Straßenbeitrag. Noch eine ?seriöse? Rechnung.

Rödermark. Straßenbeitrag. Noch eine ?seriöse? Rechnung.

[..]sagt etwa Bürgermeister Roland Kern (Andere Liste). Er gebe die Hoffnung nicht auf, dass die Stadt die wiederkehrenden Beiträge erheben kann.[…]
fr-online

Ab 2014 zusätzliche Belastung durch neue Gebühren?
100,00 bis 1.000,00 Euro pro Jahr sind im Gespräch.

Die finanziellen Folgen einer Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrenden Beiträge haben schon einige Bürger schockiert. Aber scheinbar nur den Bürger; nicht die Politiker. Siehe auch OP-Online

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Grundsteuer B und Straßenbeitrag

Handelte / handelt Rödermark hier richtig?

Grundsteuer B anstelle der Straßenbeitragssatzung
Grundsteuer B anstelle der Straßenbeitragssatzung

Bild: Quelle

[…]Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet[..]

Dazu: Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank Entscheidungen der hessischen Gerichte

[..]bei der Entscheidung, ob eine Abweichung vom Grundsatz der Deckung durch spezielle Entgelte vertretbar und geboten sei, sei ein strenger Maßstab anzulegen. Daraus folge, dass eine vollständige Aufhebung der Straßenbeitragssatzung und die Beschaffung der dadurch entfallenden Einnahmen durch eine Erhöhung der Grundsteuer B grundsätzlich nicht zulässig sei.[..] Quelle: Hessenrecht
Hervorhebungen durch den Autor.

Ob es zwischen Aufhebung und NICHTeinführung einen Unterschied gibt?

Strassenbeitrag / Grundsteuer B
Straßenbeitrag / Grundsteuer B

27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses 29.6.2005 Punkt 3 unter NA

Meiner Meinung nach besteht dieser Zustand – 40 Punkte der Grundsteuer B sind als Strassenbeiträge zu betrachten – weiterhin weil der Beschluss NICHT aufgehoben wurde.
Ich finde keinen entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.

Hätte man 2005 die Straßenbeitragssatzung einführen sollen?
Man kann die Vorgehensweise der Stadt befürworten WENN:

Die großen Straßenbaumaßnahmen die zwischen 2005 und 2012 durchgeführt wurden: (ohne Anspruch Vollständigkeit)
Karlsbader Platz, Eisenbahnstraße, Odenwaldstraße, Babenhäuser Straße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Forststraße, Lengertenweg ….weitere ?

Diese Anwohner profitieren natürlich von dieser Regelung die ab 2013 den zulässigen – wiederkehrenden Beiträge – bezüglich der Lastverteilung nahe kommt.

Wenn jetzt die Stadtverwaltung auf die Idee kommt, die zurzeit noch gültige Regelung (Einzug von Straßenbeitrag über die Grundsteuer B) durch eine Straßenbeitragssatzung abzulösen wäre das ein Betrug an die Anwohner der restlichen Straßen.

Man darf allerdings nicht so naiv sein und meinen, die Gelder wären (zumindest nach 2008) in den Straßenbau geflossen. Die sind bestimmt für wichtigere Dinge der Stadt eingesetzt worden.

Eine Steuer (Grundsteuer) ist nicht zweckgebunden.
Ein Beitrag oder Gebühr (Strassenbeitragssatzung ist zweckgebunden.

Hessenrecht. Wiederkehrende Straßenbeiträge

Bürgermeisterkandidaten 2011 zu Straßenbeitrag
Strassenbeitragssatzung, Strassenbeitrag. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Ausschusses für Bau, Umwelt Stadtentwicklung und Energie

UPDATE 9.3.2013. Zahlen wurden in der Offenbach-Post veröffentlicht.
 

Zu der gestrigen 17. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie 
Hier die Niederschrift.

