800.000,00 € Ausgaben beiben den Bürgern erspart.

Rilke Straße 19a
Rilke Straße 19a

Wie man heute in der OP im „Notizbuch der Woche“ lesen kann, scheitert die vom Magistrat der Stadt geplante Renaturierung der Rodau am „Oberwiesenweg (Rilkestraße)“. Das notwendige Grundstück steht nicht mehr zum Verkauf an. Laut OP sollte der Stadt das Projekt „100 Meter Bach-Pflege“ bis zu 800.000,00 € wert sein.
Weiter kann man lesen, dass die Bürgermeisterkandidaten froh sein können, dass keiner von diesen bei einem Wahlgewinn die Kosten am Hals hat. Kosten, die man nicht zu verantworten hat. Stimmt diese Aussage? Zutreffen dürfte diese Aussage für Frau Andrea Schülner und Herr Karsten Falk sein. Beide sind NICHT im Magistrat und hatten damit keinen Einfluss auf die Entscheidung. Bei Herrn Rotter, Magistratsmitglied, müsste man das Ergebnis der Abstimmung im Magistrat kennen. Hat Herr Rotter dem Magistratsbeschluss zum Ankauf/Verkauf/Renaturierung zugestimmt? Wenn ja, hat er zugestimmt, die oben genannten Steuergelder auszugeben zu wollen.

Siehe auch
» 04.12.2018 Rilkestraße. FDP Faktencheck zum Rodauprojekt.
» 02.12.2018 Ein komplizierter Grunderwerb mit vielen Fragen.
» 30.11.2018 Rilkestraße. Verschwendung von Steuergeldern.
» 25.11.2018 60 Meter Rodau für 230.000,00 €. 3.834,00 € p/Meter.
» 31.10.2018 Rilkestraße. Mysteriös. Geplanter Grundstückskauf.
» 31.10.2018 Rilkestraße in der Stavo.

Entscheidung zum Erzieherinnengehalt ist richtig

Kita
Kita

Pressemeldung der CDU Rödermark.

Entscheidung zum Erzieherinnengehalt ist richtig
Das Stadtparlament hat am 18. Februar 2014 einen Grundsatzbeschluss bezüglich der Bezahlung der städtischen Erzieherinnen getroffen. Es wurde entschieden, die Erzieherinnen und Erzieher in Rödermark über Tarif zu bezahlen, u.a. weil die Tarifverhandlungen damals stockten. Kritik an dieser Entscheidung ist nach Ansicht der CDU-Fraktion unbegründet.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Gensert erläutert dies wie folgt: „Wir haben die richtige Entscheidung getroffen. Wer ausreichend und vor allen Dingen hochqualifiziertes Personal einsetzen will, kommt im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher nicht daran vorbei, über Tarif zu bezahlen. Es zeichnet sich im Rhein/Main-Gebiet ab, dass viele Städte und Gemeinden dazu übergehen, die tarifvertraglichen Vorgaben zu verlassen und mehr Geld an die Erzieherinnen und Erzieher zu bezahlen. Die Entwicklung ist eindeutig. Gerade im Kreis Offenbach wird in der Regel schon übertariflich vergütet. Wir haben diese Entwicklung vorhergesehen und schon im Jahre 2014 die notwendigen Entscheidungen getroffen.“

Der zuständige Sozialdezernent Jörg Rotter (CDU) weiß von aktuellen Entwicklungen zu berichten: „Die Stadt Neu-Isenburg plant aktuell eine Zulage zu gewähren, obwohl bereits in einer höheren Eingruppierung bezahlt wird, als in vielen anderen Städten des Kreises. Die Stadt Frankfurt am Main als direkter Nachbar zieht Personal ab, um eigene Betreuungslücken zu schließen.“

Den Vorwurf der Einmischung in das Tarifsystem ist nach Meinung der CDU-Fraktion ebenfalls unbegründet. „Es ist völlig legitim und in vielen Bereichen auch üblich und notwendig“, so Fraktionsvorsitzender Michael Gensert, „über Tarif zu bezahlen. Gerade in Ballungszentren sind solche Vorgänge durchaus an der Tagesordnung. Vielleicht sollte hier der Tarifvertrag besser differenzieren.“

