sich entschlossen, die Geldquelle über die Heimatumlage nicht versiegen zu lassen. Die Gelder sollen zwar wieder an die Kommunen zurückfließen, aber NUR für Zwecke, die das Land vorgibt.
Die klagenden Kommunen fordern, dass ihnen diese Mittel ohne jede Zweckbindung zur Verfügung gestellt werden. Aus meiner Sicht bedeutet das, dass wie in anderen Bundesländern der getätigte Abzug an der Gewerbesteuer nicht mehr erfolgt. Sprich, die Heimatumlage dürfte entfallen. Freuen wir uns aber nicht zu früh.


Resolution FDP Rödermark. „Die Gewerbesteuereinnahmen gehören den Kommunen! Ablehnung der geplanten „Heimatumlage“ durch die Gesetzesinitiative „Starke-Heimat-Hessen“ der Hessischen Landesregierung“
[..]Die Gesetzesinitiative der Landesregierung „Starke Heimat Hessen“ (Heimatumlage) wirkt sich damit nach heutigem Stand für die Stadt Rödermark finanziell negativ aus- Siehe[..]
 
Diese Resolution mit Stimmen der CDU und AL/Die Grünen abgelehnt.
Resolution. Abstimmergebnis Seite 9


Siehe auch
» Hessischer Städte- und Gemeindebund. „Starke Heimat Hessen auf dem Prüfstand“
» Kommunen wollen eigenständig über Finanzmittel entscheiden
» Pressegespräch am 6. Juli 2022
» Mündliche Verhandlung zur „Heimatumlage“
» Mündliche Verhandlung in den Verfahren
 
» 2019 Hessischer Städtetag. Heimatumlage zurücknehmen


Der HSGB vertritt vor dem hessischen Verfassungsgericht vier Musterklägerinnen, um die Verfassungsmäßigkeit dieses Eingriffs in das kommunale Selbstverwaltungsrecht zu überprüfen. Mit einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs ist erst in einigen Monaten zu rechnen.
» 07.2022 HSGB. Programm „Starke Heimat Hessen“ auf dem Prüfstand


» Volksverdummung? Starke Heimat Hessen
» Stattdessen wird nach Art der Hütchenspieler mit den Kommunen umgegangen


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Fragen die Herr Rotter beantworten muss

Der Erste Stadtrat der Stad Rödermark hat laut Presse vor, alle 105 Erzieher(innen) zwei Gehaltsgruppen höher einzugruppieren. Kosten zunächst 190.000,00 Euro
Quelle: Dreieich-Zeitung sowie OP-Online

Fragen zu der geplanten Gehaltserhöhung der Erzieherinnen, die Herr Rotter beantworten muss.

Natürlich nicht hier. Aber verantwortungsbewusst Stadtverordnete (wenn es die Fraktionsmitglieder der CDU oder AL/Die Grünen überhaupt dürfen) oder Magistratsmitglieder werden Fragen stellen MÜSSEN.

[..]Nach Berechnungen der Gewerkschaft GEW verdienen Erzieher an kommunalen Kitas rund tausend Euro mehr im Monat als ihre Kollegen bei freien Trägern.[..]Quelle Thüringer-Allgemeine

» Ist es richtig, dass nach Tarifvertrag die Höhergruppierung von Gruppe S6 Stufe 1 (2221,00 Euro) nach Gruppe S8 Stufe 2 (2504,00 Euro) erfolgen muss? Gehaltssteigerung; 283,00 Euro monatlich.

[..]Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, dass sein neues Gehalt gerade noch dem alten entspricht. Es erfolgt jedoch mindestens eine Zuordnung zur Stufe 2.
Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem ersten des Kalendermonats der Höhergruppierung.[..]Quelle: oeffentlicher-dienst.info

» Sind auch die Folgekosten für die automatische Höherstufung eingerechnet? Anhebung der Gehälter über Tarifsteigerung kommen noch hinzu.
Automatische Höherstufung laut Tarifvertrag:
S6 von Stufe 4 nach 5 158,00 Euro monatlich.
S8 von Stufe 4 nach 5 283,00 Euro monatlich.

» Hat man bereits Erzieherinnen in der Gehaltsgruppe S8? Wird man diese nach S9 hochhvieven?

