Diese Abgabe gibt es nur in Hessen. Eingeführt unter der Landesregierung Schwarz/Grün.

Bei aller Kritik an Land und Bund, dass es den Kommunen an fehlender finanzieller Unterstützung fehlt, darf man in Rödermark nicht vergessen, dass man seit 2013 mit knapp 40 Mio. Euro entschuldet wurde.
Für die Hälfte der Entschuldung über die Hessenkasse zahlt jeder Bürger in Rödermark 25,00 € p. Jahr.

» Rödermark unterzeichnet Schutzschirmvertrag
» Hessenkasse. Weniger hilfsbedürftige Kommunen als gedacht.
» „Hessenkasse“ übernimmt 27,9 Millionen Euro Kassenkredite
» Nur 171 von 422 hessischen Kommunen benötigen die Hessenkasse.


Haushaltsplan 2024/2025. Seite: 30
Haushaltsplan 2024/2025. Seite: 30

Bundesvervielfältiger = 35%
Landesvervielfältiger nur noch in Hessen 21,75%

Das bedeutet.
Von z.B. 1 Mio. Gewerbesteuereinnahme wird, wie auch in allen Bundesländern, der Bundesvervielfältiger abgezogen.
 
1.000.000 / Hebesatz x 35
1.000.000 / 380 = 2.631,57 x 35 = 92.105,26
 
In Hessen fällt weiterhin ein Landesvervielfältiger bzw. jetzt Heimatumlage (Starke Heimat Hessen) genannt an.
1.000.000 / Hebesatz x 35
1.000.000 / 380 = 2.631,57 x 21,75 = 57.236,84

Wenn Rödermark 16 Mio. Euro an Gewerbesteuer einnimmt, muss die Stadt etwa 915.800 Euro als Heimatumlage abführen. Die durch die Heimatumlage eingenommenen Mittel werden den Kommunen beispielsweise über Förderprogramme (bürokratischer Aufwand) wieder zur Verfügung gestellt.

Wie hoch mögen wohl die Verwaltungskosten sein? Da es in allen anderen Bundesländern der Landesverteiler nicht mehr zu zahlen ist, verbleibt dort dieser Anteil ohne weiteren bürokratischen Aufwand in der Stadtkasse.

Sollte man die Hessenkasse nicht abschaffen? Rödermark hätte da auf einen Schlag knapp 1 Mio mehr in der Kasse.
Ich denke, das wird schwer. Genau wie bei dem Alsfelder Urteil (zum KfA) hat das Gericht einerseits die Umsetzung des Alsfelder Urteils bestätigt und Klagen zur Hessenkasse abgewiesen.
Ab 2026 steht in Hessen eine Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs (KfA) an.

Die Klagen zur Heimatumlage von fünf Gemeinden – Biebergemünd, Büdingen, Schwalbach am Taunus, Stadtallendorf, und Frankfurt am Main – wies der Hessische Staatsgerichtshof mit Urteil vom 12.10.2022 ab.

Siehe auch
» „Wer bestellt, bezahlt.“ Konnexitätsprinzip
» Hessens Schwarz/Grüne Zitronenpresse.
» ACHTUNG. Das Land will uns zustehendes Geld behalten. Es geht um ca. 720.000,00 €
» Entlastung erster Schutzschirm 12.260.962 €
» Schutzschirmkommunen / Hessenkasse
» Volksverdummung? Starke Heimat Hessen: Mehr Gerechtigkeit durch optimale Verteilung
 

„Wer bestellt, bezahlt.“ Konnexitätsprinzip

Ab 2026 steht in Hessen eine Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs an.
Dabei müssen sich das Land und die kommunalen Spitzenverbände (wie der Hessische Städtetag) auf Kriterien und Geldmengen einigen.
Siehe: HESSISCHER LANDTAG

Das Konnexitätsprinzip ist im deutschen Staatsrecht verankert und besagt, dass die für eine Aufgabe zuständige staatliche Ebene (der Bund oder die Länder) auch für die Wahrnehmung der Aufgabe verantwortlich ist. D. h., dass die Aufgaben- und die Finanzverantwortung in einer Hand liegen müssen („wer bestellt, bezahlt“). Dies führt im föderalistischen System der Bundesrepublik Deutschland oft zu der Klage, dass den Kommunen bestimmte Aufgaben des Bundes (oder des Landes) übertragen werden, diese aber nicht für die vollen Kosten aufkommen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung


Konnexitätskommission

Der Präsident des Rechnungshofs ist auch Vorsitzender der Konnexitätskommission. Die Konnexitätskommission ist eine Vermittlungsstelle zwischen Kommunen und Land. Sie setzt sich weiter aus Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände, der Landesregierung und Finanzexperten zusammen. Dies ist im Gesetz zur Sicherung der Finanzausstattung von Gemeinden und Gemeindeverbänden geregelt.
Quelle: https://rechnungshof.hessen.de/ueber-uns/konnexitaetskommission

