Klamme Kommunen setzen auf finanzstarke Bürger.

Klamme Kommunen setzen auf finanzstarke Bürger.
In Rödermark aka „ausgezeichneter Wohnort für Fach- und Führungskräfte“ wird man wohl bald auf das Attribut „finanzstarke Bürger“ setzen. Das „setzten auf“ mag wie eine Option klingen. Eine Option, die man eingehen kann, um kurzfristig Engpässe zu überwinden. Es geht aber hier nicht um KURZFRISTIGE Engpässe. Es geht darum, die Misswirtschaft der letzten Jahre aufzuarbeiten. Jeder Euro, den Kern und Rotter zu viel ausgegeben haben und über Kassenkredite finanzierten, steht zur Debatte. Die Zeche steht schon heute – die Rechnung kommt in 2018.

Einleitung und etwas zu den 37.000.000,00 Euro Kassenkredit.
Rödermark hatte bei der Haushaltsplanung 2017/2018 mit 45.000.000,00 Euro Schulden über Kassenkredite gerechnet. Das RP hat den Haushalt 2017 nicht genehmigt. Es wurde nachgesteuert und u.a. die Kassenkredite auf die Höchstgrenze von 37.000.00,00 festgesetzt.
Jetzt kommt das Programm zur Entschuldung hessischer Kommunen von Kassenkrediten und zur Förderung kommunaler Investitionen.
Noch sind nicht alle Details festgelegt. Im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft und im Präsidium des Hessischen Städtetages wird im Herbst 2017 beraten.

Was es nach Stand der Dinge geben könnte.
Das Land Hessen hat ein zweites Rettungspaket (Hessenbank) für „klamme Kommunen“ in Hessen auf den Weg gebracht. Das erste Paket, der in Rödermark bestens bekannte „kommunale Rettungsschirm“, ist noch nicht ganz abgearbeitet und der zweite folgt schon. Rödermark hat bereits 12 Mio. Euro an Schulden an das Land Hessen abgedrückt. Mit dem neuen „Rettungsschirm Hessenbank“ können es geschätzte 37.000.000,00 Euro sein. Im Ansatz eine tolle Sache. Rödermark ist die Schulden los. Ganz Hessen hat jetzt die Schulden und damit auch wieder die Bürger aus Rödermark. Nur auf einem anderen Konto. Kommunen, die gut gewirtschaftet haben (z.B. Eppertshausen Kassenkredit 0,00 Euro), werden zwar belohnt, aber nicht in dem Maße wie die verschuldete Kommunen. Siehe Tabelle die letzten drei Seiten. Ich höre schon den wie ein Mantra klingenden Spruch – man kann Rödermark nicht mit anderen Städten vergleichen. Richtig. Die haben einen anderen Bürgermeister und Ersten Stadtrat.

Die Führungsspitze der Stadt Rödermark sind die beiden hauptamtlichen Magistratsmitglieder Bürgermeister Kern und Erster Stadtrat Jörg Rotter. Diese beiden Herrn haben auch dafür zu sorgen, dass sich Einnahmen- und Ausgaben der Stadt in etwa die Waage halten. Bei einer Misswirtschaft trägt die ganze Führungsspitze die Verantwortung auch dann, wenn die Kompetenz für ein Einschreiten kaum vorhanden ist.

Wird man das Angebot „Hessenbank“ annehmen, hat die Stadt einen nicht unerheblichen Beitrag zu leisten, geschätzt etwas weniger wie 690.000,00 Euro JÄHRLICH. Der Druck auf den Bürgermeister und Ersten Stadtrat steigt. Man muss ja im Herbst den Mordsbrocken Straßenbeitragssatzung an den Mann bringen und will gleichzeitig dafür sorgen, dass keine Belastung durch den Straßenbeitrag für den Bürger entsteht. Stichwort: Kompensation. Und jetzt noch eine Steuerhöhung zur Tilgung der gemachten Schulden?
Ich kann mir sogar vorstellen, dass man nicht unbedingt erfreut ist, über diesen weiteren Rettungsschirm. Die verfehlte Finanzpolitik der Stadt Rödermark hält Bürgermeister Kern und dem Ersten Stadtrat Rotter den Spiegel vor die Nase.

Annehmen oder ablehnen.
Da das Angebot jetzt da ist, wäre es schwer, den Bürgern zu erklären, wenn man dieses Angebot ablehnt. Andererseits wird es Aufregung geben, nimmt man das Angebot an. Die Grundsteuer B (bzw. Gewerbesteuer) wird man wohl erhöhen müssen. Das wäre dann eine weitere Kröte, die der „finanzstarke Bürger in dem ausgezeichneten Wohnort für Führungskräfte“ innerhalb kürzester Zeit zu schlucken hat. Behalten Sie im Auge. Die Führungsspitze der Stadt hat in Aussicht gestellt, dass der kommende Straßenbeitrag (Kröte 1) die Bürger NICHT belasten soll und man denkt darüber nach, den Betrag über der Grundsteuer B zu kompensieren.
Es kann auch versucht werden, mit den laufenden Einnahmen den notwendigen Betrag bereitzustellen. Dagegen spricht, man hätte es ohne kräftige Unterstützung der Bürger aka „Milchkühe der Stadt“ und der guten Fee schon beim ersten Rettungsschirm nicht geschafft. Wie soll das jetzt klappen? Ein Weg wäre gewesen, da Sparen in Rödermark nicht so richtig ein Thema ist, Einnahmesteigerung durch neues Gewerbe. Und da hat man den Schlaf der Gerechten geschlafen. In Rödermark kann man wenig von nennenswerten Neuansiedlungen berichten. Ist ja auch keine Gewerbefläche da.
Ich denke, wir werden um eine Grundsteuer-Erhöhung (oder Gewerbesteuer) nicht herumkommen. Ich kann mir bei der momentanen Führungsspitze der Stadt nicht vorstellen, dass durch andere Maßnahmen als eine Grundsteuer B Erhöhung (oder Gewerbesteuer) die notwendige Summe (25,00 Euro pro Jahr, pro Einwohner) zur Verfügung gestellt werden kann. Man kann nur hoffen, dass ich mich irre. Da mir kein eigener Plan der Führungsspitze bekannt ist, wie man gedenkt Kassenkredite abzubauen, wird man wohl das Angebot annehmen müssen.

Dass es bei Finanzausstattung der Kommunen über Kreis und Land nicht ganz optimal läuft, dürfte bekannt sein. Aber darin die Hauptursache für die eigene Misswirtschaft zu suchen, ist zu einfach. Man sollte mal in die Lehre der Bürgermeister und Stadträte gehen, die OHNE Kassenkredite auskommen. Es genügt der Blick auf die Kommunen, die ohne Kassenkredite auskommen.

Hätte man die hohen Kassenkredite vermeiden können?
Die Stadt Rödermark wurde, man muss es wohl so sagen, von Bürgermeister Kern nicht besonders gut verwaltet. Jetzt wird mit aller Deutlichkeit klar, auf unbebauten Grünflächen ist kein Geld zu verdienen. Das Gegensteuern der CDU mit den jetzigen Plänen zu neuen Gewerbeflächen, mit einem kleinen Intermezzo um 2010 herum, kommt 12 Jahre zu spät. Es bedarf keiner großen Leistung im Ranking der „Kassenkreditmeister der Städte“ den 12 Platz einzunehmen. Das Ziel (Spitzenplatz im Ranking) wird erreicht, wenn man das Sparen einstellt und sich nicht um Steigerung der Einnahmen z.B. über das Gewerbe bemüht. Man kann es drehen und wenden wie man will. Bürgermeister Kern hat auf der ganzen Linie da versagt, wo es um die Einnahmeverbesserung der Stadt geht, ohne die gute Fee in Anspruch zu nehmen. Auch mit dem in den Startlöchern befindliche Bürgermeister Jörg Rotter wird es wohl kaum eine Besserung geben. Was hat Herr Rotter von Bürgermeister Kern gelernt? Zumindest hat er gelernt, wie man Geld ausgibt und wie man gute Feen behandelt. Ob sein Ausbildungsziel auch die Geldbeschaffung (abgesehen von Steuer- und Gebührenerhöhungen) war/ist, wage ich zu bezweifeln.
Anmerkung: Bei der Pro-Kopf-Verschuldung sieht es etwas besser aus. Da belegt Rödermark aber auch einen der Spitzenplätze. Platz 48 von 426.

