Stadtfest. Man hat sich bei den Kosten vertan.

Fehler bei den Stadtfestkosten.
Fehler bei den Stadtfestkosten.

Die Antwort auf die Anfrage des Stadtverordneten Spieß zu den Kosten des geplanten Stadtfests liegen nicht bei 120.000,00,00 Euro, sondern bei 49.000,00€. Es ist auch bereits eine Spende in Höhe von 10.000,00€ zugesagt. So die Aussage von Bürgermeister Rotter bei der heutigen FSIK-Sitzung. Damit dürfte dann auch der Überschuss im ordentlichen Haushalt um 81.000,00€ auf ca. 105.000,00€ steigen.

Es ist zu hoffen, dass bei der Berechnung einer neuen Steuer nicht ähnliches gelagertes „wir haben uns vertan“ passiert und die tatsächlichen Zahlen nur noch ca. 30% des geplanten entsprechen. Ich rede hier einmal von Ausgaben (Stadtfest) was nicht so tragisch wäre/ist. Bei den Einnahmen (könnte es z.B. eine neue Steuer sein) dürfte das wohl ein wenig anders aussehen.

Haushaltsantrag der FDP Rödermark. Man beantragt das Folgende nicht!

Haushaltsantrag der FDP Rödermark
Haushaltsantrag der FDP Rödermark

Der Einsparvorschlag der FDP Rödermark mag zwar für den einen oder anderen lächerlich erscheinen. Aber, wird der Antrag angenommen, hat die FDP es geschafft, eine VERDOPPELUNG des Überschusses im ordentlichen Haushalt zu erreichen. Kein Fehler. Im Haushaltsplan ist ein Überschuss im ordentlichen Ergebnis von nur 24.144,00 geplant. Siehe Zusammenfassung Haushalt

Was meines Wissens nach ein Novum in der Antragsgeschichte der Stadt Rödermark darstellt, ist das Aufführen von eigentlich notwendigen Maßnahmen, die man aber NICHT beantragt.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass dieser Antrag einiges an Aufregung mit sich bringen wird. Die Wahrheit, dass man sich auch nach Ansicht der FDP von liebgewonnenen trennen müsste, um nicht bald einen Grundsteuerbetrag im 4-stelligen Bereich zahlen zu müssen, tut weh. Warten wir die Beratungen ab. Dort müssen, wenn angesprochen, belastbare Argumente kommen, wie man ohne die aufgeführten Grausamkeiten die Plandaten bis 2025 erfüllen kann. Ich erinnere daran, dass man sich in der Planung 2019 für 2020 um glatte 4,3 Mio. verschätzt hat. Siehe Haushaltseinbringung Seite 2

» Pressemeldung der FDP Rödermark zum Haushalt 2020-2021
» Hier der Haushaltsantrag der FDP Rödermark

12 Prozentpunkte Grundsteuer B mehr für ein Prestigeprojekt.

Steuerlast
Steuerlast

Ich bin gefragt worden, ob die Grundsteuererhöhung sein muss. – Bei der finanziellen Lage der Stadt eindeutig JA. Könnte man die finanzielle Lage verbessern? Hier ein verhaltenes JA. Aber dazu braucht es die richtigen Leute. Was man als Bürger mitbekommt, wo man evtl. einsparen könnte, ist ja nur die Spitze des Eisbergs und sind selten die Posten, die eine gravierende Verbesserung herbeiführen werden. Ein greifbares Beispiel. Dem Bürger wird eine -dauerhafte- Grundsteuererhöhung von 175 Prozentpunkte aufs Auge gedrückt. Was macht die Stadt. Man plant ein Fest für 120.000,00€ (ca. 12 Prozentpunkte Grundsteuer B), obwohl man auf dem Zahnfleisch geht.
Korrektur 10.03.2020. Man hat sich bei den Kosten vertan.

Nur dieser eine Posten bedeutet ca. 12 Prozentpunkte mehr an Grundsteuer B. Obwohl das Fest einmalig ist, werden wir diese Erhöhung dauerhaft zahlen. Was sich da in den Tiefen des Haushalts noch für Einsparmöglichkeiten verbergen, z. B. bei den Personalkosten oder Sachkosten, wird man schwerlich in Erfahrung bringen können.
Schöngeredet wird das Messeler Projekt. Nicht das Zusammenarbeit eine schlechte Sache ist. Man vereinbart eine Zusammenarbeit, damit BEIDE Seiten Geld einsparen können. Für Messel rechnet es sich jetzt schon. Wird Rödermark nur Kosten haben? Kosten oder Einsparungen werden wir erkennen, wenn das Projekt –Rödermärker Ordnungspolizei fährt Streife in Messel– (z. B. Neueinstellung, Fahrzeug) eine Zeit lang gelaufen ist. Ob man durch diesen Deal mit Messel die Bürger dort in Bezug auf KL-Trasse (wurde hier schon angedeutet) auf eine PRO-Stimmung heben kann? Warten wir es ab. Wenn ja, dann hätte man damit etwas Positives für die Jahre nach 2030 für Rödermark erreicht.

Siehe auch
» Fragen/Antworten zum Haushalt 2020-2021
 
» 13.02.2020 Wird an Wochenenden und abends Streife gefahren?
» 19.02.2020 Groß-Klein: Eine Streife für zwei Kommunen. Seite 3.
» 19.02.2020 Die gute Fee kommt doch noch. Geld ist ja jetzt genug da.
» 22.02.2020 Leicht verwirrendes zum Doppelhaushalt.
» 25.02.2020 In 2039 kann man mit einer Grundsteuersenkung rechnen.
» 27.02.2020 Doppelhaushalt 2020/2021. Taktische Entscheidung?
» 10.03.2020 Ärger mit dem Ordnungsamt.

Doppelhaushalt 2020/2021. Taktische Entscheidung? Keine Haushaltsdiskussion im Kommunalwahljahr 2021.

Doppelhaushalt 2020-2021
Doppelhaushalt 2020-2021

Klar ist, dass man eine Kommune nicht mit einem Unternehmen gleichsetzen kann. Unternehmen können sich von nicht profitablem recht leicht trennen. Eine Kommune nur dann, wenn es keine »Pflichtaufgabe« ist.
Klar ist auch, dass ein Bürgermeister, im Gegensatz zu einem Manager einer Firma, sich auch um Anliegen von Einzelpersonen oder Gruppen (die nicht Mitarbeiter sind) zu kümmern hat. Da geht es meist weniger um finanzielle Dinge, aber vielfach um sehr arbeitsintensive Anliegen. Trotzdem, ein Bürgermeister muss Managerqualitäten haben. Zu weit ginge es allerdings, wenn man die notwendigen Managerqualitäten mit denen gleichsetzt, die man in einem ausschließlich erfolgsorientierten Unternehmen benötigt. Ist im Endeffekt mal egal. Ob Firma oder Kommune. Wenn die Finanzen in etwa stimmen, sind alle anstehenden Probleme leichter lösbar und man ist zufrieden.

Verluste bzw. zu niedrige Gewinne in einem Unternehmen wird man selten ausschließlich durch Preiserhöhungen ausgleichen können. Preiserhöhung in der Wirtschaft kann man bei einer Kommune -Steuererhöhung- nennen. Auch wird ein rigoroser Sparkurs, Überprüfen sowie Optimieren der internen Vorgänge eine Ergebnisverbesserung bringen.
Aufwendungen (Verlust) bzw. Überschuss (Gewinn) sind im Haushalt einer Kommune bei -Erträge und Aufwendungen- unter der Position -ordentliches Ergebnis- aufgeführt. In 2020 Überschuss ca. -24.000.00€ (-24). 2021 Überschuss ca. -17.000.00€ (-17). Minus bedeutet hier Überschuss. Siehe: Erträge und Aufwendungen im vorläufigen Doppelhaushalt 2020/2021

Bei -Einsparmöglichkeiten- einer Kommune denkt man in Verwaltungskreisen häufig an die freiwilligen Leistungen. Einsparungen bei den »freiwilligen Leistungen« sind mit Bedacht zu wählen. Bei Vereinen und Ehrenamt den Rotstift anzusetzen, würde erhebliche Nachteile für das Gemeinwesen mit sich bringen. Die negativen Folgen wären nicht nur bei der Bevölkerung zu spüren, sondern auch in der Verwaltung.

Es werden vom Bürgermeister Problemlösungen gefordert. Die Lösung wird allerdings nicht ausschließlich mit den Methoden der freien Wirtschaft zu erreichen sein. Und genau hier vermisse ich in Rödermark klare Ansagen des Bürgermeisters z.B. in Richtung »maßvolle Erhöhung der Steuer »optimieren der Verwaltung »zeitgemäße Verwaltungsstruktur (E-Government) »unbedingter Sparwille, »Überprüfen der freiwilligen Leistungen (Kulturhalle, Badehaus), »Interkommunale Zusammenarbeit (aber nicht so wie mit Messel) »unterbinden von Wohnungsbau in (ehem.) Gewerbeflächen; »neue Wohnbauflächen unter Beachtung des Einheimischenmodell »Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen ohne Anheben des Steuersatzes, »u.a.m.

Ich glaube, der hauptamtliche Magistrat hat keinen Plan. Ich kann keinen erkennen.

Vorbemerkung. Die Kommunalen Betriebe (KBR) der Stadt Rödermark sind im Text nicht berücksichtigt.

Ja ich bin böse. Ich bin sogar ganz schlimm böse.
Mantra. Der Rödermärker Magistrat bemängelt fehlende bedarfsgerechte Ausstattung.

Folgendes weniger als Artikel gedacht. Eine Gedankensammlung zum Haushalt mit Links zu den entsprechenden Punkten.
Kurz gefasst hier.
 
Ansonsten hier weiterlesen Doppelhaushalt 2020/2021. Taktische Entscheidung? Keine Haushaltsdiskussion im Kommunalwahljahr 2021.

In 2039 kann man in Rödermark mit einer Grundsteuersenkung rechnen.

Grundsteuer kann gesenkt werden.
Grundsteuer kann gesenkt werden.

Grundsteuer B zu erhöhen ist schon fast normal. Gibt es auch mal eine Grundsteuersenkung?

Ja. Könnte. In 2039 fallen Ausgaben in Höhe von 681.050,00€ weg. Hier ein wenig darüber, wie es dazu kommen könnte.
 
Einen Kassenkredit oder auch Liquiditätskredit genannt, kann man mit einem Dispokredit vergleichen. Der Kassenkredit darf eigentlich nur zur kurzfristigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit einer Kommune aufgenommen werden. Ein wenig übertrieben haben es 171 von 444 Kommunen in Hessen. Zu den 171 Kommunen zählt Rödermark.

In Rödermark hatten sich 27,9 Mio. € die Kassenkredite (zur kurzfristigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit) angesammelt. Ähnlich wie in Rödermark haben 170 weitere Kommunen in Hessen gehaushaltet. Jetzt sind alle Bürger in Hessen aufgerufen, Rödermark und den 170 anderen Kommunen kräftig unter die Arme zu greifen. Alleine wird man den für die vom Gedanken her –kurzfristige Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit– aufgetürmten Schuldenberg schwerlich tilgen können.

Ganz Hessen hilft Rödermark zum zweiten Mal.
In 2013 hat das Land Hessen Rödermark im Rahmen des Schutzschirms (Rettungsschirm) Schulden in Höhe von 12.260.962,00 Euro abgenommen. Dafür musste Rödermark einen Sparkurs fahren.
In 2018 war es dann aber mal wieder so weit. Die Schulden durch Kassenkredite erreichten astronomische Höhen. Das Land Hessen hilft erneut. Hessen übernimmt die Zinsen und die Hälfte der 27.9 Mio. Euro angesammelten Kassenkredite. Die andere Hälfte (13,96 Mio. Euro) verbleibt bei der Stadt. In jährlichen Raten von 681.050,00€ ist der Betrag zurückzahlen (Siehe Seite 25). In 2039 wären wir fertig und dann könnte die Grundsteuer B gesenkt werden. 🙂

Von 2013 bis 2018 hat das Land Hessen mehr als 26 Mio. € plus Zinsen für 13,95 Mio. Euro (ca. 21 Jahre) Rödermark abgenommen.

Bedarfsgerechte Ausstattung.
Ich will nicht behaupten, dass die Kommunen für ihre Pflichtausgaben vom Land die notwendige finanzielle Unterstützung (bedarfsgerechte Ausstattung) bekommt. Ich bin sogar der Meinung, das Land bedient sich -ungebührlich- an den der Stadt zustehenden Einnahmen. Siehe – Heimatumlage -.

Bei aller Jammerei unseres hauptamtlichen Magistrats darf nicht übersehen werden, dass von 444 hessischen Kommunen nur 112 den Schutzschirm und nur 171 Kommunen die Hessenkasse in Anspruch genommen haben. Rödermark war/ist bei beiden Schutzschirmprogrammen dabei.

Siehe auch
Das System Hessenkasse.
 
» 25.01.2018 Magistrat. Rödermark hat 60 Mio. an Kassenkredite.
» 04.02.2018 Abfuhr zur Hessenkasse
» 13.03.2018 Hessenkasse. Korrektur Niederschrift Seniorenbeirat
» 15.08.2018 Hessenkasse. Rödermark hat den Bewilligungsbescheid
» 23.01.2013 Ab 2018 keine rote Zahlen mehr im Haushalt
» 22.01.2013 Ab 2018 keine rote Zahlen mehr im Haushalt


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011


AL/GRÜNE zu Doppelhaushalt 2020/21: „Solide und unvermeidlich“

Pressemitteilung
Pressemitteilung

Pressemeldung AL/Grüne zum Doppelhaushalt 2020/2021

Kämmerin Andrea Schülner (AL/Grüne) hat in der letzten Stadtverordneten-versammlung den Doppelhaushalt 2020/2021 eingebracht. In den nächsten Wochen werden die Fraktionen und Fachausschüsse das Werk beraten und am 24. März wird die Stadtverordnetenversammlung darüber abstimmen.

Nach erster Durchsicht und einer Informationsveranstaltung im Finanzausschuss ist zu erkennen: Der Entwurf ist durch und durch solide, handwerklich sauber gemacht und gibt der Stadt Rödermark belastbare finanzpolitische Perspektiven für die Zukunft. Es sind keine Einschnitte bei den Angeboten für die Bürgerinnen und Bürger erforderlich, Einrichtungen (Schulkinderbetreuung, Kindergärten, Betreuung von Unter-3-Jährigen, Badehaus, Büchereien etc.) müssen nicht geschlossen, die Angebote müssen nicht eingeschränkt werden. Weiter bei AL/Die Grünen.


Leicht verwirrendes zum Doppelhaushalt der Stadt Rödermark.

Verwirrendes zum Haushalt 2020-2021
Verwirrendes zum Haushalt 2020-2021

Der geplante Überschuss beträgt im ordentlichen Haushalt für 2020 24.000,00€ und für 2021 noch weniger. Nämlich nur 17.000,00€.

Die 80.000,00€, die im Notitzbuch der Woche in der Offenbach Post aufgeführt sind, ist das Ergebnis einschl. „außerordentliches Ergebnis“. Das ordentliche Ergebnis stellt das Jahresergebnis der gewöhnlichen Tätigkeiten im Rechnungsjahr dar. Das außerordentliche Ergebnis bildet das Ergebnis aller außergewöhnlichen Tätigkeiten im Rechnungsjahr ab. Man nimmt gerne dann das –außerordentliche Ergebnis-, wenn die Zahlen im –ordentlichen– Ergebis sehr gering ausfallen. Bei einer Haushaltspräsentation bezieht man sich seriöserweise nur auf das –ordentliche Ergebnis-.

Ist eigentlich völlig egal. Ob 80.000,00 oder 24.000.00 Überschuss. Beides wären ausgeglichene Hausshalte aber bestimmt keine gesunden Haushalte. Solche Überschüsse/Ergebnisse, bei einem Haushalt von etwa 67 Mio. € sind Punktlandungen, die man durch Anpassen der durch die Kommune steuerbaren Parameter (z. B. Grundsteuer) erzielt.
Ein Prozentpunkt Grundsteuer nach oben entspricht in etwa 10.000,00€ mehr in der Gemeindekasse.

Zu den Einbringsreden von Roland Kern und -ordentliches/außerordentliches Ergebnis-
Haushaltseinbringung 2019.
Roland Kern erwähnt in seiner Einbringungsrede 2018 nur das ordentliche Ergebnis. 64.610€ (65). Siehe Seite 1
Zur Haushaltseinbringung stand der Haushaltsplanentwurf zur Verfügung. Siehe Seite 39.
Das außerordentliche Ergebnis von 173.000€ wird nicht erwähnt.

Haushaltseinbringung 2017-2018.
Roland Kern erwähnt in seiner Einbringungsrede 2016 nur das ordentliche Ergebnis. -942.891€ (-943) Unterdeckung. Siehe Seite 9.
Zur Haushaltseinbringung stand der Haushaltsplanentwurf zur Verfügung. Siehe Seite 37
Das außerordentliche Ergebnis von -852.000€ wird nicht erwähnt.

Siehe Präsentation Haushalt 2020-2021

Hurrrrra. Hessens Kommunen geht es finanziell immer besser!

Was sagen wir dann dazu?
Was sagen wir dann dazu?

Nur schade, dass bei vielen Rödermarker Bürger nichts davon ankommt. Nach dem vorläufigen Doppelhaushalt 2020/2021 zu urteilen, geht es zumindest mit Rödermark ab 2020 steil bergab. Oder ist das -steil bergab- nur das exklusive Ergebnis des Finanzgebahren des haupamtlichen Magistrats in den vergangenen Jahren in Rödermark?

Einen guten Start in das neue Haushaltsjahr haben Hessens Kommunen, wie Finanzminister Dr. Thomas Schäfer berichtete. „Über 300 Millionen Euro mehr als im Jahr 2018 kamen 2019 aus den Gemeinschaftssteuern bei den Kommunen an. Das ist ein deutliches Plus von sieben Prozent. Die insgesamt ausgezahlten rund 4,7 Milliarden Euro bedeuten einen neuen Rekordwert.“ Schäfer hat die Abrechnung der Kommunalanteile an den Gemeinschaftssteuern für das vierte Quartal zur Auszahlung freigegeben. Insgesamt erhalten die Städte und Gemeinden fast eine Milliarde Euro für das letzte Quartal des vergangenen Jahres, und damit rund 142 Millionen Euro mehr als ursprünglich prognostiziert. Die vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Zahlen gehen auch von deutlichen Zuwächsen bei den Gewerbesteuereinnahmen aus. Die hessischen Kommunen werden 2019 bei dieser Steuer im Vergleich zum Vorjahr ihre Einnahmen um voraussichtlich 3,7 Prozent gesteigert haben. Das ist ein Plus von 195 Millionen Euro und führt damit ebenfalls zu einem neuen Rekordwert – hier von insgesamt 5,5 Milliarden Euro. „2019 stieg zudem der Kommunale Finanzausgleich auf erstmals über 5 Milliarden Euro an. Nimmt man die Einnahmen aus den Gemeinschaftssteuern, der Gewerbesteuer und dem KFA macht das in Summe über 15 Milliarden Euro für Hessens Kommunen im Jahr 2019“, berichtete Schäfer.
Quelle: aktuelle-woche.hessen.de/

Empfehlung an alle, die noch nicht bei „Unser Rödermark“ Mitglied sind.

Steuerlast
Steuerlast

Die Proteste gegen die Erhöhung der Grundsteuer B sind gewaltig. Melden Sie sich bei der Facebookgruppe „Unser Rödermark“ an und lesen Sie dort die Kommentare.

Bedenken Sie bei den Kommentaren, dass Frau Schülner das Defizit in Zahlen darstellen muss, welches Bürgermeister Roland Kern in enger Zusammenarbeit mit seinem Ersten Stadtrat Herr Rotter (demnach auch stellvertretender Bürgermeister) eingeleitet hat. Wenn Herr Rotter bei der Vergabe der Dezernate ein ganz klein wenig Mumm in den Knochen gehabt hätte, wäre ER der Kämmerer gewesen, der den Haushalt hätte präsentieren müssen. Diese Aufgabe hat er ganz geschickt seiner erst seit einem halben Jahr in der Verantwortung stehenden Stadträtin übertragen. Genialer, aber feiger Schachzüge von Herrn Rotter.
So ganz nebenbei, auch das Dezernat mit den höchsten Kosten (Kinder und Soziales) hat er Frau Schülner aufs Auge gedrückt.

Leseprobe aus „Unser Rödermark“

Mich macht dieser Artikel sehr sehr traurig. Es geht eigentlich garnicht um die eventuelle Erhöhung der Grundsteuer . Was eigentlich viel viel schlimmer ist das man so ein Interview überhaupt an die Presse rausgibt. Liest den bei der Stadt keiner so ein Statement gegen ???

Kurz zusammengefasst heißt es doch wir haben kein Plan wie es weiter geht die Kosten die gestiegen sind, haben wir nicht zu verantworten, können sie auch nicht beeinflussen.Haben keine anderen Ideen, muss der Bürger halt zahlen.. sehr sehr erschreckend.
Was ist denn nach 2021 ??? Werden die angesprochenen Kosten nicht weiter steigen ttzzzz.
Ist ja wie ein Schiff auf hoher See ohne Kompetenten Kapitän.

Es sagt doch nur eins aus,dass die Stadt eigentlich kein Geld hat für Sperenzien und Null Perspektive.

Was ist dann mit der Rodau Geschichte 180.000€

Wenn ein Privatperson oder Unternehmen kein Geld in der Kasse hat kann man halt solche Projekte einfach nicht umsetzen PUNKT

Wichtiger Hinweis.
Sollten Sie auf die Idee kommen, gegen die Grundsteuererhöhung vorzugehen, müssen Sie stark sein. Bei der letzten Erhöhung um 90 Prozentpunkte wurden diejenigen von einigen Stadtverordneten ausgelacht, die Einspruch gegen die Erhöhung der Grundsteuer B eingelegt haben.
Siehe: Rödermark. Bürger werden von einigen Stadtverordneten bei der Stavo ausgelacht.

Siehe auch
Grundsteuer B steigt.
Erste Version des Doppelhaushalts 2020/2021 und die Einbringunsrede von Frau Schülner hier zum download.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

HOME