Ohren auf bei Wahlversprechen.

Wähler!
Ohren auf bei Wahlversprechen.
Erst die Finanzen. Dann nachdenken,
ob man die angesprochenen Wahlversprechen1 überhaupt finanzieren kann.

Marcel Fratzscher. Ökonom und Chef des DWI
„Die Parteien trauen den Wählern und Wählerinnen nicht die Wahrheit zu[..]“

Wohl wahr. Ich denke, die Angst vor der Wahrheit ist im aktuellen Bürgermeisterwahlkampf in Rödermark ganz offensichtlich.

Der amtierende Bürgermeister befindet sich im Wahlkampf und kennt die Wahrheit über den Zustand der Haushaltskasse. Wird er sich dazu äußern? Kann man mit einer leeren Kasse Wahlversprechen1 überhaupt realisieren? Den Wählern fehlen die nötigen Informationen, um zu beurteilen, ob ein Wahlversprechen mehr als ein Gedankenspiel ist. Ein Beispiel aus der Vergangenheit: Das Gefahrenabwehrzentrum, das bei der letzten Bürgermeisterwahl groß angekündigt wurde – was ist daraus geworden? Nichts. Nicht einmal der dringend erforderliche Ausbau des Feuerwehrstützpunkts wurde umgesetzt. Warum nicht? Ganz einfach: Es fehlt an Geld.

Von Äußerungen zum Haushalt, die an einem Kaffeetisch gemacht werden, halte ich mal gar nichts. Solche Informationen müssen nachvollziehbar und transparent in einer offiziellen Pressemeldung des Magistrats veröffentlicht werden. Wichtig deshalb, damit man nach der Wahl nachvollziehen kann – war das, was vor der Wahl darüber geschrieben wurde, auch die ganze Wahrheit war. Wird es aber so wohl kaum geben. Leider findet vor der Bürgermeisterwahl auch keine Stadtverordnetenversammlung mehr statt. Keine Stadtverordnetenversammlung VOR der Bürgermehrheitswahl deshalb, weil die Koalition auf einen sehr frühen Wahltermin für die Bürgermeisterwahl bestanden hat.

Wird sich der Bürgermeister vor der Wahl zu Grundsteuer oder anderen Erhöhungen in der Presse zu Wort melden? Dass der Bürgermeister im Zusammenhang mit dem Haushalt von einem Waterloo gesprochen hat, zeigt doch, wie es um Rödermark steht. Weiterhin denke ich, wenn es um Haushalt etwas Gutes zu berichten gäbe, hätten wir zu Rödermark keine Berichtsflaute bei OP-Online.

1Bei Wahlversprechen meine ich nur die, die evtl. in einer Diskussion gemacht werden. Ein schriftliches Wahlprogramm für 2025 kann ich nicht finden.
Oder ist das hier ein Wahlprogramm.

» Jörg Rotter (CDU) will Impulse für Wirtschaft und Ortskerne setzen
» Heino Claussen-Markefka (FDP): Nachhaltigkeit wirkungsvoll angehen

Siehe auch
» Mit einer unausgegorenen Idee auf Stimmenfang.
» Rödermark – der Ort, bei dem es bei OP-Online nichts Neues zu berichten gibt oder lohnt.
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Der Anfangsbestand für das Jahr 2024 ist schwer zu ermitteln.

Mit welchem Anfangsbestand beginnt das Haushaltsjahr 2024?

Im Haushalt von 2023 war der Anfangsbestand für 2024 9.149.370
Im Haushaltsplanentwurf (12/2023) plante man für 2024 mit 11.786.579
Im Haushaltsbeschluss (03/2023) plant man für 2024 14.437.986
Im Jahresabschluss für 2023 (03/2024) sind es für 2024 10.713.035
In der Abschlussprüfung 2023 (08/2024) sind es für 2024 10.713.035
Im Bericht der Stadt (10/2024) sind es für 2024 14.437.986

1 x 9.149.370
2 x 10.713.035
1 x 11.786.579
2 x 14.437.986

Da fällt es einem schon sehr schwer, den richtigen Anfangsbestand festzulegen und bestehen zu lassen.

Das Beste wäre, man nimmt den höchsten Betrag. Dann mal nachschauen, wo bei den Ausgaben gespart werden kann, ohne dass es die eigene Verwaltung betrifft. Da ist es gut, dass die Steigerung der Kreisumlagen zwar bekannt ist, aber nicht zwingend in den Haushalt aufgenommen werden muss. Der Beschluss für die Steigerung wurde einen Tag nach dem Haushaltsbeschluss der Stadt Rödermark im Kreis beschlossen.
Immerhin sind das mehr als 2.200.000 Euro Ausgaben, die zunächst nicht im Haushalt stehen. Jetzt hat der Magistrat die Möglichkeit, einen Haushalt zu beschließen, der ein Minus von weniger als 6.000.000,00 aufweist.

Die Ernüchterung für die Bürger erst nach der Bürgermeisterwahl.



Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Ob Herr Helfmann dabei an Rödermark gedacht hat?

Weil Eppertshausen (nach der „goldenen Regel des Kaufmanns“, wie es Helfmann nennt) meist deutlich zu hohe Ausgaben und etwas zu geringe Einnahmen plant, könnte an Silvester 2025 unterm Strich eine sogenannte schwarze Null stehen.
Quelle



Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Boris Rhein kommt nach Rödermark. Die Gelegenheit, mal nach der Abschaffung von „Starke-Heimat-Hessen“ zu fragen.

In 15 von 16 Bundesländern hätte Rödermark laut Modellrechnung knapp 800.000€ mehr in der Hauhaltskasse.


