BIVER zum Thema Tempo 30 in Rödermark

Rödermark (NHR) BIVER klärtauf – Teil I:
Jüngst unterstellte Bürgermeister Rotter BIVER-Sprecher Norbert Kern quasi eine Lüge, als er öffentlich erklärte, dass dieser wider besseres Wissen die Rechtslage zum Thema „Tempo-30“ auf der Rodaustraße anzweifele, so eine BIVER-Pressemitteilung. BIVER möchte dazu „faktenbasiert“ aufklären

Quelle: Heimatblatt Rödermark. Seite 3

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Eine Antwort auf „BIVER zum Thema Tempo 30 in Rödermark“

  1. Norbert Kern zu noch einer weiteren Bürgerversammlung:

    Zur letzten Frage im Interview:
    In einem Punkt hat Bgm. Rotter recht: die Zahl der BI-Unterschriften reichen für ein gültiges Begehren nicht aus. Trotzdem sind sie ein starker Beleg für von Lärm und mangelnder Verkehrssicherheit betroffener Bürger der Stadt.
    Seine Anregung zu einer Bürgerversammlung (BV) in Ehren – ich glaube es wäre die Vierte (!) in Sachen Verkehr – jedoch liefen leider bereits alle davor aus unserer Sicht ins Leere.
    Auch eine neuerliche BV wäre kein hilfreicher Weg, denn im Rahmen ihrer Größe, ihrer Meinungsvielfalt sind breite, öffentliche Diskussionen erfahrungsgemäß nicht möglich. Bekanntermaßen sind persönliche und sachliche Austausche kompetenter Gesprächspartner im kleinen Kreis, was wir als vernünftig und zielführend erachten würden, der weitaus effektivere Weg.
    Ja, in gewissen „Zielvorgaben“, die seit Jahren von BIVER angeregt bzw. gefordert werden, sind wir uns vermutlich einig, nur stellt sich die berechtigte Frage, warum diese seitens der Stadt mit schwachen Argumenten, wie z.B. „…sind wir nicht zuständig“, „…ist rechtlich nicht umsetzbar“, stets abgelehnt wurden, obwohl wir die „Ausreden“ bisher immer wieder begründet widerlegen konnten, wie aktuell das Beispiel um die Rodaustraße in Urberach beweist. Immer wieder gilt: „Wo ein Wille, da ein Weg“.


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