» Stellt man eine Erzieherin ein (1/2 Jahr nicht beschäftigt), die bei ihrem alten Arbeitgeber z.B. Gruppe S6 Stufe 6 hatte, zurzeit in Rödermark auch in S6/6 ein oder, so wie man es machen könnte, nach S6/2?

» Wenn Rödermark mit Eingruppierung nach S6 keine Erzieherinnen bekommt, warum gibt es dann noch Erzieher(innen) bei den freien Trägern?

» Und wenn man keine Erzieherinnen bekommt? Fragt man an höhere Stelle nach, wie diese es sich vorstellt, die vom Bund vorgegebenen Normen zu erfüllen?

» Was für einen Sinn hat es für eine(n) Erzieher(in) sich weiterzubilden? Man ist ja fast in der höchsten Gehaltsgruppe und Stellen für Leiter(innen) bzw. S9 stehen nur begrenzt zur Verfügung.

» Nach Umfrage (GEW) bei 600 Erzieherinnen wurde gesagt: „Weiterbildung muss sich lohnen“. Das fällt dann ja wohl weg in Rödermark, oder?

» Die Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst ist bis 31.12.2014 festgeschrieben. Die GEW ist dabei, eine vollständige Neuordnung der Eingruppierungen zu diskutieren. Die Tätigkeitsmerkmale werden komplett überarbeitet. Hat Herr Rotter dies beachtet? Die GEW ist nicht für den öffentlichen Dienst zuständig. Aber die Signalwirkung ist nicht zu unterschätzen.

» Welche Schutzschirmkommune in der Nachbarschaft stellt aktuell Erzieherinnen nach S8 ein, obwohl die Aufgabe einer S6 Eingruppierung gerecht wird?

» Stellen überhaupt noch Kommunen nach S6 ein?

» Welche Schutzschirmkommune geht auch den Weg, alle Beschäftigten und neue Erzieherinnen zwei Gehaltsstufen höher als notwendig einzustufen und sich das auch noch durch eine Gebührenerhöhung finanzieren lässt?

» Ist dieses Vorhaben schon einmal dem RP vorgetragen worden?

» Liegt eine GENAUE Aufstellung vor, wie sich die Höhergruppierung auf den Haushalt (Heute und für die weiteren Jahre) auswirkt?

» Eine Höhergruppierung, so wie Herr Rotter das plant, ist keine Lösung und kann nur einem ……

» Geht das überhaupt so wie geplant?

Eine Erzieherin sagt:

[..]Es wird leider nicht differenziert zwischen Kolleginnen welche bspw. in reinen Kindertagestätten mit Integrationsmaßnahmen (S8), im Vergleich welche „nur“ in einem Regelbetrieb (S6) arbeiten.[..]

Wie sieht das der RP

[..] Solange die Stadt Rödermark den Konsolidierungsvertrag mit dem Land Hessen einhält, und damit einen nachhaltigen Haushaltsausgleich anstrebt, besteht für das RP Darmstadt als Aufsichtsbehörde kein Handlungsbedarf.[..]

Dann wird das ja nur dann klappen wenn:
» Man weiterhin kräftig an der Gebührenschraube dreht.
» Man unrealistische Zahlen vorgibt. Denkbar bei der Gewerbesteuer.
» Die Stadt spart um Geld ausgeben zu können.

Bei der Hundesteuer ist Rödermark schon Spitze in Hessen. Vielleicht schaffen wir das auch den Spitzenplatz bei der Grundsteuer. Wenn wir auf 801% gehen, sind wir auch darin Spitzenreiter in Hessen. Ob das dann langt?

Siehe auch
» 17.01.2014 Ist Rödermark auch soweit?
» 15.01.2014 Gebührenerhöhung für bessere Bezahlung.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Wann wird Herr Baron Rödermark besuchen?

Da bin ich mal gespannt, wann wir in Rödermark Besuch von Herrn Baron bekommen. Verdient hätten wir diesen hohen Besuch schon.

In einem Artikel der Frankfurter Rundschau wird Rödermark und Offenbach, als 2 der Schutzschirmkommunen in Hessen, namentlich erwähnt. Das ist schon einen Artikel wert.

