Stadt lässt Anwohner weiterhin im Stich

Rödermark (NHR) In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses BUSE, am 27. Mai, wurde aus Sicht der BIVER zum wiederholten Male deutlich, dass das „grün“ geführte und für den Verkehr zuständige Dezernat II – trotz positiv geänderter Vorschriftenlage – speziell die klagenden Anwohner entlang der L3097 (MZ-, HU-, NR-Str.) durch Ober-Roden auch weiterhin im Stich lässt, so eine Pressemitteilung der BI „Verkehrsberuhigung Rödermark“– Ortsgruppe Ober-Roden.
Quelle: Heimatblatt Rödermark. Seite 3

4 Antworten auf „Stadt lässt Anwohner weiterhin im Stich“

  1. Da die Online Ausgabe des Heimatblattes nur eine Woche aufrufbar ist – hier die facebook Variante:

    PRESSEMITTEILUNG

    Kinder und alle Bürger auch brauchen sichere Wege – BIVER fordert endlich Taten:
    Mehr Kontrollen, Mehr Schutz

    In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses BUSE, am 27. Mai, wurde aus Sicht der BIVER zum wiederholten Male deutlich, dass das für den Verkehr zuständige Dezernat II – trotz positiv geänderter Vorschriftenlage – neben den Schwächsten im Verkehr, speziell auch die klagenden Anwohner entlang der L3097 (MZ-, HU-, NR-Str.) durch Ober-Roden auch weiterhin im Stich lässt.

    Im Vortrag zum Thema Verkehr zitierte der zust. Fachbereichsleiter (FBL) Teile aus der neuen Verwaltungsvorschrift zur StVO. Nach Ansicht von Norbert Kern, Sprecher der BI Ortsgruppe O-R, beschränkte er sich dabei vorrangig auf die Darstellung der Passagen, die zulässige städt. Anordnungen zu Tempo30 bzw. stationären Blitzern, verhindern können.
    So habe der FBL erklärt, das die Kreisverkehrsbehörde, die Polizei und HE-Mobil zum Tempo30 auf der L3097 gehört wurden; befürwortet habe es keine der Stellen. Misstrauisch bewertet dies BIVER, denn es sei nicht gesagt worden, ob diese Behörden nur Empfehlungen oder ein Verbot ausgesprochen haben. Da es sich nach Ansicht von Sprecher Kern hier um keine Straße von erheblicher Verkehrsbedeutung handele (OLG Ffm.: Bu-Str., BAB), obliege die endgültige Entscheidung der Stadt. „Insgesamt hatte ich den Eindruck, dass der FBL dies alles mit einer Art Genugtuung vortrug, anstatt die neuen rechtlichen Möglichkeiten für die Schwachen im Verkehr in die Waagschale werfen zu wollen“, so Norbert Kern.
    Bereits im August 2024 habe man wiederholt der Stadt einen rechtlich wohl begründeten Antrag vorgelegt, der Schutzmaßnahmen nach § 45 StVO, der Immissionsschutz-VO und den geltenden Lärmschutzrichtlinien eingefordert habe. Darauf sei eine notwendige Antwort bisher nicht erfolgt.
    Der hochgehandelte Lärm- und Umweltschutz, der nach Ansicht von BIVER bereits alleinstehend die Möglichkeit für Tempo 30 bieten könnte (überhöhter Lärm inf. Verkehr bzw. Straßenschäden), kam in dem Vortrag – wie auch die Ausweisung möglicher Radfahrstreifen – erst gar nicht zur Sprache.
    Auch die Begründungen des FBL zur Gewährleistung der Leichtigkeit (Flüssigkeit) des Verkehrs oder zum Merkmal „hochfrequentierter Schulweg“ entsprachen nach Bewertung des BI-Sprechers nicht den neuen rechtlichen Möglichkeiten. Für ein mögliches Tempo30 auf solchen Schulwegen, wie ihn die HU-Str. mit nahezu täglichen Gefahrenmomenten darstelle, reiche eine abstrakte Gefährlichkeit aus, eine konkrete Gefahr sei nicht erforderlich. Gleichfalls wäre diese Anordnung sinnvoll, denn sie entspräche der aktuellen Vorschriftenvorgabe „…die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer geht der Flüssigkeit des Verkehrs vor“ und „.dem nichtmotorisierten Verkehr ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.“
    Beim Thema „stationäre Blitzer, welche aktuell alle außer Betrieb sind,“ so BI-Sprecher Kern, habe sich das Dezernat II einstimmig ablehnend gezeigt. Nachdem der FBL u.a. darlegt habe, dass im Gegensatz zu den Kritiken in den sozialen Medien, die V-überwachung vorwiegend der V-sicherheit (!) und nicht der Rendite diene, habe sein Stellv. ohne weitere Ausführungen dazu betont, das Rödermark keine Möglichkeit dafür habe. Diese pauschale Aussage ist falsch, wie uns die HOEMS (Polizei WI) schriftlich bestätigt hat.
    Die Polizei WI würde auch für Rödermark, kombinierte (Rotlicht-)Blitzer begrüßen.

