Haushalt Kreis Offenbach. Jetzt offiziell – Kreisumlage steigt erneut.

Koalition im Kreis hofft auf Sondervermögen
Quelle: OP-Online

Rödermark weiterhin im Tal der Tränen.
Man muss das auch mal positiv sehen: Zumindest weiß der Bürger jetzt, welche Bürde er zu tragen hat, um den Hunger des Kreises nach Geld zu stillen. In Rödermark hingegen tappt der Bürger weiterhin im Dunkeln. Der einzige Anhaltspunkt: Bürgermeister Rotter vergleicht den städtischen Haushalt mit der Schlacht von Waterloo. Schön wäre es, wenn die Haushaltsschlacht 2025 seine letzte wäre.

Aber wer führt Rödermark aus dem Tal der Tränen.
Dem hauptamtlichen Magistrat und seiner Koalition fehlt dazu meiner Meinung nach die nötige Kraft. Resignation und Frustration machen sich breit.

Im Presseartikel erkennt man auch Parallelen zu Rödermark:
Die Verweigerung, standardmäßig Transparenz durch die LIVE-Übertragung von Kreistagssitzungen (Rödermark: Stadtverordnetenversammlung) zu schaffen. Ein Zitat eines grünen Kreistagsmitglieds (OP-Online): Kremeier hingegen hält Aufwand und Kosten für zu hoch und ein solches Angebot für nicht notwendig. Der Wahnsinn! Nicht für notwendig. Ich halte es für nicht notwendig, dass jemand mit einer solchen Haltung (nicht nötig) im Kreistag sitzt.
Bei Einnahmen von 971 Millionen Euro sollen 25.000 Euro zu viel sein, um den Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme an Kreistagssitzungen zu ermöglichen?
 
In Rödermark ist es nicht besser – auch hier verweigert man sich konsequent der Chance, Bürger besser zu informieren.

Ein weiteres Thema waren die Personalkosten.
Grüne und Freie Wähler (Kreis) wollten diese durch einen externen Dienstleister ermitteln lassen. (Siehe OP-Online) Ähnliches ist auch schon einmal in Rödermark gescheitert.

Daher ein Appell an Grüne und FWR in Rödermark: Wäre das nicht ein sinnvoller Antrag für die kommende Stadtverordnetenversammlung in Rödermark? Diesmal aber bitte so, wie es seinerzeit in Dreieich gemacht wurde.


Der Hebesatz für die Kreisumlage der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 41,35 v.H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. Der Hebesatz für den Zuschlag zur Kreisumlage zum Ausgleich der Belastungen als Schulträger (Schulumlage) wird auf 17,14 v.H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
 
2024 54,99 (36,32, 18,67) Siehe

Siehe auch
» Kreishaushalt 2025
» Grundsteuererhöhung jetzt auch in Rödermark?
 

#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026


Rödermark intern
Der Versuch, den Hebesatz der Grundsteuer um 450% anzuheben, ist nach Bürgerprotest zunächst gescheitert. Nach den Protesten sah sich der Magistrat wohl gezwungen, die Hebesatzerhöhung neu zu überdenken. Beschluss 17.06.2026: Grundsteuer und Gewerbesteuer rückwirkend ab 1.1.2025 990% bzw. 400%
Mal sehen, wann der Verwaltung in 2025 das Geld ausgehen wird. (Fehlende Liquidität)

Das nächste Millionenloch im Haushalt? Nach 2024 steigen die Kreisumlagen in 2025 weiter an

Wird dem Kreishaushalt zugestimmt, werden die Kreisumlagen um weitere 3,5% angehoben. Kreis-Haushalt 2025 Einbringung

Nachtrag:

Eine Gefährdung der finanziellen Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Kommunen durch die Änderung der Umlagen ist daher nicht zu erkennen.
Siehe weiter unten.


Wie wirkt sich das auf meine
Überschlagsrechnung vom 15.01.2025 Grundsteuer-Hebesatz 1.529 für 2024 aus? Rechnen wir bei der erneuten Steigerung Steigerung mit nur 1,6 Mio. dann wird sich der Hebesatz um 150 Punkte1 erhöhen. Dann wären wir rein theoretisch bei einem Hebesatz vom 1.679 Punkte.1 Aktuell liegen wir bei 800 Punkte.