Wichtig für die Bürger und deren Geldbeutel. Es wird in der Fachabteilung ausgelotet, was zukünftig in Rödermark eingeführt wird. Kommt die Straßenbeitragssatzung oder kommt in Rödermark die gerechte Lösung – die wiederkehrenden Beiträge -. Wenn die Straßenbeitragssatzung kommt, können die Anwohner der gerade grunderneuerten Straßen jubeln. Die haben für die nächsten 30 Jahre keine Kosten mehr zu erwarten. Und der Rest von Rödermark?

Was gegen die wiederkehrenden Beiträge spricht, wurde von Herrn Kron in seinem Vortrag erklärt. Es waren in der Hauptsache die organisatorischen Probleme in der Verwaltung.

„Aus dem Vortrag von Herrn Kron konnte man kaum neue Erkenntnisse gewinnen“, bemerkte auch Herr Michael Gensert, CDU. Er stellte auch fest, dass sich die Stadt Rödermark lange Zeit auf die Möglichkeit gewartet hat, die wiederkehrenden Beiträge einzuführen und in Erklärungsnot gerät, wenn diese nicht eingeführt werden.

Ich könnte jetzt etwas zu den Kosten schreiben. Wurden ja auch genannt. Man hat in einer öffentlichen Sitzung freundlich darauf hingewiesen, nichts über die evtl. Kosten, die auf die Bürger zukommen können, in der Presse oder einem Blog zu publizieren. Das mag einer verstehen. Ich nicht. Ich werde mich mal bis am kommenden Montag daran halten, wenn nicht am Freitag/Samstag darüber etwas von H. Pelka geschrieben wird. In der Offenbach-Post wird evtl. auch ein Foto von dem Bauvorhaben in der Odenwaldstraße zu sehen sein.
Nachtrag Mai 2013

Zu den Kosten: Rödermark. Straßenbeitrag. Noch eine ?seriöse? Rechnung.

Eine frühe Bauplanung für das Gelände bei Hitzel & Beck (zurzeit Parkplatz. S-Bahn. Odenwaldstraße) wurde präsentiert. Es sollen dort 120-160 Wohneinheiten für 300 Neubürger entstehen. Es sind Häuser mit 2, 3 und 4 Geschossen geplant. Wie das mit den fehlenden Parkplätzen (Bahnfahrer) zu lösen ist, dürfte die Stadtverordnete noch lange beschäftigen. Man wird nicht alle Bahnfahrer dazu bringen, dem Beispiel eines Abgeordneten zu folgen, mit dem Fahrrad zum Bahnhof zu fahren.

Das höhere Verkehrsaufkommen könnte zu Schwierigkeiten bei Odenwaldstraße/Rödermarkring führen. Eine Lösung konnte natürlich nicht vorgestellt werden, aber das Problem wurde schon mal angesprochen.

Anträge der FDP wurden erwartungsgemäß abgewiesen bzw. werden zurückgezogen. Es ging um den Klimamanager, Ringmaster und den Stadtbus.

Es ist als Ersatz für den Ringmaster eine kostengünstige Möglichkeit gefunden worden. „Die Lösung wird eine Qualität liefern, die man von einem solchen System erwarten kann. Die Kosten liegen bei 50% vom Ringmaster.“ so Herr Pauschert.
50% von was? Von den 9.500,00€, die in der Liste Defizitabbau (03.2.01 Gefahrenabwehr) aufgeführt sind? Es wurde ein Betrag von 1.700,00 Euro genannt. Zu diesem Betrag kommen noch ?,?? Euro hinzu.
Wenn das, was auf der Sitzung erklärt wurde, zu einem günstigen Preis (denken wir einmal an 2.000,00 ) umgesetzt wird, dann kann man dem neuen System nur die Zustimmung erteilen.

