Zeitungskommentar zum ersten Stadtrat. Frau Doris B.

Guten Tag Frau Doris B.

Einleitend die Fragen.

» Sucht man wirklich einen Stadtrat oder hat man diesen bereits auserkoren?
» Ist die Stellenausschreibung nur eine Pflichtaufgabe?
» Hat ein Bewerber überhaupt eine Chance auf diese Position?

Wie man lesen kann, halten Sie es in der jetzigen Situation nicht für möglich, die wirtschaftliche Verantwortung als Freizeitaufgabe erledigen zu lassen. Weil: – Rödermark steht unter dem Rettungsschirm
 
Da gebe ich Ihnen recht (Freizeitaufgabe). Brauchen wir auch nicht. Wir haben in der Finanzverwaltung der Stadt Rödermark, jedenfalls ist das mein Eindruck, qualifizierte und kompetente Mitarbeiter. Der fachliche Teil dürfte damit abgesichert sein. Dafür brauchen wir sicherlich keinen ersten hauptamtlichen Stadtrat.
 
Da, wie Sie ja auch bemerken, die Stadt Rödermark unter dem Schutzschirm des Lands Hessen steht, ist ein Konsolidierungskonzept als Grundlage für den Schutzschirm bis 2018 erarbeitet worden. Nun geht es um die Umsetzung. Die Parameter stehen. Es sind verstärkt die Fachabteilungen gefordert, diese Vorgaben umzusetzen. Ich meine, das geht auch ohne ersten hauptamtlichen Stadtrat.
 
Nach 2014 (bzw. dem Straßenbeitrag) dürfte die weitere Belastung der Bürger durch Steuer/Gebühren ein Ende haben. (bis auf Grundsteuer B. 14.1.01 Allgemeine Finanzmittel). Spätestens jetzt muss die Stadt sparen. Und das funktioniert im großen Stil nur über das Personal. Es soll/muss im Personalbereich der Stadt Rödermark eingespart werden. Personal ist Aufgabe des Bürgermeisters und nicht die vom Stadtrat.
 
Haben Sie sich die Stellenausschreibung der Stadt Rödermark für den ersten Stadtrat durchgelesen? Es wird ein Stadtrat ohne jegliche Qualifikation gesucht. Der Stellenausschreibung nach sucht man keinen Stadtrat mit ganz speziellen Fähigkeiten (die, so wie Sie fordern, notwendig wären), sondern einen Frühstücksdirektor.
 
Warum haben die Verantwortlichen (das ist nicht der Magistrat. Die Koalition CDU/AL-Die Grünen brauchen den Stadtrat) die Stellenausschreibung nicht so formuliert, dass der gesuchte Stadtrat dem Bürgermeister bei der Bewältigung der finanziellen Schieflage eine Hilfe sein könnte? Haben diejenigen, die die Stellenausschreibung formuliert haben, gewusst: „In Wirklichkeit brauchen wir keinen. Aber es war immer so und im Koalitionsvertrag steht es auch so geschrieben
Bei einer Entlohnung vom > 6.400,00 Euro monatlich und einer fetten Pension für nur 6 Jahre Dienstzeit wird doch sicherlich ein Fachmann zu finden sein.
 
Sie schreiben weiterhin: „Das wäre so, wenn Sie ein Schiff in rauer See von einen Schiffsjungen gesteuert werden soll„.
Ich würde lieber in rauer See einem Schiffsjungen ein Schiff steuern lassen, als einem Stadtrat mit Befähigung wie in der Stellenausschreibung aufgeführt auch nur einen Bruchteil finanzieller Verantwortung zu übertragen. Frage: „Hat der erste hauptamtliche Stadtrat überhaupt für irgendwas eine Verantwortung?“
 
Der Bürgermeister muss den von der Stadtverordnetenversammlung gewählten Stadtrat akzeptieren. Es kann also sein:
Der Bürgermeister hat Zweifel an der Befähigung des gewählten Stadtrats und überträgt diesem nicht den Finanzbereich. Jetzt haben wir keinen – erfahrenen Profi – wie sie berechtigterweise fordern. “ Was jetzt, Frau Doris B.? Jetzt muss es die Finanzabteilung / Bürgermeister doch alleine regeln.
 