Ich glaube, vor solch einem Hebesatz (1.679 Punkte1) brauchen wir keine Angst zu haben. Wenn der Blogger aus Rödermark zu einer solchen Horror-Zahl VOR der Bürgermeisterwahl gekommen ist, dann hätte die Verwaltung auch schon VOR der Bürgemeisterwahl davon wissen müssen und bestimmt informiert.
Sollte es jedoch so kommen, sollte noch Bürgermeister Rotter zurücktreten und den Weg für Neuwahlen freimachen.

Aus dem Haushaltsplan:
Einige der wesentlichen Entwicklungen im Ergebnishaushalt 2025 sind nachfolgend aufgeführt:

69,5 Millionen Euro höheren Bedarf an Kreisumlage der sich im Wesentlichen aus den nachfolgenden Änderungen ergibt:

  • 2,4 Millionen Euro höherer Bedarf an Schulumlage, der insbesondere auf die steigenden Schülerzahlen und das steigende Preisniveau zurück-
    zuführen ist. Hierin ist bereits die Auflösung des für das Abrechnungsjahr 2023 gebildeten Sonderposten i.H. von 5,4 Millionen Euro
    berücksichtigt.
  • 9,0 Millionen Euro geringere Kreisschlüsselzuweisung des Landes.
  • 9,5 Millionen Euro höhere Zahlungen an den LWV aufgrund eines steigenden Verbandsumlagesatzes.
  • 0,3 Millionen Euro höhere Krankenhausumlage.
  • 5,4 Millionen Euro höheres Defizit aus Transferleistungen (Transferaufwendungen-Transfererträge) gegenüber dem Plan 2024 im Bereich Jugend- und Familienhilfe. Zu verzeichnen ist hier sowohl ein Anstieg der Fallzahlen als auch ein Anstieg der Kosten je Einzelfall.
  • 8,7 Millionen Euro höheres Defizit aus Transferleistungen im Bereich SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen. Zu verzeichnen ist hier vor allem ein Anstieg im Asylbereich (7,6 Millionen Euro) durch die anhaltend hohe Anzahl Geflüchteter aus der Ukraine.
  • 10,4 Millionen Euro geringere Zuweisungen und Zuschüsse im Asylbereich.
  • 6,8 Millionen Euro höhere Personalaufwendungen aufgrund Tarifsteigerungen und der Besetzung von im Haushaltsjahr 2024 geschaffenen
    neuer Stellen insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens und Schulen. Die geplanten Stellen in 2025 sind nicht berücksichtigt
  • 2,3 Millionen Euro höherer Zinsaufwand sowohl aufgrund der durch Kredite finanzierten hohen Investitionen der Vergangenheit als auch
    aufgrund veränderter Zinsmarktsituation.
  • 0,3 Millionen Euro höherer Aufwand für Sach- und Dienstleistungen im Bereich der Flüchtlingsbetreuung.
  • 0,42 Millionen Euro steigende DV-Kosten durch weiter voranschreitende Digitalisierung in den Schulen.
  • Zu den Zahlungen an den LWV (▪ 9,5 Millionen Euro) schreibt der Hessische Städttag:
    So will der Hessische Städtetag, dass das Land die Kostenlast der dem LWV Hessen übertragenen Landesaufgaben mit originären Landesmitteln ausgleicht, die Zuweisung an den LWV weiter gewährt und sie weiterhin jährlich dynamisiert in einer Höhe von zumindest 10 Prozent der im jeweiligen Ausgleichsjahr von den Kommunen an den LWV zu entrichtenden Umlage. Siehe

    Aus dem Kreishaushalt. Seite 439
    […]Die Belastung der Kommunen im Kreis Offenbach durch die Kreis- und Schulumlage sollte maximal so bemessen sein, dass dieser Betrag je gewichtetem Einwohner sichergestellt ist. Dieser Wert wird bei drei der dreizehn Kommunen leicht unterschritten. Eine Gefährdung der finanziellen Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Kommunen durch die Änderung der Umlagen ist daher nicht zu erkennen.[..] Siehe

    Wie werden sich die Kreisumlagen laut Haushaltsplan (Seite 42) weiterentwickeln?