Artikel bei fr-online

[..]Regierungspräsident Johannes Baron (FDP) führt ein strenges Regime mit den Städten, denen das Land Hessen per Vertrag finanziell unter die Arme greift. Sie müssen ihre Standards senken und an Bädern, Bussen und Büchereien sparen.[..]

und weiter

[..]Mittlerweile scheint klar zu sein, dass nicht alle Kommunen den Schutzschirmvertrag einhalten können. Offenbach und Rödermark haben schon gesagt, dass er nicht eingehalten werden kann, und zwar, weil die strukturellen Kosten höher sind als die Einnahmen.[..] Quelle: fr-online.de

Auch die Hoffnung, auf die Bürgermeister Kern setzt (das Gerichtsurteil des Staatsgerichtshofs), wird in dem Artikel erwähnt.

[..]Inwieweit sich dadurch die Zuweisungen ändern, kann derzeit nicht beurteilt werden.[..]

Nicht gut, dieser Satz. Überhaupt nicht gut. Für mich ist klar. Auf Zuweisungen zu warten, die einen Haushalt retten könnten, ist unverantwortliches Glücksspiel.

Weiter kann man lesen: [..]Die Kosten und Einnahmen, die den Haushalt bestimmen, waren den Kommunen bei Abschluss der Schutzschirmvereinbarung bekannt. Es reicht daher nicht aus, auf ungünstige Entwicklungen zu verweisen und auf weitere Sanierung zu verzichten.[..]

Damit ist der Ausrede vom BM (auch die abwartende Haltung: in 2016 gibt es Geld) von höchster Etage endlich mal widersprochen worden bzw. infrage gestellt.
Dass Rödermark die vertraglich vereinbarten Ziele scheinbar nicht erreichen wird, ist für mich kein Wunder. Die Bürger haben ihren Beitrag durch kräftige Gebührenerhöhungen geleistet. Wo spart die Verwaltung?

Rödermark will freiwillig Gehälter von ca. 105 Bediensteten anheben. Alleine einen solchen Gedanken zu haben ist ………………(denken Sie sich etwas aus)
Rödermark. Gebührenerhöhung für bessere Bezahlung.

Ob das Büro für den Klimaschutzbeauftragten schon eingerichtet ist?

In 2017 bin ich dann wahrscheinlich mal weg.

Siehe auch
» 15.01.2014 Gebührenerhöhung für bessere Bezahlung.
» 12.12.2013 Grüner zweifelt an “nennenswerter Besserstellung”
» 09.12.2013 Was wären wir ohne Schutzschirmvertrag?
» 16.11.2013 Ein Gerichtsurteil. Die Hoffnung von BM Roland Kern.
» 15.11.2013 Nachtrag zu einer sehr schlimmen Rede.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Rödermark. Was wären wir ohne Schutzschirmvertrag?

Was wären wir ohne Schutzschirmvertrag?
Um 12,5 Mio. ÄRMER.
 
„Wir können auf keinen noch so kleinen Konsolidierungsbeitrag verzichten“ sagte Herr Sturm
 
Vorweg
 
Über das Thema „Haushalt 2014“ in Verbindung mit dem „Rettungsschirm/Schutzschirm“ wurde in letzter Zeit mehrfach geschrieben. Da kleine Nuancen das Gesamtbild verändern, lohnt es sich, dieses Thema erneut aufzugreifen.
 
Ich (egoistisch) persönlich empfand den Beschluss, dem Schutzschirm/Rettungsschirm beizutreten, für gut. Ich hatte auch gehofft, der hauptamtliche Magistrat der Stadt Rödermark stellt sich der schwierigen Aufgabe und ist bereit zu den notwendigen Einsparungen und steht zu dem Abbaupfad. Erkennen kann ich das bis jetzt noch nicht. Zeit ist bis zum Februar 2014, dann soll der Haushalt verabschiedet sein. Hoffentlich. Wenn der hauptamtliche Magistrat es nicht richten kann, wird es wohl eine übergeordnete Behörde richten müssen?
 
Kommunen, die unter dem Rettungsschirm geschlüpft sind, haben einen Teil der Schulden (Rödermark ca. 12,5 Mio.) an das Land Hessen abgegeben. Damit wurde der Bürger in Rödermark entlastet und Schuld auf alle Bürger in Hessen verteilt. Für dieses Entgegenkommen sind selbstverständlich auch Regeln aufgestellt worden. Die bedürftigen Kommunen müssen sparen. Mehr sparen als diejenigen, die NICHT unter dem Rettungsschirm stehen. Das ist doch wohl auch die Pflicht den Kommunen gegenüber, die den Entschuldungsfond NICHT beansprucht haben und alles aus eigener Kraft schaffen wollen.
 
