Auf das Abstimmergebnis bin ich gespannt


Beschlussvorschlag:
Die Aufwandsentschädigungen der Kreistagsabgeordneten und ehrenamtlichen
Kreisbeigeordneten gemäß § 6 i. V. m. § 3 Abs. 1 – 6 der Entschädigungssatzung des Kreises
Offenbach werden für die Wahlperiode 2026 – 2031 nicht angepasst.

Begründung:
Der Kreis Offenbach und viele kreisangehörige Kommunen befinden sich weiterhin in einer schwierigen finanziellen Lage.
Angesichts steigender Ausgaben und erheblicher Haushaltsbelastungen sollte eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Kreistagsabgeordnete, ehrenamtliche Kreisbeigeordnete und weitere Mandatsträger*innen in der Wahlperiode 2026 – 2031 entfallen.

Auch auf Bundesebene wird aktuell bewusst über den Verzicht auf Diätenerhöhungen diskutiert, um in finanziell schwierigen Zeiten ein Zeichen der Zurückhaltung und Verantwortung zu setzen. Der Kreistag Offenbach sollte diesem Beispiel folgen und ebenfalls ein Signal für das Maßhalten mit öffentlichen Mitteln senden

Auf das Abstimmergebnis bin ich gespannt

Aus dem Kreistag zur Kreisumlage

Beschlussvorlage
Nachtragshaushalt 2026 zur Entlastung der Städte und Gemeinden sowie zur Vermeidung einer weiteren Erhöhung der Kreisumlage

[..]ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und dem Kreistag gemeinsam mit dem Nachtragshaushalt darzustellen, in welchem Umfang die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stabilisierung der Kreisumlage in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 beitragen und welche Auswirkungen sie auf die Umlagebelastung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben. [..] Quelle: Kreistag

Dann hoffen wir mal, dass die das im Kreitsag auch hinbekommen.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Muss festgehalten werden.

Heute, 03.06.2026, bei der HGFuW Sitzung


Bürgermeister Rotter
Ich werde keiner Erhöhung der Kreisumlage mehr zustimmen.


Siehe auch
» Dietzenbacher Stadtverordnete gegen die Grundsteuererhöhung von BM Lang.



Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Haushalt Kreis Offenbach. Jetzt offiziell – Kreisumlage steigt erneut.

Koalition im Kreis hofft auf Sondervermögen
Quelle: OP-Online

Rödermark weiterhin im Tal der Tränen.
Man muss das auch mal positiv sehen: Zumindest weiß der Bürger jetzt, welche Bürde er zu tragen hat, um den Hunger des Kreises nach Geld zu stillen. In Rödermark hingegen tappt der Bürger weiterhin im Dunkeln. Der einzige Anhaltspunkt: Bürgermeister Rotter vergleicht den städtischen Haushalt mit der Schlacht von Waterloo. Schön wäre es, wenn die Haushaltsschlacht 2025 seine letzte wäre.

Aber wer führt Rödermark aus dem Tal der Tränen.
Dem hauptamtlichen Magistrat und seiner Koalition fehlt dazu meiner Meinung nach die nötige Kraft. Resignation und Frustration machen sich breit.

Im Presseartikel erkennt man auch Parallelen zu Rödermark:
Die Verweigerung, standardmäßig Transparenz durch die LIVE-Übertragung von Kreistagssitzungen (Rödermark: Stadtverordnetenversammlung) zu schaffen. Ein Zitat eines grünen Kreistagsmitglieds (OP-Online): Kremeier hingegen hält Aufwand und Kosten für zu hoch und ein solches Angebot für nicht notwendig. Der Wahnsinn! Nicht für notwendig. Ich halte es für nicht notwendig, dass jemand mit einer solchen Haltung (nicht nötig) im Kreistag sitzt.
Bei Einnahmen von 971 Millionen Euro sollen 25.000 Euro zu viel sein, um den Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme an Kreistagssitzungen zu ermöglichen?
 
In Rödermark ist es nicht besser – auch hier verweigert man sich konsequent der Chance, Bürger besser zu informieren.

Ein weiteres Thema waren die Personalkosten.
Grüne und Freie Wähler (Kreis) wollten diese durch einen externen Dienstleister ermitteln lassen. (Siehe OP-Online) Ähnliches ist auch schon einmal in Rödermark gescheitert.

Daher ein Appell an Grüne und FWR in Rödermark: Wäre das nicht ein sinnvoller Antrag für die kommende Stadtverordnetenversammlung in Rödermark? Diesmal aber bitte so, wie es seinerzeit in Dreieich gemacht wurde.


Der Hebesatz für die Kreisumlage der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 41,35 v.H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. Der Hebesatz für den Zuschlag zur Kreisumlage zum Ausgleich der Belastungen als Schulträger (Schulumlage) wird auf 17,14 v.H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
 
2024 54,99 (36,32, 18,67) Siehe

Siehe auch
» Kreishaushalt 2025
» Grundsteuererhöhung jetzt auch in Rödermark?
 

#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.