Abzock-Falle: Gewinnspiel-Clubs im Internet!

Das Prinzip der Clubs:
Sie veranstalten selbst kein Preisausschreiben.
Versprechen das Eintragen bei Hunderten von Gewinnspielen.
Kosten bis zu 156 Euro pro Jahr.
Viele Ausrichter von Preisausschreiben verhindern die automatische Teilnahme durch technische Sperren.
Das Testergebnis für jeden der Anbieter: „ungenügend“.

Quelle: Computerbild.de Hier weiterlesen


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Abzocker haben den Einbürgerungstest als Geldquelle entdeckt!

Suchen Sie mal im Internet Online-Einbürgerungstest. Hier versucht man bei dereinbuergerungstest.de mit einem Fragebogen Geld zu machen.

Beantwortet man diesen Fragebogen und gibt seine Adressdaten an, ist der Empfang einer Rechnung über 144,00 Euro sichergestellt :-(.

Wenn den hier aufgeführten Schutz gegen Anbzocker installiert haben, werden Sie gewarnt.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Eltern müssen Klingelton-Abo bezahlen!

Wieso muss ich (Vater einer minderjährigen) für ein Handy-Abo zahlen und für ein Interner-Abo evtl. nicht?

Eltern müssen von minderjährigen Kindern bestellte Klingelton-Abos bezahlen.
So ein Gerichtsurteil vom Amtsgericht Berlin (Az.: 15 C 423/08).

Ein Vater hatte gegen den Anbieter auf Rückzahlung der Abokosten geklagt. Er berief sich darauf, dass seine Tochter (minderjährig) das ABO gegen sein Verbot bestellt hat.

Die Richter meinten aber, als Inhaber des Anschlusses müsse er auch für die Kosten aufkommen, die durch Dritte entstünden.

Also Achtung.
Der Unterschied zu den Inernet-Abos dürfte darin liegen, dass sich der Besteller (im Internet) zunächst durch seine persönlichen Angaben identifiziert. Der Anschuss (IP-Adresse) ist NICHT zur Identifikation einer bestimmten Person im normalen Geschäftsleben geeignet. (Identifikation nur durch Gerichtsbeschluss). Ich will jetzt nicht hier auf Details wie der Adressenangabe/Altersangabe/Widerspruchsrecht eingehen. Nur eines soll deutlich werden: Der Besteller ist der Gegenseite NICHT bekannt. Die gemachten Angaben bei der ON-Line-Bestellung (auch bezüglich der Altersangabe) müssen nicht richtig sein.

Bei einem Handy ist die Rufnummer immer einer bestimmten Person (also in diesem Fall einer NICHT minderjährigen) zugeordnet. Eine Identifikation der Person ergibt sich aus Rufnummer »–« Antragsformular. Wird etwas bestellt, wird davon ausgegangen, dass der Inhaber des Anschlusses die Bestellung aufgegeben hat. Der Besteller ist also der Gegenseite (auch bezüglich seines Alters) bekannt.

Eine ältere und andere Entscheidung. Amtsgericht Düsseldorf. Urteil vom 02. August 2006, Az. 52 C 17756/05.

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Handys
Minderjährige können kein Handy mit Kartenvertrag erwerben, der Vertrag muss immer von den Eltern abgeschlossen werden.
Prepaid-Handys werden von den großen Netzanbietern an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft, weil der Vertrag über den Taschengeldparagrafen wirksam wird und der Jugendliche keine großen „Telefonschulden“
machen kann. Ist allerdings das vom Minderjährigen erworbene Handy sehr teuer und die Eltern sind mit dem Kauf nicht einverstanden, dann wird der vom Minderjährigen geschlossene Vertrag nicht wirksam und das Handy kann zurückgebracht werden.
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Unerlaubte Telefonwerbung!

Unerlaubte Telefonwerbung kann bis 50.000 Euro kosten. Telefonnummernunterdrückung ist nicht erlaubt.

Seit dem 4. August 2009 ist das Gesetz
Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen
in Kraft getreten.

Für einen Werbeanruf ist die ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers erforderlich. Ist die Einwilligung nicht vorhanden, können Bußgelder bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Der Anrufer muss beweisen können, dass der Angerufene seine Einwilligung zu diesem Anruf gegeben hat.

Jeder Angerufene kann eine Ordnungswidrigkeitsanzeige bei der Bundesnetzagentur stellen und der Verstoß wird von Amts wegen verfolgt. Der Angerufene braucht keinen eigenen Anwalt einzuschalten. Der Angerufene hat also keine Kosten zu befürchten. Auf der Home-Page der Bundesnetzagentur (siehe weiter unten) ist ein entsprechendes Anzeigeformular veröffentlicht. Es ist in Zukunft damit zu rechnen, dass diese Werbeanrufe (cold-calling) stark zurückgehen werden, da das Vorgehen der Verbraucher mit keinerlei Kosten mehr verbunden ist.

Bei der Telefonnummer MUSS die Telefonnummer des Anrufers (nicht des Auftraggebers) angezeigt werden. Es MUSS die Rufnummer angezeigt werden, die von der Bundesnetzagentur oder durch den Anbieter des Netzzugangs zugeteilt wurde. Es ist auch verboten, eine 0900 Nummer weiterzugeben.

Informieren Sie sich auf der Home-Page der Bundesnetzagentur

Hier bei der Bundesnetzagentur den Verstoß melden
Für Gewerbetreibenden gelten etwas andere Regeln.


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Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Ein weiterer Schutz gegen die Abzockerbanden!

Einfach mal durchlesen und das Schutzprogramm (Abzockerschutz, Abzockschutz) gegen die Abzockerbanden installieren.

Artikel und download bei Computer-Bild


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