Ist es wirklich so, wie die OP es schreibt?
Doch die Bauverwaltung rechnet vor: Der Stopp der Maßnahme bedeute auch einen Stopp der Förderung, Bund und Land übernehmen dann nichts mehr von den Kosten, die bereits angefallen sind und auch die zu erwartenden Schadenersatzansprüche blieben an der Stadtkasse kleben. Beides summiere sich auf etwa 160.000 Euro. Wer die Rückabwicklung der bereits erhaltenen Fördermittel dazuaddiert, lande tatsächlich bei 200.000 Euro, allerdings im Minus. Lesen Sie den Artikel bei OP-Online
Ich werde mich auf den OP-Artikelbeziehen beziehen und, mich mit einer Frage an den Landtagt wenden.
Es kann ja wohl nicht sein, dass man Projekte nur deshalb weiterführt, weil Fördermittel verloren gehen könnten und dadurch die Kommunen noch schneller, höher und weiter die Grundsteuer B erhöhen müssen.
Eine Erkenntnis aus einem früher geführten Gespräch mit der Hessenagentur zeigte einen gangbaren Weg auf, der trotz Projektabbruch eine Förderung nicht als unmöglich erscheinen ließ.
Es ist ja auch das eigentlich Undenkbare möglich. Siehe Gewerbeflächenentwicklung nördlich der Germania.
Man staune, was der Bürgermeister mit einem beschlossenen Auftrag alles machen kann.
Siehe auch
» Hessenagentur und Pleite. Rechtliche Schritte einleiten.
Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.