Es wurde als denkbares Beispiel auch Offenbach genannt. Das Bürger-Alarm-System in Offenbach ist kostenpflichtig. 6,00 Euro im Jahr. Wenn man als Beispiel Offenbach anführt, sollte man auch einmal darüber nachdenken, deren Gebührenstruktur zu übernehmen. Immerhin könnten das 12.000,00 Euro pro Jahr sein. Dagegen wird bestimmt der Verwaltungsaufwand sprechen.

Ich hoffe ja, dass man sich auch Gedanken um den Datenschutz gemacht hat. Kann man problemlos die Registrierungsdaten vom Ringmaster in ein anderes System überführen? Herr Schickel hat mir einmal geschrieben, man könnte sich mit ihm über –  IT-Recht – unterhalten. Evtl. wäre er ja diesbezüglich der erste Ansprechpartner.

Was ich überhaupt nicht verstanden habe. Warum kündigt die Stadt Rödermark nicht sofort (fristgemäß) den Vertrag mit dem Ringmaster, wenn etwas völlig anderes kommt?

Das war es eigentlich. Bis auf die Art und Weise, wie ein Stadtverordneter der Koalition einen Antrag der Opposition abkanzelte. Für mich als Zuhören schon grenzwertig. Da sagte doch dieser Stadtverordnete zu dem Antragsteller „Sie sind wohl auf einen Blogger reingefallen“. Wenn ein Blogger etwas schreibt und ein Stadtverordneter hat ebenfalls eine geplante Entscheidung als Geldverschwendung erkannt, ist er dann auf einen einsamen Blogger reingefallen? Wie verquert muss man denken, um so etwas über die Lippen zu bekommen?

Es kommt noch hinzu, der Antragsteller ist ein gestandener Politiker, der dem einsamen Blogger (ich kenne diesen) in fachlicher Richtung weit überlegen ist. Der Blogger kann auf den Antragsteller reinfallen, aber NIEMALS umgekehrt.

Man kann zur Entschuldigung des Stadtverordneten sagen, er kann scheinbar nicht anders als sehr persönlich und beleidigend zu werden. Jedenfalls habe ich ihn so kennengelernt.

 
Beispielrechnung wiederkehrende Beiträge aus Viernheim
[..]zu Lasten der Eigentümer ergäbe sich je Investitionssumme von 1.000.000 € folgender Ausschlagssatz:
1.000.000 € x 65 % : 5.280.000 qm = 0,123 €/qm Grundstücksfläche.
Für ein 500 qm großes Grundstück somit rund 60 € im Jahr.[..]Siehe Viernheim.de
Landau liegt/lag bei 0,094 Euro p. Qm.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Straßenbeitragsatzung oder wiederkehrende Beiträge

Straßenbeitragsatzung oder
wiederkehrende Beiträge.

Wird das die nächste Erhöhung, mit der wir in Rödermark rechnen können?

Zunächst eines vorweg. Eigentlich brauchen wir in Rödermark nicht darüber zu reden. WIR HABEN DIE SCHON!

Wieso?
Nun, es wurde vor eigenen Jahren die Grundsteuer B von 290% auf 330% erhöht. Aus welchem Grund?

Grundsteuer B anstelle der Straßenbeitragssatzung
Grundsteuer B anstelle der Straßenbeitragssatzung

Rödermark: 27. öffentliche Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses. 29.06.2005
Quelle: bgb.roedermark.de
Quelle: Auszug – Straßeninvestitionsprogramm 2005 – 2008 der Stadt Rödermark

Wenn wir einmal die Politiker beim Wort nehmen, brauchen wir uns in Rödermark KEINE Gedanken über die Straßenbeiträge zu machen. Auch das Getöse und die Drohungen (wir haben kein Geld für Straßen) aus der Stadtverwaltung sind eigentlich vollkommen unbegründet. Wohin schaffen die Finanzexperten die ca. 400.000,00 Euro jährliche, die durch die Einnahmen für das Straßeninvestitionsprogramm generiert werden? Da nach 2008 die Grundsteuer B nicht wieder gesenkt wurde, muss man doch annehmen, die Beträge werden/wurden weiterhin, wie versprochen, in die Grunderneuerung der Straßen investiert.