Bei der ersten Schuldenübernahme von ca. 12 Mio. Euro über den „kommunalen Rettungsschirm“ hat der Bürger so richtig geblutet. Die Führungsspitze hat mehrfach Steuern und Gebühren erhöht und damit auf die Finanzkraft derer gesetzt, die ihren Haushalt sauber und ordentlich gestalten – den Bürger der Stadt Rödermark. Die Stadt hat auch gespart. Man hat die Straßen verrotten lassen. Die Rechnung wird den Bürgern in Form einer Straßenbetragssatzung noch präsentiert. Mindestens 15.000.000,00 Mio. Euro Renovierungsstau haben wir Bürgermeister Kern und Jörg Rotter zu verdanken. Behalten Sie im Auge. Die 15.000.000,00 Euro werden über die kommende Straßenbeitragssatzung den Bürgern in Rechnung gestellt. Das ist Fakt. Wunschdenken ist noch die angesprochene Kompensation über die Grundsteuer B.

Die gute Fee bietet sich an, Schulden zu übernehmen.
Die gute Fee kommt erneut. Die gute Fee nimmt Schulden mit und hat aber auch eine bittere Pille dabei.
Rödermark könnte auf einen Schlag die Kassenkredite, geschätzt für 2018 37.000.000,00 Euro, loswerden. Die bittere Pille für die Verwaltung ist ein (fast) Verbot zur Aufnahme von neuen Kassenkrediten. Mit der laschen Finanzierung von Ausgaben über Kassenkredite ist es vorbei. Dem wird ein fetter Riegel vorgeschoben.
Nehmen wir einmal an, die Stadt Rödermark wird das Angebot der Hessenbank annehmen. Ist man ohne Gegenleistung die Schulden wirklich los? Nein, eine Gegenleistung wird schon verlangt. Und die wird heftig sein. Ohne Bürgerbeteiligung wird es kaum gehen. Die zusätzliche Belastung beträgt (wenn man das Angebot annimmt) für jeden Bürger 25,00 pro Jahr. Eine Familie mit 2 Kindern (über 16) hat demnach 100,00 Euro mehr an die Stadt zu leisten. Kaum vorstellbar ist für mich, dass die Führungsspitze der Stadt Einsparungen bzw. Mehreinnahmen von ca. 690.000,00 Euro (27.500 Einwohner x 25,00 Euro ) pro Jahr realisieren kann. Es sei denn, es kommt jetzt die FeeFee (!). Denkbar wäre, die Führungsspitze wird das einfachste aller Mittel anwenden. Die Grundsteuer B (bzw. Gewerbesteuer) wird man erhöhen. 70 Prozentpunkte plus auf Grundsteuer B auf die Milchkühe der Stadt übertragen und schon sind die 690.000,00 Euro eingenommen.

Beachten Sie auch. Durch eine Steuererhöhung von 70 Prozentpunkte ist den Ausgleich der Mehrausgaben gedeckt. Die von Bürgermeister Kern herausgegebene Beruhigungspille, die den Bürgern entstehenden Kosten zum Straßenbeitrag zu kompensieren (z.B. über die Grundsteuer B), bleibt davon unberührt.

Fazit.
Ja, wir sollten das Angebot annehmen. In Hinblick auf meine Enkel bin ich bereit, meinen Teil zum Abbau der Kassenkredite beizutragen. Weder Jörg Rotter (als angedachter Bürgermeister nach Kern) noch Bürgermeister Kern traue ich es zu, jemals durch eigene Ideen den aufgebauten Schuldenberg zu beseitigen. Anmerkung. Natürlich sind die geschätzten 37 Mio. Schulden über Kassenkredit nicht das Ende der Fahnenstange. Es gibt auch zusätzlich längerfristige Darlehnsverpflichtungen, denen man monatlich nachkommen muss.

Durch den hemmungslosen Griff der Führungsspitze der Stadt Rödermark in die Kasse der gut wirtschaftenden Bevölkerung, wird man den aufgetürmten Schuldenberg abbauen können und sich später feiern lassen. Die wohlklingenden Worte von Bürgermeister Kern zum ausgeglichenen Haushalt – wir (damit meint er bestimmt die Verwaltung) sind auf einen guten Weg, kann er sich sparen.
Mal sehen was dem Bürgermeister einfällt, wenn er von einem Stand 0,00 der Kassenkredite Euro berichten wird.

Ganz nebenbei, Bürgermeister Carsten Helfmann hat bei der Stadt Eppertshausen schon jetzt 0,00 Euro Kassenkredite. Den Carsten Helfmann, Bürgermeister einer Stadt mit 0,00 Euro Kassenkredit, hätten wir als Bürgermeister haben können. Und was haben wir jetzt? Kern und die Aussicht auf Rotter als Bürgermeister. Ein überfluteter Keller wäre mir lieber. Da ist in einem Monat alles wieder in Ordnung.

Schauen Sie sich die letzten drei Seiten der Statistik an. Das sind Städte die einen Stand der Kassenkredite von 0,00 Euro haben. Woran mag das wohl liegen?

Der Bürger passt seine Ausgaben den Einnahmen an, Rödermark passt ihre Einnahmen den Ausgaben an.

Siehe auch
» 05.07.2017 DIE GUTE FEE KOMMT. Klamme Kommunen werden entlastet.
» 14.08.2017 Anfragen der FDP Rödermark an den Magistrat.
» 24.08.2017 Hessenkasse. Antwort FDP Anfrage 14.08.2017
 
Zu den oben erwähnten 25,00 Euro pro Bürger können Sie noch 13,00 hinzuzählen. Das ist der Anteil den wir als Stadt für den Kreis übernehmen müssten.
 
» Hier die Tabellen zum Stand der Kassenkredite 31.12.2016 und weitere Informationen.
» Kämmerbefragung 2017.
» Das Notizbuch der Woche zu einer unbefriedigenden Bürgerversammlung
» Bürgerversammlung. Der Konjunktiv ist der Glaubwürdigkeit sein Tod


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Kommunaler Schutzschirm, Rettungsschirm

Das Rödermark unter dem Rettungsschirm steht, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Es wurde vom Land am 14. Mai 2012 das Schutzschirm Gesetz beschlossen. Am 31. Dezember 2047 wird das Gesetz außer Kraft gesetzt.

Der kommunale Rettungsschirm wurde den ärmsten Städte und Gemeinden in Hessen angeboten.

Ein Entschuldungsfonds übernimmt seit 1. Januar 2013 je 46 Prozent der Schulden der ärmsten Städte und Gemeinden in Hessen. Quelle

Im Februar 2013 war es dann soweit. Bürgermeister Kern und der damalige erste Stadtrat Alexander Sturm haben in Wiesbaden den Schutzschirmvertrag unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung hat sich die Stadt Rödermark verpflichtet, bis zu einen definierten Termin (2017), einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.

Ob die manchmal aufgeführten Nachteile (z.B. Rödermark ist in seiner Selbstbestimmung eingeschränkt) wirklich Nachteile sind; darüber lässt sich trefflich streiten.

Wie man oben lesen kann, läuft das Gesetz zum „kommunalen Schutzschirm“ bis 2047. Bedeutet das, dass die Stadt Rödermark bis 2047 an dieses Gesetz gebunden ist?

Da man zu den Fragen rund um den Schutzschirmvertrag wenig aus den Gremien oder Internet der Stadt Rödermark erfahren kann, ist man auf Internetrecherche und andere Kommunen angewiesen.

Was die Recherche ergeben hat. Alles ohne Gewähr.
Bedingungen für das Laufzeitende.
Rödermark ist NICHT bis 2047 an den „kommunalen Rettungsschirm“ gebunden. Rödermark wird wahrscheinlich so um das Jahr 2021 aus den „Fesseln“ des Rettungsschirms befreit und genießt ab dann nur noch die Vorteile: „ca. 12.2 Mio. an Schulden sind wir los und wir zahlen nur noch die Kosten für einen günstigen Zinssatz.“ Vorausgesetzt Rödermark erfüllt die Konsolidierungsvorgaben.

