Aus dem Sondervermögen Infrastruktur für Rödermark: 9.524.021 €

Deutschland investiert
Deutschland investiert

Hessen stehen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes rund 7,4 Milliarden Euro zur Verfügung: Davon fließen rund 4,7 Milliarden Euro an die Kommunen, 950 Millionen Euro sind für Krankenhäuser und mehr als 1,7 Millionen Euro für das Land vorgesehen. Jeder Kommune wird daraus für den Förderzeitraum ein maximal mögliches Kontingent für Investitionsförderungen zugewiesen
Quelle: Finanzen Hessen

Das Kontingent für Rödermark für Investitionen

Das Kontingent für Rödermark für Investitionen
Das Kontingent für Rödermark für Investitionen

In der Förderliste ist Rödermark nicht zu finden.
Für grundhafte Sanierung der Straßen gibt es doch einen aktuellen Bedarf.

Jetzt wird es spannend.
Aber das werden wohl auch die Stadtverordneten bereits im Auge haben und sich bei der Verwaltung die notwendigen Informationen einholen.

Bei den derzeit laufenden Förderprogrammen,
wie zum Beispiel dem Stadtumbau auf Grundlage des ISEK, wird bei einer grundhaften Straßensanierung ein Straßenbeitrag berücksichtigt und zwar unabhängig davon, ob die Stadt tatsächlich einen Beitrag erhebt oder nicht. So ist es in den Vergaberichtlinien (RiLiSE) geregelt und wird auch im ISEK-Handbuch (Beiträge unterstellt) der Stadt Rödermark entsprechend berücksichtigt.

Beim neuen „Sondervermögen Infrastruktur“ kann ich keinen eindeutigen Hinweis darauf finden, dass diese Regelung angewandt wird.

Interessant ist allerdings Punkt 4.8 des
Erlasses zur Umsetzung“. Dort wird zwischen Eigenmitteln, Drittmitteln sowie förderfähigen und nicht förderfähigen Ausgaben unterschieden. Die entscheidende Frage ist daher:
Sind unter den dort genannten „Drittmitteln“ auch fiktive Straßenbeiträge zu verstehen, wie sie bei der RiLiSE berücksichtigt werden?

Wenn es so ist, dass keine fiktiven Straßenbeiträge angerechnet werden müssen. Ja dann:
Die grundhafte Sanierung könnte mit dem bisherigen Ansatz von 1 Mio. € jährlich aus den zusätzlichen Infrastrukturmitteln „rechnerisch“ für 9 Jahre finanziert werden.
Sollte man sich allerdings für den bedarfsdeckenden Ansatz entscheiden, der da 2,2 Mio wäre, könnte man „rechnerisch“ 4 Jahre ohne einen Straßenbeitrag auskommen.

Voraussichtlich 2029 wird nochmals ein bisher nicht bezifferter Betrag über das Sondervermögen zur Verfügung gestellt. Hessen kann voraussichtlich 1,7 Milliarden an die Kommunen verteilen.


Beispiel Birstein:
Hier steht
Soll aus der ersten Tranche des Sondervermögens
Infrastruktur 1.893.194 € bekommen.

In der Förderliste steht bei Birstein


Siehe auch
» Liste Sondervermögen