War der Grund einer Kommune NICHT unter den Rettungsschirm/Schutzschirm/Entschuldungsfond zu schlüpfen die

„Einschränkung der Selbstständigkeit der Kommune“

so hat man dort wohl die Rechnung ohne die Kommunalaufsicht gemacht.
 
Den Haushalt (Rodgau) noch nicht verabschiedet; und schon beanstandet. So kann es auch einer Stadt ergehen, die NICHT unter dem kommunalen Schutzschirm des Land Hessens steht. Die Stadt muss/sollte die Grundsteuer erhöhen damit der Haushalt für das kommende Jahr genehmigt wird. Hatte man vermutet, wenn man sich NICHT unter den Rettungsschirm/Schutzschirm begibt, hätte man mehr Freiheiten bei der Haushaltsgestaltung? Ist scheinbar nicht so. Aus der schutzschirmfreien Zone Rodgau berichtet die Offenbach-Post.
Stadt muss Grundsteuer erhöhen.

[..] Die Stadt müsse die Realsteuern hinaufsetzen, um höhere Einnahmen zu erzielen. Kommunen gleicher Größenordnung, die nicht dem Schutzschirm unterlägen, verlangten weitaus höhere Steuer-Hebesätze als Rodgau, heißt es weiter.[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei op-online.de .

 
[..]Wir werden genauso behandelt wie Schutzschirmkommunen“, sagte Bürgermeister Jürgen Hoffmann[..] Was soll man dazu sagen Herr Hoffmann? Ist schon Sch….
 
Merkwürdig ist der Vorgang schon. Ein Haushalt, der noch nicht durch das Stadtparlament gegangen ist, wird schon vorab von der Aufsichtsbehörde kritisiert.
 
Das folgende mag verstehen wer will. Ich nicht
Zurück nach Rödermark.
Bevor man weiterliest sollte man wissen. Im Oktober 2013 (Seite 50) wurde von Bürgermeister Kern und Stadtrat Jörg Rotter der Beitritt zum Rettungsschirm/Schutzschirm, am 15.02.2013, als gut für die Stadt Rödermark geadelt. Die „Rede zum Haushalt“ war am 12.11.2013.
 
Am 04.07.2013 bekräftigte der Magistrat man werde natürlich am Konsolidierungsziel festhalten. Ziel ist: „Bis 2018 ein ausgeglichener Haushalt“.

[..]Mit seinem am 21. Mai verkündeten Urteil in einem von der Stadt Alsfel[..]
[..]Inwieweit der Vollzug des auch von der Stadt Rödermark am 15. Februar unterzeichneten Schutzschirmvertrages hiervon berührt wird, muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt ebenfalls offen bleiben. Am Konsolidierungsziel soll natürlich festgehalten werden.Quelle: Stadt Rödermark[..]

Bei seiner „Rede zum Haushalt“ äußerte sich der Stadtkämmerer und Bürgermeister zum Schutzschirm wie folgt:

[…]Mit Sicherheit wäre der Ablauf der Ereignisse ein anderer gewesen, und Alexander Sturm und ich wären am 15. Februar nicht nach Wiesbaden gefahren, um für die 99. Kommune unsere Unterschriften unter den Schutzschirmvertrag zu setzen. [..]
Quelle:„Rede zu Haushalt 2014“ von Bürgermeister Kern.


Was will der Bürgermeister und Stadtkämmerer uns damit sagen? Der Interpretationsspielraum ist sehr groß:
 
» 1) Den Rettungsschirm/Schutzschirm gäbe es nicht. (Dann kann man nichts unterzeichnen) Die 12.5 Mio Schuldenübernahme durch das Land hätte es auch nicht gegeben. Evtl. gibt es in 2016 mehr Geld. Kürzungen wären allerdings auch möglich.
 
