Gebührenfreiheit für internetfähige PCs als Zweitgerät!

Gegen das Urteil hat das Gericht Berufung bei Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel zugelassen. Az. 11 K 1310/08.F(V).

Ein im häuslichen Arbeitszimmer befindlicher PC, der Rundfunkprogramme über das Internet wiedergeben kann, jedoch ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird, ist nicht rundfunkgebührenpflichtig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.

Quelle kostenlose-urteile.de » Hier der komplette Bericht ……


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