Stadtverordnetenversammlung 24.03.2015. Auszug aus dem Sitzungssaal

Doppelhaushalt, Gewerbesteuererhöhung und Grundsteuererhöhung sind Realität

Bürger in Rödermark zeigen Kante. Die Grundsteuererhöhung und der Geldhunger der Stadt treibt die Bürger auf die Straße. Übrigens, es war KEINE Veranstaltung, die von den Freien Wählern geplant wurde.

Demonstration in Rödermark gegen den Doppelhaushalt. 24.03.2015
Demonstration in Rödermark gegen den Doppelhaushalt. 24.03.2015

Stadtverordnetenversammlung 25.03.2015
Auszug der Fraktionen aus dem Sitzungssaal.

Meine persönliche Rangliste zu den Haushaltsreden.
Platz 1) CDU (Michael Gensert)
Platz 2) SPD und Freie Wähler (Stefan Junge und Peter Schröder)
Platz 4) FDP (Tobias Kruger)
Platz 5) AL/Die Grünen (Perihan Demirdöven)

Haushaltsreden
» Haushaltsrede Stefan Junge, SPD-Rödermark
» Haushaltsrede Peter Schröder, FW-Rödermark
» Haushaltsrede Perihan Demirdöven AL/Die Grünen

Etwas ganz Wichtiges für den Anfang. Michael Gensert forderte in seiner Haushaltsrede mehr Gewerbefläche. Bestimmt zur Freude der AL/Die Grünen.

Jetzt mehr zu der Sitzung und einige Hintergründe, die zu dem Eklat „Auszug aus dem Parlament“ geführt haben.

Alternativlos ist der Doppelhaushalt nicht.
„Alternativloser Haushalt“ transportiert die Nachricht: „Es gib nichts Besseres. Warum noch darüber zu diskutieren. Wir, die Macht, brauchen nicht darüber zu reden. Die lästige Opposition müssen wir dummerweise zu Wort kommen lassen, stört allerdings nicht besonders. Los, ihr Stadtverordneten kuscht euch, stimmt zu!“ Und weiter „Die Verwaltung hat einen so tollen Haushalt ausgearbeitet. Daran gibt es nichts zu kritisieren“. Wir kritisieren ja auch nicht den Papst. Eigentlich hätte der BM die Stadtverordneten überhaupt nicht benötigt. Darum ist in diesem Artikel auch kaum etwas zu Anträgen (sind ja auch fast alle zurückgenommen worden) zu lesen, sondern mehr zu den Umständen, wie es zur Haushaltsverabschiedung gekommen ist.

Schild auf der Demo zum Haushalt 2015/2016 der Stadt Rödermark
Schild auf der Demo zum Haushalt 2015/2016 der Stadt Rödermark

Zunächst meinen ehrlich gemeinten Glückwunsch an Bürgermeister Kern zu der Verabschiedung seines Doppelhaushalts 2015/2016. Das muss Ihnen erst einmal einer nachmachen. Und derjenige, der das nach Ihrer Amtszeit so hinbekommt, kann ich nicht erkennen. Was haben Sie, Herr Bürgermeister, mit der CDU gemacht? Die haben Sie zu einem zahnlosen Tiger degradiert, zu Weggefährten gemacht, die Ihnen aktiver zur Seite stehen, als die aus den Reihen der AL. Vermutungen, wie Sie das mit ganz legalen Mitteln geschafft haben, gibt es bei mir genügend. Ich werde mich hüten, diese Vermutungen auch nur ansatzweise zu posten.

Mit welcher Ruhe und Gelassenheit der Bürgermeister diesen, in Koalitionskreisen auch „Alternativlosen Haushalt“ genannt, zur Zustimmung gebracht hat, ist schon bemerkenswert. Den kleinen Aufreger vom BM, nachdem die Opposition den Saal verlassen hat, hielt sich in Grenzen. Wäre ich Bürgermeister, hätte mich das auch geärgert. Aber das sollte ja auch ein Grund für den Auszug gewesen sein. Der Hauptgrund war die fehlende Möglichkeit, den Haushalt mit der gebotenen Sorgfalt beraten zu können. Weitere Gründe, die sich daraus ZWANGSLÄUFIG ergeben: Protest gegen den Doppelhaushalt. Protest gegen die Steuererhöhung. Protest gegen die Ausgabepolitik der Verwaltung. Protest gegen die fehlende Bereitschaft der Koalition, Sparmaßnahmen einzuleiten. Siehe dazu z. B. diesen Antrag.