Dass Rödermark die gesteckten Ziele (Konsolidierungspfad) wahrscheinlich erreichen wird, hat Rödermark in der Hauptsache zwei Tatsachen zu verdanken. 1.) Den Bürgern. Denn die haben extreme Steuer- und Gebührenerhöhung zu tragen und 2.) den glücklichen Umständen der hohen und unerwarteten Zuwendungen von Land und Bund. BTW. Es werden weiter Gebührenerhöhungen folgen. Und wie die Stadt die nächsten 5 Jahre (so BM Kern) OHNE eine Straßenbeitragssatzung auskommen will ist mir ein Rätsel oder ist es schon jetzt nur Wahlkampfgetöse.
 
So wie ich das sehe, hat weder der Bürgermeister noch der erste Stadtrat oder die Koalition, bestehend aus CDU und AL/Die Grünen, viel zum Erfolg der Konsolidierung beigetragen.

Weiter zum Schutzschirmvertrag.
In dem Schutzschirmvertrag für Schlangenbad steht:

Auszug. Schutzschirmvertrag.
Auszug. Schutzschirmvertrag.

Quelle: Schutzschirmvertrag

Wenn man einen solchen Satz in einem Vertrag stehen hat, sollte das als Aufforderung zu verstehen sein, den Schutzschirmvertrag der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Auch ohne besondere Nachfrage.

Aus Rödermark liegt mir der Schutzschirmvertrag nicht vor. (Es wurde auf der Webseite der Stadt Rödermark mit den Suchbegriffen „Schutzschirm“ und „Rettungsschirm“ gesucht.) Andere Kommunen handeln hier völlig anders und legen im Rahmen der Transparenz solche Verträge für die Bürger nachvollziehbar im Internet ab. Hier der Schutzschirmvertrag aus Schlangenbad

Da ich mir aber gut vorstellen kann, dass die Verträge für alle gleich sind, kann man den Vertrag aus Schlangenbad für Vergleiche zu Rödermark heranziehen.

Hier der §9 zum Vertragsende.

Schutzschirm. Vertragsdauer
Schutzschirm. Vertragsdauer

Quelle: Schutzschirmvertrag

Siehe auch
» Zusammenfassung Haushalt
» Kein Schutzschirm. Volle Selbstbestimmung?


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Da wird es bestimmt Geld für Rödermark geben.

Geld für Rödermark?
Da Rödermark unter den Schutzschirm des Landes geschlüpft ist, können wir bestimmt aus dem „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“, der für „arme Kommunen“ vorgesehen ist, profitieren. Bald ist es wirklich so, dass in Rödermark ohne große Sparmaßnahmen seitens der Stadt (siehe z.B. Rödermark rüstet auf), alle Ziele des Rettungsschirmes erreicht werden können. Man kann das noch nicht einmal als „schnorren“ bezeichnen. Ganz im Gegenteil. Es wäre eine Sünde der Verantwortlichen, die angebotenen Gelder NICHT anzunehmen und zu beantragen. Auch wenn es sich nur um einen Zuschuss für einen „Klimaschutzbeauftragten auf Zeit“ geht. Mitnehmen, egal was es ist.

In den letzten Jahren hatte die Koalition, mit dem Bürgermeister und ersten Stadtrat an der Spitze, unglaubliches Glück. Viel Geld ist und wird von anderer Seite, ohne dass Rödermark etwas dafür tut, in die Stadtkasse fließen. So wie es zurzeit aussieht, wird es auch so weitergehen. Es sei den Bürgern aus Rödermark auch gegönnt. Aber kommt da UNTEN wirklich etwas an?

Warum eine solch verwöhnte Stadt Gewerbesteuer und Grundsteuer erhöhen muss, ist mir schleierhaft. (Kommt da unten wirklich etwas an?)
(Verwöhnt: Unerwartete Zuweisungen, Alsfelder Urteil, unerwartet hohe Gewerbesteuer, niedriges Zinsniveau.)

Böse Zungen in Hessen bezeichnen die Schutzschirmkommunen als „Griechische Kommunen in Hessen“. Die erlassenen Schulden der Schutzschirmkommunen haben alle Hessen zu zahlen. Die Schulden sind weiterhin da, nur lasten diese jetzt nicht mehr alleine auf den Kommunen, die diesen Schuldenberg verursacht haben. Alle Hessen tragen die Schuld. Alle Hessen tragen die mehr als 12,0 Mio. Euro Schulden, die Rödermark an das Land abgegeben hat.

Den Titel „arme Kommune“ musste man sich redlich verdienen.

Und jetzt werden diese „armen Kommunen“ nochmals belohnt. Sparsame Kommunen, die nicht unter dem „Schutzschirm“ sind, sind keine „armen Kommunen“ und werden wohl leer ausgehen.

Das mit dem Gleichsetzen „arme Kommunen“ gleich „Schutzschirmkommune“ ist REINE SPEKULATION. Was genau die „armen Kommune“ bedeutet, konnte ich noch nicht finden.


3,5 Milliarden Euro für Kommunen
Haushalt/Gesetzentwurf – 20.04.2015
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu einem Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegt (18/4600). Danach sollen die Ausgaben des Bundes in diesem Jahr um 3,5 Milliarden Euro auf 302,6 Milliarden Euro steigen. Bisher waren 299,1 Milliarden Euro eingeplant. Trotz der Erhöhung der Ausgaben sollen weiterhin keine neuen Kredite aufgenommen werden. Damit bleibt es bei der „Schwarzen Null“. Dies ist vor allem deshalb möglich, da die Regierung davon ausgeht, dass in diesem Jahr die Steuereinnahmen um 3,1 Milliarden Euro höher ausfallen werden als bisher im Haushalt eingeplant.
Die zusätzlichen 3,5 Milliarden Euro Mehrausgaben des Nachtragsetats sind für ein Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ vorgesehen, mit dem „arme Kommunen“ in den kommenden Jahren in die Lage versetzt werden sollen, zu investieren. Weiter wird mit dem Nachtragsetat festgelegt, in welche konkreten Projekte sieben Milliarden Euro des angekündigten zehn Milliarden Euro Investitionspakets in den Jahren 2016 bis 2018 fließen sollen. Der größte Teil mit 4,35 Milliarden Euro soll dabei in die Verkehrsinfrastruktur und die digitale Infrastruktur fließen. 1,19 Milliarden Euro sind für den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz reserviert und 450 Millionen Euro für die Nationale Klimaschutzinitiative. Weitere 300 Millionen Euro sollen für den Hochwasserschutz ausgegeben werden.
Über den Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt will der Bundestag erstmals am 30. April beraten.
Quelle: Deutscher Bundestag. Hervorhebung durch den Admin.


Zu den o.g. sieben neuen Mitarbeiter kommt noch ein weiterer hinzu
Sauberkeit in Rödermark. Leute kehrt die Gasse.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Fragen die Herr Rotter beantworten muss

Der Erste Stadtrat der Stad Rödermark hat laut Presse vor, alle 105 Erzieher(innen) zwei Gehaltsgruppen höher einzugruppieren. Kosten zunächst 190.000,00 Euro
Quelle: Dreieich-Zeitung sowie OP-Online

Fragen zu der geplanten Gehaltserhöhung der Erzieherinnen, die Herr Rotter beantworten muss.

Natürlich nicht hier. Aber verantwortungsbewusst Stadtverordnete (wenn es die Fraktionsmitglieder der CDU oder AL/Die Grünen überhaupt dürfen) oder Magistratsmitglieder werden Fragen stellen MÜSSEN.

[..]Nach Berechnungen der Gewerkschaft GEW verdienen Erzieher an kommunalen Kitas rund tausend Euro mehr im Monat als ihre Kollegen bei freien Trägern.[..]Quelle Thüringer-Allgemeine

» Ist es richtig, dass nach Tarifvertrag die Höhergruppierung von Gruppe S6 Stufe 1 (2221,00 Euro) nach Gruppe S8 Stufe 2 (2504,00 Euro) erfolgen muss? Gehaltssteigerung; 283,00 Euro monatlich.

[..]Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, dass sein neues Gehalt gerade noch dem alten entspricht. Es erfolgt jedoch mindestens eine Zuordnung zur Stufe 2.
Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem ersten des Kalendermonats der Höhergruppierung.[..]Quelle: oeffentlicher-dienst.info

» Sind auch die Folgekosten für die automatische Höherstufung eingerechnet? Anhebung der Gehälter über Tarifsteigerung kommen noch hinzu.
Automatische Höherstufung laut Tarifvertrag:
S6 von Stufe 4 nach 5 158,00 Euro monatlich.
S8 von Stufe 4 nach 5 283,00 Euro monatlich.