Ich finde das nicht so tragisch. Die Fachleute sind in der Finanzabteilung der Stadt vorhanden.
 
Frau Doris B. Sie fordern einen – erfahrenen Profi -.
Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum genau diese Forderung nicht in der Stellenausschreibung formuliert wurde? Kann der angedachte Kandidat der Koalition diese Voraussetzungen nicht vorweisen? Braucht man eigentlich nur eine Zwischenstation?
StaVO -> Magistrat (Stadtrat) -> Dezernat.
Diese Zwischenstation kostet dem Bürger in sechs Jahren geschätzt mehr als 900.000,00 Euro.
 
 
Lesen Sie einmal hier nach, wie man es hätte machen können, wenn man über die Stellenausschreibung einen gestandenen Fachmann gesucht hätte.
 
Auszug aus der o.g. Stellenausschreibung. Stadt Nordhausen. Hauptamtliche (r) Beigeordnete (r)

Der/die Bewerber/in sollte für die Zulassung zur Wahl nach § 32 Abs. 5 Satz 5 ThürKO einen Abschluss als Volljurist/Volljuristin oder einen Abschluss im Bereich der Wirtschaftswissenschaften bzw. Sozial- und Verhaltenswissenschaften (als Masterabschluss, Magisterabschluss oder Universitätsdiplom) nachweisen. Eine mehrjährige (5 Jahre wünschenswert) hauptamtliche Berufserfahrung in einer Kommunal-, Landes- oder Bundesverwaltung wird vorausgesetzt.[..]Siehe: Stellenausschreibung Stadt Nordhausen

Fairerweise sei erwähnt. Die Besoldung erfolgt nach B3. Rödermark nach B2.
B2 Grundgehalt: 6391.99 € (zuzügl. Landesanteil Besoldung 319,00, Kinderzulage, Beihilfen)
B3 Grundgehalt: 6771.88 € (zuzügl. Landesanteil Besoldung 338.59, Kinderzulage, Beihilfen)
 
 
» Stadtverordnetenversammlung am 19.03.2013.
» Oben-Sparen
 
 
Artikel zu Kosten „Erster Stadtrat Rödermark“
Artikel bei OBEN SPAREN (Erster Stadtrat)
 
 


SPD zum Straßenbeitrag

SPD-Rödermark zum Straßenbeitrag.
SPD-Rödermark zum Straßenbeitrag14.03.2013 – ( KOD )
 
Frau Dr. Pauly-Bender, SPD, Mitglied Hessischer Landtag.

Die SPD-Landtagsfraktion hat bereits im August 2011 als damals einzige politische Kraft im Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) vorgelegt, der den hessischen Kommunen die Möglichkeit einräumte, für den Straßenausbau wiederkehrende Beiträge erheben zu können. Die SPD sieht hierin einen richtigen Schritt zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und zur Flexibilisierung der Kommunen. Wegen des damaligen Widerstands der Landesregierung und der Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP ließ sich dieses Gesetzgebungsverfahren jedoch im Sommer 2011 nicht weiter umsetzen.[..] Lesen Sie hier weiter.

 
Lisa Gnadl (SPD): Endlich Möglichkeit zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in Hessen per Gesetz beschlossen

„Es bedeutet auch für die Städte und Gemeinden in der Wetterau eine Verbesserung, dass die Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) und zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in der gestrigen Plenarsitzung endlich beschlossen wurde“, freut sich die Wetterauerin Lisa Gnadl, Mitglied des Innenausschusses im Hessischen Landtag. „Jetzt können die Kommunen, wenn sie dies wollen, durch Satzung bestimmen, dass an Stelle der Erhebung einmaliger Beiträge die jährlichen Investitionsaufwendungen für die Schaffung und Erhaltung von Straßen und Plätzen nach Abzug des Gemeindeanteils alternativ auch wiederkehrende Beiträge von den Bürgerinnen und Bürgern erhoben werden können. Das verhindert soziale Härten durch die Verteilung der Kosten auf mehrere Schultern“, erläutert Gnadl.[…]Lesen Sie hier weiter

