Freiwillige Leistungen und Abschreibung

[..]Von den geplanten Einnahmen in Höhe von rund 74,3 Millionen Euro bleiben nach Abzug gesetzlich verpflichtender Ausgaben lediglich 21,1 Millionen Euro – das entspricht nur 24,2 Prozent des Haushaltsvolumens, die für freiwillige Leistungen übrig bleiben.[..] Quelle: https://of-news.de/roedermark

Anmerkung:
Wie die Presse auf die 74,3 Mio.kommt, ist mir ein Rätsel. 24,2% von 74,3 Mio. € wären 17.980.600 Euro. 21,2 Mio wären von 87.603.305 € 21,4 %. Im Haushaltsplan 2025 sind die Eeinnahmen mit 87.599.582 ausgewiesen.

74,3 Millionen Euro bleiben nach Abzug gesetzlich verpflichtender Ausgaben lediglich 21,1 Millionen Euro – das entspricht nur 24,2 Prozent des Haushaltsvolumens, die für freiwillige Leistungen übrig bleiben.

Die Quellen der hier genannten Zahlen weiter unten.
Im letzten Jahr von Bürgermeister Kern lagen die Einnahme bei 62.863.559. Nehmen wir den von Frau Schülner genannten Prozentsatz von 24,2 %, der nach ihren Angaben von der Stadtkämmerin für ihre freiwilligen Leistungen verbleibt.

2019 hätten dann für -freiwillige Leistungen- 15.212.981 Euro zur Verfügung gestanden.
Im Jahr 2020 unter dem hauptamtlichen Magistrat Rotter/Schülner wären es dann 16.525.837.
Laut Frau Schüler könnten es im Jahr 2025 dann schon 21,1 Mio. Euro sein.
6 Millionen mehr zu 2019 für freiwillige Leistungen. Wo sind/gehen die hin?

Abschreibung.
Wenn z.B. in den Neubau von Gebäuden oder Straßen investiert wird, wird die Leistung nicht auf einen Schlag bezahlt, sondern finanziert.
Jeder, der ein Haus gebaut hat, weiß, dass er Zinsen und Tilgung zu zahlen hat. Genau wie eine Stadt oder ein Gewerbebetrieb.
Beide Stadt oder Gewerbe schreiben diese Investitionen über einen bestimmten Zeitraum ab. Das Gewerbe mindert dadurch seinen Gewinn und zahlt entsprechend weniger Steuern. Die Stadt kann einen solchen Vorteil nicht geltend machen.

Eine Kommune wird die Abschreibung bei der Kalkulation von Gebühren einfließen lassen. Im Idealfall wird man Rücklagen aufbauen können.

Wie auch immer. Nicht nur Zinsen und Tilgung müssen über die Grundsteuer, Gewerbesteuer oder andere Einnahmen gedeckt werden, sondern auch den Teil der Abschreibung, der nicht durch Gebühren erwirtschaftet werden kann.


Abschluss 2019
https://www.rm-news.de/Haushalt_Ergebnisse/Abschluss_2022.jpg
Einnahmen ord. Ergebnis 62.863.559 (Ergebnis)
Abschreibung: 2.284.250
Betrag für freiwillige Leistungen: 15.212.981

Abschluss 2020
https://www.rm-news.de/Haushalt_Ergebnisse/Abschluss_2024_2025.jpg
Einnahmen ord. Ergebnis 68.288.586 (Ergebnis)
Abschreibung: 2.096.535
Betrag für freiwillige Leistungen: 16.525.837

Plan 2025
https://www.rm-news.de/Haushalt/2024-2025/Haushaltsplan_DHH_2024_2025_Beschluss.pdf
Einnahmen ord. Ergebnis 87.599.582 (Plan)
Abschreibung: 2.671.500
Betrag für freiwillige Leistungen: 21.199.098
 
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