Ein wenig unübersichtlich. Nachtrag

Facebook  bei der Stadt
Facebook bei der Stadt

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Nachtrag 5.5.2020
Zumindest die Info zu den Spielplätzen ist jetzt auch über die Homepage der Stadt unter Änderung der Allgemeinverfügung anbrufbar.
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Der Anrufer hat mich gebeten, unter Zuhilfenahme des Internets etwas zu den »Lockerungen ab 4.5. in Rödermark« in Erfahrung zu bringen.
Interessant waren die Fragen zu – Wo steht grundsätzlich welche Information? Muss ich jetzt bei Facebook sein? Und den Spielplätzen. – schon. Gut, mache ich mal.

Webseite der Stadt keine direkt zu erkennende Info. Bei Facebook konnte ich unter dem 1.5 und 2.5. auf verschiedenen Facebook-Seiten Informationen zu den »Lockerungen ab 4.5.« lesen. Auf den Seiten – Jörg Rotter – Bürgermeister von Rödermark – und bei – Stadt Rödermark (einen Verweis auf Jörg Rotter)-.

„Bitte teilen“ ist über der Information zu lesen. OK. So bekommen viele, die sich bei Facebook registriert haben, die notwendigen Informationen. Besonnene Bürger, die sich nicht bei Facebook registriert haben, gehen aber leer aus.

Auf der Webseite der Stadt konnte ich am 4.5.2020 nichts von den – neu beschlossenen Lockerungen – entdecken.

Es gibt auch Informationen, die sich auf der Webseite der Stadt befinden und in Facebook nicht erwähnt werden.
H.P., ich bin so wie Sie der Meinung, dass man die gewählte Vorgehensweis Informationen zu verteilen, ein wenig überarbeiten sollte. Eine zentrale Informationsquelle (ohne sich registrieren zu müssen) wäre anzuraten.
Wie schon am Telefon gesagt, melden Sie Ihr Anliegen der Stadt.

Siehe auch
» Corona. Umgang mit Corona in Rödermark


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage.

Gesetzentwurf Epedemie
Gesetzentwurf Epedemie

Bundesgesetzblatt. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Vom 27. März 2020


Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Formulierungshilfe
für die Fraktionen der CDU/CSU und SPD für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

A. Problem und Ziel
Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sowie dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, jeweils vom 27. März 2020, hat der Gesetzgeber erste Maßnahmen getroffen, um zum einen das Funktionieren des Gesundheitswesens in einem die gesamte Bundesrepublik betreffenden seuchenrechtlichen Notfall sicherzustellen und zum anderen die mit dieser besonderen Situation verbun-denen negativen finanziellen Folgewirkungen in der Gesundheitsversorgung abzumildern. [..] Lesen Sie hier den ganzen Gesetzentwurf.
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Nachtrag.
Die §22 und $28, die für Aufregung (Zwangsimpfung) gesorgt haben, sind im neuen Gestzentwurf nicht mehr augeführt.
Gesetzentwurf Änderung.

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In dem vorliegenden Gestztentwurf der Kalition wird das Wort „Impf-Pflicht“ nicht erwähnt.

Aufreger in der Hauptsache zu §28 und §22.
Aufreger dürfte »Immunitätsdokumentation, Immunitätsausweis« sein.
 
» Grünen Chef Habeck notfalls für Corona-Impfpflicht
» Immunitätsausweis – Grüne und FDP dagegen
 
Geändert werden soll


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Zu einem Kommentar. Kurzarbeit für den öffentlichen Dienst.

Corona
Corona

Gewerkschaften und Arbeitgeber haben in kurzfristig angesetzten Tarifverhandlungen einen Tarifvertrag über Kurzarbeit für den öffentlichen Dienst der Kommunen abgeschlossen. Für die von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten sieht der Tarifvertrag vor, das Kurzarbeitergeld auf 90 bis 95 Prozent aufzustocken. Der Tarifvertrag betrifft ausdrücklich nicht den Sozial- und Erziehungsdienst. Die GEW lehnt Kurzarbeit in öffentlichen Bildungseinrichtungen generell ab. [….] Quele: gew.de

Siehe auch
» VERDI – Kurzarbeit im öffentlichen Dienst jetzt möglich
 
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