 
 
SPD Rödermark

Nun kommt definitiv die nächste Belastung auf Rödermarks Bürger zu: die Straßenbeitragssatzung. Im Bauausschuss hat der Magistrat letzte Woche seine Vorstellungen dazu präsentiert. Auch die SPD berät seitdem Vor- und Nachteile von zwei möglichen Modellen. Eine Entscheidung muss noch in diesem Jahr fallen, so will es jedenfalls das Regierungspräsidium.[…]Nun kommt definitiv die nächste Belastung auf Rödermarks Bürger zu: die Straßenbeitragssatzung. Im Bauausschuss hat der Magistrat letzte Woche seine Vorstellungen dazu präsentiert. Auch die SPD berät seitdem Vor- und Nachteile von zwei möglichen Modellen. Eine Entscheidung muss noch in diesem Jahr fallen, so will es jedenfalls das Regierungspräsidium.Lesen Sie den ganzen Artikel bei der SPD-Rödermark

 
 
Siehe auch
» Sie müssen den Bürgern weitere Belastungen verkaufen
» Rödermark. Straßenbeitrag. Noch eine ?seriöse? Rechnung.
» Die Initiative Rödermärker Bürger entscheiden
» Aufsatz
 
 
Bürgermeisterkandidaten 2011 zu Straßenbeitrag
Strassenbeitragssatzung, Strassenbeitrag. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.
 
 

Straßenbeitrag. Noch eine ?seriöse? Rechnung.

Rödermark. Straßenbeitrag. Noch eine ?seriöse? Rechnung.

[..]sagt etwa Bürgermeister Roland Kern (Andere Liste). Er gebe die Hoffnung nicht auf, dass die Stadt die wiederkehrenden Beiträge erheben kann.[…]
fr-online

Ab 2014 zusätzliche Belastung durch neue Gebühren?
100,00 bis 1.000,00 Euro pro Jahr sind im Gespräch.

Die finanziellen Folgen einer Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrenden Beiträge haben schon einige Bürger schockiert. Aber scheinbar nur den Bürger; nicht die Politiker. Siehe auch OP-Online

Straßenbeitrag. Noch eine ?seriöse? Rechnung. weiterlesen

Grundsteuer B und Straßenbeitrag

Handelte / handelt Rödermark hier richtig?

Grundsteuer B anstelle der Straßenbeitragssatzung
Grundsteuer B anstelle der Straßenbeitragssatzung

Bild: Quelle

[…]Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet[..]

Dazu: Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank Entscheidungen der hessischen Gerichte

[..]bei der Entscheidung, ob eine Abweichung vom Grundsatz der Deckung durch spezielle Entgelte vertretbar und geboten sei, sei ein strenger Maßstab anzulegen. Daraus folge, dass eine vollständige Aufhebung der Straßenbeitragssatzung und die Beschaffung der dadurch entfallenden Einnahmen durch eine Erhöhung der Grundsteuer B grundsätzlich nicht zulässig sei.[..] Quelle: Hessenrecht
Hervorhebungen durch den Autor.

Ob es zwischen Aufhebung und NICHTeinführung einen Unterschied gibt?

Strassenbeitrag / Grundsteuer B
Straßenbeitrag / Grundsteuer B

27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses 29.6.2005 Punkt 3 unter NA

Meiner Meinung nach besteht dieser Zustand – 40 Punkte der Grundsteuer B sind als Strassenbeiträge zu betrachten – weiterhin weil der Beschluss NICHT aufgehoben wurde.
Ich finde keinen entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.

