Neuregelung ab Oktober 2009
Überweisungsaufträge werden bereits bei dem Zugang beim Geldinstitut unwiderruflich wirksam.
Auch ein sofort erkannter Fehler kann nicht mehr korrigiert werden.
Für die Überweisung ist nur noch die Kontonummer und die Bankleitzahl maßgeblich. Banken müssen den Namen des Empfängers nicht mehr mit der Kontonummer abgleichen.
Also Achtung. Ein Zahlendreher könnte fatale Folgen haben.