» 2) Man wäre nicht die 99. Kommune gewesen, sondern z.B. die 50.(Maschinerie anders verlaufen)
 
» 3) Man hätte nicht unterzeichnet weil es laut Urteil evtl. in 2016 Geld gibt. (Weiter so wirtschafteten wie bisher. 🙁)
 
Hätte, hätte Fahrradkette. Fakt ist doch, selbst wenn das Urteil im Januar 2013 (vor der Schutzschirmunerzeichnung) vorgelegen hätte, für den Haushalt 2014/2015 von Rödermark wäre das nicht die Rettung gewesen. (8. Der kommunale Finanzausgleich ist spätestens für das Ausgleichsjahr 2016 neu zu regeln. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung bleibt das bisherige Recht anwendbar.) Jedem dürfte klar sein, dass „spätestens“ auch „frühestens“ bedeuten kann weil, auch bei der Landesregierung die Personalkapazität „auf Kante genäht“ ist.
 
Jetzt kennt man das Urteil.
Jetzt haben wir den Status wie oben unter 1) aufgeführt.
Was hindert die Stadt daran, freiwillig aus dem Vertrag auszusteigen? Übernehmen wir wieder ca. 12,5 Mio. Schulden. Wie der Zeitraum bis 2016, evtl. gibt es da Geld ( Rückzahlungen wären auch möglich), ohne Ärger mit der Kommunalaufsicht überbrückt werden kann, darüber muss noch beschlossen werden.
Wenn Bürgermeister Kern (Fall 3) den Vertrag mit Kenntnis des Gerichtsurteil NICHT unterschrieben hätte, müssen dadurch logischerweise andere Vorteile für die Stadt erwachsen. Fragt sich nur, welche?
 
Geld oder kein Geld? Das ist hier die Frage. Staatsgerichtshof

[..]Eine Aussage zur Höhe der den hessischen Kommunen von Verfassungs wegen zustehenden Finanzausgleichsleistungen hat der Staatsgerichtshof damit nicht getroffen. Beanstandet wurde die fehlende Bedarfsermittlung. Hätte das Land Hessen den kommunalen Finanzbedarf ermittelt, wären die Finanzzuweisungen zwar möglicherweise höher ausgefallen. Andererseits ist es aber auch nicht ausgeschlossen, dass weitere Kürzungen sachgerecht wären.[..] Quelle: Staatsgerichtshof
Hervorhebungen durch den Admin.

 
Gibt es jetzt, nach dem Urteil, für Rödermark Geld oder nicht?
Was weiß denn ich. Fragen Sie einmal den Bürgermeister. Evtl. hat der ja eine schlüssige Antwort.
Kommunen, die ihre freiwilligen Leistungen weit runtergefahren haben, werden wohl mit mehr Geld rechnen können.
Die klagende Stadt, Alsfeld, hat:
» öffentliche Einrichtungen geschlossen
» freiwillige Leistungen zurückgeführt
» Ausrichtung des Hessentages 2010 verzichtet
» habe sie von 135,75 Stellen 8,75 Stellen abgebaut
» Förderung des Kinderhorts eingestellt
» freiwilligen Polizeidienst eingestellt
» Förderung von Präventionsrat eingestellt
» Förderung von Musikschule eingestellt
» Förderung von Musik- und Kulturpflege eingestellt
» Siehe weiter unten unter Punkt 11.
» Umweltschutzaufgaben eingestellt.

[..]Ob am Ende das Land oder die Kommunen die Gewinner sein würden, lasse sich erst nach der vom Gericht geforderten Bedarfsanalyse sagen. [..] Quelle FAZ

 
Hofft man in Rödermark auf einen Geldsegen aus dem Gerichtsurteil. ? Ja!
 
Wir in Rödermark sind 12,5 Mio. Schulden los. …… Noch.
 
Entwurf Haushaltsplan 2014
Im Haushaltsplanentwurf (Seite 27) wird aufgeführt:

Kompensationsumlage
Kompensationsumlage

Um diesen Text zu verstehen lohnt ein Blick in das Urteil.

6. Der Landesgesetzgeber ist prinzipiell nicht gehindert, eine Kompensation-sumlage einzuführen. Belastet er allerdings die Kommunen mit einer neuen Umlage, die ihre finanzielle Handlungsfähigkeit spürbar beeinträchtigt, muss er den kommunalen Finanzbedarf ermitteln, wobei er nach den kommunalen Gruppen der kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise zu differenzieren hat.
7. Die angegriffenen Vorschriften über die Einführung der Kompensationsumlage sind ebenfalls wegen des Fehlens einer Finanzbedarfsermittlung verfas-sungswidrig und verletzen das Selbstverwaltungsrecht der Antragstellerin.