Hätte man 2005 die Straßenbeitragssatzung einführen sollen?
Man kann die Vorgehensweise der Stadt befürworten WENN:

Die großen Straßenbaumaßnahmen die zwischen 2005 und 2012 durchgeführt wurden: (ohne Anspruch Vollständigkeit)
Karlsbader Platz, Eisenbahnstraße, Odenwaldstraße, Babenhäuser Straße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Forststraße, Lengertenweg ….weitere ?

Diese Anwohner profitieren natürlich von dieser Regelung die ab 2013 den zulässigen – wiederkehrenden Beiträge – bezüglich der Lastverteilung nahe kommt.

Wenn jetzt die Stadtverwaltung auf die Idee kommt, die zurzeit noch gültige Regelung (Einzug von Straßenbeitrag über die Grundsteuer B) durch eine Straßenbeitragssatzung abzulösen wäre das ein Betrug an die Anwohner der restlichen Straßen.

Man darf allerdings nicht so naiv sein und meinen, die Gelder wären (zumindest nach 2008) in den Straßenbau geflossen. Die sind bestimmt für wichtigere Dinge der Stadt eingesetzt worden.

Eine Steuer (Grundsteuer) ist nicht zweckgebunden.
Ein Beitrag oder Gebühr (Strassenbeitragssatzung ist zweckgebunden.

Hessenrecht. Wiederkehrende Straßenbeiträge

Bürgermeisterkandidaten 2011 zu Straßenbeitrag
Strassenbeitragssatzung, Strassenbeitrag. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Ausschusses für Bau, Umwelt Stadtentwicklung und Energie

UPDATE 9.3.2013. Zahlen wurden in der Offenbach-Post veröffentlicht.
 

Zu der gestrigen 17. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie 
Hier die Niederschrift.

Wichtig für die Bürger und deren Geldbeutel. Es wird in der Fachabteilung ausgelotet, was zukünftig in Rödermark eingeführt wird. Kommt die Straßenbeitragssatzung oder kommt in Rödermark die gerechte Lösung – die wiederkehrenden Beiträge -. Wenn die Straßenbeitragssatzung kommt, können die Anwohner der gerade grunderneuerten Straßen jubeln. Die haben für die nächsten 30 Jahre keine Kosten mehr zu erwarten. Und der Rest von Rödermark?

Was gegen die wiederkehrenden Beiträge spricht, wurde von Herrn Kron in seinem Vortrag erklärt. Es waren in der Hauptsache die organisatorischen Probleme in der Verwaltung.

„Aus dem Vortrag von Herrn Kron konnte man kaum neue Erkenntnisse gewinnen“, bemerkte auch Herr Michael Gensert, CDU. Er stellte auch fest, dass sich die Stadt Rödermark lange Zeit auf die Möglichkeit gewartet hat, die wiederkehrenden Beiträge einzuführen und in Erklärungsnot gerät, wenn diese nicht eingeführt werden.

Ich könnte jetzt etwas zu den Kosten schreiben. Wurden ja auch genannt. Man hat in einer öffentlichen Sitzung freundlich darauf hingewiesen, nichts über die evtl. Kosten, die auf die Bürger zukommen können, in der Presse oder einem Blog zu publizieren. Das mag einer verstehen. Ich nicht. Ich werde mich mal bis am kommenden Montag daran halten, wenn nicht am Freitag/Samstag darüber etwas von H. Pelka geschrieben wird. In der Offenbach-Post wird evtl. auch ein Foto von dem Bauvorhaben in der Odenwaldstraße zu sehen sein.
Nachtrag Mai 2013

Zu den Kosten: Rödermark. Straßenbeitrag. Noch eine ?seriöse? Rechnung.

Eine frühe Bauplanung für das Gelände bei Hitzel & Beck (zurzeit Parkplatz. S-Bahn. Odenwaldstraße) wurde präsentiert. Es sollen dort 120-160 Wohneinheiten für 300 Neubürger entstehen. Es sind Häuser mit 2, 3 und 4 Geschossen geplant. Wie das mit den fehlenden Parkplätzen (Bahnfahrer) zu lösen ist, dürfte die Stadtverordnete noch lange beschäftigen. Man wird nicht alle Bahnfahrer dazu bringen, dem Beispiel eines Abgeordneten zu folgen, mit dem Fahrrad zum Bahnhof zu fahren.

Das höhere Verkehrsaufkommen könnte zu Schwierigkeiten bei Odenwaldstraße/Rödermarkring führen. Eine Lösung konnte natürlich nicht vorgestellt werden, aber das Problem wurde schon mal angesprochen.

Anträge der FDP wurden erwartungsgemäß abgewiesen bzw. werden zurückgezogen. Es ging um den Klimamanager, Ringmaster und den Stadtbus.

Es ist als Ersatz für den Ringmaster eine kostengünstige Möglichkeit gefunden worden. „Die Lösung wird eine Qualität liefern, die man von einem solchen System erwarten kann. Die Kosten liegen bei 50% vom Ringmaster.“ so Herr Pauschert.
50% von was? Von den 9.500,00€, die in der Liste Defizitabbau (03.2.01 Gefahrenabwehr) aufgeführt sind? Es wurde ein Betrag von 1.700,00 Euro genannt. Zu diesem Betrag kommen noch ?,?? Euro hinzu.
Wenn das, was auf der Sitzung erklärt wurde, zu einem günstigen Preis (denken wir einmal an 2.000,00 ) umgesetzt wird, dann kann man dem neuen System nur die Zustimmung erteilen.

Es wurde als denkbares Beispiel auch Offenbach genannt. Das Bürger-Alarm-System in Offenbach ist kostenpflichtig. 6,00 Euro im Jahr. Wenn man als Beispiel Offenbach anführt, sollte man auch einmal darüber nachdenken, deren Gebührenstruktur zu übernehmen. Immerhin könnten das 12.000,00 Euro pro Jahr sein. Dagegen wird bestimmt der Verwaltungsaufwand sprechen.

Ich hoffe ja, dass man sich auch Gedanken um den Datenschutz gemacht hat. Kann man problemlos die Registrierungsdaten vom Ringmaster in ein anderes System überführen? Herr Schickel hat mir einmal geschrieben, man könnte sich mit ihm über –  IT-Recht – unterhalten. Evtl. wäre er ja diesbezüglich der erste Ansprechpartner.

Was ich überhaupt nicht verstanden habe. Warum kündigt die Stadt Rödermark nicht sofort (fristgemäß) den Vertrag mit dem Ringmaster, wenn etwas völlig anderes kommt?

Das war es eigentlich. Bis auf die Art und Weise, wie ein Stadtverordneter der Koalition einen Antrag der Opposition abkanzelte. Für mich als Zuhören schon grenzwertig. Da sagte doch dieser Stadtverordnete zu dem Antragsteller „Sie sind wohl auf einen Blogger reingefallen“. Wenn ein Blogger etwas schreibt und ein Stadtverordneter hat ebenfalls eine geplante Entscheidung als Geldverschwendung erkannt, ist er dann auf einen einsamen Blogger reingefallen? Wie verquert muss man denken, um so etwas über die Lippen zu bekommen?

Es kommt noch hinzu, der Antragsteller ist ein gestandener Politiker, der dem einsamen Blogger (ich kenne diesen) in fachlicher Richtung weit überlegen ist. Der Blogger kann auf den Antragsteller reinfallen, aber NIEMALS umgekehrt.

Man kann zur Entschuldigung des Stadtverordneten sagen, er kann scheinbar nicht anders als sehr persönlich und beleidigend zu werden. Jedenfalls habe ich ihn so kennengelernt.

 
Beispielrechnung wiederkehrende Beiträge aus Viernheim
[..]zu Lasten der Eigentümer ergäbe sich je Investitionssumme von 1.000.000 € folgender Ausschlagssatz:
1.000.000 € x 65 % : 5.280.000 qm = 0,123 €/qm Grundstücksfläche.
Für ein 500 qm großes Grundstück somit rund 60 € im Jahr.[..]Siehe Viernheim.de
Landau liegt/lag bei 0,094 Euro p. Qm.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.