Achtung bei Überweisungen!

Neuregelung ab Oktober 2009

Überweisungsaufträge werden bereits bei dem Zugang beim Geldinstitut unwiderruflich wirksam.
Auch ein sofort erkannter Fehler kann nicht mehr korrigiert werden.

Für die Überweisung ist nur noch die Kontonummer und die Bankleitzahl maßgeblich. Banken müssen den Namen des Empfängers nicht mehr mit der Kontonummer abgleichen.
 
Also Achtung. Ein Zahlendreher könnte fatale Folgen haben.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert