„Wer bestellt, bezahlt.“ Konnexitätsprinzip

Ab 2026 steht in Hessen eine Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs an.
Dabei müssen sich das Land und die kommunalen Spitzenverbände (wie der Hessische Städtetag) auf Kriterien und Geldmengen einigen.
Siehe: HESSISCHER LANDTAG

Das Konnexitätsprinzip ist im deutschen Staatsrecht verankert und besagt, dass die für eine Aufgabe zuständige staatliche Ebene (der Bund oder die Länder) auch für die Wahrnehmung der Aufgabe verantwortlich ist. D. h., dass die Aufgaben- und die Finanzverantwortung in einer Hand liegen müssen („wer bestellt, bezahlt“). Dies führt im föderalistischen System der Bundesrepublik Deutschland oft zu der Klage, dass den Kommunen bestimmte Aufgaben des Bundes (oder des Landes) übertragen werden, diese aber nicht für die vollen Kosten aufkommen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung


Konnexitätskommission

Der Präsident des Rechnungshofs ist auch Vorsitzender der Konnexitätskommission. Die Konnexitätskommission ist eine Vermittlungsstelle zwischen Kommunen und Land. Sie setzt sich weiter aus Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände, der Landesregierung und Finanzexperten zusammen. Dies ist im Gesetz zur Sicherung der Finanzausstattung von Gemeinden und Gemeindeverbänden geregelt.
Quelle: https://rechnungshof.hessen.de/ueber-uns/konnexitaetskommission

Finanzausgleichsmasse deutlich zu gering

„Der Hessische Städtetag sieht keine Chance für einen Konsens zu den Regelungen des Kommunalen Finanzausgleichs ab dem Jahre 2026, wenn die Finanzausgleichsmasse nicht deutlich erhöht wird, also signifikant die Schwelle einer Verbundquote von 23,6 Prozent an dem so genannten obligatorischen Steuerverbund übersteigt“, sagt der Präsident des Hessischen Städtetages, Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende, nach der heutigen Sitzung von Präsidium und Hauptausschuss des Kommunalen Spitzenverbandes in Offenbach am Main.
Hervorhebung duch den Admin.
Quelle: https://www.hess-staedtetag.de/aktuelles/arbeitsfelder/artikelansicht/article/finanzausgleichsmasse-deutlich-zu-gering/

Verbundquote
Die (kommunale) Verbundquote bezeichnet den Anteil der Steuereinnahmen, die zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden.
Der Bund gibt dem Land einen bestimmten Betrag (x).
Das Land behält davon einen Anteil (y %) für eigene Aufgaben
und gibt z % davon an die Kommunen weiter. z = 23,6 %

Klagen.
Das einfachste wär doch, wenn die Kommune(n) eine höhere Verbundquote einklagen würden. Ich glaube aber, dass dieser Weg verschlossen bleibt. Also: Kein juristischer Hebel – aber mehrere politische Hebel.
Anstatt zu klagen:
Kommunale Spitzenverbände als Sprachrohr nutzen. Kommunen sprechen mit einer stärkeren Stimme über ihre Verbände (Hessischer Städtetag, Hessischer Landkreistag)

Um mehr zu erfahren, habe ich beim Hessischen Städtetag angerufen. Schaun wir mal.
 
Siehe auch
» Diese Abgabe gibt es nur in Hessen. Eingeführt unter der Landesregierung Schwarz/Grün.

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