Stellungnahme der BI Rodaustraße & BI L3097 Ober-Roden

Stellungnahme der BI Rodaustraße & BI L3097 Ober-Roden –
zum OP-Artikel „Kritik an Verkehrsbelastung reißt nicht ab“, vom 07.05.2021

„Wir Anwohner bilden uns das also alles nur ein“, so die resignierende Feststellung von Herrn Scholz aus Messenhausen zur ablehnenden Haltung der Stadt zu Beschwerden über Lärm- und Sicherheitsprobleme in der Urberacher Straße. Verstoß arme Kontrollen und unauffällige Messungen hätten zu dem Ergebnis geführt. Mit Hinweis auf das Gewerbegebiet „Hainchesbuckel“ – wann auch immer das sein soll – und einer dann entstehenden Querspange wird das Anliegen beiseite gewischt.

Das Ergebnis passt leider ins Bild, das die Stadt seit fast drei Jahren den BI’s mit dem (Leid)Satz „Wer etwas (politisch) will, findet Wege, wer etwas nicht will, findet Gründe“ vorlebt.
Im Gegensatz zu den Bürgern aus Messenhausen werden wir nicht resignieren, zumal uns seitens der Freien Wähler, der SPD und AL/Die Grünen vor der Wahl intensive Unterstützung zugesagt wurde.

Erneut müssen wir leider auch der 1. Stadträtin widersprechen. So sind uns Kommunen, die Tempo 30 zurücknehmen mussten, nicht bekannt. Rundum ist vielmehr gegenteiliges festzustellen. Selbst in Rödermark ist in der Robert-Bloch-, Frankfurter- und Dieburger Str. Tempo 30 angeordnet. Auch für weitere Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Fahrbahnverengung, Verkehrsinsel, Zebra-/Radfahrstreifen, Flüsterasphalt) ist die Stadt für die Rodaustraße als Gemeindestraße anordnungsbefugt, der Kreis ist (nur) anzuhören.

Flüsterasphalt steht dabei für uns nicht an erster Stelle. Allerdings ist uns auch keine Studie bekannt, die aussagt, dass sich dessen Wirksamkeit erst ab 80 km/h entfalte. So hat die Stadt Frankfurt bereits eine Effektivität ab 40 km/h festgestellt (Quelle: Frankfurter Rundschau v. 19.02.2014). Für Maßnahmen an der L3097 ist der Kreis zwar mit einzubeziehen, dennoch muss die Stadt ein Konzept erstellen, um insbesondere das LKW-Durchfahrtsverbot durchsetzen zu können. Das nun plötzlich von Frau Schülner beworbene Nachtfahrverbot für LKW wird von uns, da ohne Nutzen, kategorisch abgelehnt. Neben der Frage, wer es kontrollieren würde, stellen die wenigen LKW nachts kein Lärm-Problem an sich dar; auch verhindert es nicht den Lärm, den Schmutz, die Sicherheit und erst recht nicht die Erschütterungsschäden an Gebäuden vieler Anwohner durch die immens vielen LKW tagsüber. Fortsetzung folgt.

gez.
Jakob Rhein – Norbert Kern – 09.05.2021
BI Rodaustraße – BIVER Ortsgruppe Ober-Roden
 
Siehe auch
» 13.05.2021 Kritik an Verkehrsbelastung
  KL-Trasse, Umgehung Urberach, Bundesstraße 486, Kipferl-Kreuzung, Rodaustraße