Impfpflicht für Kinder gegen Masern

Impfpflicht gegen Masern
Impfpflicht gegen Masern

Impfpflicht für Kinder gegen Masern
Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Mit einer Impfpflicht für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen will die Bundesregierung die Masern effektiver bekämpfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/13452) sieht einen verpflichtenden Impfschutz gegen die hochansteckende Virusinfektion in Kitas, Schulen und der Kindertagespflege vor.

Vor der Aufnahme in solche Gemeinschaftseinrichtungen müssen alle Kinder künftig nachweisen, dass sie wirksam gegen Masern geimpft worden sind. Auch Mitarbeiter solcher Einrichtungen sowie medizinisches Personal müssen einen vollständigen Impfschutz nachweisen. Die Masern-Impfung entfaltet ihre volle Schutzwirkung nach zwei Impfdosen.

Auch in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften sollen die Bewohner und Mitarbeiter Masern-Impfungen nachweisen. Für Menschen mit medizinischen Kontraindikationen und Personen, die vor 1970 geboren sind, gilt die Impfpflicht nicht. Wer Masern hatte, muss auch nicht mehr immunisiert werden, denn der Körper ist dann dauerhaft vor Masernviren geschützt.

Kinder, die bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung untergebracht sind und Mitarbeiter müssen den Impfnachweis bis Ende Juli 2021 erbringen. Kinder ohne Masernimpfung können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass gegen Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden kann. Auch gegen Kindertagesstätten kann ein Bußgeld ergehen, wenn nicht geimpfte Kinder betreut werden. Dasselbe gilt für nicht geimpfte Mitarbeiter in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen sowie Asylbewerberunterkünften und für nicht geimpfte Bewohner dieser Unterkünfte.

Die Krankenkassen werden dazu verpflichtet, mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) Vereinbarungen über die Erstattung der Impfkosten treffen. Damit sollen wieder verstärkt freiwillige Reihenimpfungen in Schulen ermöglicht werden.

Quelle:Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

HOME

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert