
Nachtrag
Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter 26.03.2024
1. Rechtliche Ausgangslage
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)
Ziel des Ganztagsförderungsgesetzes ist die ganztägige Förderung von Kindern und die Unterstützung von Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es dehnt daher den individuellen Rechtsanspruch eines Kindes auf ganztägige Betreuung auch auf die Grundschulzeit aus.
Das Ganztagsförderungsgesetz greift in das SGB VIII ein. Die federführende Zuständigkeit für das SGB VIII liegt beim Hessischen Sozialministerium (HMSI). Daher liegt auch die grundlegende Verantwortung für die Umsetzung des GaFöG im HMSI. Nach aktueller Informationslage wurde eine Arbeitsgruppe zwischen Hessischem Sozialministerium und Kultusministerium mit den kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet, in der die offenen Fragen zur Umsetzung des Rechtanspruchs aufgegriffen und einer Klärung zugeführt werden sollen. Konkrete Ausführungsbestimmungen liegen noch nicht vor.
Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter
Anmerkungen
Träger der öffentlichen Jugendhilfe (‚öffentliche Träger‘)
§ 69 Abs. 1 SGB VIII legt fest,
dass das jeweilige Landesrecht bestimmt, wer öffentlicher Träger der Jugendhilfe ist. Auf der örtlichen Ebene sind in der Regel die kreisfreien Städte und Landkreise öffentliche Träger. Zudem können kreisangehörige Städte ab einer definierten Größe in bestimmten Bundesländern (hier vor allem Nordrhein-Westfalen) zum öffentlichen Träger bestimmt werden. Der Kreis ist dann hier nicht mehr für die Kinder- und Jugendhilfe zuständig.
Siehe
Der „Pakt für den Ganztag“ (PfdG) beruht auf
einer Kooperationsvereinbarung über die Einführung von ganztägigen Angeboten für die jüngsten Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2015/2016 zunächst mit sechs Pilot-Schulträgern geschlossen wurde. Im „Pakt für den Ganztag“ übernehmen Land und Schulträger erstmals gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den „Pakt für den Ganztag“ aufgenommen werden. Im Schuljahr 2022/2023 beteiligen sich bereits nahezu 90% der Schulträger in Hessen mit insgesamt 395 Schulen an der Umsetzung.
Siehe
Schulneubau Ober-Roden, Breidert
Er kostet gut 30,5 Millionen Euro. Den Löwenanteil, 26 Millionen Euro, bezahlt der Kreis als Schulträger. Rödermark muss einen Eigenanteil von etwas mehr als 4,5 Millionen Euro aufbringen. Darin ist eine jährliche Steigerung der Baupreise um fünf Prozent als Risikopuffer eingeplant.
Rödermark: Projekt für die Kinder von morgen
Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
#Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) #Schulgesetzes (HSchG) #Betreuungsangebot