Hessens Schwarz/Grüne Zitronenpresse.

Rödermark war nicht unter der klagenden Kommunen.
Von 1995 bis 2019 wurden die Gemeinden an der Finanzierung des „Fonds Deutsche Einheit“ beteiligt, indem die von ihnen zu zahlende Gewerbesteuerumlage erhöht wurde. Nachdem diese Regelung 2020 auslief, konnten die Gemeinden in den meisten Bundesländern die entsprechenden Anteile der Umlage wieder für sich verplanen. Anders in Hessen: Dort wurde der größere Teil dieser Umlage unter dem Namen „Heimatumlage“ beibehalten – allerdings wurde der Umlagesatz von 29% auf 21,75% gesenkt – und für ein neues Landesprogramm „Starke Heimat Hessen“ verwendet. Dieses Programm ist Teil des Kommunalen Finanzausgleichs, die Mittel werden allerdings teilweise nach eigenen Regelungen verwendet. So wurde besondere Förderprogramme für die Stärkung der Verwaltung von Schulträgern und zur Unterstützung der Digitalisierung in Kommunen geschaffen.

Gegen das Programm klagten einige Gemeinden mit Unterstützung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, die Klage wurde jedoch am 12.10.2022 vom Staatsgerichtshof des Landes Hessen abgewiesen. Quelle: https://kommunalwiki.boell.de/index.php/Starke_Heimat_Hessen

In anderen Bundesländer, verbleibt er erhöhten Teit der der bis Ende 2019 gezahlte Gewerbesteuerumlage bei den Kommunen

Für Rödermark würde das bedeuten, dass man OHNE die Heimatumage D.h. dien Abgabe von 21,75% bedeutet in Euro, dass wir in 2022 801.400,00€ und in 2023 915.800,00€ (Plan) in der Gemeindekasse hätte. Quelle Haushaltsplan 2023.

» Klage von Kommunen gegen Heimatumlage zurückgewiesen

Es gilt, den unverschämten Griff des Landes in die Stadtkasse zu verhindern. Es geht um ca. 720.000,00 €

Es gilt, den unverschämten Griff des Landes in die Stadtkasse zu verhindern. Es geht um ca. 720.000,00 €

ACHTUNG. Das Land will uns zustehendes Geld behalten. Es geht um ca. 720.000,00 €

ACHTUNG. Das Land will uns zustehendes Geld behalten. Es geht um ca. 720.000,00 €

Kreistag gegen das „Starke Heimat Gesetz“.

Kreistag gegen das „Starke Heimat Gesetz“.

Heute im Kreistag.

Heute im Kreistag.

Knackpunkt für die Kommunen ist, dass sich das Land bei dem Löwenanteil des Geldes (200 Mio.) die Hoheit über dessen Verwendung vorbehält. Das bedeutet, die Mittel für Betreuung, Gesundheit und Digitalisierung werden nur an die Gemeinden ausgeschüttet über Instrumente wie Fördermittelanträge, denen ein langer Schwanz an bürokratischem Aufwand folgt.

„Wir als Bürgermeister können sehr wohl entscheiden, wie wir unsere finanziellen Ressourcen einzusetzen haben und benötigen keine vom Land vorgefasste Zweckbestimmung über Förderprogramme und -richtlinien“, heißt es in der Resolution. „Wir haben sowieso nur noch Pflichtaufgaben, und wenn Mittel frei werden, nimmt sie uns das Land weg“, sagt Lenz
https://www.hna.de/lokales/witzenhausen/kommunen-lehnen-gesetz-starke-heimat-hessen-strikt-ab-12973375.html

https://www.wolfgang-scherf.de/netzwerke/heimatumlage.html
https://archive.is/wip/GjFyi

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