Zu Grundsteuer 990%. Geht das gut?

Ohne transparente und aktuelle Informationen zum städtischen Haushalt geht der interessierte Bürger am 17.06.2025 in die Stadtverordnetenversammlung und stellt sich die Frage, wie eine haushaltspolitische Entlastung gelingen soll, ohne wie geplant einen Grundsteuererhöhung in Höhe von 450% einzufordern? Angesichts der bisherigen haushaltspolitischen Entscheidungen des hauptamtlichen Magistrats ist fraglich, ob selbst diese Maßnahme zur Konsolidierung ausreicht.

Eine Hebesatzerhöhung von 450 % wollte man ursprünglich haben.
Dann kam man bei der Stadtverordnetenversammlung am 17.05.2025 im letzten Moment auf die Idee, noch einmal nachzudenken. Jetzt steht im Raum, die Grundsteuer von 800% auf 990% und die Gewerbesteuer von 380% auf 400% zu erhöhen. Dabei sollte man gemachte Aussagen zur Gewerbesteuererhöhung noch einmal überprüfen.
Ob man eine Senkung der geplanten Erhöhung der Grundsteuer von 450% auf nunmehr 190% (noch zuzustimmen) als seriös bezeichnen kann, fällt mir sehr schwer. Siehe

Fragen, die die Opposition stellen sollte,
damit die sicherlich in großer Zahl anwesenden Zuhörer die Antwort vom Magistrat zu hören bekommen:

  • Reicht diese Erhöhung 990% auch für 2026?
  • Ist mit der Erhöhng von 990% sichergestellt, dass die Lquidität bis um Jahresende reicht?
  • Müssen Kredite aufgenommen werden, womit man Finanzlöcher stopfen kann?
  • Muss der Bürger in 2026 mit einer weiteren Grundsteuererhöhung rechnen?
  • Wenn es ein Erhöhung geben wird, wird man die dann auf einen Termin nach der Kommunalwahl verschieben?

  • Entwicklung Haushalt 2025

    2.000.000 € Restbetrag Rücklage zum 01.01.2025
    +++++++++++
    8.350.000 € mögliche Entstehung Fehlbetrag 2025
    -150.000 € Überschuss ordentliches Ergebnis Haushaltsplan 2025
    ———–
    8.200.000 € verbleibender Fehlbetrag 2025
    -2.000.000 € Entnahme aus Rücklage
    ————
    6.200.000 € verbleibender Fehlbetrag nach Entnahme Rücklage
    ca. 2.000.000 Erhöhung Kreis- und Schulumlage um 3,5 % bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen
    0 € Stand Rücklagen zum 31.12.2025
    Quelle: Entwicklung Haushalt 2025


    Grundsteuerhöhung 4.300,00 € (450%)
    6.200.000 Fehlbetrag
    4.300.000 Grundsteuererhöhung ca. (Hebesatz 1250)
    ………………………….bei Hebesatz 990 = ca. 1.820.00)
    ———-
    1.900.000 Fehlbetrag. Ohne die Erhöhung (ca. 2 Mio.) der Kreis- und Schulumlage.


    Bei gleichbleibendem Gewerbesteueraufkommen (Jahresabschluss 2024 i.H.v. 16.840 Mio. €) wird mit Mehreinnahmen in Höhe von 0,9 Mio. € jährlich gerechnet. Beschlussfassung zur Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer von 380 auf 400 Prozentpunkte.

    Bürgermeister Rotter: [..] für die Betriebe entsteht dadurch laut Bürgermeister Rotter kein Nachteil,[..] Quelle: OP-Online

    Link noch nicht freigeschaltet.
    » Mehreinnahme bei einer Hebesatzänderung der Gewerbesteuer von 380% auf 400%. Siehe: Rechenweg
     
    » (?Keine?) Mehrbelastung Einzelunternehmen bei der Hebesatzänderung von 380% auf 400%. Siehe: Rechenweg

    Hier stand vor einiger Zeit in dem Artikel ein Absatz, mit dem der Artikel noch nicht den Status -ÖFFENTLICH- hätte haben dürfen. Durch eine schlechte Internetverbindung an meinem Standort konnte ich erst jetzt diesen Absatz entfernen.


    Siehe auch
    » 18.150.000,00 € im Jahr 2024 zur freien Verfügung.
    » Quartalsbericht Q1 des Magistrats mit veralteten Zahlen?
    » Wie die Stadt jetzt sparen will – 2,4 Millionen Euro als Ziel
    » Stadtverordnetenversammlung 17.06.2025
     
    #Kommunalwahl2026
    Kommunalwahl 2026


    Rödermark intern
    Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
    Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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