Reduzieren/Streichen der Vereinsförderung

Rödermark. Reduzierung/Streichung der Vereinsförderung

[..]Mit Beschluss vom 13.2.2013 (TOP 6 – VO 0012/13) hat die Stadtverordneten­versammlung im Rahmen der Konsolidierungsmaßnahmen u.a. festgelegt, die Vereins­förderung bis zum Jahr 2016 um 200.000,00 € zu reduzieren (HH-Ansatz 2013 = 212.000,00 €). Für das Jahr 2014 beträgt die Konsolidierungssumme 50.000,00 €.

Dieser Beschluss hat letztlich die Konsequenz, dass die Vereinsförderung in Rödermark faktisch ab dem Jahr 2017 nicht mehr existieren wird. Eine solche Entscheidung ist nach Meinung der Verwaltung rechtlich bedenklich, heißt es doch seit dem 01.01.2004 in Artikel 62 a der Verfassung des Landes Hessen: „der Sport genießt den Schutz und die Pflege des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände“. Vor diesem Hinter­grund ist es unsere Auffassung, dass die Vereinsförderung nicht den freiwilligen Auf­gaben, sondern sogar eher den Pflicht- oder Weisungsaufgaben zuzuordnen wäre. Hier sollte durch die politischen Entscheidungsträger nochmals eine grundsätzliche Diskus­sion über das Ausmaß der Reduzierung der Vereinsförderung einsetzen.[..] Lesen Sie den ganzen Antrag bei bgb-rödermark..
Weiterführende Links wurden vom Admin eingefügt.

 
Die Termine der Beratungsfolge bis zur Beschlussfassung bei der Stadtverordnetenversammlung können Sie hier einsehen.
 
 
Siehe auch
» Defizitabbau. Seite 4 Punkt 5.2
» Fragen zum Defizitabbau?
 
Haushalt 2014


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

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