Werden die Gelder zweckentfremdet eingesetzt? Einnahmen durch Steuer (auch Grundsteuer, Hundesteuer, Pferdesteuer [haben wir noch nicht] , Spielgerätesteuer) sind nicht zweckgebunden. Also könnte die Stadt das Geld nehmen und nicht für die Straße einsetzen und dafür Immobilien kaufen und weitere Einrichtungen anmieten.

Was zählt das Wort eines Politikers? Nach kurzer Zeit nichts.
Es wurde gesagt: „Dafür verzichten wir auf eine Straßenbeitragssatzung“ Demnach sind die Gelder (wie von Herrn Sturm versprochen) für die Grunderneuerung der Straßen einzusetzen. Auch für die Zeit nach 2008. Das Versprechen sollten unsere Parlamentarier einmal überprüfen.

Der Magistrat wird uns schon erklären, natürlich so damit es keiner versteht,» warum es so ist, wie es ist« und uns eine entsprechende Straßen-Satzung als unumgänglich (so allerdings sehe ich das auch) verkaufen. Man wird uns erklären, wir konnten die Grundsteuer B nicht senken, weil die Kosten (natürlich im Bereich Kinder und Jugendliche) enorm gestiegen sind. Was aber hat man getan, um die Kosten durch Einsparungen aufzufangen?

Es kann, ich betone, KANN nun folgendes passieren: Aus Gründen des hohen Verwaltungsaufwands für die Einführung der wiederkehrenden Beiträge hat sich die Stadt Rödermark für eine Straßenbeitragssatzung entschieden.

Nur eine Formulierung? Nein, weitaus mehr.
Hier nur das Wichtigste.
Straßenbeiträge und auch wiederkehrende Beiträge sind ZWECKGEBUNDEN

Die Gebühren für die Straßenbeitragssatzung trägt NUR der Eigentümer. Die Ausgaben können NICHT auf die Mieter umgelegt werden. Das können dann mal so aus dem Stand mehr als 15.000,00 Euro werden. (Nicht umlagefähig)

Wiederkehrende Beiträge sind (wie bei der Grundsteuer B) Gebühren, die auch der Mieter mitzutragen hat. (Umlagefähig) Die Kosten können sich auf 100,00 bis 1000,00 (Wissensstand 7.3.2013) Stand Euro pro Jahr belaufen.

Straßen haben eine Lebensdauer von ca. 30-50 Jahren. Und die werden in Rödermark einige Straßen erreicht bzw. überschritten haben. Jetzt wird GRUNDERNEUERT (wichtig für den Topf Straßenbeitragssatzung/wiederkehrende Beiträge)
Die momentane Schätzung 135,00 Euro für jeden Quadratmeter Straße. Wir haben ca. 1.000.000 davon.

Betrachtet man es genau, gibt es für die Stadt kaum eine andere Möglichkeit, als die wiederkehrenden Beiträge offiziell einzuführen. WIR HABEN DIE JA SCHON. Wir bezahlen die Straßen-Beiträge seit Jahren wie vom Stadtparlament 2007 beschlossen (siehe auch Begründung vom Stadtkämmerer Herrn Sturm) schon über die Grundsteuer B.

Ein Antrag der FDP, die Grundsteuer wieder auf 290% abzusenken, wurde 2010 abgelehnt. Siehe Punkt Ö14.

Kommender hauptamtlicher Stadtrat
Evtl. gibt es ja auch vom Bürgermeister oder vom angedachten neuen ersten Stadtrat mal eine klare Stellungnahme. Wird der kommende ersten HAUPTAMTLICHEN Stadtrat dass Finanzministerium (Kämmerei) übernehmen oder wird er sich in dem Bereich Familie und Soziales eher wohlfühlen.

