Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN! Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark
von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.
Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774.HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)
Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept ISEK
Grundlage für sowohl den Stadtumbau als auch das Programm Zukunft Stadtgrün bildet das städtebauliche Entwicklungskonzept, das ausgehend von einer zuvor erstellten Bestandsanalyse sowohl Leitbilder und Ziele als auch Maßnahmen und Projektvorschläge einschließlich Kosten- und Finanzierungskonzept formuliert. Dabei werden die jeweiligen Stärken und Schwächen der Programmgebiete „Ortskern Ober-Roden“ und „Urberach-Nord“ aus fachlicher Sicht herausgearbeitet und Potenziale einer zukünftigen Stadtentwicklung beschrieben.
Im Kern enthält das Konzept einen Katalog an Maßnahmen zur Umsetzung in den kommenden Jahren. Das Handlungskonzept (“Drehbuch“) ist das Ergebnis eines kooperativen Planungsprozesses, auf dessen Grundlage investive und nichtinvestive Projekte in den Gebieten „Ortskern Ober-Roden“ und „Urberach-Nord“ unter Einsatz von Fördermitteln entwickelt und realisiert werden können. Der Unterschied zur traditionellen Rahmenplanung liegt in der Dynamik des Erneuerungskonzepts, das während des Entwicklungs- und Umsetzungsprozesses von den örtlichen Akteuren angepasst, nachjustiert und weiterentwickelt werden kann.
Das ISEK sammelt konkrete, langfristig wirksame und vor allem lokal abgestimmte Lösungsansätze für eine Vielzahl von Herausforderungen und Aufgabengebieten wie zum Beispiel städtebauliche, funktionale oder sozialräumliche Defizite und Anpassungserfordernisse. Es zeigt Problembereiche für einen konkreten Teilraum auf und bearbeitet sie ergebnisorientiert. Dabei berücksichtigt es regionale und gesamtstädtische Rahmenbedingungen.[..] Quelle Stadt Rödermark
14.05.2019
24. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Die Stadt Rödermark wurde mit Zuwendungsbescheid vom 01.11.2017 bzw. 01.12.2017 in die Städtebauförderprogramme „Stadtumbau in Hessen“ (Gesamtmaßnahme/ Fördergebiet „Ortskern Ober-Roden“) sowie „Zukunft Stadtgrün“ (Gesamtmaßnahme/ Fördergebiet „Urberach-Nord“) aufgenommen.
Gemäß Punkt 5.3 der „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung“ (RiLiSE) vom 02.10.2017 hat der Zuwendungsempfänger für das jeweilige Fördergebiet spätestens ein Jahr nach der Aufnahme in das Förderprogramm ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK) aufzustellen. Das ISEK bedarf der Genehmigung durch das für die Städtebauförderung zuständige Ministerium (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz).
Innerhalb des ISEKs sind die Ziele, Strategien und die konkreten zur Umsetzung vorgesehenen Einzelmaßnahmen in Form einer Projektliste und eines detaillierten Zeit- und Kostenplans darzustellen. Der Umfang der förderfähigen Gesamtkosten der dargestellten Einzelmaßnahmen beträgt bei der Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ (Stadtumbau in Hessen) 12.685.000 Euro, bei der Gesamtmaßnahme „Urberach Nord (Zukunft Stadtgrün) 2.996.700 Euro. Die Programmlaufzeit beträgt jeweils zehn Jahre zuzüglich einer vier Jahre dauernden Abfinanzierungszeitraums.
Quelle: https://ri.roedermark.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5223
Aufgeführte Kosten in der ISEK-Broschüre Die Printausgabe der ISEK-Broschüre stimmt nicht mit der im Internet zur Verfügung gestellten Fassung überein. Beide haben das Ausgabedatum April 2019.
Seitenangabe Online / Printausgabe Gesamtmaßnahme „Ortskern Ober-Roden“ 12,64 Mio. Seite 174 / 180 Gesamtmaßnahme „Zukunft Stadtgrün“ 3,12 Mio. Seite 266 / 284
2016
Aufnahme in das Förderprogramm ISEK
» 18.011.2016 Aufnahme in das Förderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ (Vorlage Magistrat)
Ein typisches Beispiel, wie der Magistrat arbeitet. Es geht um ein Bundes- und Landesprogramm, das Stadtentwicklungskonzepte fördert. Im November hat der Magistrat erstmalig darüber informiert und die Idee vorgestellt, sich dafür zu bewerben. Kommt eine Stadt in das Förderprogramm, können in 10 Jahren bis zu 10 Millionen € dadurch investiert werden, wobei der Eigenanteil der Stadt bei einem Drittel liegt. Hört sich im ersten Moment gut an, doch es gibt auch einige Probleme. Die Bewerbungsfrist läuft am 29. Februar aus. [..] Weiter bei der FDP Rödermark
Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774.HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)
Auch Thema in diesem Blog zum Thema: „Braucht Ober-Roden einen Drogerie-Discounter?“
Ausgangspunkt: Der Magistrat der Stadt Rödermark, BM R. Kern, Erster Stadtrat J. Rotter und die ehrenamtlicher Magistratsmitglieder wollen eine weitere Ansiedlung von „Einzelhandel“ verhindern. Dazu wurde ein Antrag zur Abstimmung in den Ausschuss gebracht.
Die zusätzliche Ausbreitung von Einzelhandelsnutzungen – über den Bestand hinaus – widerspricht dieser Zielsetzung und soll daher unterbunden werden.
Eindeutiger geht es wohl kaum noch. Kein Drogeriemarkt. Kein Rossmann
2009
» 01.12.2009 Nach der Erstellung des Einzelhandelskonzept fragt eine Fraktion (SPD) nach, was das Ganze gekostet hat und ob man noch mit weiteren Folgekosten rechnen kann. Siehe Anfrage der SPD. Scheinbar war für die Beauftragen ein Stadtverordnetenbeschluss nicht erforderlich.
» 23.06.2009 Bürgermeister Kern begründet in einer Vorbemerkung die Notwendigkeit eines Einzelhandelskonzeptes für Rödermark. Die dem Ausschuss heute zu präsentierende Zwischenpräsentation sei im Magistrat am 8. Juni vorgestellt worden. Anmerkung. Wer das Einzelkandelskonzept in Auftrag gegeben hat, geht hier nicht hervor. Siehe Ausschuss für Wirtschaft und Standortmarketing
» 16.06.2009 So etwas grenzt an Enteignung
Ober-Roden – Die Stadt betreibt in der Kapellenstraße Blockadepolitik und verhindere eine Vermarktung ihrer Immobilien. Das werfen die Grundstücksbesitzer Hans Neubauer-Lux und Dagmar Schöttler Magistrat, Parlament und Verwaltung vor. Von Michael Löw
Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN! Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark
von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.
Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774.HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)
In den einschlägigen Veröffentlichungen wird davon ausgegangen, dass in der Rhein-Main-Region mittelfristig der Mangel an kleinen Wohnungen zunehmen wird. Als Gründe werden dabei im Wesentlichen die demografische Entwicklung (Einrentnerhaushalte, späte Familiengründungen) und die Zunahme von Alleinerziehenden-Haushalten genannt. Da eine ausreichende Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum zu den Grundaufgaben kommunaler Politik gehört, sollte die Stadt Rödermark im Rahmen eines oder mehrerer Projekte im sozialen Wohnungsbau das Angebot an kleineren Wohneinheiten in der Stadt fördern.
Der Magistrat wurde mit Beschluss des Ausschusses HuF vom 30.09.2010 beauftragt zu prüfen, auf welchen stadteigenen Grundstücken ein Bauvorhaben im sozialen Wohnungsbau prinzipiell möglich ist, welche Wohnfläche dabei geschaffen werden kann und wie die Finanzierung über den Eigenbetrieb gesichert werden kann.
Im Ergebnis wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die Stadt über 39 unbebaute Grundstücke im Stadtteil Urberach und über 2 Grundstücke im Stadtteil Ober-Roden verfügt. Insgesamt 8 Gebiete wurden untersucht. Dabei wurde nachstehendes Ergebnis präsentiert:
» Die untersuchten Gebiete 1 sowie 3-7 im Stadtteil Urberach scheiden nach eingehender Prüfung aus.