Es dreht sich alles um die fehlende Finanzbedarfsermittlung.
Anzumerken sei noch. Es ist KEIN Urteil bezügl. Kompensationsumlage in einem eigenen Prozess.
 
Vorgehen gegen die Kompensationsumlage

[..]Der Hessische Städtetag empfiehlt eine Klageerhebung aus prozessualen Gründen nur den Kommunen, die zum Kreis der am stärksten betroffenen Städte und Gemeinden gehören, also den Kommunen, bei denen die Schlüsselzuweisung negativ ist oder denen nach Abzug der Kompensationsumlage nur noch die Mindestschlüsselzuweisung verbleibt. Rödermark zählt nicht zu diesen Kommunen.

Bei allen anderen Kommunen ist eine Klage selbstverständlich auch denkbar, müsste jedoch anders und umfangreicher begründet werden.[..]
Quelle. roedermark.de

 
Einige Passagen aus dem Urteil (Auf Reiter Langtext klicken). Man achte auf die Wortwahl

11 Die Antragstellerin habe in Umsetzung ihres Haushaltssicherungskonzeptes öffentliche Einrichtungen geschlossen, freiwillige Leistungen zurückgeführt und auf die Ausrichtung des Hessentages 2010 verzichtet. Von 2008 auf 2009 habe sie von 135,75 Stellen 8,75 Stellen abgebaut, wobei (zum 30. Juni 2009) lediglich 121,5 Stellen tatsächlich besetzt gewesen seien. Durch organisatorische Maßnahmen seien weitere Personalkosten eingespart worden. Während sich der Gesamtbetrag der Ausgaben mit freiwilligem Charakter im Verwaltungshaushalt 2006 noch auf ca. 2,6 Millionen € belaufen habe, sei er nach Berechnungen der Aufsichtsbehörde im Haushaltsjahr 2010 auf rd. 1,6 Millionen € gesunken. Diese Ausgaben enthielten allerdings überwiegend solche für öffentliche Einrichtungen und seien – da die Gemeinde zu deren Bereitstellung verpflichtet sei – keine freiwilligen Leistungen im Rechtssinne. Die Ausgaben für Wirtschaftsförderung von ca. 130.000 € (2010) bzw. 170.000 € (2011) bestünden im Wesentlichen aus Personalkosten. Die Antragstellerin habe die Förderung des Kinderhorts eingestellt, eine Kindertagesstätte geschlossen, die Erd- und Steindeponie verkauft, Umweltschutzaufgaben nicht mehr wahrgenommen, den freiwilligen Polizeidienst sowie die Förderung von Präventionsrat, Musikschule, Musik- und Kulturpflege, Rentenberatung, Städtepartnerschaften und des öffentlichen Personennahverkehrs eingestellt. Ferner habe sie Gebäude veräußert. Die Antragstellerin habe keine nennenswerten Leistungen erbracht, für die keine rechtliche Verpflichtung bestanden habe. Investitionen bei Straßen, Brücken und im Feuerwehrwesen, die infolge der seit Jahren zugespitzten Haushaltslage sehr vernachlässigt worden seien, könnten nicht mehr weiter gestreckt werden.
 
130 Will sich der Gesetzgeber zur Erfüllung seiner Finanzbedarfsermittlungspflicht auf bereits vorhandene statistische Daten stützen, muss erkennbar sein, dass er aus dem ihm zur Verfügung stehenden Datenmaterial selbst entsprechende Folgerungen gezogen und bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat.
 
151 Ob und inwiefern eine solche Verschiebung die Veränderung der Steuerverbundmasse und damit auch der Finanzausgleichsmasse zum Nachteil der Kommunen rechtfertigen kann, beurteilt sich nach dem Grundsatz der Verteilungssymmetrie und bedarf vorliegend keiner Entscheidung. Eine Bedarfsanalyse wird dadurch nämlich nicht entbehrlich. Denn die Pflicht zur Bedarfsermittlung und das Gebot der Verteilungssymmetrie sind zwei prinzipiell unabhängig voneinander bestehende verfassungsrechtliche Vorgaben für den Finanzausgleichsgesetzgeber. Fehlt es bereits an einer Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs, kommt es auf die Frage, ob die Veränderung der Finanzausgleichsmasse zum Nachteil der Kommunen dem Gebot der Verteilungssymmetrie Rechnung trägt, nicht mehr an.
 