Der Bürgermeister hat es sich nicht nehmen lassen, nach dem „Auszug aus dem Sitzungssaal“ die Anträge der Opposition anzusprechen und zu kommentieren.

Bild von der Demo gegen den Haushalt 2015/2016 der Stadt Rödermark
Bild von der Demo gegen den Haushalt 2015/2016 der Stadt Rödermark

Wenn ein Leser meinen sollte, ich wäre mit diesem Haushalt oder der Vorgehensweise zur Verabschiedung einverstanden, liegt dieser total falsch.

Vorlauf zu dieser Stadtverordnetenversammlung.
Da ich bei fast allen Ausschusssitzung zum Doppelhaushalt anwesend war, habe ich natürlich etwas mehr mitbekommen als diejenigen, die nur die Stadtverordnetenversammlung besucht haben.

Die Zeitplanung. Eine Zumutung. Dieser Zeitplanung hätte man schon nach der Bekanntgabe widersprechen sollen. Vielleicht hat man zum Wohle von Rödermark gedacht, das schaffen wir schon.

Bei den folgenden, unterstrichenen Terminen sind nur die Sitzungen des Haushalt- Finanz- und Wirtschaftsausschuss genannt.

Man muss wissen. Von allen Stadtverordnen einer Fraktion werden nach einem bestimmten Schlüssel Verordnete in die Ausschüsse gesandt. Ist eine Fraktion mit vielen Stadtverordneten gesegnet, kann so die Last auf viele Fraktionsmitglieder verteilt werden. Ist man Stadtverordneter einer kleineren Fraktion, kann es durchaus sein, dass man zu jeder Ausschusssitzung gehen muss. Darum habe ich auch die Sitzungen aufgeführt, die ZWISCHEN den Sitzungen des HFuW liegen, um die enorme Belastung der kleineren Fraktionen zu verdeutlichen.

24.02.2015
Der Haushalt, ein knapp 600 Seiten starkes Werk, wurde am 24.02.2015 vom Bürgermeister den Stadtverordneten vorgestellt. Siehe hier und hier

05.03.2015
Die erste Sitzung nach Einbringung des Doppelhaushalts. Wohlgemerkt, es sind knapp 600 Seiten. Es ging nicht nur um den Haushalt, den der BM eingebracht hat, nein, es gab natürlich Änderungen die am 4.3.2015 zugestellt wurden. Siehe dazu die Tagesordnung der Sitzung vom 05.03.2015

Es folgten Sitzungen am 10.03. und 11.03 . (Siehe Sitzungskalender )

12.03.2015
Sitzung HFuW. Tagesordnung siehe hier.

17.03.2015
Hier gab es wieder Änderungen zum Haushalt. Änderungen zur Ausführungsbestimmung. Hier die Tagesordnung.

19.03.2015
Sitzung Seniorenbeirat, Ausländerbeirat. Siehe Sitzungskalender.

23.03.2015
Ein neuer Antrag vom Magistrat wurde eingebracht und muss beraten werden. Siehe Tagesordnung Dann am 24.03. und 25.03 (25.03. entfällt) Stadtverordnetenversammlung.

Schild auf der Demo zum Haushalt 2015/2016 der Stadt Rödernark
Schild auf der Demo zum Haushalt 2015/2016 der Stadt Rödernark

Wenn man diesen Terminplan betrachte und bedenkt, dass der von Ehrenamtlichen bewältigt werden muss, ist das schon ein starkes Stück. Dass die Finanzverwaltung auf alle Fragen der Stadtverordneten sehr schnell und präzise reagiert hat, ist hoch anzurechnen. Man darf nicht vergessen: Es sind keine „Ehrenamtlichen“ und wenn man dazu vom obersten Dienstherren die Anweisung bekommt: „Die Beantwortung der Fragen hat höchste Priorität. Lasst alles andere liegen“. Ich will NICHT damit sagen „so war es“. Es könnte allerdings so gewesen sein.

Fraktionen, die sich sonntags treffen, um eine Fraktionssitzung abzuhalten, dürfen es den anderen Fraktionen nicht vorwerfen, es denen gleichzutun. Bei dieser Termindichte muss man auch noch Zeit für die Familie haben. Für die späte Einbringung des Haushalts trägt kein Stadtverordneter Schuld. Darüber beschwert sich auch keiner. Aber der Zeitpunkt, zu dem die Anträge der Opposition eingereicht wurde, wird lautstark kritisiert.

