Koalition im Kreis hofft auf Sondervermögen
Quelle: OP-Online
Rödermark weiterhin im Tal der Tränen.
Man muss das auch mal positiv sehen: Zumindest weiß der Bürger jetzt, welche Bürde er zu tragen hat, um den Hunger des Kreises nach Geld zu stillen. In Rödermark hingegen tappt der Bürger weiterhin im Dunkeln. Der einzige Anhaltspunkt: Bürgermeister Rotter vergleicht den städtischen Haushalt mit der Schlacht von Waterloo. Schön wäre es, wenn die Haushaltsschlacht 2025 seine letzte wäre.
Aber wer führt Rödermark aus dem Tal der Tränen.
Dem hauptamtlichen Magistrat und seiner Koalition fehlt dazu meiner Meinung nach die nötige Kraft. Resignation und Frustration machen sich breit.
Im Presseartikel erkennt man auch Parallelen zu Rödermark:
Die Verweigerung, standardmäßig Transparenz durch die LIVE-Übertragung von Kreistagssitzungen (Rödermark: Stadtverordnetenversammlung) zu schaffen. Ein Zitat eines grünen Kreistagsmitglieds (OP-Online): Kremeier hingegen hält Aufwand und Kosten für zu hoch und ein solches Angebot für nicht notwendig. Der Wahnsinn! Nicht für notwendig. Ich halte es für nicht notwendig, dass jemand mit einer solchen Haltung (nicht nötig) im Kreistag sitzt.
Bei Einnahmen von 971 Millionen Euro sollen 25.000 Euro zu viel sein, um den Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme an Kreistagssitzungen zu ermöglichen?
In Rödermark ist es nicht besser – auch hier verweigert man sich konsequent der Chance, Bürger besser zu informieren.
Ein weiteres Thema waren die Personalkosten.
Grüne und Freie Wähler (Kreis) wollten diese durch einen externen Dienstleister ermitteln lassen. (Siehe OP-Online) Ähnliches ist auch schon einmal in Rödermark gescheitert.
Daher ein Appell an Grüne und FWR in Rödermark: Wäre das nicht ein sinnvoller Antrag für die kommende Stadtverordnetenversammlung in Rödermark? Diesmal aber bitte so, wie es seinerzeit in Dreieich gemacht wurde.
Der Hebesatz für die Kreisumlage der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 41,35 v.H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. Der Hebesatz für den Zuschlag zur Kreisumlage zum Ausgleich der Belastungen als Schulträger (Schulumlage) wird auf 17,14 v.H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
2024 54,99 (36,32, 18,67) Siehe
Siehe auch
» Kreishaushalt 2025
» Grundsteuererhöhung jetzt auch in Rödermark?
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026
Rödermark intern
Der Versuch, den Hebesatz der Grundsteuer um 450% anzuheben, ist nach Bürgerprotest zunächst gescheitert. Nach den Protesten sah sich der Magistrat wohl gezwungen, die Hebesatzerhöhung neu zu überdenken. Beschluss 17.06.2026: Grundsteuer und Gewerbesteuer rückwirkend ab 1.1.2025 990% bzw. 400%
Mal sehen, wann der Verwaltung in 2025 das Geld ausgehen wird. (Fehlende Liquidität)