158 Die verfassungsrechtlich erforderliche Bedarfsanalyse mag schwierig und komplex sein. Der Staatsgerichtshof verkennt auch nicht, dass der Finanzbedarf der Kommunen nicht nach objektiven Kriterien eindeutig feststellbar ist. Aber dies verlangt die Hessische Verfassung vom Landesgesetzgeber auch nicht. Vielmehr hat er auch bei der Bedarfsanalyse Gestaltungs- und Einschätzungsspielräume.
 
159 So darf der Gesetzgeber bei der Ermittlung der Kosten für Pflichtaufgaben durchaus pauschalieren. Die Pflicht zur Bedarfsanalyse bedeutet auch nicht, dass der Finanzausgleichsgesetzgeber alle Ausgaben der Kommunen als ausgleichsrelevant in seine Kostenanalyse einstellen müsste. Aus der Pflicht des Landes nach Art. 137 Abs. 5 Satz 1 HV, lediglich die „erforderlichen Mittel“ sicherzustellen, folgt bereits, dass Aufwendungen, die das Gebot wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung nicht beachten, unberücksichtigt bleiben dürfen.
 
163 Im Rahmen der Bedarfsanalyse könnte der Gesetzgeber etwa die (gesamten) tatsächlichen Ausgaben für Pflichtaufgaben erfassen, diese (um Ausreißer nach oben und unten) bereinigen und um einen zusätzlichen Betrag für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben erhöhen, um sodann durch Anrechnung der originären Einnahmen bzw. Einnahmemöglichkeiten der Kommunen deren Finanzbedarf zu ermitteln.
 
170 Es besteht auch keine Verpflichtung oder Obliegenheit der kommunalen Spitzenverbände, eine Bedarfsanalyse für alle Kommunen zu erstellen. Dies ist vielmehr ausschließlich eine verfassungsrechtliche Pflicht des Gesetzgebers. Nicht zutreffend ist zudem die Behauptung des Antragsgegners, die Spitzenverbände hätten nie eine solche Bedarfsanalyse gefordert. Die Landesregierung selbst schildert in ihrem Gesetzentwurf für ein Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 vom 27. August 2010, dass der Hessische Städte- und Gemeindebund die fehlende Betrachtung der Ausgabenseite sowohl im Verhältnis zwischen Land und Kommunen als auch innerhalb der kommunalen Ebene gerügt habe, wodurch seiner Auffassung nach in verfassungswidriger Weise die Frage unbeantwortet gelassen worden sei, welches Geld für die Erfüllung welcher Aufgaben bei den Kommunen vorgesehen sei.
 
184 Die Antragstellerin hat im Einzelnen dargelegt, welche Aufgaben sie aufgrund fehlender Finanzmittel nicht mehr wahrnehmen konnte. Hätte der Antragsgegner den kommunalen Finanzbedarf ermittelt, wären die Finanzzuweisungen im Jahr 2011 an die Antragstellerin möglicherweise signifikant höher ausgefallen. Der finanzielle Zwang, den kommunalen Aufgabenbestand zu reduzieren, wäre in diesem Fall deutlich geringer gewesen. Die Relevanz der fehlenden Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs für die Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben, die das Selbstverwaltungsrecht des Art. 137 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 HV garantiert und die durch den Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung nach Art. 137 Abs. 5 HV ermöglicht werden soll, ist damit hinreichend belegt.

 
In dem Urteil wird sich für die Bedarfsermittlung an der thüringischen Gesetzgebung orientiert.
 
OP-Online am 7.12.2013
Steuern sollen steigen: „Bürger zahlen Zeche“
Steueranhebung im Rodgau geplant.
Grundsteuer A 290% (bisher 230)
Grundsteuer B 390% (bisher 330)
Gewerbesteuer 350% (bisher 330)
Rodgau. Haushalt Rodgau noch nicht durch das Stadtparlament und schon mischt sich die Aufsichtsbehörde ein. Gab es das schon mal? Oder wird es jetzt grundsätzlich ernst?
 

Quelle: youtube.com
 
Siehe auch
» Jammern auf hohem Niveau. Wie soll die Konsolidierung klappen?
» Ist Rödermark pleite?
» Besserung für den Haushalt ab 2016 durch ein Urteil?
» Die Hoffnung von BM Roland Kern. Ein Gerichtsurteil.
» Kompensationsumlage kreisangehöriger Gemeinden
» Artikel zum Haushalt


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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