» Hat man bereits Erzieherinnen in der Gehaltsgruppe S8? Wird man diese nach S9 hochhvieven?

» Stellt man eine Erzieherin ein (1/2 Jahr nicht beschäftigt), die bei ihrem alten Arbeitgeber z.B. Gruppe S6 Stufe 6 hatte, zurzeit in Rödermark auch in S6/6 ein oder, so wie man es machen könnte, nach S6/2?

» Wenn Rödermark mit Eingruppierung nach S6 keine Erzieherinnen bekommt, warum gibt es dann noch Erzieher(innen) bei den freien Trägern?

» Und wenn man keine Erzieherinnen bekommt? Fragt man an höhere Stelle nach, wie diese es sich vorstellt, die vom Bund vorgegebenen Normen zu erfüllen?

» Was für einen Sinn hat es für eine(n) Erzieher(in) sich weiterzubilden? Man ist ja fast in der höchsten Gehaltsgruppe und Stellen für Leiter(innen) bzw. S9 stehen nur begrenzt zur Verfügung.

» Nach Umfrage (GEW) bei 600 Erzieherinnen wurde gesagt: „Weiterbildung muss sich lohnen“. Das fällt dann ja wohl weg in Rödermark, oder?

» Die Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst ist bis 31.12.2014 festgeschrieben. Die GEW ist dabei, eine vollständige Neuordnung der Eingruppierungen zu diskutieren. Die Tätigkeitsmerkmale werden komplett überarbeitet. Hat Herr Rotter dies beachtet? Die GEW ist nicht für den öffentlichen Dienst zuständig. Aber die Signalwirkung ist nicht zu unterschätzen.

» Welche Schutzschirmkommune in der Nachbarschaft stellt aktuell Erzieherinnen nach S8 ein, obwohl die Aufgabe einer S6 Eingruppierung gerecht wird?

» Stellen überhaupt noch Kommunen nach S6 ein?

» Welche Schutzschirmkommune geht auch den Weg, alle Beschäftigten und neue Erzieherinnen zwei Gehaltsstufen höher als notwendig einzustufen und sich das auch noch durch eine Gebührenerhöhung finanzieren lässt?

» Ist dieses Vorhaben schon einmal dem RP vorgetragen worden?

» Liegt eine GENAUE Aufstellung vor, wie sich die Höhergruppierung auf den Haushalt (Heute und für die weiteren Jahre) auswirkt?

» Eine Höhergruppierung, so wie Herr Rotter das plant, ist keine Lösung und kann nur einem ……

» Geht das überhaupt so wie geplant?

Eine Erzieherin sagt:

[..]Es wird leider nicht differenziert zwischen Kolleginnen welche bspw. in reinen Kindertagestätten mit Integrationsmaßnahmen (S8), im Vergleich welche „nur“ in einem Regelbetrieb (S6) arbeiten.[..]

Wie sieht das der RP

[..] Solange die Stadt Rödermark den Konsolidierungsvertrag mit dem Land Hessen einhält, und damit einen nachhaltigen Haushaltsausgleich anstrebt, besteht für das RP Darmstadt als Aufsichtsbehörde kein Handlungsbedarf.[..]

Dann wird das ja nur dann klappen wenn:
» Man weiterhin kräftig an der Gebührenschraube dreht.
» Man unrealistische Zahlen vorgibt. Denkbar bei der Gewerbesteuer.
» Die Stadt spart um Geld ausgeben zu können.

Bei der Hundesteuer ist Rödermark schon Spitze in Hessen. Vielleicht schaffen wir das auch den Spitzenplatz bei der Grundsteuer. Wenn wir auf 801% gehen, sind wir auch darin Spitzenreiter in Hessen. Ob das dann langt?

Siehe auch
» 17.01.2014 Ist Rödermark auch soweit?
» 15.01.2014 Gebührenerhöhung für bessere Bezahlung.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Kreis muss sparen. Auch durch verstärktes Vertragscontrolling.

Wahrscheinlich wird nicht nur Rödermark die gesetzten Ziele der Schutzschirmvorgaben verfehlen. Auch der Kreis muss weitere Millionen einsparen.
 
Neben den immer wieder zu hörenden Sparmöglichkeiten: Gebühren erhöhen, Personaleinsparung, Sozialkosten senken, freiwillige Leistungen streichen … lese ich heute das erste Mal etwas von – verstärktes Vertragscontrolling -. Ich bin sicher, dass dadurch nicht nur dem Kreis unnötige Geldausgaben erspart bleiben.
 
Wenn wir ein – verstärktes Vertragscontrolling – in Rödermark hätten, wären der Stadt Rödermark evtl. 280,000,00 Euro, alleine nur durch die Vertragsgestaltung mit der Deutschen Bahn, mehr in der Stadtkasse verblieben. Dadurch hätte man auch weniger Mühe (finanziell) die Schwimmbadstrasse in Urberach auf Vordermann zu bringen.
 
 
Siehe
» P+R am Bahnhof. Verträge teuer zu stehen kommen.
» Korsett wird noch enger geschnallt


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Gute Nachricht für den Haushalt

Rödermark. Haushaltsloch 2013 wird kleiner
 
Laut Offenbach Post vom 21.12.2013, fällt das Defizit der Stadt Rödermark 2013 ca 1 Mio. geringer aus. Aus der Offenbach Post sind als Begründung leider nur die Leistungen der Bürger (Grundsteuer und KiTa Gebühren) und Gewerbetreibenden (Gewerbesteuer) aufgeführt. Den von der Stadt geleistete Beitrag ist nicht aufgeführt.
 
Wie sich diese erfreuliche Nachricht auf die gesamte Konsolidierung auswirkt bleibt abzuwarten. In 2013 sind die aufgeführten Einnahmequellen Grundsteuer mit > 1.1 Mio., die Gewerbesteuer + 300.000,00 Euro und die Erhöhung der KiTa-Gebühren bereits eingerechnet.
 
Nachtrag
Zu dem Kommentar von @RoederMerker

Haushalt 2013
Haushalt 2013

Quelle: Haushaltsplan 2013 Seite 4
 
Das Ergebnis ist mit einem Fehlbetrag von 7.385.802 Euro ausgewiesen. Dieser Betrag wurde auch in der Offenbach Post (7,3 Mio) genannt. Das außerordentliche Ergebnis (405.800,00 Euro) ist mit eingerechnet. Für eine Aussage, ob die Verbesserung der Einnahmen um 1.0 Mio. auch für die Konsolidierung nennenswerte Auswirkungen haben, muss man wissen, wo steht die Mio.? Steht die im ordentlichen oder außerordentlichen Ergebnis. Für die Konsolidierung ist das ordentliche Ergebnis wichtig.
 
In dem Abbaupfad ist meiner Meinung nach der falsche Betrag angegeben. Der Ausgangs-Betrag müsste um 405.800,00 Euro höher angesetzt werden und damit 7.791.602,00 Euro betragen. Kann natürlich sein, dass ich ein veraltetes Dokument habe bzw. einem Denkfehler unterliege.
 
Nachtrag 23.12.2013
Könnte das in Rödermark auch passieren?
Einnahmen wecken neue BegehrlichkeitenLesen Sie weiter bei OP-Online
 
 
Siehe auch
» Braucht Röder,mark weitere Gewerbegebiete?
» Artikel zum Haushalt
 
 

Erhöhung der KiTa Gebühren und der Koalitionsvertrag.

Rödermark Erhöhung der KiTa

Was bereits am 22.11.2013 hier in diesem Blog angedeutet wurde, kann man es heute bei OP-Online lesen.

Bei dem Artikel hier geht es nicht darum, eine kostenfreie Kinderbetreuung zu fordern. Es geht auch nicht darum, die notwendigen Gebühren für eine Kinderbetreuung bzw. die Bezahlung der Kinderbetreuer(innen) zu kritisieren.