CDU-Stadtverbandschef Ralph Hartung: „Uns ist es die Kinderbetreuung wert, in die entscheidende Ressource – nämlich qualifiziertes Betreuungspersonal – zu investieren. Kritik an der Notwendigkeit von qualifizierter Kinderbetreuung ist in keiner Weise nachvollziehbar. Wir begrüßen daher die nun angedachte Lösung, die Bezahlung über Tarif für die Erzieherinnen und Erzieher nach einem vereinbarten Muster durchzuführen. Leider waren hierfür juristische Auseinandersetzungen notwendig. Wenn diese nun aber zu einer konstruktiven Lösung führen, dann haben diese auch etwas Gutes! “

Stadtpark „Grüne Mitte“. Ein Antrag aus 2002.

FDP Stadtpark Roedermark
FDP Stadtpark Roedermark

2002 hat die FDP Fraktion in einem Antrag den Begriff „Stadtpark“ ins Gespräch gebracht. Ob man schon Jahre vorher diesen Begriff „Stadtpark“ in Verbindung mit „Grüne Mitte“ genutzt hat, ist mir nicht bekannt.

Man kann fragen: „Warum bringt der Blog für Rödermark diesen Antrag jetzt?“ Eine echte Initiative außerhalb der politischen Parteien zu einem „Stadtpark Grüne Mitte“ hat es (jedenfalls ist mir auch dies nicht bekannt) bisher nicht gegeben. Herr Manfred Rädlein hat sich aufgemacht, den Stadtpark im Rahmen (sagen wir es einmal so) Bürgerinitiative voranzubringen. Wenn Herr Rädlein eine entsprechende Webseite mit einem griffigen Namen bereitstellt, kann man dort die Fortschritte zu diesem Projekt nachverfolgen.


Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

Stadt will Streit mit den Erziehern beilegen. Zusage wird wohl eingehalten.

Für die Erzieher ein grandioser Erfolg. Für den Steuerzahler eine bittere Pille.
Stadt wird gegebene Zusage wohl einhalten müssen.

So wie aussieht, muss man in Rödermark Versprechen einklagen. In der folgenden städtischen Information lesen Sie etwas von Kompromiss. Ich sehe keinen Kompromiss, sondern es wurde das Versprochene jetzt doch – gerichtlich – angeordnet. Über die -Einstufung– braucht man nicht zu reden. Hier gibt es ganz klare Vorgaben im Tarifvertrag.

Alle Gerichte haben aber festgestellt, dass es von der Tätigkeit her keinen Rechtsanspruch auf Besoldung nach Tarifgruppe 8b gibt“, betonte der Bürgermeister. Ich denke, dass dürfte jedem klar gewesen sein.

Frage. Herr Rotter, Herr Kern, musste der ganze Prozesszirkus nun wirklich sein?
Herr Rotter, hätte man nicht vorher ein wenig nachdenken sollen?

Webseite der Stadt Rödermark.

Der Magistrat will den Gehaltsstreit mit rund 70 Erzieherinnen in den städtischen Kindertagesstätten beenden. Während einer Teilpersonalversammlung haben Bürgermeister Roland Kern und Erster Stadtrat Jörg Rotter einen Kompromiss vorgeschlagen.

Die pädagogischen Fachkräfte erhalten demnach für die Zeit ab dem 1. Juli 2015 eine Rückzahlung auf der Grundlage der Tarifgruppe S8b. Dabei werden Rückstufungen in den beiden höchsten der sechs Erfahrungsstufen (E1-6), in die jede Tarifgruppe im öffentlichen Dienst eingeteilt ist, einkalkuliert. Das ist im Tarifvertrag bei jeder Beförderung so vorgeschrieben, wobei trotz einer Rückstufung die Besoldung in jedem Fall steigt. Je nach Erfahrungsstufe erhalten die Beschäftigten Beträge zwischen 2600 und 10.800 Euro. Insgesamt kostet dies die Stadt rund 600.000 Euro. Dafür wurden vorsichtshalber Rückstellungen gebildet. Außerdem werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch künftig nach Tarifgruppe S8b entlohnt – bisher zahlte die Stadt die Gehälter der Tarifgruppe S8a. Diesen Vorschlag habe der Personalrat in vorherigen Gesprächen „positiv aufgenommen“ und auch während der Personalversammlung als „sinnvollen Weg“ empfohlen, sagte Bürgermeister Kern während der Magistratspressekonferenz in der vergangenen Woche.

Der Streit geht zurück auf das Jahr 2015, als die Stadt finanzielle Anreize schaffen wollte, um die Erziehungskräfte zu binden oder neues Fachpersonal gewinnen zu können. Die Erzieherinnen und Erzieher wurden ab Januar nicht mehr nach der damals für sie tarifvertraglich vorgesehenen Besoldungsgruppe S6 bezahlt, sondern sie erhielten als Zulage die Gehälter der Tarifgruppe S8. Darüber wurden schriftliche Nebenabreden zu den Verträgen abgeschlossen.

In der Tarifrunde im September 2015 wurden die Tarifgruppen S6 und S8 abgeschafft; Gewerkschaft und kommunale Arbeitgeber vereinbarten, dass für die Erzieherinnen rückwirkend zum 1. Juli die neue Tarifgruppe S8a zu gelten habe. Die neue Tarifgruppe S8b blieb Arbeitsplätzen mit besonderem Anspruch vorbehalten und ersetzte die alte Tarifgruppe S8. Daraufhin ordnete die Stadt die Kita-Kräfte in die Gehaltsstufe S8a ein und sah sich nicht mehr in der Pflicht, eine Zulage zu zahlen. Die Erzieherinnen und Erzieher meinten jedoch, sie seien im Januar 2015 ordnungsgemäß nach S8 befördert worden und hätten demzufolge nun Anspruch auf eine Besoldung nach S8b.

Dagegen wehrten sich einige juristisch und klagten vor dem Arbeitsgericht. Ein Erzieher zog seine Klage zurück, mit einer geringfügig beschäftigten Erzieherin einigte sich die Stadt auf einen Vergleich. In einem dritten Fall forderte die Klägerin rückwirkend 1848 Euro und wollte nicht nur in die Tarifgruppe S8b eingeordnet werden, sondern auch stufengleich aufsteigen. Das Arbeitsgericht Offenbach und auch das Landesarbeitsgericht gaben ihr Recht; das Bundesarbeitsgericht, das die Stadt angerufen hatte, ließ keine Revision mehr zu.

Anders als die höheren Instanzen urteilten zwei Kammern des Arbeitsgerichts Offenbach in zwei weiteren Prozessen. Sie sahen die Stadt zwar zu Rückzahlungen nach S8b von 1237 und 1680 Euro verpflichtet, verneinten aber den Anspruch der Klägerinnen auf stufengleichen Aufstieg und entsprechend höhere Rückzahlungen –im einen Fall wären das 3975 Euro gewesen, im andern 4501 Euro. Sowohl die Klägerinnen als auch die Stadt haben Berufung eingelegt.

Auf der Basis dieser beiden Urteile hat die Stadt nun dennoch ihr Friedensangebot an alle 70 Erziehungskräfte vorgelegt und würde auch die beiden Verfahren nicht weiterbetreiben. Die Erzieherinnen erhalten nun Entwürfe für individuelle Änderungsverträge mit der jeweiligen Eingruppierung in die Erfahrungsstufe und dem darauf basierenden Rückzahlungsbetrag. In zwei Wochen will man sich wieder treffen – dann muss eine Entscheidung fallen.

Die 50 Erzieherinnen und Erzieher, die erst nach Beginn des Streits eingestellt wurden, sollen laut dem Vorschlag des Magistrats zunächst weiterhin nach Tarifgruppe 8a bezahlt werden. Wenn sie fünf Jahre ununterbrochen bei der Stadt beschäftigt sind, sollen sie Gehälter nach S8b erhalten. „Alle Gerichte haben aber festgestellt, dass es von der Tätigkeit her keinen Rechtsanspruch auf Besoldung nach Tarifgruppe 8b gibt“, betonte der Bürgermeister.

Quelle: roedermark.de
 
Siehe auch
» 03.11.2018 Erfolg für die Erzieher in Rödermark.
» Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung, Höhergruppierung