Links und Infos zu „wiederkehrender Beitrag“

Links und Infos zu „wiederkehrender Beitrag“.
Ich führe hier einige Verweise (Links) auf, die über wiederkehrende Beiträge informieren.
 
Wiederkehrende Beiträge. Zunächst nur in Rheinland-Pfalz.
 
Die Verwaltung in Rödermark kann jetzt natürlich sagen: „In Hessen gibt es so etwas nicht, also brauchen wir in Rödermark darüber nicht nachzudenken“
Ich bin ja mal gespannt, ob das auch die Einstellung unseres Bürgermeisters Roland Kern ist.
 

Quelle Particia Lips, MdB CDU 2007
festzustellen bleibt: der Bürgermeister äußert ausdrücklich keine eigene Meinung! Selbstverständlich gibt es die parlamentarischen Gremien, die die letztendlichen Entscheidungen bestimmen, die Einfluss auf das Verfahren nehmen. Dennoch sind die Aufgaben des Bürgermeisters mit dem Besuch von Feierlichkeiten und der Moderation von Gremien nicht erschöpft. Rödermark braucht keinen Moderator! Die politische Öffentlichkeit kann erwarten, dass die Spitze der Stadt (direkt gewählt!) eigene Vorschläge und Meinungen entwickelt, seien sie auch unbequem. Die Vorgänger von Roland Kern waren da schon von einem anderen Kaliber.
Früher kannten wir mal einen anderen Roland Kern. Es scheint, er ist müde geworden.

 
 
Altes und neues zum wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag in Rheinland-Pfalz

Auch sind weitere Bundesländer der rheinland-pfälzischen Idee gefolgt und haben ebenfalls
wiederkehrende Straßenbeiträge eingeführt, so Sachsen-Anhalt, das Saarland und Thüringen……[]…
(Anm. der red. Wenn Straßenbeitragssatzung dann) ……auch deutlich darüber. Dementsprechend sind Beiträge von 10.000 € und mehr für den Vollausbau einer Straße für „normale“ Wohngrundstücke nicht die Ausnahme, sondern vielmehr die Regel……[]….Die Solidargemeinschaft wird nicht von den Anliegern einer bestimmten Straße, sondern von allen Anliegern der gesamten Stadt oder Gemeinde (oder ausnahmsweise bestimmter abgegrenzter Gebietsteile hiervon) gebildet. Der Grundstückseigentümer zahlt nicht mehr nur für die Straße „vor seiner Haustür“, sondern für alle Straßen des Ermittlungsgebietes (welches regelmäßig aus dem gesamten Straßensystem der Ortschaft oder einzelner Ortsteile gebildet wird). Der wiederkehrende Straßenbeitrag wird damit nicht nur von den Grundstückseigentümern an der einen ausgebauten Straße erhoben, sondern von allen Grundstückseigentümern des Ermittlungsgebietes…..[]…Mit der Gesetzesänderung wurden insbesondere die Anforderungen an das Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit) beim wiederkehrenden Straßenbeitrag deutlich entschärft, indem in § 10a KAG ein neuer Einrichtungsbegriff geschaffen worden ist……Siehe komplettes Dokument von Altes und Neues zum wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag in Rheinland-Pfalz

 
Fertiggestellte Straßenausbaumaßnahmen aus dem Bauprogramm „Wiederkehrende Beiträge 2006 bis 2010“.
Stadtverwaltung Zweibrücken (Seite 26)
vor erhebliche finanzielle Probleme stellen kann, zieht die Ortsgemeinde Martinshöhe in Erwägung…
 
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Explosiv. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung 


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011