Ein wenig unübersichtlich. Nachtrag

Facebook  bei der Stadt
Facebook bei der Stadt

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Nachtrag 5.5.2020
Zumindest die Info zu den Spielplätzen ist jetzt auch über die Homepage der Stadt unter Änderung der Allgemeinverfügung anbrufbar.
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Der Anrufer hat mich gebeten, unter Zuhilfenahme des Internets etwas zu den »Lockerungen ab 4.5. in Rödermark« in Erfahrung zu bringen.
Interessant waren die Fragen zu – Wo steht grundsätzlich welche Information? Muss ich jetzt bei Facebook sein? Und den Spielplätzen. – schon. Gut, mache ich mal.

Webseite der Stadt keine direkt zu erkennende Info. Bei Facebook konnte ich unter dem 1.5 und 2.5. auf verschiedenen Facebook-Seiten Informationen zu den »Lockerungen ab 4.5.« lesen. Auf den Seiten – Jörg Rotter – Bürgermeister von Rödermark – und bei – Stadt Rödermark (einen Verweis auf Jörg Rotter)-.

„Bitte teilen“ ist über der Information zu lesen. OK. So bekommen viele, die sich bei Facebook registriert haben, die notwendigen Informationen. Besonnene Bürger, die sich nicht bei Facebook registriert haben, gehen aber leer aus.

Auf der Webseite der Stadt konnte ich am 4.5.2020 nichts von den – neu beschlossenen Lockerungen – entdecken.

Es gibt auch Informationen, die sich auf der Webseite der Stadt befinden und in Facebook nicht erwähnt werden.
H.P., ich bin so wie Sie der Meinung, dass man die gewählte Vorgehensweis Informationen zu verteilen, ein wenig überarbeiten sollte. Eine zentrale Informationsquelle (ohne sich registrieren zu müssen) wäre anzuraten.
Wie schon am Telefon gesagt, melden Sie Ihr Anliegen der Stadt.

Siehe auch
» Corona. Umgang mit Corona in Rödermark


Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage.

Gesetzentwurf Epedemie
Gesetzentwurf Epedemie

Bundesgesetzblatt. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Vom 27. März 2020


Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Formulierungshilfe
für die Fraktionen der CDU/CSU und SPD für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

A. Problem und Ziel
Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sowie dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, jeweils vom 27. März 2020, hat der Gesetzgeber erste Maßnahmen getroffen, um zum einen das Funktionieren des Gesundheitswesens in einem die gesamte Bundesrepublik betreffenden seuchenrechtlichen Notfall sicherzustellen und zum anderen die mit dieser besonderen Situation verbun-denen negativen finanziellen Folgewirkungen in der Gesundheitsversorgung abzumildern. [..] Lesen Sie hier den ganzen Gesetzentwurf.
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Nachtrag.
Die §22 und $28, die für Aufregung (Zwangsimpfung) gesorgt haben, sind im neuen Gestzentwurf nicht mehr augeführt.
Gesetzentwurf Änderung.

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In dem vorliegenden Gestztentwurf der Kalition wird das Wort „Impf-Pflicht“ nicht erwähnt.

Aufreger in der Hauptsache zu §28 und §22.
Aufreger dürfte »Immunitätsdokumentation, Immunitätsausweis« sein.
 
» Grünen Chef Habeck notfalls für Corona-Impfpflicht
» Immunitätsausweis – Grüne und FDP dagegen
 
Geändert werden soll


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Zu einem Kommentar. Kurzarbeit für den öffentlichen Dienst.

Corona
Corona

Gewerkschaften und Arbeitgeber haben in kurzfristig angesetzten Tarifverhandlungen einen Tarifvertrag über Kurzarbeit für den öffentlichen Dienst der Kommunen abgeschlossen. Für die von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten sieht der Tarifvertrag vor, das Kurzarbeitergeld auf 90 bis 95 Prozent aufzustocken. Der Tarifvertrag betrifft ausdrücklich nicht den Sozial- und Erziehungsdienst. Die GEW lehnt Kurzarbeit in öffentlichen Bildungseinrichtungen generell ab. [….] Quele: gew.de

Siehe auch
» VERDI – Kurzarbeit im öffentlichen Dienst jetzt möglich
 
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Corona: Aktuell rund 150 Personen akut infiziert