Es soll gezeigt werden, wie man handelt, wenn man plötzlich in der Verantwortung steht und seine gesetzten Ziele vor etwas mehr als zwei Jahre (Juni 2011 ) ignorieren muss. Die gesetzten Ziele waren „keine Erhöhung der KiTa-Gebühren“ bis hin zu der Utopie der „gebührenfreien Kindergärten“.

Ließt man den Beitrag in der Offenbach Post aufmerksam durch, wird man feststellen, die von den Eltern zusätzlich eingenommenen Gebühren decken NICHT die von Herrn Rotter geplante Lohnsteigerung. Eingruppieren +2 Lohngruppen höher ( macht ca. 190.000,00 Euro) zuzüglich der hinzukommenden Tarifsteigerungen. Der zu konsolidierende Betrag zu einem ausgeglichenen Haushalt erhöht sich weiter.

Die Beiträge für die Kinderbetreuung werden erhöht.

[..]Sozialdezernent Jörg Rotter bestätigte gestern, was Eltern gegenüber unserer Zeitung als Kita-Buschfunk gemeldet hatten. Die hoch verschuldete Stadt legt bei der Betreuung ihrer 758 jüngsten Bürger jedes Jahr rund 5,3 Millionen Euro drauf. Einnahmen (Elternbeiträge, Kreis- und Landesmittel) von knapp 2,8 Millionen Euro stehen mehr als acht Millionen Euro Personal- und Sachkosten gegenüber. Die Stadtverordnetenversammlung hatte den Magistrat Anfang des Jahres aufgefordert, die Einnahmen um 100.000 Euro per anno zu steigern.[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online

Es wird in dem Artikel der OP auch geschrieben, dass sich die momentane Bezahlung mittelfristig negativ auf die Betreuungsqualität auswirkt. Was will Herr Rotter den Bürgern mit diesem Satz, insbesondere mit „Betreuungsqualität“, sagen? Will man sagen „passt man sich in Rödermark nicht den Kommunen an, die die Kosten in die Höhe treiben, bekommt man keine Erzieher(innen)?“ Wäre meiner Meinung nach ein sehr fragwürdiges bis sehr …… Argument. Mit Betreuungsqualität kann doch nicht die Anzahl der Betreuer(innen) gemeint sein. Aber was denn sonst? Die Ausbildung? Die Qualifikation?

Die Stadt Rödermark sucht zurzeit Erzieher(innen). Eingruppierung nach S6 (Hier die Einstiegsstufe. 2.221,21 Euro). Der Durchschnittsverdienst Erzieher(in) laut gehaltsvergleich.com liegt bei 1.840,00 – 2400,00 Euro

S6 (Stand 15.01.2014)
S6 (Stand 15.01.2014)

Quelle: Gehaltsrechner

Sehen Sie sich einmal den Tarifvetrag für den Einzelhandel an.

Die Stadt Hanau stellt Erzieherinnen nach der gleichen Gruppe (S6) ein ein, wie zurzeit Rödermark. Ob die dann auch ein „Qualitätsproblem“ bekommen werden oder schon haben? Auch Darmstatdt stellt nach S6 ein.


Hat die Stadtverordnetenversammlung Anfang des Jahres den Magistrat aufgefordert die Einnahmen zu steigern, kann dies NUR mir dem Einverständnis der CDU und AL/Die Grünen erfolgen. Jetzt sehen Sie sich einmal den Koalitionsvertrag an.

Ich will jetzt nicht jeden einzelnen Punkt genau betrachten, sondern nur einen Punkt der Familien mit Kindern betrifft. Koalitionsvertrag CDU/AL Die Grünen.

Koalitionsvertrag Seite 4

[..]Weil wir wissen, wie wichtig diese frühe kindliche Förderung ist, möchten wir den Zugang zu Kindertageseinrichtungen allen Bevölkerungsschichten ermöglichen, damit jedes Kind gleichberechtigt teilhaben kann. Vor diesem Hintergrund ist eine Erhöhung der Elternbeiträge in den städtischen Kindertageseinrichtungen nicht beabsichtigt.[..]

Koalitionsvertrag Seite 4

[..]Ziel ist es, sofern es eine Mitfinanzierung von Bund/Land/Kreis geben wird, den Besuch von Kindergärten beitragsfrei anzubieten.[..]

Es wird sogar von einem Ziel der „beitragsfreien Kindergärten“ geschrieben. Man kann das nicht so interpretieren: „Wenn Bund/Land/Kreis alles zahlt, nehmen auch wir keine Gebühren.“ Man schreibt ja „Mitfinanzierung“. Und würde dieses „Mitfinanzierung“ in absoluten Zahlen bekannt sein, könnte man mit einem solchen Satz etwas anfangen.

Aber mal egal. Seit 2011 ist mir kein Antrag der Koalition bekannt, der den Magistrat auffordert, KiTa Gebühren auf 0 runterzufahren bzw. die KiTa Gebühren zu senken. Keine Ansatz der Koalition sich bei den Bürgern für die totale Fehleinschätzung der Sachlage und für die nicht einhaltbaren Ziele im Koalitionsvertrag zu entschuldigen.

Der Koalitionsvertrag wurde am 17.06.2011 (Seite 19) unterzeichnet. Unterzeichnet auch vom jetzt zuständigen Dezernenten (Erster Stadtrat und zur damaligen Zeit noch kein Wahlbeamter) Jörg Rotter.

Was taugen eigentlich so ein Koalitionsvertrag? Nix. Um Peinlichkeiten zu vermeiden sollte man einen Koalitionsvertrag nach der Unterzeichnung verbrennen.

Sind die Verantwortlichen an allem Schuld?
Sicherlich nicht. Es ist eine schwere Situation in der sich die Kommunen befinden. Die eine Kommune löst die ihr gestellten Aufgaben gut, die andere weniger. In welche Gruppe man Rödermark einordnet überlasse ich Ihnen. Ich persönlich gelange immer mehr zu der Überzeugung, mit dem zurzeit amtierenden hauptamtlichen Magistrat ist es fraglich, ob wir in Rödermark die Konsolidierungsziele erreichen. Selbst eine kräftige Erhöhung der Gebühren und Steuern werden bei der Ausgabefreudigkeit der Verantwortlichen nicht hilfreich sein. Sparen ist bei diesem hauptamtlichen Magistrat für mich nicht erkennbar.

Evtl. sollte der RP schon jetzt einmal einen Fachmann nach Rödermark entsenden, der dem hauptamtlichen Magistrat hilfreich unter die Arme greift.

HGO § 141
Bestellung eines Beauftragten
Wenn und solange der ordnungsmäßige Gang der Verwaltung der Gemeinde es erfordert und die Befugnisse der Aufsichtsbehörde nach den §§ 137 bis 140 nicht ausreichen, kann die obere Aufsichtsbehörde Beauftragte bestellen, die alle oder einzelne Aufgaben der Gemeinde auf ihre Kosten wahrnehmen. Der Beauftragte steht in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, auf das die Vorschriften für Beamte auf Widerruf entsprechend anzuwenden sind. Der Minister des Innern kann für bestimmte Fälle oder für bestimmte Arten von Fällen die Befugnisse der oberen Aufsichtsbehörde auf die Aufsichtsbehörde übertragen. Quelle: HGO

Ein Bürgermeister hat einmal gesagt: „Ich brauche von allem keine Ahnung zu haben. Ich bin von den Bürgern gewählt worden.“ Quelle ist mir entfallen.
Ich habe einen Bürgermeister im Freundeskreis und hatte einen in der Verwandschaft.
 
Siehe auch
» Kindergarten wird teurer.
» Gibt es Sparvorschläge von der Koalition?
» 04.12.2012 Haushaltskonsolidierungskonzept 2013
» 22.01.2013 Defizitabbau 2013-2020


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Abbaupfad nicht erreicht. Soll man umziehen?

Wenn meine Enkel bei einem Computerspiel eine Aufgabe total verpatzen, ist das zunächst nicht so schlimm. Da hat man ein zweites Leben. Man bekommt eine 2. Chance und soll dann mit größerer Aufmerksamkeit weitermachen.
 
So ähnlich ist das mit dem Schutzschirm. Einmal kann man wohl patzen. Dann ist aber Schluss mit lustig. So jedenfalls kann man es dem Schutzschirmgesetz und der „Durchführung Schutzschirmgesetz“ entnehmen.
 
 
So steht es im Schutzschirmgesetz. Für Kommunen, die ihre Hausaufgaben schlecht machen.
Der Haushalt für 2014 ist noch nicht verabschiedet. Es ist noch Zeit bis zum Januar/Februar 2014 das zurzeit bekannte Defizit durch Sparmaßnahmen auszugleichen. Ich glaube aber nicht an große Sparmaßnahmen. Ganz im Gegenteil. Man wird personell aufrüsten und wahrscheinlich im Februar einen subventionierten Klimabeauftragten einstellen. Der Bürger kann ja zahlen.
 
Es muss nicht so passieren wie ab hier aufgeführt, aber nach dem Vertragswerk kann es so kommen. Der Bürger zahlt für nicht deutlich erkennbaren Sparwillen des hauptamtlichen Magistrats.
 
Wenn die Auflagen des Schutzschirmgesetzes verfehlt werden, sollte man sich überlegen auszuwandern.
 
Schutzschirmgesetz §4

Schutzschirmgesetzt $4
Schutzschirmgesetzt §4

Schutzschirmgesetz §3
Schutzschirmgesetz §3
Schutzschirmgesetz §3

Verpflichtet hat sich die Stadt Rödermark, bis 2018 einen ausgeglichenen Haushalt zu führen. Danach muss der Haushalt DAUERHAFT ausgeglichen sein. (§3 Absatz 3, Satz 1)
Wenn nicht, wird es teuer für die Bürger.
 
Verpflichtet hat sich die Stadt Rödermark, die dazu notwendigen Maßnahmen (Abbaupfad) zu beschreiben und durchzuführen. (§3 Absatz 3, Satz 1)
Wird sich nicht daran gehalten, wird es teuer für die Bürger.
 
Durchführung Schutzschirmgesetz §4
Durchführung $4
Durchführung $4

Hat man sein Ziel erreicht, kann es evtl. eine Fristverlängerung geben. Aber nur EINMAL.
Dann wird es teuer für die Bürger.
 
Die ca. 12,5 Mio. Schulden können zurückkommen. Die Tilgung der Schuld und wahrscheinlich höhere Zinsen werden den Haushalt (und damit dem Bürger) sehr teuer zu stehen kommen. Im schlimmsten Fall könnte unser hauptamtlicher Magistrat eine weisungsbefugte Hilfe vom RP zur Seite gestellt bekommen.
 
Was kann sonst noch passieren
Im Vertrag §4 steht:

[..]können Zwangsmaßnahmen nach dem Siebenten Teil der Hessischen Gemeindeordnung ergiffen sowie die [..]

Lesen Sie dazu den Text in der HGO
 
Der Stadtkämmerer hofft auf Geld aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs und darauf, dass es dann alles GUT wird für Rödermark. Der Stadtkämmerer sollte sich einmal nach der Höhe des der Stadt voraussichtlich zustehenden Geldstrom bei seinem Parteifreund Reimund Butz erkundigen.
 
Es wäre schön, wenn sich die bisher einzig ausgesprochene Hoffnung des Stadtkämmerers (Einbringung Haushalt 2014) auf einen ausgeglichenen Haushalt erfüllen würde. Nur der Glaube daran fehlt mir.
 
Der hauptamtliche Magistrat muss jetzt liefern, der Bürger hat seinen Beitrag bereits kräftig geleistet.
 
Ein Hinweis zu den kommenden Beiträgen zum Straßenbau
Hier wird der Bürger in Kürze mit einem kräftigen Beitrag belastet. Aber JEDEM MUSS KLAR SEIN, dieser Betrag ist ein Beitrag der auf den Abbaupfad nur minimale Auswirkungen hat.
 
Gebühren: Zahlt der Bürger für eine konkrete Leistung. Z.B. Personalausweis.
Beitrag: Geldleistung für eine Herstellung. Z.B. GRUNDerneuern einer Straße.
Steuer: Kein konkreter Verwendungszweck.
 
Bei OP-Online kann man zu Mainhausen lesen

[..]Es müsse den jeweiligen Budget-Verantwortlichen in der Verwaltung klar sein, dass es über ständige Steuer-, Abgaben- und Gebührenerhöhungen oder gar weitere Verschuldung dauerhaft nicht möglich sei, einen ausgeglichenen Etat zu erreichen. „Nur ein sparsamer Umgang mit den anvertrauten Mitteln wird langfristig zum Ziel führen“, so Egner abschließend.[..] Quelle: OP-Online

Siehe auch
» 16.12.2013 Sparantrag (Prüfantrag) von der Koalition abgeschmettert
» 12.12.2013 R. Butz zweifelt an “nennenswerter Besserstellung”.
» 09.12.2013 Was wären wir ohne Schutzschirmvertrag?
» 29.11.2013 Jammern auf hohem Niveau
» 22.11.2013 Ist Rödermark pleite?
» 17.11.2012 Besserung für den Haushalt ab 2016 durch ein Urteil?
» 16.11.2013 Die Hoffnung von BM Roland Kern. Ein Gerichtsurteil.
 
Artikel zum Haushalt der Stadt Rödermark


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Rödermark. Was wären wir ohne Schutzschirmvertrag?

Was wären wir ohne Schutzschirmvertrag?
Um 12,5 Mio. ÄRMER.
 
„Wir können auf keinen noch so kleinen Konsolidierungsbeitrag verzichten“ sagte Herr Sturm
 
Vorweg
 
Über das Thema „Haushalt 2014“ in Verbindung mit dem „Rettungsschirm/Schutzschirm“ wurde in letzter Zeit mehrfach geschrieben. Da kleine Nuancen das Gesamtbild verändern, lohnt es sich, dieses Thema erneut aufzugreifen.
 
Ich (egoistisch) persönlich empfand den Beschluss, dem Schutzschirm/Rettungsschirm beizutreten, für gut. Ich hatte auch gehofft, der hauptamtliche Magistrat der Stadt Rödermark stellt sich der schwierigen Aufgabe und ist bereit zu den notwendigen Einsparungen und steht zu dem Abbaupfad. Erkennen kann ich das bis jetzt noch nicht. Zeit ist bis zum Februar 2014, dann soll der Haushalt verabschiedet sein. Hoffentlich. Wenn der hauptamtliche Magistrat es nicht richten kann, wird es wohl eine übergeordnete Behörde richten müssen?
 
Kommunen, die unter dem Rettungsschirm geschlüpft sind, haben einen Teil der Schulden (Rödermark ca. 12,5 Mio.) an das Land Hessen abgegeben. Damit wurde der Bürger in Rödermark entlastet und Schuld auf alle Bürger in Hessen verteilt. Für dieses Entgegenkommen sind selbstverständlich auch Regeln aufgestellt worden. Die bedürftigen Kommunen müssen sparen. Mehr sparen als diejenigen, die NICHT unter dem Rettungsschirm stehen. Das ist doch wohl auch die Pflicht den Kommunen gegenüber, die den Entschuldungsfond NICHT beansprucht haben und alles aus eigener Kraft schaffen wollen.
 
War der Grund einer Kommune NICHT unter den Rettungsschirm/Schutzschirm/Entschuldungsfond zu schlüpfen die

„Einschränkung der Selbstständigkeit der Kommune“

so hat man dort wohl die Rechnung ohne die Kommunalaufsicht gemacht.
 
Den Haushalt (Rodgau) noch nicht verabschiedet; und schon beanstandet. So kann es auch einer Stadt ergehen, die NICHT unter dem kommunalen Schutzschirm des Land Hessens steht. Die Stadt muss/sollte die Grundsteuer erhöhen damit der Haushalt für das kommende Jahr genehmigt wird. Hatte man vermutet, wenn man sich NICHT unter den Rettungsschirm/Schutzschirm begibt, hätte man mehr Freiheiten bei der Haushaltsgestaltung? Ist scheinbar nicht so. Aus der schutzschirmfreien Zone Rodgau berichtet die Offenbach-Post.
Stadt muss Grundsteuer erhöhen.

[..] Die Stadt müsse die Realsteuern hinaufsetzen, um höhere Einnahmen zu erzielen. Kommunen gleicher Größenordnung, die nicht dem Schutzschirm unterlägen, verlangten weitaus höhere Steuer-Hebesätze als Rodgau, heißt es weiter.[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei op-online.de .