    „Grotesk wurde es“, so Kern, „als darauf hingewiesen wurde, dass Feuerwehrleute bei Alarmierung in ihren Privat-Pkw wegen Tempoüberschreitung geblitzt würden.“ Bereits jetzt, so der BI-Sprecher, gelten für solche Fahrten mit mäßiger Geschwindigkeitsüberschreitung Sonderrechte.

    Mit ihrer Aussage, das mobiles Blitzen effektiver sei, da die Autofahrer nach bekannten stationären Blitzern wieder beschleunigen würden, habe die Dezernatsleiterin (AL/Die Grünen), noch eine „kleine Krone“ aufgesetzt, so Kern: „Mit dieser Argumentation lohnt neben vielen anderen Vorschriften auch das mobile Blitzen nicht, vor denen ohnehin in den sozialen Netzwerken gewarnt würde.“
    In einem Untersuchungsbericht der TU Dresden für die BA Straßenwesen (2021) heißt es ferner dazu: „…durch feste Blitzer sei es gelungen, eine deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erzielen. Auch 2 Jahre nach dem Aufbau stellte sich keine Gewöhnung ein, d.h. kaum jemand trat hinter dem Blitzer kräftig aufs Gas“.

    Im Gegensatz zu den im Vergleich mit „Nachbarn“ mageren 56 mobilen Einsätzen (ca. 1 Mal pro Woche im Jahr), so die BI, funktioniere ein fester Blitzer bei Bestückung an 365 Tagen rund um Uhr und sorge somit nicht nur für mehr Verkehrsruhe, sondern in erster Linie für dauerhafte Sicherheit. Auch das das mobile Blitzen fast ausschließlich von Mo – Fr zwischen 9 und 12 Uhr stattfindet, ist kein Kozept und trifft nicht die Richtigen. Es sind besonderes Fahrzeuge mit fremden Kennzeichen, die uns Menschen in Rödermak in Gefahr bringen.
    Wie in vielen anderen Kommunen auch, müssen stationäre und kombinierte Rotlichtblitzer mit dem Mobilen Blitzen kombiniert werden – die für Säulen kompatiblen Kameraeinheiten sind bei der Stadt vorhanden.

    Der Bürgermeister formulierte dies schon in einem Zeitungsartikel der Offenbach Post vom 21.09.2017 sehr zutreffend:

    „Einer Sache ist sich Rotter aber bewusst: Auch durchgehend Tempo 30 wird überwiegend nächtliche Raser, die mit bis zu 88 Stundenkilometer durch Ober-Roden brettern, nicht bremsen. Denen ist nur mit dem „Blitzer“ beizukommen.“

    Link:

    https://www.op-online.de/region/roedermark/einheitliche-tempo-30-regelung-statt-tempo-wirrwarr-ober-roden-stadt-will-oefter-kontrollieren-8701893.html

    Ähnliches gelte für die bekannten „Smiley“-Schilder, wie aus Pressemitteilungen unserer Nachbarkommunen bekannt ist.
    „Transparenz stärkt Vertrauen, doch leider wurden bis heute weder die wie auch immer formulierten Anfragen zu Tempo30 bzw. festen Blitzern, noch die ablehnenden Entscheidungsergebnisse bekannt gegeben“, so Kern.

    Im Fazit, so der BI-Sprecher, bleibe festzuhalten, dass verkehrstechnisch und -rechtlich rundum fast alles gehe, nur in Rödermark angeblich nicht. Für BIVER sei das traurige Kapitel „Verkehrsberuhigung“ deshalb noch lange nicht abgeschlossen und man werde trotz nicht ergründbarer Widerstände seitens des Dezernats II im Sinne und zum Wohl der betroffenen Anwohner weiter am Ball bleiben.

  2. Es ist crazy, was hier los ist.
    Ein grünes Ordnungsamt sollte sich schämen. Tagsüber wird abkassiert und abends geht es zu wie auf einer Rennstrecke.

    Herr Singer, ES REICHT !

  3. Frau Schülner, es reicht.
    Geben Sie den Fachbereich 3 endlich in Hände, die wissen, was sie tun.
    Die Lage auf den Straßen inRödermark eskaliert – und Ihre Ausreden helfen niemandem mehr.

    Während draußen illegale Rennen gefahren werden, Menschen gefährdet werden und Anwohner sich nicht mehr sicher fühlen, wird hinter verschlossenen Türen weiter gezögert, beschwichtigt, relativiert.

    Verantwortung heißt handeln – nicht erklären, warum etwas nicht geht.
    Die Bürgerinnen und Bürger erwarten keine Rechtfertigungen mehr, sondern Lösungen.

    Wenn der Wille oder die Fähigkeit zur Problemlösung fehlt, muss man den Platz räumen. So einfach ist es.

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