Corona
Corona

Im Kreis Offenbach gelten 295 Personen als geheilt von SARS-CoV-2. Dies sind acht Personen mehr als am Vortag. Akut sind 153 Personen mit dem neuartigen Coronavirus infiziert. Dies sind sieben Personen weniger als am Vortag. Derzeit werden in den beiden Krankenhäusern im Kreis zwölf an Covid-19 Erkrankte versorgt. Die Gesamtzahl der Personen, bei denen das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, ist nahezu gleich. 475 Personen sind kreisweit als infiziert registriert. Dies ist nur eine Person mehr als am Vortag. In dieser Zahl sind sowohl die wieder Genesenen als auch die inzwischen 27 Verstorbenen mitgezählt. Kreis-Offenbach

SPD. Am Jahresende ein Schuldenberg von 6 Mio. Euro?

Pressemitteilung
Pressemitteilung

Presseinformation SPD Rödermark
6 Millionen Schulden am Jahresende?
SPD fordert absoluten Ausgabestopp für die Stadt Rödermark –
mit zwei Ausnahmen

Wenn die SPD Fraktion im Rödermärker Stadtparlament alle verpflichtenden und geplanten Ausgaben für das Haushaltsjahr 2020 den zu erwartenden – und den durch Corona zusammenbrechenden Einnahmen gegenüberstellt – kommt sie auf ein dramatisches Defizit von mehreren Millionen Euro. Alleine eine Halbierung der Gewerbesteuer würde 6 Millionen Euro Mindereinnahmen verursachen. Und das trotz der exorbitanten Erhöhung der Grundsteuer B für alle Bürger in Höhe von 2 Millionen Euro.

In einer Pressemitteilung der SPD sieht der Fraktionsvorsitzende Norbert Schultheis für dieses drohende Problem nur eine Lösung: einen absoluten Stopp für alle nicht verpflichtenden Ausgaben im Haushaltsjahr 2020. Dies gilt sowohl für die geplanten Erhöhungen im Stellenplan als auch für alle angedachten Baumaßnahmen.

Selbst Planungen, für die Zuschüsse übergeordneter Behörden bereits zugesagt sind, sollten zunächst ausgesetzt werden, bis ein zumindest realistischer Überblick über die zu erwartenden Einnahmenminderungen gegeben ist. Notwendigerweise müssten Gespräche mit den zuständigen Gremien geführt werden, um ohne Verluste die Vorhaben, z.B. bei der Ortskernentwicklung und im Baubereich, zu schieben oder zu strecken.

„Wir müssen unbedingt eine Situation vermeiden, die schlimme Erinnerungen an den mühsam abgebauten Schuldenstand von vor 10 Jahren erinnert“, so Schultheis. In diesem Jahr bereits gegebene Aufträge müssten daher nach Möglichkeit zurückgenommen werden. „Zumindest müsste in nichtöffentlichen Sitzungen über bereits getätigte Verpflichtungen berichtet werden“, so die Forderung des Fraktionsvorsitzenden der SPD. Im Übrigen sei sowohl bei den neu geschaffenen Stellen als auch bei Wiederbesetzungen ein Besetzungsstopp angebracht und sofort durchzusetzen.

Zwei Ausnahmen sehen die Sozialdemokaten allerdings bei ihrer Forderung nach strikter Haushaltsdisziplin für dringend erforderlich. Die Zuschüsse für Vereine und andere Institutionen mit ehrenamtlich Tätigen müssten auf jeden Fall weiter gezahlt werden. Vor allem in auslaufenden Corona-Zeiten seien die sozial integrativen Angebote besonders wichtig und müssten deshalb für die Revitalisierung der Gesellschaft funktionierend bereitstehen. Ähnliches gelte für den Kitabereich. Hier müssten alle bisher befristeten Verträge wie geplant mit festen Stellenbesetzungen abgesichert werden. Dies sei unbedingt erforderlich um die gesetzlich verordnete Betreuung der Kitakinder zu gewährleisten.

„Im Übrigen zeige die Corona-Krise, dass die Aufgaben im Bereich für unsere Jüngsten nicht nur sozial und bildungspolitisch unbedingt erforderlich, sondern auch für berufstätige und alleinerziehende Eltern und damit auch für die Wirtschaft unabdingbar sei“, so Schultheis abschließend.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.