Die sehr kurze und aus meiner Sicht unverantwortlich kurze Zeitspanne bis zur Verabschiedung des Haushalts können nur diejenigen akzeptieren, die „die Macht“ haben. Kritik an der Vorgehensweise kam weder von der CDU noch von AL/Die Grünen.

Zu dem Haushalt wurden von der CDU mehr als 40 Fragen gestellt. Die Fragen wurden beantwortet und damit war Ruh. Die SPD stellte ca. 20 Fragen und formulierte Anträge zum Haushalt. FDP und Freie Wähler brachten Anträge zum Haushalt ein. Die Koalition brachte einen Antrag ein.

Betrachte man jetzt diesen Ablauf, war der folgende Antrag der SPD zur Geschäftsordnung zu erwarten. Dass allerdings zwischen Wirklichkeit und Gesetzestext (Auslegung) eine riesige Lücke klafft, war nicht zu erwarten. Mein Bloggerfreund aus Kassel würde das ganz anders formulieren und jedem Rechtsanwalt würde die Zornesröte ins Gesicht schießen.

Die SPD formuliert den Antrag zur Geschäftsordnung
Zwischen der Kenntnisnahme der Anträge der Fraktionen und der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.3.2015 bestand für keine Fraktion die Möglichkeit, diese Anträge zu beraten.

Die HGO sagt Hessische Gemeindeordnung
Im § 97, Absatz 3, Satz 2, der HGO ist ausgeführt, dass der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen (= Haushaltsplan) im Haupt- und Finanzausschusses „eingehend“ behandelt werden soll.

Natürlich wird ein Gesetzestext kommentiert
Der Kommentar zur HGO von Schneider/Dreßler führt dazu aus: „Die Verpflichtung, den Entwurf im Finanzausschuss zu behandeln, ist als Sollvorschrift ausgestaltet (Satz 2). Solche Vorschriften gestatten nur ausnahmsweise ein Abweichen, wenn besondere Umstände dargelegt und bewiesen werden. Umstände, die von der Gemeinde selbst zu vertreten sind, erfüllen diese Voraussetzung nicht. Insbesondere können Versäumnisse bei der Vorbereitung der Beratungen und der dadurch bedingte Zeitdruck keine Verkürzung des vorgesehenen Verfahrens rechtfertigen.“ (Hervorhebungen durch den Admin)

Fazit der SPD
Da ganz offensichtlich eine intensive Beratung der Einzelheiten des Entwurfes des Haushaltsplanes, insbesondere eine Beratung der Anträge der Fraktionen nicht möglich war, ist eine rechtskonforme Verabschiedung des Haushaltsplanes in der Sitzung am 24./25.3.2015 nicht möglich.

Man kann man der Verwaltung keinerlei Versäumnisse — die der Vorbereitung gedient hätten — vorwerfen. Ganz im Gegenteil. Die Unterstützung kann man nur als vorzüglich bezeichnen. Man hat auch genügend Sitzungen angesetzt. Nicht die Anzahl der Sitzungen ist ausschlaggebend. Auch nicht die zügige Zustellung der angeforderten Informationen. Die Zeit, die man den Stadtverordneten geben muss, ist ausschlaggebend. Konnte man, so wie es gelaufen ist, die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wie gefordert „eingehend“ behandeln?  Ich behaupte NEIN. CDU und AL/Die Grünen werden selbstverständlich etwas anderes behaupten. In diesem speziellen Fall sind die aufgeführten Begründungen nicht akzeptabel. Jedenfalls habe ich keine gehört, der man auch nur ansatzweise folgen könnte. Man will doch nicht den Haushalt des eigenen BM gefährden.

Da viele Fraktionssitzungen öffentlich sind und ich auf denen der SPD, FDP und FWR anwesend war, kann ich mir ein Urteil erlauben.

Für mich als Bürger, der den „Sinn“ eines Gesetzes verstehen möchte, ist es EINDEUTIG. Der Haushalt hätte NIEMALS verabschiedet werden dürfen.

Der letzte Redner zum Haushalt war Herr Peter Schröder der Freien Wähler. Seine abschließenden Worte: „Wir (Freie Wähler) ziehen alle unsere Anträge zum Haushalt zurück. Ich habe auch das Mandat der SPD und der FDP die Mitteilung zu machen, dass auch diese Fraktionen ihre Anträge zurückziehen.“

Nach den Haushaltsreden hat die Opposition geschlossen den Sitzungsaal verlassen. Ob eine andere Zeitplanung den „Alternativlosen Doppelhaushalt“ verhindert hätte, steht außerhalb jeglicher Diskussion.