Um was geht es genau.
Von 1995 bis 2019 wurden die Gemeinden an der Finanzierung des „Fonds Deutsche Einheit“ beteiligt, indem die von ihnen zu zahlende Gewerbesteuerumlage erhöht wurde. Nachdem diese Regelung 2020 auslief, konnten die Gemeinden in den meisten Bundesländern die entsprechenden Anteile der Umlage wieder für sich verplanen. Anders in Hessen: Dort wurde der größere Teil dieser Umlage unter dem Namen „Heimatumlage“ beibehalten – allerdings wurde der Umlagesatz von 29% auf 21,75% gesenkt – und für ein neues Landesprogramm „Starke Heimat Hessen“ verwendet.


Haushaltseinbringung 2024/2025 mit Hinweis auf die Versäunisse der Bundes- und Landespolitik.
Bundes- und Landespolitik haben es über Jahre hinweg versäumt – auch wenn auf der übergeordneten Ebene die Wahrnehmung eine andere ist –, dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen bedarfsgerecht ausgestattet sind, um in ihrer Selbstständigkeit existieren und eigenverantwortlich die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben erledigen zu können. Quelle: Haushaltseinbringung 2024/2025

Der Magistrat hat am 18.01.2025 die Möglichkeit,
den Ministerpräsidenten auf die Versäumnisse der Landesregierung auf ihren Teil –die Kommunen bedarfsgerecht auszustatten-, hinzuweisen. Was genau mit den in der Haushaltseinbringung vom Magistrat in Bezug Versäumnissen der Landesregierung gemeint ist, kann sich eigentlich nur auf die Verweigerung, den Abzug der ausgelaufenen Finanzierung des „Fonds Deutsche Einheit“ von den Gewerbesteuerzahlungen einzustellen, beziehen. So wie es die anderen 15 Bundesländer zum Wohle der eigenen Kommunen getan haben.

Der einladende Magistrat hat denjenigen,
der für eine Verbesserung der Finanzlage sorgen könnte, in der Kulturhalle. Ich bin ja mal gespannt, ob der Magistrat den Mut hat, den Ministerpräsidenten direkt auf die Notwendigkeit zur Abschaffung der Abgabe „Starke Heimat Hessen bzw. Heimatzulage anzusprechen.
Ich habe aber allerdings wenig Hoffnung, dass man diese Gelegenheit nutzen wird.
Man lädt ja auch nicht kurz vor einer Bürgermeisterwahl den Parteifreund ein, um diese unangenehmen Fragen zu stellen.
Bei so einer (Wahl)Veranstaltung müssen die Bedürfnisse der Stadt hinten anstehen.

Aus dem Landtag.
[..] Sehr geehrte Damen und Herren von CDU und Grünen, für wie blöd halten Sie uns eigentlich?
[..] Deshalb lecken Sie an dem Geld der Kommunen, das Ihnen und uns als Land Hessen nicht zusteht.
Beides im Video.

Starke Heimat treffend beschrieben.
Herr Kruger beschrieb das „Starke Heimat Hessen Gesetz“ wie folgt:
„Man bekommt vom Land die Möbel geklaut. Danach lässt sich das Land dafür feiern, einem einen Teil der eigenen Möbel wiederzugeben und entscheidet aber zugleich, wo und wie diese aufzustellen sind“ Quelle:

Der Kreistag Offenbach hat einem FDP-Antrag zugestimmt:
Verweigerung des Landes Hessen der Rückführung der Gewerbesteuerumlage durch das geplante Gesetz „Starke Heimat Hessen“ nach Ablauf desSolidaritätspaktes an die hessischen Kommunen.
Vorlage: 0941/2019 FDP

(Hinweis. Eine Klage gegen „Starke Heimat Hessen blieb erfolglos.)



Weiterführende Hinweise

15 von 16 Bundesländern ziehen den Kommunen
nicht mehr 29% von der zu zahlenden Gewerbesteuerumlage ab. Das Geld steht den Kommunen zur Finanzierung ihrer Auslagen direkt zur Verfügung. Nur in Hessen müssen Kommunen sich über Förderprogramme bewerben, die wiederum einen hohen Bearbeitungsaufwand innerhalb der Kommunen bedeutet, um an die angezogenen Gelder zu kommen.

768.000,00 € (Modellrechnung) will das Land Rödermark nicht sofort auszahlen.
Einsparungen in Höhe von 960.000 € ohne die Gesetzesinitiative stehen damit nur rd. 212.000,00 € ergebniswirksame Verbesserungen durch die Gesetzesinitiative des Landes gegenüber. Die Gesetzesinitiative der Landesregierung „Starke Heimat Hessen“ wirkt sich damit nach heutigem Stand für die Stadt Rödermark finanziell negativ aus. Quelle: Stellungnahme zum Antrag der FDP Rödermark.

Hessens Schwarz/Grüne Zitronenpresse.

ACHTUNG. Das Land will uns zustehendes Geld behalten. Es geht um ca. 720.000,00 €

Volksverdummung? Starke Heimat Hessen: Mehr Gerechtigkeit durch optimale Verteilung

Gegen das Programm klagten einige Gemeinden mit Unterstützung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, die Klage wurde jedoch am 12.10.2022 vom Staatsgerichtshof des Landes Hessen abgewiesen. Quelle

Stattdessen wird nach Art der Hütchenspieler mit den Kommunen (Zitat DZ) umgegangen
Rodgauer Freidemokraten
„Wir Liberalen sind erzürnt darüber, dass die Landesregierung die Gewerbesteueranteile, die nicht mehr für den ‚Aufbau Ost‘ benötigt werden, nicht wie alle anderen Bundesländer wieder an die Kommunen überweist. Stattdessen wird nach Art der Hütchenspieler mit den Kommunen umgegangen“, moniert Reckließ. Quelle