Achtung bei Überweisungen!

Neuregelung ab Oktober 2009

Überweisungsaufträge werden bereits bei dem Zugang beim Geldinstitut unwiderruflich wirksam.
Auch ein sofort erkannter Fehler kann nicht mehr korrigiert werden.

Für die Überweisung ist nur noch die Kontonummer und die Bankleitzahl maßgeblich. Banken müssen den Namen des Empfängers nicht mehr mit der Kontonummer abgleichen.
 
Also Achtung. Ein Zahlendreher könnte fatale Folgen haben.


Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

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