Neukalkulation der Abfallgebühr. Höhere Gebühren ab 2021?

Erhöhung der Abfallgebühren
Erhöhung der Abfallgebühren

Neu Abfallgebühren ab 2021
Änderung der Abfallsatzung

Wird am 15.09.2020 die Erhöhung der Abfallgebühr ab 2021 beschlossen? Ein entpsrechenden Antrag der Verwaltung wird den Stadtverordeten zur Entscheidung vorgelegt.
Rödermark Grundsteuer B 715% // Hundesteuer 120,00€ // Gewerbesteuer 380% Quelle
 

[..] Aus vorgenannten Gründen soll die Abfallgebühr der Stadt Rödermark unter Berücksichtigung der Jahresabschlüsse der letzten 5 Jahre – mit Beibehaltung der aktuellen Gebühr im Jahre 2020 – für den Kalkulationszeitraum 2020 bis 2022 neu berechnet und die kommunale Abfallsatzung (AbfS) angepasst werden.[..] Siehe Vorlage der Verwaltung

Abfallgebühren. Gegenüberstellung.
Abfallgebühren. Gegenüberstellung.

Da man ja immer gerne Vergleiche mit anderen Kommunen anstellt, hier zwei zum Vergleich.
Rodgau
Grundsteuer B 450% // Hundesteuer 80,00€ // Gewerbesteuer 380% Quelle
Zu beachten. Die Preise in Rodgau beziehen sich auf 10 Leerungen im Jahr. In Rödermark auf 13. In der Hoffnung, dass es sich um die aktuelle Satzung handelt, hier der Link. (Seite 9)
Ist o.g. eine alte Satzung? Wenn einen Link auf eine evtl. neuere Satzung zur Hand hat, bitte im Kommentar hinterlegen.
 
Darmstadt / Dieburg ZAW
Eppertshausen Grundsteuer B 365% // Hundesteuer 60,00€ // Gewerbesteuer 357% Quelle
12 Leerungen. ZWA-online.de

» Änderungssatzung Abfallsatzung
» Synopse. Gebühren


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

3 Replies to “Neukalkulation der Abfallgebühr. Höhere Gebühren ab 2021?”

  1. Mit der Vergnügungssteuer klappt es nicht darum stopft man das Loch mit den Abfallgebühren.

  2. @Anonymous
    VergnüngsSTEUER und AbfallGEBÜHR
    – stopft man das Loch —

    Könnte man denken. Geht aber nicht.
    Die Stadt erhebt Steuern und Gebühren.

    Steuer.
    Eine Steuer ist NICHT zweckgebunden. Beispiel: Für was sollte man eine Grundsteuer/Gewerbesteuer einsetzen? Die Grundsteuer wird genutzt, um laufende Kosten wie z.B. Personalkosten zu begleichen.

    Gebühr.
    Gebühren sind ZWECKGEBUNDEN. Grundsatz. Gebühren sollten den Deckungsbeitrag sichern. Gebühren sollten/dürfen nicht höher sein, als die tatsächlichen Kosten. Es sollten/dürfen keine Gewinne erwirtschaftet werden. Kommt doch einmal vor, dass dauerhaft Gewinne erzielt werden, sollten die Gebühren gesenkt werden.
    Man könnte aber auch folgendes manchen. Man stellt einfach (verbotenerweise) Personal ein. Das erhöht die Kosten und der Gewinn ist weg. Dann braucht man die Gebühren nicht zu senken. Man könnte die evtl. sogar erhöhen.

    Was keiner will.
    Deckungsbeitrag zu erreichen ist sogar bei der Kindergartengebühr möglich. Man erhöht die Kindergartengebühr auf über 1000,00€ pro Monat. Weil sich bei diesem Beitrag wenig Eltern finden, die die KiTa-Gebühr aufbringen können, könnte man dann bis auf einen oder zwei Kindergärten alle schließen. Die Kosten sinken. Der Haushalt wäre langfristig gerettet.
    Wie geschrieben. So etwas WILL KEINER. Vorstehendes soll aufzeigen, dass auch Leistungen erbracht werden, bei denen der Deckungsgrad bei Weitem nicht erreicht wird.
    Der Deckungsgrad im KiTa-Bereich dürfte sich so um die 15% bewegen.

    Deckungsbeitrag. Kostendeckungsprinzip,
    Der Betrag, zur Deckung der Fixkosten.
    Einnahmen über dem Deckungsbeitrag sind nicht erlaubt.
    Einnahmen unter dem Deckungsbeitrag müssen die über andere Einnahmequellen (z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer) erwirtschaftet werden.

    Nicht alle Bundesländer unterwefen sich dem Kostendeckungsprinzip. In Hessen gilt das Kostendeckungsprinzip.

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