Finanzausgleichsmasse deutlich zu gering

„Der Hessische Städtetag sieht keine Chance für einen Konsens zu den Regelungen des Kommunalen Finanzausgleichs ab dem Jahre 2026, wenn die Finanzausgleichsmasse nicht deutlich erhöht wird, also signifikant die Schwelle einer Verbundquote von 23,6 Prozent an dem so genannten obligatorischen Steuerverbund übersteigt“, sagt der Präsident des Hessischen Städtetages, Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende, nach der heutigen Sitzung von Präsidium und Hauptausschuss des Kommunalen Spitzenverbandes in Offenbach am Main.
Hervorhebung duch den Admin.
Quelle: https://www.hess-staedtetag.de/aktuelles/arbeitsfelder/artikelansicht/article/finanzausgleichsmasse-deutlich-zu-gering/

Verbundquote
Die (kommunale) Verbundquote bezeichnet den Anteil der Steuereinnahmen, die zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden.
Der Bund gibt dem Land einen bestimmten Betrag (x).
Das Land behält davon einen Anteil (y %) für eigene Aufgaben
und gibt z % davon an die Kommunen weiter. z = 23,6 %

Klagen.
Das einfachste wär doch, wenn die Kommune(n) eine höhere Verbundquote einklagen würden. Ich glaube aber, dass dieser Weg verschlossen bleibt. Also: Kein juristischer Hebel – aber mehrere politische Hebel.
Anstatt zu klagen:
Kommunale Spitzenverbände als Sprachrohr nutzen. Kommunen sprechen mit einer stärkeren Stimme über ihre Verbände (Hessischer Städtetag, Hessischer Landkreistag)

Um mehr zu erfahren, habe ich beim Hessischen Städtetag angerufen. Schaun wir mal.
 
Siehe auch
» Diese Abgabe gibt es nur in Hessen. Eingeführt unter der Landesregierung Schwarz/Grün.

Landtagswahl 2023. Meine Stimme bekommt…..

Ich werde zur Landtagswahl demjenigen meine Stimme geben, der sich für die Abschaffung der Abzockumlage der Landesregierung Hessen, die Heimatumlage (Starke Heimat Hessen), ausspricht.


[..] Sehr geehrte Damen und Herren von CDU und Grünen, für wie blöd halten Sie uns eigentlich?
[..] Deshalb lecken Sie an dem Geld der Kommunen, das Ihnen und uns als Land Hessen nicht zusteht.
Beides im Video.


15 von 16 Bundesländer plünder nicht so schamlos die Kasse der maroden Kommunen, wie das die hessische Landesregierung macht.
Würde in Hessen so verfahren, wie in den restlichen Bundesländern, hätte Rödermark ca. 900.000,00 € mehr in der Kasse.


Hessen hat das – will – umgesetzt.
Aus einem älteren Artikel.
Hessen will ab 2020 eine sog. Heimatumlage festsetzen. Dazu wird man sich der bestehenden Gewerbesteuerumlage bedienen. Der vorgesehenen Abschaffung der „erhöhten Gewerbesteuerumlage“ wird man NICHT nachkommen und damit den hessischen Kommunen erhebliche Gewerbesteuereinnahmen entziehen. Die „erhöhte Gewerbesteuerumlage“ ist Bestandteil des Landesvervielfältigers. Normalumlage Landesvervielfältiger 20,5% + x% erhöhter Satz. Erklärungen zu Landesvervielfältiger und Bundesvervielfältiger hier.
Ab dem Jahr 2020 wird der Landesvervielfältiger von 49,5% voraussichtlich in ALLEN Bundesländern, bis auf Hessen, auf die Normalumlage von 20,5% festgesetzt. Die erhöhte Gewerbesteuerumlage von 29% in 2019 entfällt. Und das gefällt der Schwarz/Grünen Landesregierung überhaupt nicht. Man will die erhöhte Gewerbesteuerumlage als sogenannte „Heimatumlage“ weiterführen. Die Heimatumlage soll zunächst 21,75% betragen. Damit wären wir bei dem Landesvervielfältiger von jetzt 42,25% (anstatt 20,5%) knapp unter der alten Belastung von 49,5% in 2019.

Bekommt man zu lesen, dass die Kommunen durch das „Starke Heimat Gesetz“ prozentual weniger an Gewerbesteuerumlage abzuführen haben, kann man dem nicht widersprechen. War die erhöhte Gewerbesteuerumlage in 2019 noch 29,00%, so ist diese jetzt NUR noch 21,75%. Im Gegensatz zu der Regelung in 2019, wird das Land Hessen ab 2020 25% (25% von 49,5%) weniger (in anderen Bundesländern 100% weniger) aus der erhöhten Gewerbesteuerumlage einnehmen. Das Land Hessen wird einen Großteil der zu erwartenden 400 Mio. nach Gutsherrenart im Verhältnis 25:50:25 verteilen.
Weiter bei: Volksverdummung? Starke Heimat Hessen


