Nachfragen, die sich aus dem Artikel
Anstieg der Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen in einem Jahr um mehr als 5,5 Mio. Euro
ergeben haben.
Weitere Fragen? Wie gehabt über die Kommentarfunktion
Die Bürgerinnen und Bürger werden von der Verwaltung im Laufe eines Jahres durch Quartalsberichte darüber informiert, inwieweit die im Haushaltsplan festgelegten Ziele erreicht wurden oder nicht. Diese Berichte sagen jedoch zunächst nichts darüber aus, ob es der Kommune insgesamt gut geht. Wie bereits erwähnt, spiegeln sie lediglich das Ergebnis eines Planungszeitraums von ein bis zwei Jahren wider.
Die Berichte sind kein Selbstzweck, sondern richten sich an die Bürgerinnen und Bürger sowie an die Stadtverordneten. Sie sollen anhand der Zahlen nachvollziehen können, wie die Verwaltung im laufenden Jahr die gesetzten Ziele erreicht und ob das Jahr voraussichtlich mit einem Minus oder einem Plus abgeschlossen wird.
Rödermark hat für die Jahre 2024 und 2025 einen Doppelhaushalt verabschiedet. Die Planzahlen des aktuellen Quartalsberichts basieren auf den Vorgaben des Finanzplanungserlasses 2024, der Ende 2023 erstellt wurde. Die darin enthaltenen Prozentsätze dienen den Kommunen als Orientierungshilfe, um die Haushaltsansätze des Vorjahres an den aktuellen Planungszeitraum anzupassen.
Auch für die Gewerbesteuer wird ein Steigerungssatz empfohlen, der allerdings nicht im Zusammenhang mit dem Hebesatz der Kommune steht. Bei den Gemeindesteuern kann jede Kommune mit eigenen Annahmen planen. Dazu gehören unter anderem die Anteile der Gewerbesteuer, die über den Hebesatz beeinflusst werden können, sowie Grundsteuer, Vergnügungssteuer, Spielapparatesteuer, Hundesteuer usw.
Im Finanzplanungserlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Festlegung der Steigerungsraten die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. Ein Blick in den Haushaltsplan zeigt jedoch, dass die dort angegebenen Steigerungsraten weitgehend übernommen wurden.
Jetzt zum Quartalbericht Q3 2025.
Geplantes Ergebnis aus dem Doppelhaushalt 2024/2025

Quartalbericht Q3

Die im Quartalsbericht aufgeführten Ausgangszahlen sind diejenigen, die im Doppelhaushalt 2024/2025 (Anfang 2024) als Planungsgrundlage festgesetzt wurden.
Siehe: (Einnahmen sind mit – gekennzeichnet)
-87.599.582 || 87,445.148 || -154.434
In der Hochrechnung des Quartalsberichts sind berücksichtigt.
Im Quartalsbericht sind neu bekannt gewordene Daten (Bescheid, Steuerschätzung 05/2025 und Orientierungsdaten aus 10/2025) eingeflossen. Die gestiegene Kreis-/Schulumlage wurde berücksichtigt sowie die wegen der Hebesatzerhöhung gestiegene Gewerbesteuer und Grundsteuer. Wie aber das Ziel für die Gewerbesteuereinnahmen, kann ich nicht ermitteln.
Gewerbesteueransatz Haushaltsplan 2024/2025 Seite 40 19.840.000
Im ersten Halbjahr zuzüglich Q3 belaufen sich die Einnahmen durch die Gewerbesteuer auf 12.863.961 € Quelle: Stand 21.10.2025
Das mit der Gewerbesteuer aus dem -Bericht zum Quartal- bekomme ich nicht geregelt
Bei gleichbleibendem Gewerbesteueraufkommen (Jahresabschluss 2024 i.H.v. 16,840 Mio. €) wird mit Mehreinnahmen in Höhe von 0,9 Mio. € jährlich gerechnet: (Also 17.740.000 Siehe
Dabeiwird davon ausgegangen, dass bei der Gewerbesteuer noch rund 0,4 Mio. € bis zum Jahresende zu erwarten sind. Damit würde ein Ergebnis bei der Gewerbesteuer von 17,2 Mio. € erzielt werden. Quelle: Bericht zum 3. Quartal 2025
Da in den Quartalsberichten Bruttozahlen genannt werden, gehe ich davon aus, dass mit den 400.000 € ebenfalls der Bruttobetrag gemeint ist. Die Abzüge sind unter den Ausgaben aufgeführt
Sollte der Ansatz aus dem Haushaltsplan (19.840.000) zählen, würden zur Planerfüllung im Q4 6.976.039 € notwendig.
Sollte das Ziel 17.740.000 zählen, wären im Q4 4.536.039 € notwendig.
Sollte der Ziel 17.200.000 zählen, wären im Q4 4.336.099 € notwendig.
Das Jahresergebnis weist im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag von 5.264.399 (+ 371.744 außerordentliches Ergebnis 5.636.143)
Ordentliches Ergebnis: laufende, regelmäßig wiederkehrende Geschäftsvorgänge.
Außerordentliches Ergebnis: außergewöhnliche, nicht wiederkehrende Vorgänge.
Wie finanziert man das, was man sich in einem Jahr vorgenommen hat?
Idealerweise könnten die Einnahmen die Ausgaben decken. Leider ist dies zurzeit in Rödermark nicht der Fall. Für solche Situationen wurden in guten Jahren Rücklagen gebildet, und ein gewisses Finanzpolster aufbauen. (Anfangsbestand Finanzmittel).
Das Jahr 2024 konnte noch mit Rücklagen in Höhe von 6.935.471,57 (Seite 9) und einem Finanzpolster (Anfangsbestand) von 10.713.035,58 (Seite 33) begonnen werden.
Im Jahresabschluss 2024 können Sie nachlesen, dass die Rücklagen Anfang 2025 (Seite 9) nur noch 2.073.000,00 Euro betragen und damit nicht ausreichen, den zu erwartenden Fehlbetrag in Höhe von 5.636.143,00 Ende 2025 auszugleichen.
a haben wir aber noch das Finanzpolster (geplanter Endbestand an Zahlungsmittel) (Seite 32) in Höhe von 7.435.327,75 €. Wo sich das Geld befindet, sehen Sie hier. Rüklagen dürften in 2025 komplett aufgebraucht sein.
All dies gilt, wenn es so weitergeht wie bisher, was jedoch wahrscheinlich nicht der Fall sein wird. Die Kommunalen Betriebe werden aufgelöst und in den Kernhaushalt der Stadt übergehen. Ende 2024 verfügten die Kommunalen Betriebe über ein Rücklagenpolster von insgesamt ca. 27,3 Mio. Euro (Siehe 36)
Mal sehen, wie lange es dauern wird, bis die Stadt Rödermark die von der KBR übertragenen Rücklagen aufgebraucht hat.“
» Finanzplanungserlass (2023 für 2024)
» Finanzplanungserlass (2024 für 2025)
» Doppelhaushalt 2024/2025
» Jahresabschluss 2024
» Bericht zum 3. Quartal 2025
» Quartalsbericht. Erstes Quartal
» Stadt: Entwicklung Haushalt 2025
» 15.11.2025 Ende der Kommunalen Betriebe besiegelt Seite 3