Rödermark. Sand, Split oder Streusalz

Wenn dann die Schneeflocken fallen, ist körperliche Arbeit angesagt: Die Hauseigentümer müssen Besen und Schneeschippe herausholen und die Gehwege von Eis und Schnee räumen. Daher empfiehlt das Umweltamt Frankfurt, die Bestände von Sand oder Feinsplitt im Keller für den Winterdienst zu überprüfen.

Während der Winterdienst auf den Fahrbahnen von der Stadt organisiert wird, ist die Räumung der Gehwege eine Pflicht, die die Hauseigentümerinnen und -eigentümer übernehmen müssen. Auch so genannte „Hinterliegergrundstücke“ oder solche, die nur einen Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite haben, sind von der Räumpflicht betroffen. Diese besteht zwischen 7 Uhr morgens und 22 Uhr am späten Abend………..
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Quelle Dreieich-zeitung.de


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

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