Rödermark. Erstes Halbjahr 2025

Rödermark. Erstes Halbjahr
Rödermark. Erstes Halbjahr

[..]Die Hochrechnung der Daten lässt aus heutiger Sicht einen Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von rund 4,368 Mio. € zum 31.12.2025 erwarten (Haushaltsplan 2025 ordentliches Ergebnis -154.434 €).[..]
Da liege ich mit meiner Hochrechnung mit einem Minus von “ target=“_blank“>9,3 Mio total daneben. Natürlich freut man sich, dass in diesem Fall die eigene Hochrechnung nicht zutreffend ist.

Auf den Tagesordnungen der kommenden Sitzungsrunden finde ich den Jahresabschluss 2024 für die Stadt Rödermark nicht. Kommuneale Betriebe (KBR) sind nicht Haushalt der Stadt.

Interessant ist, dass man in den Quartalsberichten 1. Halbjahr 2025 die Zahlen für 2024 in der Spalte „Ist in Euro“ angibt. Scheinbar liegt der Jahresabschluss vor. Warum wird der nicht zur Verfügung gestellt? Erinnern Sie sich an die Bürgerversammlung, an die Rede von Frau Schülner? „Man habe stets umfangreich und transparent informiert, entgegnete Kämmerin Andrea Schülner“ Quelle: Roedermark.de

Da Frau Schlülner für die Vergangenheit gesprochen hat, hat man sich für die Zukunft wohl etwas anderes vorgenommen.
Obwohl. „Man habe stets umfangreich und transparent informiert“, nun ja.

Siehe
» Familie, Soziales, Integration und Kultur
» Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
» Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderung
» Stadtverordnetenversammlung (STAVO)
 
» Bericht zum 3. Quartal 2025

2 Antworten auf „Rödermark. Erstes Halbjahr 2025“

  1. Müssen Sie Ihre Zahlen nicht nach unten korrigieren


    Hinweis: Kommentare spiegeln die Meinung der Verfasser wider. Bitte respektvoll und themenbezogen schreiben. Tatsachenbehauptungen sollten überprüfbar sein; Unbestätigtes bitte als Spekulation kennzeichnen. Beleidigungen, Diskriminierung, Spam oder Verstöße gegen Urheberrechte werden gelöscht. Problematische Inhalte melden an: Info@rm-news.de

  2. Evtl. ja. Der Zeitpunkt ist aber noch nicht gekommen.
    Wenn der Jahresabschluss 2024 vorliegt, werde ich meine Hochrechnung anpassen.
    Anpassen, wie auch immer, nach dem Vorliegen der aktuellen Quartalszahlen für z.B. für die Gewerbesteuer


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