Demonstration in Rödermark gegen den Doppelhaushalt. 24.03.2015
Demonstration in Rödermark gegen den Doppelhaushalt. 24.03.2015

Diese Artikel bleiben auch zur kommenden Kommunalwahl sichtbar. Und da sind Sie mal ganz sicher. Die Artikel und die Bilder von der Demo werden dann ganz groß rauskommen. Es darf nichts vergessen werden.

Zum Auszug aus dem Sitzungssaal. Kein einmaliger Vorgang. Bereits 2007 gab es einen solchen Vorgang.
» Damals haben SPD und AL/Die Grünen den Sitzungssaal verlassen.
» Niederschrif der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2007

» Aktenmappe zur Stavo 24.03.2015
» Auschusssitzung Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss.
» Stadtverordnetenversammlung: Demokratie hat in Rödermark Pause!
» Gericht kippt Grundsteuer-Erhöhung


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Rödermark. Sparen nein – Steuer erhöhen ja!!!!

Rödermark Sparen nein – Steuer erhöhen ja!!!!

Hallo Ihr da draußen, insbesondere Ihr Rödermärker,
Jetzt kommt die Wahrheit an den Tag. Die Schwarz/Grüne Koalition und der Magistrat unter Führung des Bürgermeisters / Kämmerers Kern haben faktisch die Insolvenz der Stadt Rödermark angemeldet und den Schutzschirm und dessen Konsolidierungspfad zu einem ausgeglichenen Haushalt ad Absurdum geführt. Nur rückwirkende Steuererhöhungen können dies Verhindern.[..] Lesen Sie hier weiter.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Zusammenfassung. Grundsteuer B und eingebaute Straßenbeiträge.

💡 Hier geht es zur Zusammenfassung – Grundsteuer B in Rödermark und den darin eingebauten Straßenbeiträge.


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Straßenbeitragssatzung. Muss das sein?

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2012
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

– Straßenbeitragssatzung (Straßenbeitrag). Muss das sein?

Lesen Sie auch den Artikel vom 5.5.2010. Explosiv. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung
 
 
Ich will hier einmal damit beginnen, das Thema Straßenbeitragssatzung ( Straßenbeitrag ) etwas aufzubröseln. Ich wäre dankbar, wenn sich der eine oder andere mit Kommentaren zu diesem Thema Stellung bezieht.

Wenn Rödermark eine Straßenbeitragssatzung eingeführt wird, muss auch die laut Verwaltungsrichter zu Unrecht eingeführte Erhöhung der Grundsteuer B zurückgenommen werden.
 
 Es gibt Städte wie z.B. Dietzenbach, die eine Erhöhung der Grundsteuer und das Einführen einer Straßenbeitragssatzung abgelehnt haben.

Der Aufschrei war groß, Alternativ-Vorschläge, etwa eine Erhöhung der Grundsteuer B, standen nicht ernsthaft zur Debatte, und so lehnte das Parlament mehrheitlich die Neufassung der Straßenbeitragssatzung ab….Hier der ganze Bericht
Quelle: op-online.de

 
Anwohner sollen Gebühren zahlen

In Dietzenbach hatte der Rathaus-Chef gegen die Stadtverordnetenversammlung geklagt, um eine solche Satzung erneuern zu lassen; in Egelsbach waren die Gemeindevertreter gegen den Bürgermeister vorgegangen, weil sie die ungeliebte Satzung abschaffen wollten. Die Richter ließen in beiden Fällen keinen Zweifel daran, dass Anlieger bei der Grundsanierung von Straßen mit Gebühren
an den Kosten beteiligt werden müssen…..[…]…In Egelsbach hatte Bürgermeister Rudi Moritz die Abschaffung der Satzung beanstandet, da er das Recht verletzt sah. Korrekt, meinen die Verwaltungsrichter: „Die Gemeinde ist also verpflichtet, ihre Einnahmemöglichkeiten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistung auszuschöpfen, bevor sie Steuern erhebt.“ Heißt: Die Kosten für den Um- und Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sollten nicht auf alle Bürger verteilt werden
……Lesen Sie den ganzen Bericht.
quelle: op-online.de

 
 
Straßenbeitragssatzung Protest von Anwohnern in Gustavsburg

Das Innenministerium hat mittlerweile mit einem Brief an Landrat Enno Siehr (SPD) reagiert. Darin geht es aber nicht um eine eventuelle Ungleichbehandlung, sondern um eine möglicherweise unzulässige Verwendung von Steuermitteln für Straßensanierungen.
Die Erhebung von Steuern sei grundsätzlich nur subsidiär (nachrangig) zulässig, vorrangig sei die Erhebung von Entgelten, heißt es in dem Brief….Hier der ganze Bericht.

