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Schützenhof / Schasser.
Eigentum verpflichtet – auch die Stadt Rödermark
Mit wachsender Sorge beobachte ich den schleichenden Verfall eines historischen Gebäudeensembles in Rödermark – Bahnhofstraße 8, nebst Scheune.
Dieses kulturgeschichtlich bedeutsame Anwesen wurde im Februar 2019 von der Stadt Rödermark mittels ihres Vorkaufsrechts erworben. Seitdem jedoch scheint der Eigentümer, also die Stadt selbst, jegliches Verantwortungsgefühl gegenüber dem Erhalt dieses architektonischen Erbes abgelegt zu haben.
Zwar war beim Erwerb die Rede davon, auf dem Gelände etwas Kommunales zu schaffen – ein hehres Ziel, das ich ausdrücklich begrüße. Doch die Realität sieht anders aus: Die finanzielle Lage der Stadt lässt eine Umsetzung offenbar nicht zu. Was bleibt, ist ein leerstehendes Denkmal, das dem Zahn der Zeit schutzlos ausgeliefert ist. Und mit jedem weiteren Winter, mit jedem weiteren Regen, rückt der Tag näher, an dem die Bagger kommen – nicht um zu bauen, sondern um zu zerstören.
Ich frage: Wo bleibt das Verantwortungsbewusstsein? Wo bleibt der Respekt vor unserer Geschichte? Eigentum verpflichtet – das gilt für Privatpersonen ebenso wie für Kommunen. Wer ein Denkmal erwirbt, übernimmt nicht nur ein Grundstück, sondern auch eine moralische und gesetzliche Verantwortung für dessen Erhalt. Die Risiken, die mit einem solchen Erwerb einhergehen, sind kein nachträgliches Ärgernis, sondern Teil des Pakets.
Wenn die Stadt Rödermark nicht willens oder in der Lage ist, dieser Verantwortung gerecht zu werden, dann muss sie sich fragen lassen, ob sie ihrer Rolle als Hüterin des öffentlichen Erbes gerecht wird. Ich behalte mir vor, das Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Wiesbaden über diesen Missstand zu informieren – denn Schweigen wäre in diesem Fall Mittäterschaft.
Mit nachdrücklicher Besorgnis,
der anonyme Orwischer
1Kommentar bei Artikel: Situation Schützenhof (Schasser) in Urberach. Was ist der Plan B?
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