SPD-Rödermark lädt zum Polit-Frühstück ein.

SPD-Rödermark lädt zum Polit-Frühstück ein.

Zu ihrem Polit-Frühstück lädt der Vorsitzende der SPD Rödermark, Hidir Karademir, ein. Am Sonntag, 06. Juli 2014, können Sie sich rund um das Thema „Macht uns das Freihandelsabkommen arm und krank?“ informieren und mit diskutieren. Zum Einstieg in das Thema wird dabei Dr. Markus Adameck, Kandidat der SPD bei der Europawahl im Mai, referieren. Beginn ist um 10:30 Uhr. ..Lesen Sie weiter bei der SPD-Rödermark


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Rattenplage?

Rattenplage in Rödermark?
Als ich heute vor die Haustür trat, kam in Auto angefahren. Zwei Herren stiegen aus und öffneten den Gullydeckel. Sie hingen eine Art Klostein in den Gully und versahen den geschlossenen Deckel mit einem gelben Punkt.

Rattenplage in Rödermark?
Rattenplage in Rödermark?

Auf meine Frage ob der Gully jetzt besser riecht, bekam ich die Antwort – nein, das ist „Futter“ für die Ratten –
Rattenplage in Rödermark?
Rattenplage in Rödermark?

Ehrlich?
Wenn mich morgens diesen Bild erwartet,
Rattenplage in Rödermark?
Rattenplage in Rödermark?

dann hätte ich gerne eine Info gehabt, was so ein gelber Punkt bedeuten kann.

Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Was machen wir mit den Kormoranen?

Rödermark. Was machen wir mit den Kormoranen?
 
Für die Hunde haben wir schon Vorschriften und Verbote. Es könnte sehr wohl möglich sein, dass diese noch verschärft werden.
 
Für die Modellflugzeuge, die für verschiedene Tierarten aussehen wie Raubvögel und auch noch durch unsäglichen Krach die (einen?) Anwohner in Waldacker stören, wird bestimmt bald etwas in die Wege geleitet.
 
Jetzt kommen auch noch die Kormorane hinzu, die den Anglern die Fische wegfressen.
 
Die Stadtverordneten sind nicht zu beneiden. Jetzt muss bestimmt wieder ein Antrag geschrieben werden.
 
Oder verstehe ich den Artikel in der Offenbach-Post falsch? Wenn ein derart aufgemachter Artikel im lokalen Teil einer Zeitung erscheint, verstehe ich diesen als öffentlichen Hilferuf an die Stadt etwas zu unternehmen. Die Öffentlichkeit soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass, in diesem Fall die Angler, um ihr Freizeitvergnügen gebracht werden. Gegen das von den Anglern ausgemachte Übel, den Kormoranen, hat man kein Möglichkeiten, stellt Herr Bartossek fest. Die Angler wussten es schon. Die Leser der OP wissen es jetzt. Kormorane können nicht lesen. Was jetzt?
 
Siehe auch
» Kormorane plündern Teich
» Angler klagen: hungrige Vögel
» Die Nahrung des Kormorans
» Kormorane und Teichwirtschaft
» Ergebnisse der Schadensabwehr


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

RBgT zur Klage vor dem Verwaltunsgerichtshof

RBgT, Rödermärker Bürgergruppe gegen Fluglärm und Tiefflüge
Hessischer Verwaltungsgerichtshof hat die Klage der Stadt Rödermark am 27.Mai 2014 abgewiesen
Geschrieben von Hoffmann, Rainer

Das jüngste Urteil des hessischen Verwaltungsgerichthofs in Sachen Fluglärm und Tiefflüge betrifft die vergangenes Jahr dort eingereichte Klage der Stadt Rödermark gegen die 245. Durchführungs-Verordnung (DVO) zur Luftverkehrsordnung. Diese von der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) 2008 auf den Weg gebrachte und auf Veranlassung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF) 2010 revidierte DVO brachte Rödermark die zunächst schnell steigende Zahl von Tiefflügen sogenannter „High Performance Aircrafts“ (HPA, das sind vor allem Business Jets mit bis zu 20 Tonnen Gewicht) auf einer quer über die Stadt führenden Route. Eine erstes Resümee der RBgT lautet: Das Verwaltungsgericht konnte zwar die im Sinne Rödermarks vorgebrachten Argumente durchaus nachvollziehen und dafür Verständnis aufbringen, wie die vorsitzende Richterin gelegentlich verlauten ließ, und dass es mit einer Anhörung der Stadt vor Erlass der beklagten 245. Durchführungsverordnung (DVO) zur Luftverkehrsordnung aus heutiger Sicht hätte besser laufen können. Aber das war eben nicht „rechtsentscheidend“, wie es wiederholt zu den von der Stadt bzw. von ihrem Klagevertreter mit großem Einsatz und guten Begründungen zahlreich vorgebrachten Entgegenhaltungen hieß. Ohne der erst in einigen Wochen zu erwartenden Urteilsbegründung vorgreifen zu wollen, war der Tenor der vorsitzenden Richterin etwa folgender: Vielmehr seien die allermindesten Voraussetzungen für die Rechtkräftigkeit der 245. DVO seinerzeit nun mal erfüllt, und deshalb ein Einbezug der Stadt Rödermark und ihrer Belange formalrechtlich nicht notwendig gewesen. Und auf der Grundlage des geltenden Luftverkehrsrechts, welches eben die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Luftverkehrs priorisiere, sei so zu entscheiden, wie geschehen. Für alle weiteren Überlegungen und Schritte wollen wir nun die Urteilsbegründung abwarten und analysieren. Aber sicher war es den zu keiner Zeit aussichtslosen Versuch wert gewesen, die 245. DVO (->HPA-Anflugroute) zu Fall zu bringen, auch wenn es nicht nur die Stadtverwaltung und vor allem die beauftragte Anwaltskanzlei, sondern auch alle Aktiven der RBgT seit 2013 einen enormen Arbeitsaufwand gekostet hat, die Klage in etlichen Besprechungen und ausführlichen schriftlichen Darlegungen mit juristischer ebenso wie mit fachlicher Substanz so viel wie möglich zu füllen. Doch zum Unverständnis der betroffenen Bürger: Am Ende haben für den Verwaltungsgerichtshof weder die formalrechtlich begründbaren noch die in der Sach-Erörterung vorgetragenen und von unserer Seite flugtechnisch fundierten Einwendungen gezählt, so vernünftig und nachvollziehbar diese auch gewesen sein mögen.
Quelle: RBgT Rödermark.
 


Rödermark intern
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