 
 
Rödermark hat zur Abwendung einer Straßenbeitragssatzung die Grundsteuer B angehoben.
Ich bin ja sicherlich nicht für die Einführung einer Straßenbeitragssatzung. Folgendes gibt zu denken:

Rödermark: 27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses. 29.06.2005
Das vorliegende Investitionsprogramm wurde von allen Fraktionen zur Kenntnis genommen. Der Ausbau soll nach der vorliegenden Prioritätenliste erfolgen. Anfragen, ob nicht die Erhebung von Straßenbeiträgen sinnvoll wäre/kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten?
Antwort des Ersten Stadtrats:

Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.

Wenn Sie die Meinung der » Verwaltungsrichter « lesen war/ist das sehr bedenklich.

Die Gemeinde ist also verpflichtet, ihre Einnahmemöglichkeiten aus
speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistung auszuschöpfen, bevor sie Steuern erhebt

Auszug: Haushaltrede des Bürgermeisters (SPD) von Obertshausen

Lassen Sie mich abschließend noch kurz auf die Einführung einer von der Kommunalaufsicht geforderten Straßenbeitragssatzung eingehen.

Hier hat man für das Jahr 2010 und die folgenden Jahre den Betrag von 149.000,– Euro eingeplant.
149.000,– Euro für eine Straßenbeitragssatzung, die es überhaupt nicht gibt und von der nicht im Entferntesten erkennbar ist, dass sie in absehbarer Zeit seitens des Magistrates vorgelegt wird.

Aus wahltaktischen Gründen geht man seitens des Magistrats und der Mehrheitsfraktionen dieses Risiko der Verärgerung von Bürgern doch nicht ein.

Ehrlich wäre es, der Kommunalaufsicht reinen Wein einzuschenken, nämlich, dass wir die Straßenbeitragssatzung nicht einführen werden und sich dann eventuell verklagen zu lassen, verklagen zu lassen von einem Landrat, der im Kreis- Haushalt 2010 ein Defizit von 500 Millionen Euro aufweist und „Land unter“ meldet, um sich dann in den Ruhestand zu verabschieden und von einem neuen Landrat, der angesichts dieser Zahlen die Kämmerei lieber einem Sozialdemokraten überlässt.
Das ist Politik vom feinsten, meine Damen und Herren.
Stattdessen gibt man vor, eventuell eine Straßenbeitragssatzung einzuführen.

Eine solche Vorgehensweise ist, ich will es mal gelinde sagen, unredlich, zutiefst unredlich und verdient keinerlei Respekt….Lesen Sie hier die ganze Haushaltsrede.
Quelle: www.spd-obertshausen.com

 
 
So wie ich das aus vielen Beiträgen erlesen kann, ist selbst bei einem defizitären Haushaltsplan eine Straßenbeitragssatzung NICHT unbedingt erforderlich. Erst wenn alle Sparmaßnahmen ausgeschöpft sind, kann darüber NACHGEDACHT werden. Für Rödermark muss VOR einer solchen Einführung auch der Stadtkämmerer nachrechnen. Denn, wenn hier die Straßenbeitragsatzung eingeführt wird, MUSS die Grundsteuer B wieder auf 290% zurückgeführt werden.
 
 
Hessischer Rechnungshof

[….]Die hessischen Gemeinden sind zwar nicht gesetzlich verpflichtet, Straßenbeitragssatzungen zu erlassen. Ohne sie können sie aber die Anlieger nicht zu Straßenbeiträgen heranziehen….Ganzer Bericht

 
 
Ein Drittel der hessischen Kommunen erhebt keine Straßenbeiträge

Unter Juristen ist umstritten, ob tatsächlich eine Beitragserhebungspflicht besteht. „Frankfurt und Wiesbaden haben keine Straßenbeitragssatzung, in Gießen wurde sie erst eingeführt“, berichtet Jürgen Ullrich, Referatsleiter beim Hessischen Städtetag. Er geht davon aus, dass ein Drittel der hessischen Kommunen keine Straßenbeiträge erhebt….Hier der ganze Bericht.

