Landesregierung beschließt Erhöhung der Pro-Kopf-Pauschale für Kommunen

Das Land Hessen weist den 26 Landkreisen und kreisfreien Städten nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG) in der Erstaufnahme ankommende Asylsuchende zu. Als Ausgleich für deren Versorgung und Unterbringung erhalten die Kreise und Städte pro Person und Monat im Gegenzug eine Erstattung in Form der sogenannten LAG-Pauschale. Die Landesregierung hat jetzt verabredet, diese Pauschale rückwirkend zum 1. Januar 2024 pauschal um zehn Prozent zu erhöhen.
Quelle: finanzen.hessen.de


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