»Das untersuchte Gebiet Nr. 2 (2.1 und 2.2) im Stadtteil Urberach ist wohl prinzipiell für einen Sozialen Wohnungsbau geeignet.
Ebenso ein im Stadtteil Ober-Roden gelegenes Grundstück im Bebauungsplan B 53, Gebiet Nr. 5
Herr Bürgermeister Kern berichtet hierzu und teilt mit, dass diese Vorlage in der nächsten Betriebskommissionssitzung diskutiert werden soll. Danach kommt sie wieder in den Fachausschuss mit dem Ergebnis aus der erfolgten Beratung.
Es ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durch die KBR zu erstellen, der Antrag ruht.
Dem Verlauf nach, ruht das Thema „Sozialer Wohnungsbau“ seit dem 2.2.2011. Die Aufgabe liegt bei den Kommunalen Betrieben Rödermark (KBR)
Politisch ist das Schaffen von finanzierbarem Wohnungsraum mittlerweile wohl fraktionsübergreifend im Rödermärker Stadtparlament unstrittig. Eine Nachfrage an finanzierbarem Wohnungsraum ist unzweifelhaft vorhanden und muss bedient werden. Das Thema verlangt aber nun klare politische Spielregeln und eine Definition von Zielhorizonten. Die SPD will deshalb ein Zeichen setzen. Vor 2010 konnten 82% der Anfragen im Bereich sozialer Wohnraumvermietung bedient werden. Diese Zahl wollen wir als neue Mindest-Ziellinie definiert sehen.
Ein beschlossenes Expertenhearing der Stadtverordnetensammlung hat bisher nicht stattgefunden. Hingegen steht der Haushalt an und bedarf zuvor gewisser Entscheidungen. Geeignete Grundstücke sollten verifiziert werden. Die Mit- und/oder Fremdfinanzierung von sozialem Wohnungsraum durch Wohlfahrtsverbände und/oder Privatinvestoren ist wünschenswert. Das Reden mit möglichen Investoren auf dem „freien Markplatz“ halten wir aber für völlig ungeeignet – ja sogar vielleicht kontraproduktiv.
Der Magistrat soll durch die Schaffung eines Fonds in dieser Frage daher handlungsfähig gemacht werden.
Die Stadt Rödermark hat in den letzten Jahrzehnten den Schwerpunkt der städtebaulichen Entwicklung auf die Bereitstellung von Baugrund für individuelles Bauen von Privaten gelegt. Dadurch hat sich die Anzahl der preiswerten Mietwohnungen in der Stadt gegenüber den eigengenutzten Immobilien und den privat vermarkteten Mietwohnungen stark verändert. Da der Zuzug ins Rhein-Main-Gebiet weiterhin anhält, gerät auch der heimische Mietwohnungsmarkt unter Druck. Gleichzeitig nimmt das Angebot an sozial geförderten Wohnungen rapide ab, sodass auch in diesem Segment der Wohnungsnachfrage ein Mangel entstanden ist.
Beides – Mietwohnungsbau in größeren Einheiten und Sozialer Wohnungsbau – bedarf der Förderung durch die Stadt. Im Rhein-Main-Gebiet agieren starke Wohnungsbaugesellschaften, die ihre Leistungsfähigkeit nicht mehr nachweisen müssen, und die bei der Lösung der Frage für die Stadt geeignete Partner sein können.
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme schafft die Möglichkeit, in Rödermark schon bei den anstehenden städtebaulichen Planungen Flächennutzungen für diese Wohnungsbaugesellschaften mit zu bedenken und in die Planungen einfließen zu lassen.
Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN! Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark
von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.
Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774.HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)
Gespräche zum Thema Hund. Hundewiese für Rödermark. Leinenzwang in Rödermark. Hier die Zusammenfassung
Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN! Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark
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Artikel entfernt.
Das Frühwarnsystem für Rödermark berichtete ausführlich. Eingestellt 2019.
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