Straßenbeitrag und Freie Wählergemeinschaft Dreieich

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2011
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

Ministerpräsident antwortet FWG: Straßenbeitragsrecht wird geändert! (28.10.2010)

Gute Kunde konnte Uwe Fritzschner, Fraktionsvorsitzender der FWG seinen Kolleginnen und Kollegen anlässlich der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.10.2010 überbringen. In einem Schreiben des Innenministeriums an die FWG–Oberen Gros und Fritzschner wird nun ausdrücklich festgehalten, dass die Landesregierung eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes 2011/212 anstrebt mit der Folge, dass die Städte auch wiederkehrende Straßenbeiträge erheben dürfen. Wiederkehrende Beiträge bedeutet nichts anderes, als dass der Aufwand für die Sanierung gänzlich abgenutzter Gemeindestraßen – in der Regel haben Straßen eine Nutzungsdauer von 30 Jahren – auf alle Eigentümer der Stadt umgelegt werden darf. Hierbei werden sie immer nur mit einem Teil des Erneuerungsaufwands, und zwar mit 50% bis 75%, je nachdem, ob es sich um eine Durchgangs- oder Anliegerstraße handelt, belastet. Nach dem Schreiben des Innenministeriums soll ab 2011 oder 2012 nunmehr eine die gesamte Bürgerschaft umfassende solidarische Lösung für die Grunderneuerung abgenutzter Gemeindestraßen möglich sein.

Nach der Bürgerversammlung vom 6. September, in der die von der Kommunalaufsicht geforderte Einführung des Straßenbeitrags in Dreieich ein wesentlicher Diskussionspunkt gewesen ist, hatten die FWG–Oberen Ministerpräsident Bouffier angeschrieben und eine Änderung der jetzigen Gesetzeslage gefordert. Der Ministerpräsident hatte das Innenministerium gebeten, der FWG zu antworten. Die jetzt vorliegende Antwort macht uns zuversichtlich, so Gros.

Für Gros und Fritzschner fällt noch Nacharbeit auf das Schreiben des Innenministeriums an. Zum einen komme es jetzt darauf an, bei der geplanten Gesetzesänderung den umlegungsfähigen Anteil des Aufwands für die Grunderneuerung von Straßen auf 50% zu begrenzen. Die Finanzierung zu 50% über Beiträge und zu 50% über Steuern sei ausgewogen und entspreche einer gerechten und solidarischen Belastung der Bürgerschaft, meinen die Beiden. Sie appellieren deswegen an den Städte- und Gemeindebund, bei der Begleitung der geplanten Gesetzesänderung sich dafür einzusetzen, den umlegungsfähigen Anteil auf 50% zu beschränken. Wir werden ein entsprechendes Schreiben an unseren Spitzenverband richten, erklären Gros und Fritzschner.

Zum weiteren ist es in der jetzigen Übergangsphase wichtig, dass die Stadt von einer Grunderneuerung abgenutzter Gemeindestraßen Abstand nehme, um Konflikte mit der Kommunalaufsicht zu vermeiden, so die Freien Wähler. Klipp und klar stehe nämlich in dem Schreiben des Innenministeriums, die Kommunalaufsichtsbehörde ist weiterhin angehalten auf die Einführung einer Straßenbeitragssatzung gegenüber Dreieich zu dringen. Auf ein übergangsweises Stillhalten – so die Anregung der FWG – will sich das Innenministerium nicht einlassen. Fritzschner lobt in diesem Zusammenhang ausdrücklich den Magistrat: bei seiner Vorlage des Haushalts 2011 habe er auf Investitionen für die Grunderneuerung von Gemeindestraßen verzichtet. Übergansweise müssten eben die Straßen weiterhin geflickt werden, so die beiden FWG–Oberen.
 
Quelle: Freie Wählergemeinschaft Dreieich
 

 
Es wäre schön, wenn die Unsrigen beim Haushalt 2011 dem Beispiel von Dreieich Folge leisten:

Fritzschner lobt in diesem Zusammenhang ausdrücklich den Magistrat: bei seiner Vorlage des Haushalts 2011 habe er auf Investitionen für die Grunderneuerung von Gemeindestraßen verzichtet. Übergansweise müssten eben die Straßen weiterhin geflickt werden, so die beiden FWG–Oberen

 
Interessant wäre es auch zu erfahren, ob eine der in Rödermark etablierten Parteien sich einmal die Mühe gemacht hat, wie die Freien Wähler in Dreieich:

hatten die FWG–Oberen Ministerpräsident Bouffier angeschrieben und eine Änderung der jetzigen Gesetzeslage gefordert.

 
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Zwei dieser etablierten Parteien haben genug damit zu tun, den Bürgermeister bezügl. Bahnhof niederzubügeln.
 
Fairerweise muss allerdings erwähnt bleiben, dass z.B. die SPD und CDU im März 2010 sich gegen eine Straßenbeitragsatzung ausgesprochen hat:

Als ziemlich einfallslos bezeichneten beide Fraktionschefs die jetzige Vorgehensweise des Bürgermeisters. „Wem in dieser hochbrisanten Angelegenheit nichts anderes einfällt als den Stadtvorordneten schlicht eine Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes vorzulegen, der hat die Ängste der Bürger nicht verstanden“, bedauert Armin Lauer Kerns „Initiativlosigkeit“. „Das löst bei den Leuten nur noch Kopfschütteln aus“, so Gensert abschließend.

 
Dem Bürgermeister Einfallslosigkeit vorzuwerfen ist einfach. Man hätte einmal selber das Heft in die Hand nehmen sollen. So wie die Freien Wähler in Dreieich. Herrr Lauer und Herr Michael Gensert. 
 
Links und Infos zu “wiederkehrender Beitrag”


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Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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