Bürgermeisterkandidaten 2011 zu Straßenbeitrag
Straßenbeitragssatzung, Straßenbeitrag. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.

Wiederkehrende Beiträge in Dreieich Bald auch in Rödermark?

Wiederkehrende Beiträge in Dreieich
 
Zum geplanten Haushaltsziel in Rödermark, ausgeglichener Haushalt in 2018, fehlt aus heutiger Sicht (die Erhöhungen in 2013 sind berücksichtigt) noch ein Bürgerbeitrag von etwa 36,00 Euro pro Bürger/Jahr.
 
Mit dieser neuen Art von Beitrag für die Straßenbaumaßnahmen können wir in Rödermark auch bald rechnen. Die wiederkehrenden Beiträge werden wohl, so wie ich das sehe, spätesten 2014 eingeführt.
 
Wiederkehrenden Beiträgen (zusätzliche Belastung der Bürger) wurden auch schon in dem folgenden Papier der Stadt Rödermark aufgeführt.

Wiederkehrende Beiträge
Wiederkehrende Beiträge.

Quelle: Investitionen 2013. Seite 1. Position 6

Wiederkehrende Beiträge. Haushalt 2013
Wiederkehrende Beiträge.

Quelle: Investitionen 2013. Seite 1. Position 6
 
Erinnern wir uns. Rödermark will unter den Rettungsschirm/Schutzschirm Land Hessen.
Rödermark will bis zum Jahr 2018 einen ausgeglichenen Haushalt aufweisen.
Rödermark muss bis dahin knapp 11.000.000,00 Mio. Euro konsolidieren.
ca. 2,5 Mio. soll der Bürger mit Steuer/Beiträgen dazu beitragen.
 
Der Anfang ist gemacht. Ca. 1.5 Mio wird der Bürger über:
……….Hundesteuer verdoppelt.
……….Grundsteuerer B um 120% angehoben.
……….Spielapparatesteuer erhöht.
……….KiGa Gebühren erhöht.
in 2013 aufzubringen haben.
 
Es sind also noch MINDESTENS 1,0 Mio. (jährlich ca. 36,00 Euro je Bürger) an Gebühren/Steuern den Bürgern abzuverlangen. Warum nicht über die wiederkehrenden Beiträge? Da hat JEDER Bürger der Stadt sein Scherflein zu zahlen. Die wiederkehrenden Beiträge können, im Gegensatz zur Straßenbeitragssatzung, auf die Mieter umgelegt werden.
 
Wie uns eine Grundsteuer B Erhöhung in 2005 verkauft wurde
Die Grundsteuer B wurde damals von 190% auf 230% angehoben.

27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses
29.06.2005
Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.
Quelle: bgb Rödermark

 
Siehe auch
Rödermark. Artikel zum Haushalt 2013.
 
 
Aus OP-Online

[…]wird einen Satzungsentwurf erarbeiten. Zudem denkt Zimmer an eine Prioritätenliste der Straßen, die am dringendsten eine Grunderneuerung brauchen. Denkbar sei eine Einteilung nach Stadtteilen. Was an Belastungen auf die Dreieicher zukommt, sei noch völlig offen. Die wiederkehrenden Beiträge sollen in jedem Fall niedriger sein. Sicher ist: Der Beitrag von Grundstückseigentümern wird nach der Größe ihres Besitzes berechnet. Sie können ihre Mieter an den Kosten beteiligen.[…]Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online

 
Anfang März 2013 werden wir in Rödermark mehr wissen.
 
Nachtrag 17.12.2012
» Gesetzentwurf: Beschlussprotokoll 20.11.2012.Siehe Seite 2 Punkt 8
» Landtag. 120 Sitzung. Protokoll

 
Bürgermeisterkandidaten 2011 zu Straßenbeitrag
Straßenbeitragssatzung, Straßenbeitrag. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.