    2025 – 58,49% ||   2026   ||   2027   ||   2028  
    Kreisumlage Hebesatz:

    || 42,55% || 42,35% || 42,00%
    Schulumlage Hebesatz:

    || 18,68% || 18,92% || 18,95%
    Gesamthebesatz:

    || 62,23% || 61,27% || 60,95%

    Siehe auch
    » Beteiligungsbericht 2023
    » Kreis Offenbach muss sparen: Kommunen sollen höhere Umlage zahlen


    1Es ist zu beachten, dass durch die Grundsteuerreform sich der Euro-Betrag, der 100 Prozentpunkte repräsentiert, von 2024 auf 2025 im Rahmen der Grundsteuerreform geändert hat.
    Grundsteuer 7.676.000 2024, mit dem im Jahr 2024 gültigen Messbetrag und einem Hebesatz von 715 Prozentpunkte.
    100 Prozentpunkte wären dann ca. 1.074,00 €

    Grundsteuer 7.676.000 2024, mit dem ab 2025 gültigen Messbetrag und einem Hebesatz von 800 Prozentpunkte.
    100 Prozentpunkte wären dann ca. 959.000 €

     
    #Kommunalwahl2026
    Kommunalwahl 2026

    Der Kreis soll sparen, um eine erneute Erhöhung der Kreisumlagen im Jahr 2025 zu vermeiden.

    Kreishaus, Kreistag Dietzenbach
    Kreishaus, Kreistag Dietzenbach

    Der Kreisausschuss des Kreises Offenbach wird beauftragt:
    1.) Rechtzeitig zur Beratung des nächsten Haushaltsplanes dem Kreistag ein ambitioniertes, striktes und umfassendes Haushaltssicherungskonzept vorzulegen.
    2.) Sich zur dringenden Vermeidung einer Erhöhung der Kreisumlage bei der Aufstellung des nächsten Haushaltsplanes eine strikte Ausgabenbremse selbst aufzuerlegen.
    3.) Beim Stellenplan eine größtmöglich restriktive Personalbewirtschaftung zugrunde zu legen.

    Siehe: Antrag der FDP-Fraktion
     

    Das Vorhaben im Kreis, alle Anfragen und Antworten den Bürgerinnen und Bürgern schriftlich zur Verfügung zu stellen, sollte auch in Rödermark verpflichtend sein. Da die Antworten fast immer von einem Manuskript abgelesen werden, dürfte es nicht schwerfallen, diese grundsätzlich (Ausschüsse uns Stavo) im Bürgerinformationssystem abzulegen.

    1. zukünftig alle schriftlichen Anfragen des Kreistags und die Antworten darauf im „SessionNet“, dem Rats- und Bürgerinformationssystem des Kreises Offenbach, zugänglich zu machen[..]
    Siehe: Antrag Bündnis 90 / Die Grünen


    Siehe auch:
    » Gehen die Lichter aus?


    Rödermark intern
    Der Versuch, den Hebesatz der Grundsteuer um 450% anzuheben, ist nach Bürgerprotest zunächst gescheitert. Nach den Protesten sah sich der Magistrat wohl gezwungen, die Hebesatzerhöhung neu zu überdenken. Beschluss 17.06.2026: Grundsteuer und Gewerbesteuer rückwirkend ab 1.1.2025 990% bzw. 400%
    Mal sehen, wann der Verwaltung in 2025 das Geld ausgehen wird. (Fehlende Liquidität)

    Kreistag Offfenbach

    Gelbbuch Kreis Offenbach
    Der Kreisausschuss erstellt zweimal jährlich (jeweils im Januar und im Juli) eine Aufstellung (Gelbbuch), in der die Beschlüsse des Kreistages aufgeführt werden, diese wird dem Kreistag in der dann folgenden Sitzung als Bericht zugeleitet.
    Siehe: Gelbbuch Kreis Offenbach – Ausgabe 02/2024

    Jahresbericht 2023 Illegale Bauten im Außenbereich
    Seit Gründung der AG Illegale Bauten im Jahr 1994 konnten bisher insgesamt etwa 1.016 illegale Kleinbauten im Außenbereich, überwiegend durch Abräumverträge und freiwillige Vereinbarungen, geräumt werden.
    Derzeit befinden sich 190 Fälle im planmäßigen Verfahren und 228 in der laufenden Bearbeitung. Es konnten 57 Abräumverträge sowie 23 freiwillige Vereinbarungen geschlossen werden. Die ortsbezogene Auswertung befindet sich ebenfalls in der Anlage.
    Siehe: Jahresbericht 2023 Illegale Bauten im Außenbereich


    Rödermark intern
    Der Versuch, den Hebesatz der Grundsteuer um 450% anzuheben, ist nach Bürgerprotest zunächst gescheitert. Nach den Protesten sah sich der Magistrat wohl gezwungen, die Hebesatzerhöhung neu zu überdenken. Beschluss 17.06.2026: Grundsteuer und Gewerbesteuer rückwirkend ab 1.1.2025 990% bzw. 400%
    Mal sehen, wann der Verwaltung in 2025 das Geld ausgehen wird. (Fehlende Liquidität)