Gegen das Urteil hat das Gericht Berufung bei Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel zugelassen. Az. 11 K 1310/08.F(V).
Ein im häuslichen Arbeitszimmer befindlicher PC, der Rundfunkprogramme über das Internet wiedergeben kann, jedoch ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird, ist nicht rundfunkgebührenpflichtig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.
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Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.