Achtung bei Überweisungen!

Neuregelung ab Oktober 2009

Überweisungsaufträge werden bereits bei dem Zugang beim Geldinstitut unwiderruflich wirksam.
Auch ein sofort erkannter Fehler kann nicht mehr korrigiert werden.

Für die Überweisung ist nur noch die Kontonummer und die Bankleitzahl maßgeblich. Banken müssen den Namen des Empfängers nicht mehr mit der Kontonummer abgleichen.
 
Also Achtung. Ein Zahlendreher könnte fatale Folgen haben.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

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