 
[..]Wir werden genauso behandelt wie Schutzschirmkommunen“, sagte Bürgermeister Jürgen Hoffmann[..] Was soll man dazu sagen Herr Hoffmann? Ist schon Sch….
 
Merkwürdig ist der Vorgang schon. Ein Haushalt, der noch nicht durch das Stadtparlament gegangen ist, wird schon vorab von der Aufsichtsbehörde kritisiert.
 
Das folgende mag verstehen wer will. Ich nicht
Zurück nach Rödermark.
Bevor man weiterliest sollte man wissen. Im Oktober 2013 (Seite 50) wurde von Bürgermeister Kern und Stadtrat Jörg Rotter der Beitritt zum Rettungsschirm/Schutzschirm, am 15.02.2013, als gut für die Stadt Rödermark geadelt. Die „Rede zum Haushalt“ war am 12.11.2013.
 
Am 04.07.2013 bekräftigte der Magistrat man werde natürlich am Konsolidierungsziel festhalten. Ziel ist: „Bis 2018 ein ausgeglichener Haushalt“.

[..]Mit seinem am 21. Mai verkündeten Urteil in einem von der Stadt Alsfel[..]
[..]Inwieweit der Vollzug des auch von der Stadt Rödermark am 15. Februar unterzeichneten Schutzschirmvertrages hiervon berührt wird, muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt ebenfalls offen bleiben. Am Konsolidierungsziel soll natürlich festgehalten werden.Quelle: Stadt Rödermark[..]

Bei seiner „Rede zum Haushalt“ äußerte sich der Stadtkämmerer und Bürgermeister zum Schutzschirm wie folgt:

[…]Mit Sicherheit wäre der Ablauf der Ereignisse ein anderer gewesen, und Alexander Sturm und ich wären am 15. Februar nicht nach Wiesbaden gefahren, um für die 99. Kommune unsere Unterschriften unter den Schutzschirmvertrag zu setzen. [..]
Quelle:„Rede zu Haushalt 2014“ von Bürgermeister Kern.


Was will der Bürgermeister und Stadtkämmerer uns damit sagen? Der Interpretationsspielraum ist sehr groß:
 
» 1) Den Rettungsschirm/Schutzschirm gäbe es nicht. (Dann kann man nichts unterzeichnen) Die 12.5 Mio Schuldenübernahme durch das Land hätte es auch nicht gegeben. Evtl. gibt es in 2016 mehr Geld. Kürzungen wären allerdings auch möglich.
 
» 2) Man wäre nicht die 99. Kommune gewesen, sondern z.B. die 50.(Maschinerie anders verlaufen)
 
» 3) Man hätte nicht unterzeichnet weil es laut Urteil evtl. in 2016 Geld gibt. (Weiter so wirtschafteten wie bisher. 🙁)
 
Hätte, hätte Fahrradkette. Fakt ist doch, selbst wenn das Urteil im Januar 2013 (vor der Schutzschirmunerzeichnung) vorgelegen hätte, für den Haushalt 2014/2015 von Rödermark wäre das nicht die Rettung gewesen. (8. Der kommunale Finanzausgleich ist spätestens für das Ausgleichsjahr 2016 neu zu regeln. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung bleibt das bisherige Recht anwendbar.) Jedem dürfte klar sein, dass „spätestens“ auch „frühestens“ bedeuten kann weil, auch bei der Landesregierung die Personalkapazität „auf Kante genäht“ ist.
 
Jetzt kennt man das Urteil.
Jetzt haben wir den Status wie oben unter 1) aufgeführt.
Was hindert die Stadt daran, freiwillig aus dem Vertrag auszusteigen? Übernehmen wir wieder ca. 12,5 Mio. Schulden. Wie der Zeitraum bis 2016, evtl. gibt es da Geld ( Rückzahlungen wären auch möglich), ohne Ärger mit der Kommunalaufsicht überbrückt werden kann, darüber muss noch beschlossen werden.
Wenn Bürgermeister Kern (Fall 3) den Vertrag mit Kenntnis des Gerichtsurteil NICHT unterschrieben hätte, müssen dadurch logischerweise andere Vorteile für die Stadt erwachsen. Fragt sich nur, welche?
 
Geld oder kein Geld? Das ist hier die Frage. Staatsgerichtshof

[..]Eine Aussage zur Höhe der den hessischen Kommunen von Verfassungs wegen zustehenden Finanzausgleichsleistungen hat der Staatsgerichtshof damit nicht getroffen. Beanstandet wurde die fehlende Bedarfsermittlung. Hätte das Land Hessen den kommunalen Finanzbedarf ermittelt, wären die Finanzzuweisungen zwar möglicherweise höher ausgefallen. Andererseits ist es aber auch nicht ausgeschlossen, dass weitere Kürzungen sachgerecht wären.[..] Quelle: Staatsgerichtshof
Hervorhebungen durch den Admin.

 
Gibt es jetzt, nach dem Urteil, für Rödermark Geld oder nicht?
Was weiß denn ich. Fragen Sie einmal den Bürgermeister. Evtl. hat der ja eine schlüssige Antwort.
Kommunen, die ihre freiwilligen Leistungen weit runtergefahren haben, werden wohl mit mehr Geld rechnen können.
Die klagende Stadt, Alsfeld, hat:
» öffentliche Einrichtungen geschlossen
» freiwillige Leistungen zurückgeführt
» Ausrichtung des Hessentages 2010 verzichtet
» habe sie von 135,75 Stellen 8,75 Stellen abgebaut
» Förderung des Kinderhorts eingestellt
» freiwilligen Polizeidienst eingestellt
» Förderung von Präventionsrat eingestellt
» Förderung von Musikschule eingestellt
» Förderung von Musik- und Kulturpflege eingestellt
» Siehe weiter unten unter Punkt 11.
» Umweltschutzaufgaben eingestellt.

[..]Ob am Ende das Land oder die Kommunen die Gewinner sein würden, lasse sich erst nach der vom Gericht geforderten Bedarfsanalyse sagen. [..] Quelle FAZ

 
Hofft man in Rödermark auf einen Geldsegen aus dem Gerichtsurteil. ? Ja!
 
Wir in Rödermark sind 12,5 Mio. Schulden los. …… Noch.
 
Entwurf Haushaltsplan 2014
Im Haushaltsplanentwurf (Seite 27) wird aufgeführt:

Kompensationsumlage
Kompensationsumlage

Um diesen Text zu verstehen lohnt ein Blick in das Urteil.

6. Der Landesgesetzgeber ist prinzipiell nicht gehindert, eine Kompensation-sumlage einzuführen. Belastet er allerdings die Kommunen mit einer neuen Umlage, die ihre finanzielle Handlungsfähigkeit spürbar beeinträchtigt, muss er den kommunalen Finanzbedarf ermitteln, wobei er nach den kommunalen Gruppen der kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise zu differenzieren hat.
7. Die angegriffenen Vorschriften über die Einführung der Kompensationsumlage sind ebenfalls wegen des Fehlens einer Finanzbedarfsermittlung verfas-sungswidrig und verletzen das Selbstverwaltungsrecht der Antragstellerin.

Es dreht sich alles um die fehlende Finanzbedarfsermittlung.
Anzumerken sei noch. Es ist KEIN Urteil bezügl. Kompensationsumlage in einem eigenen Prozess.
 
Vorgehen gegen die Kompensationsumlage

[..]Der Hessische Städtetag empfiehlt eine Klageerhebung aus prozessualen Gründen nur den Kommunen, die zum Kreis der am stärksten betroffenen Städte und Gemeinden gehören, also den Kommunen, bei denen die Schlüsselzuweisung negativ ist oder denen nach Abzug der Kompensationsumlage nur noch die Mindestschlüsselzuweisung verbleibt. Rödermark zählt nicht zu diesen Kommunen.