 
 
Das sollte man sich für die kommenden Wahlen in 2011 (Kommunalwahl und Bürgermeisterwahl) merken.

[…]..Deren Hebesatz hatte das Stadtparlament zum Haushalt 2007 befristet bis 2010 von 290 auf 330 Punkte erhöht. Ziel war es damals, eine Straßenbeitragssatzung zu vermeiden. Nun sieht die neue Parlamentsmehrheit aus CDU und SPD allerdings keine Möglichkeit, den Satz wieder zu senken…[….]
….Schließlich komme nun die Straßenbeitragssatzung, sagte Hans Gensert (FDP).
. Hier der ganze Bericht.

Quelle: fr-online.de

Das kann ich mir gut vorstellen. Die CDU und SPD brauchen das Geld der Bürger für die neugeschaffenen Pöstchen.

Schließlich komme nun die Straßenbeitragssatzung, sagte Hans Gensert (FDP).
Jetzt bin ich ein wenig verwirrt. Ist die Satzung schon beschlossen? Oder ist die Aussage so zu verstehen: „CDU und SPD haben die Mehrheit. Wir, die Oppoisition können nur dagegen stimmen. Verabschiedet wird es aber doch?“

Die Gebühren aus der Straßenbeitragssatzung können Sie NICHT auf die Mieter umlegen.
Wichtig für Eigentümer die Wohnungen vermieten.
 
Die Gebühren aus der Straßenbeitragssatzung können Sie NICHT auf die Mieter umlegen.
Die Grundsteuer B schon.
 
 
Diese Bericht zu diesem Thema:
Postenschacherei geht vor Bürgerinteresse!
Straßenbeitragssatzung! Geldbörsen der Bürger plündern.
 
 
Der Bericht wird weitergeführt.

Nachtrag 13.02.2010
Wenn eine Gebühr erhoben wird die zu hoch ist oder zu Unrecht erhoben wird, kann man sich dagegen wehren?

Hier geht es nicht um Gebühren, hier geht um Straßenbeiträge zwischen 2000 – 20.000 €.
Ein lukratives Geschäft für Rechtsanwälte, mit großem oder kleinem Wissen über Verwaltungsrecht und den sicheren Blick auf den Streitwert.

Seit Jahrzehnten toben vor den Verwaltungsgerichten ( VG ) und Oberverwal- tungsgerichten ( OVG ), oder dem Verwaltungsgerichtshof – Kassel ( VGH ) erbitterte Kämpfe zwischen Grundstücksbesitzern und Kommunen.

Grundstücksbesitzer müssen sich bei solch hohen Streitwerten durch Rechtsan- wälte (RA) vor den Gerichten vertreten lassen. Meist verlieren die Kläger gegen zu hohe Straßenbeitragsforderungen die Prozesse.
Die z.Z bestehenden Gesetze und die auf diese aufgebauten Satzungen für Beiträge lassen dem Kläger nur wenige Möglichkeiten.
Der Gesetzgeber hat Beitragsforderungen für Str.Anliegerbeiträge mit Beiträgen für Sanierungen und Straßenerneuerungen vermischt.

Die Kommunen können sich durch ihren Städte- und Gemeindebund vor den VG‘s oder VGH‘s vertreten lassen. Die Kläger, die Grundstücksbesitzer, bezahlen diese Prozesse selbst.

In den Verwaltungshaushalten der Kommunen, der Eigenbetriebe oder über Gebühren im Haushalt der G.m.b.H., sind für Streitverfahren extra Mittel eingesetzt. Diese Mittel kommen aus der Grundsteuer „ B “ und aus Gebühren.
Ca. 98 % der Grundstücksbesitzer bezahlen, aus finanziellen Gründen wegen des hohen Streitwertes die geforderten Beiträge für die Sanierung ihrer Straße ohne Widerrede.
Es müßte also grundsätzlich nach Möglichkeiten gesucht werden, um die unnötigen Streitereien über die unsozialen Beiträge für die grundlegenden Erneuerungen von Straßen erträglich zu gestalten…Hier lesen Sie den ganzen Bericht

Quelle: http://www.vbg-recht.org

 
Nachtrag
Straßenbeitrag und Freie Wählergemeinschaft Dreieich
 
Lesen Sie hier etwas über eine außergewöhnliche aber sehr kreative Idee.
 
Suchen Sie nach Straßenbeitragssatzung in diesem Blog


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011