Siehe auch
Heimatumlage. Verhandlung zur „Heimatumlage“ am 6. Juli 2022




Kommunale Spitzenverbände mit Forderungskatalog zur Landtagswahl

Ewartung an die Ladtagswahl 2023
Ewartung an die Ladtagswahl 2023

Die hessischen Kommunalen Spitzenverbände, Hessischer Städtetag, Hessischer Landkreistag und Hessischer Städte- und Gemeindebund, legen vor der Landtagswahl im Oktober 2023 ihre Erwartungen und Forderungen als Vertreter aller hessischen Kommunen an den Hessischen Landtag und die Hessische Landesregierung für die 21. Wahlperiode 2024 bis 2029 vor (Anlage)

Das sind die Erwartungen, die Städte und Kreise an den kommenden Landtag haben. Lesen Sie sich die Wünsch durch, die auf eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung hinzielen und gewährleisten, dass die Kommunen finanziell angemessen und auskömmlich ausgestattet werden. Vergleichen Sie Ihre Wünsche mit denen der Spitzenverbände bzw. der Partei, bei der Sie ein Kreuz machen wollen.


Es folgen mehr oder weniger private Notizen zu den Erwartungen und Forderungen
Kommunale Spitzenverbände mit Forderungskatalog zur Landtagswahl weiterlesen

Hessens Schwarz/Grüne Zitronenpresse.

Rödermark war nicht unter der klagenden Kommunen.
Von 1995 bis 2019 wurden die Gemeinden an der Finanzierung des „Fonds Deutsche Einheit“ beteiligt, indem die von ihnen zu zahlende Gewerbesteuerumlage erhöht wurde. Nachdem diese Regelung 2020 auslief, konnten die Gemeinden in den meisten Bundesländern die entsprechenden Anteile der Umlage wieder für sich verplanen. Anders in Hessen: Dort wurde der größere Teil dieser Umlage unter dem Namen „Heimatumlage“ beibehalten – allerdings wurde der Umlagesatz von 29% auf 21,75% gesenkt – und für ein neues Landesprogramm „Starke Heimat Hessen“ verwendet. Dieses Programm ist Teil des Kommunalen Finanzausgleichs, die Mittel werden allerdings teilweise nach eigenen Regelungen verwendet. So wurde besondere Förderprogramme für die Stärkung der Verwaltung von Schulträgern und zur Unterstützung der Digitalisierung in Kommunen geschaffen.

Gegen das Programm klagten einige Gemeinden mit Unterstützung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, die Klage wurde jedoch am 12.10.2022 vom Staatsgerichtshof des Landes Hessen abgewiesen. Quelle: https://kommunalwiki.boell.de/index.php/Starke_Heimat_Hessen

In anderen Bundesländer, verbleibt er erhöhten Teit der der bis Ende 2019 gezahlte Gewerbesteuerumlage bei den Kommunen

Für Rödermark würde das bedeuten, dass man OHNE die Heimatumage D.h. dien Abgabe von 21,75% bedeutet in Euro, dass wir in 2022 801.400,00€ und in 2023 915.800,00€ (Plan) in der Gemeindekasse hätte. Quelle Haushaltsplan 2023.

» Klage von Kommunen gegen Heimatumlage zurückgewiesen

Es gilt, den unverschämten Griff des Landes in die Stadtkasse zu verhindern. Es geht um ca. 720.000,00 €

Es gilt, den unverschämten Griff des Landes in die Stadtkasse zu verhindern. Es geht um ca. 720.000,00 €

ACHTUNG. Das Land will uns zustehendes Geld behalten. Es geht um ca. 720.000,00 €

ACHTUNG. Das Land will uns zustehendes Geld behalten. Es geht um ca. 720.000,00 €

Kreistag gegen das „Starke Heimat Gesetz“.

Kreistag gegen das „Starke Heimat Gesetz“.

Heute im Kreistag.

Heute im Kreistag.

Knackpunkt für die Kommunen ist, dass sich das Land bei dem Löwenanteil des Geldes (200 Mio.) die Hoheit über dessen Verwendung vorbehält. Das bedeutet, die Mittel für Betreuung, Gesundheit und Digitalisierung werden nur an die Gemeinden ausgeschüttet über Instrumente wie Fördermittelanträge, denen ein langer Schwanz an bürokratischem Aufwand folgt.

„Wir als Bürgermeister können sehr wohl entscheiden, wie wir unsere finanziellen Ressourcen einzusetzen haben und benötigen keine vom Land vorgefasste Zweckbestimmung über Förderprogramme und -richtlinien“, heißt es in der Resolution. „Wir haben sowieso nur noch Pflichtaufgaben, und wenn Mittel frei werden, nimmt sie uns das Land weg“, sagt Lenz
https://www.hna.de/lokales/witzenhausen/kommunen-lehnen-gesetz-starke-heimat-hessen-strikt-ab-12973375.html

https://www.wolfgang-scherf.de/netzwerke/heimatumlage.html
https://archive.is/wip/GjFyi