Das nächste Millionenloch im Haushalt? Nach 2024 steigen die Kreisumlagen in 2025 weiter an

Wird dem Kreishaushalt zugestimmt, werden die Kreisumlagen um weitere 3,5% angehoben. Kreis-Haushalt 2025 Einbringung

Nachtrag:

Eine Gefährdung der finanziellen Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Kommunen durch die Änderung der Umlagen ist daher nicht zu erkennen.
Siehe weiter unten.


Wie wirkt sich das auf meine
Überschlagsrechnung vom 15.01.2025 Grundsteuer-Hebesatz 1.529 für 2024 aus? Rechnen wir bei der erneuten Steigerung Steigerung mit nur 1,6 Mio. dann wird sich der Hebesatz um 150 Punkte1 erhöhen. Dann wären wir rein theoretisch bei einem Hebesatz vom 1.679 Punkte.1 Aktuell liegen wir bei 800 Punkte.

Ich glaube, vor solch einem Hebesatz (1.679 Punkte1) brauchen wir keine Angst zu haben. Wenn der Blogger aus Rödermark zu einer solchen Horror-Zahl VOR der Bürgermeisterwahl gekommen ist, dann hätte die Verwaltung auch schon VOR der Bürgemeisterwahl davon wissen müssen und bestimmt informiert.
Sollte es jedoch so kommen, sollte noch Bürgermeister Rotter zurücktreten und den Weg für Neuwahlen freimachen.

Aus dem Haushaltsplan:
Einige der wesentlichen Entwicklungen im Ergebnishaushalt 2025 sind nachfolgend aufgeführt:

69,5 Millionen Euro höheren Bedarf an Kreisumlage der sich im Wesentlichen aus den nachfolgenden Änderungen ergibt:

  • 2,4 Millionen Euro höherer Bedarf an Schulumlage, der insbesondere auf die steigenden Schülerzahlen und das steigende Preisniveau zurück-
    zuführen ist. Hierin ist bereits die Auflösung des für das Abrechnungsjahr 2023 gebildeten Sonderposten i.H. von 5,4 Millionen Euro
    berücksichtigt.
  • 9,0 Millionen Euro geringere Kreisschlüsselzuweisung des Landes.
  • 9,5 Millionen Euro höhere Zahlungen an den LWV aufgrund eines steigenden Verbandsumlagesatzes.
  • 0,3 Millionen Euro höhere Krankenhausumlage.
  • 5,4 Millionen Euro höheres Defizit aus Transferleistungen (Transferaufwendungen-Transfererträge) gegenüber dem Plan 2024 im Bereich Jugend- und Familienhilfe. Zu verzeichnen ist hier sowohl ein Anstieg der Fallzahlen als auch ein Anstieg der Kosten je Einzelfall.
  • 8,7 Millionen Euro höheres Defizit aus Transferleistungen im Bereich SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen. Zu verzeichnen ist hier vor allem ein Anstieg im Asylbereich (7,6 Millionen Euro) durch die anhaltend hohe Anzahl Geflüchteter aus der Ukraine.
  • 10,4 Millionen Euro geringere Zuweisungen und Zuschüsse im Asylbereich.
  • 6,8 Millionen Euro höhere Personalaufwendungen aufgrund Tarifsteigerungen und der Besetzung von im Haushaltsjahr 2024 geschaffenen
    neuer Stellen insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens und Schulen. Die geplanten Stellen in 2025 sind nicht berücksichtigt
  • 2,3 Millionen Euro höherer Zinsaufwand sowohl aufgrund der durch Kredite finanzierten hohen Investitionen der Vergangenheit als auch
    aufgrund veränderter Zinsmarktsituation.
  • 0,3 Millionen Euro höherer Aufwand für Sach- und Dienstleistungen im Bereich der Flüchtlingsbetreuung.
  • 0,42 Millionen Euro steigende DV-Kosten durch weiter voranschreitende Digitalisierung in den Schulen.
  • Zu den Zahlungen an den LWV (▪ 9,5 Millionen Euro) schreibt der Hessische Städttag:
    So will der Hessische Städtetag, dass das Land die Kostenlast der dem LWV Hessen übertragenen Landesaufgaben mit originären Landesmitteln ausgleicht, die Zuweisung an den LWV weiter gewährt und sie weiterhin jährlich dynamisiert in einer Höhe von zumindest 10 Prozent der im jeweiligen Ausgleichsjahr von den Kommunen an den LWV zu entrichtenden Umlage. Siehe

    Aus dem Kreishaushalt. Seite 439
    […]Die Belastung der Kommunen im Kreis Offenbach durch die Kreis- und Schulumlage sollte maximal so bemessen sein, dass dieser Betrag je gewichtetem Einwohner sichergestellt ist. Dieser Wert wird bei drei der dreizehn Kommunen leicht unterschritten. Eine Gefährdung der finanziellen Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Kommunen durch die Änderung der Umlagen ist daher nicht zu erkennen.[..] Siehe

    Wie werden sich die Kreisumlagen laut Haushaltsplan (Seite 42) weiterentwickeln?

    2025 – 58,49% ||   2026   ||   2027   ||   2028  
    Kreisumlage Hebesatz:

    || 42,55% || 42,35% || 42,00%
    Schulumlage Hebesatz:

    || 18,68% || 18,92% || 18,95%
    Gesamthebesatz:

    || 62,23% || 61,27% || 60,95%

    Siehe auch
    » Beteiligungsbericht 2023
    » Kreis Offenbach muss sparen: Kommunen sollen höhere Umlage zahlen


    1Es ist zu beachten, dass durch die Grundsteuerreform sich der Euro-Betrag, der 100 Prozentpunkte repräsentiert, von 2024 auf 2025 im Rahmen der Grundsteuerreform geändert hat.
    Grundsteuer 7.676.000 2024, mit dem im Jahr 2024 gültigen Messbetrag und einem Hebesatz von 715 Prozentpunkte.
    100 Prozentpunkte wären dann ca. 1.074,00 €

    Grundsteuer 7.676.000 2024, mit dem ab 2025 gültigen Messbetrag und einem Hebesatz von 800 Prozentpunkte.
    100 Prozentpunkte wären dann ca. 959.000 €

     
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