Bei allen anderen Kommunen ist eine Klage selbstverständlich auch denkbar, müsste jedoch anders und umfangreicher begründet werden.[..]
Quelle. roedermark.de

 
Einige Passagen aus dem Urteil (Auf Reiter Langtext klicken). Man achte auf die Wortwahl

11 Die Antragstellerin habe in Umsetzung ihres Haushaltssicherungskonzeptes öffentliche Einrichtungen geschlossen, freiwillige Leistungen zurückgeführt und auf die Ausrichtung des Hessentages 2010 verzichtet. Von 2008 auf 2009 habe sie von 135,75 Stellen 8,75 Stellen abgebaut, wobei (zum 30. Juni 2009) lediglich 121,5 Stellen tatsächlich besetzt gewesen seien. Durch organisatorische Maßnahmen seien weitere Personalkosten eingespart worden. Während sich der Gesamtbetrag der Ausgaben mit freiwilligem Charakter im Verwaltungshaushalt 2006 noch auf ca. 2,6 Millionen € belaufen habe, sei er nach Berechnungen der Aufsichtsbehörde im Haushaltsjahr 2010 auf rd. 1,6 Millionen € gesunken. Diese Ausgaben enthielten allerdings überwiegend solche für öffentliche Einrichtungen und seien – da die Gemeinde zu deren Bereitstellung verpflichtet sei – keine freiwilligen Leistungen im Rechtssinne. Die Ausgaben für Wirtschaftsförderung von ca. 130.000 € (2010) bzw. 170.000 € (2011) bestünden im Wesentlichen aus Personalkosten. Die Antragstellerin habe die Förderung des Kinderhorts eingestellt, eine Kindertagesstätte geschlossen, die Erd- und Steindeponie verkauft, Umweltschutzaufgaben nicht mehr wahrgenommen, den freiwilligen Polizeidienst sowie die Förderung von Präventionsrat, Musikschule, Musik- und Kulturpflege, Rentenberatung, Städtepartnerschaften und des öffentlichen Personennahverkehrs eingestellt. Ferner habe sie Gebäude veräußert. Die Antragstellerin habe keine nennenswerten Leistungen erbracht, für die keine rechtliche Verpflichtung bestanden habe. Investitionen bei Straßen, Brücken und im Feuerwehrwesen, die infolge der seit Jahren zugespitzten Haushaltslage sehr vernachlässigt worden seien, könnten nicht mehr weiter gestreckt werden.
 
130 Will sich der Gesetzgeber zur Erfüllung seiner Finanzbedarfsermittlungspflicht auf bereits vorhandene statistische Daten stützen, muss erkennbar sein, dass er aus dem ihm zur Verfügung stehenden Datenmaterial selbst entsprechende Folgerungen gezogen und bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat.
 
151 Ob und inwiefern eine solche Verschiebung die Veränderung der Steuerverbundmasse und damit auch der Finanzausgleichsmasse zum Nachteil der Kommunen rechtfertigen kann, beurteilt sich nach dem Grundsatz der Verteilungssymmetrie und bedarf vorliegend keiner Entscheidung. Eine Bedarfsanalyse wird dadurch nämlich nicht entbehrlich. Denn die Pflicht zur Bedarfsermittlung und das Gebot der Verteilungssymmetrie sind zwei prinzipiell unabhängig voneinander bestehende verfassungsrechtliche Vorgaben für den Finanzausgleichsgesetzgeber. Fehlt es bereits an einer Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs, kommt es auf die Frage, ob die Veränderung der Finanzausgleichsmasse zum Nachteil der Kommunen dem Gebot der Verteilungssymmetrie Rechnung trägt, nicht mehr an.
 
158 Die verfassungsrechtlich erforderliche Bedarfsanalyse mag schwierig und komplex sein. Der Staatsgerichtshof verkennt auch nicht, dass der Finanzbedarf der Kommunen nicht nach objektiven Kriterien eindeutig feststellbar ist. Aber dies verlangt die Hessische Verfassung vom Landesgesetzgeber auch nicht. Vielmehr hat er auch bei der Bedarfsanalyse Gestaltungs- und Einschätzungsspielräume.
 
159 So darf der Gesetzgeber bei der Ermittlung der Kosten für Pflichtaufgaben durchaus pauschalieren. Die Pflicht zur Bedarfsanalyse bedeutet auch nicht, dass der Finanzausgleichsgesetzgeber alle Ausgaben der Kommunen als ausgleichsrelevant in seine Kostenanalyse einstellen müsste. Aus der Pflicht des Landes nach Art. 137 Abs. 5 Satz 1 HV, lediglich die „erforderlichen Mittel“ sicherzustellen, folgt bereits, dass Aufwendungen, die das Gebot wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung nicht beachten, unberücksichtigt bleiben dürfen.
 
163 Im Rahmen der Bedarfsanalyse könnte der Gesetzgeber etwa die (gesamten) tatsächlichen Ausgaben für Pflichtaufgaben erfassen, diese (um Ausreißer nach oben und unten) bereinigen und um einen zusätzlichen Betrag für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben erhöhen, um sodann durch Anrechnung der originären Einnahmen bzw. Einnahmemöglichkeiten der Kommunen deren Finanzbedarf zu ermitteln.
 
170 Es besteht auch keine Verpflichtung oder Obliegenheit der kommunalen Spitzenverbände, eine Bedarfsanalyse für alle Kommunen zu erstellen. Dies ist vielmehr ausschließlich eine verfassungsrechtliche Pflicht des Gesetzgebers. Nicht zutreffend ist zudem die Behauptung des Antragsgegners, die Spitzenverbände hätten nie eine solche Bedarfsanalyse gefordert. Die Landesregierung selbst schildert in ihrem Gesetzentwurf für ein Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 vom 27. August 2010, dass der Hessische Städte- und Gemeindebund die fehlende Betrachtung der Ausgabenseite sowohl im Verhältnis zwischen Land und Kommunen als auch innerhalb der kommunalen Ebene gerügt habe, wodurch seiner Auffassung nach in verfassungswidriger Weise die Frage unbeantwortet gelassen worden sei, welches Geld für die Erfüllung welcher Aufgaben bei den Kommunen vorgesehen sei.
 
184 Die Antragstellerin hat im Einzelnen dargelegt, welche Aufgaben sie aufgrund fehlender Finanzmittel nicht mehr wahrnehmen konnte. Hätte der Antragsgegner den kommunalen Finanzbedarf ermittelt, wären die Finanzzuweisungen im Jahr 2011 an die Antragstellerin möglicherweise signifikant höher ausgefallen. Der finanzielle Zwang, den kommunalen Aufgabenbestand zu reduzieren, wäre in diesem Fall deutlich geringer gewesen. Die Relevanz der fehlenden Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs für die Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben, die das Selbstverwaltungsrecht des Art. 137 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 HV garantiert und die durch den Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung nach Art. 137 Abs. 5 HV ermöglicht werden soll, ist damit hinreichend belegt.

 
In dem Urteil wird sich für die Bedarfsermittlung an der thüringischen Gesetzgebung orientiert.
 
OP-Online am 7.12.2013
Steuern sollen steigen: „Bürger zahlen Zeche“
Steueranhebung im Rodgau geplant.
Grundsteuer A 290% (bisher 230)
Grundsteuer B 390% (bisher 330)
Gewerbesteuer 350% (bisher 330)
Rodgau. Haushalt Rodgau noch nicht durch das Stadtparlament und schon mischt sich die Aufsichtsbehörde ein. Gab es das schon mal? Oder wird es jetzt grundsätzlich ernst?
 

Quelle: youtube.com
 
Siehe auch
» Jammern auf hohem Niveau. Wie soll die Konsolidierung klappen?
» Ist Rödermark pleite?
» Besserung für den Haushalt ab 2016 durch ein Urteil?
» Die Hoffnung von BM Roland Kern. Ein Gerichtsurteil.
» Kompensationsumlage kreisangehöriger Gemeinden
» Artikel zum Haushalt


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Erinnert sich noch einer an die Worte von H. Sturm?

[..]Trotz allem Finanzfrust darf es nach Ansicht des Kämmerers kein „Weiter so!“ geben: „Wir können auf keinen noch so kleinen Konsolidierungsbeitrag verzichten.“ Sturm geht davon aus, dass das Defizit 2012 von 9,6 wenigstens auf 8,7 Millionen Euro sinkt. [..]Quelle OP-Online.

 
…auf keinen noch so kleinen Konsolidierungsbeitrag ……
z.B. Klimamanager, Integrationsbeauftragte(r), Ringmaster, ?Zwei Feuerwehren?, Rechnungsprüfungsamt, hauptamtlicher Stadtrat (Chance vertan)…….
 
Siehe auch
Artikel zum Haushalt


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011