Weichen für den Glasfaserausbau stellen!

Pressemeldung CDU Rödermark
Pressemeldung CDU Rödermark

Pressemeldung der CDU Rödermark vom 02.12.2021
Weichen für den Glasfaserausbau stellen!

Am 24.11.2021 wurde von zwei Repräsentanten der Deutschen GigaNetz GmbH (DGN) dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie das Konzept für den flächendeckenden Glasfaserausbau in Rödermark vorgestellt.

Die Deutsche GigaNetz GmbH ist ein Unternehmen, das sich zum Ziel gesetzt hat, ganz Deutschland mit einem Glasfaseranschluss zu versorgen. Hierzu soll, die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung vorausgesetzt, eine Kooperationsvereinbarung mit der DGN geschlossen werden.

Durch den Ausbau wird die gesamte Internetleitung von Kupfer zu Glasfaser aufgerüstet. Insbesondere die letzten Meter vor dem Hausanschluss bestehen momentan noch meistens aus Kupferleitungen, was bei größerer Entfernung zum Verteilerkasten die Internetgeschwindigkeit drosselt. Durch den durchgehenden Einsatz von Glasfaser können so Geschwindigkeiten erreicht werden, die mit den jetzigen Leitungen nicht machbar sind. Für Menschen, die auf eine stabile Verbindung, beispielsweise für Videokonferenzen, angewiesen sind, ist das ebenso ein Vorteil wie für die Stadt Rödermark als Wirtschaftsstandort. Ohne den zügigen Ausbau würde Rödermark hier einen schwerwiegenden Nachteil zu anderen Kommunen haben.

Durch eine frühzeitige Entscheidung für die Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt und DGN gerät Rödermark aber nicht nur nicht ins Hintertreffen, sondern sichert sich sogar einen Zeitvorteil bei der Umsetzung gegenüber anderen Kommunen. Weiterhin wird durch eine reine Glasfaserleitung auch 50-60 % weniger Energie verbraucht, als es zurzeit der Fall ist.

Für die Verlegung der neuen Kabel bis ins Haus ist die Zustimmung der Eigentümer erforderlich. Für die Kunden kommen, wenn sie einen Vertrag mit der DGN abschließen, keine zusätzlichen Kosten hinzu. Auch für die Stadt entstehen durch die Kooperationsvereinbarung keine Kosten.

„Die Stadt hat mit der DGN einen Partner gefunden, der langfristig und sinnvoll plant und gewillt ist die Rödermärker Bürgerinnen und Bürger hierbei mitzunehmen. Die CDU sieht in der Vereinbarung nur Vorteile für Rödermark. Deshalb ist es wichtig, dass die Stadtverordnetenversammlung bei ihrer nächsten Sitzung ein klares Votum für die Kooperationsvereinbarung abgibt und die Weichen für ein moderneres Rödermark stellt. Diese in relativ kurzer Zeit erzielten Fortschritte bei der Digitalisierung sind ein großer Verdienst von Bürgermeister Jörg Rotter und der städtischen Wirtschaftsförderung“, findet CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Gensert.

Siehe auch
» 21.06.2018 Rödermark: Spatenstich für ultraschnelles Internet
Breitband, Glasfaser


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

6 Antworten auf „Weichen für den Glasfaserausbau stellen!“

  1. Und der verehrten CDU ist auch klar, das die Technik von morgen mit Methoden von vorgestern aufgebaut wird? Das Vieles bei Vielen nach dem Umstieg nicht mehr funktionieren wird – und kann? Haben sie das Kleingedruckte in den Giganetz Geschäftsbedingungen gelesen in denen das auch steht (wenn man es denn versteht und sich nicht von Drückersprüchen (Netz der Zukunft,Vorteile einer vollen Bandbreite) über den Tisch ziehen liesse? Was nutzt dem Anwender denn eine Gigabit Geschwindigkeit wenn er von aussen nicht mehr auf sein Heimnetz zugreifen kann und damit jeder kleine Selbststaendige keine Dienste nach aussen mehr anbieten/verwenden kann? Ja, Schulmaedchenreport in 8K Streamen, das wird noch gehen!


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  2. 8K? So modern? Wow!


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  3. Der Glasfaserausbau in Rödermark ist im Mai 2023 gestartet und endet voraussichtlich im Winter 2024.

    Fertigstellung bis Sommer 2025 geplant

    und voraussichtlich bis zum 30. Juni 2025 abschließen


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  4. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (Az. III ZR 8/25): Damit ist klar: Die Mindestlaufzeit eines Vertrags für den Glasfaseranschluss beginnt an dem Tag, an dem der Vertrag geschlossen wird, und nicht wie von der Deutschen GigaNetz geltend gemacht, am Tag der Inbetriebnahme. Damit steht Allen Bürgern die vor >2Jahren den Vorvertrag unterschrieben haben die sofortige Kündigung zu

    https://www.heise.de/news/BGH-legt-Recht-bei-Glasfaser-Vertragslaufzeit-kundenfreundlich-aus-11135081.html


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  5. Endlich eine gute Nachricht! Nun muessen sich die Glasfaserdrücker sputen!
    Von wegen Rechtssicherheit fuer die Strippenzieher: Die Kunden bis Ultimo in Vertraegen zu halten und verhindern das sie zu Konkurenten abwandern geht nun nicht mehr!
    Meine Rechtssicherheit das ein geschlossener Vertrag erfüllt zu werden hat innerhalb gegebener Fristen geht da eindeutig vor!


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  6. Der Bundesgerichtshof hat am 8. Januar 2026 entschieden, dass die Vertragslaufzeit für Glasfaser-Anschlüsse ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses beginnt (Az. III ZR 8/25). Möchten Sie das Kündigungsdatum Ihres Anbieters ändern lassen, nutzen Sie diesen Musterbrief der Verbraucherzentrale.

    Betreff: Vertragslaufzeit und Kündigung – Glasfaservertrag (Vertragsnummer oder Kundennummer)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich beziehe mich auf meinen Glasfaservertrag mit der oben genannten Vertrags- bzw. Kundennummer.

    Nach meinen Unterlagen sowie der von Ihnen übermittelten Auftragsbestätigung wurde der Vertrag am [Datum des Erhalts der Auftragsbestätigung] wirksam geschlossen.

    Meine Vertragskündigung vom [Datum der Kündigung] haben Sie nicht zum rechtmäßigen Zeitpunkt, zwei Jahre nach Vertragsschluss, bestätigt, sondern zu einem deutlich späteren Termin [Datum der Bestätigung, falls bekannt].

    Ich möchte darauf hinweisen, dass die Mindestvertragslaufzeit bei Glasfaserverträgen grundsätzlich ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses beginnt und nicht erst mit der technischen Aktivierung oder Freischaltung des Anschlusses. Diese Rechtsauffassung wurde vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 08.01.2026 (Az.: III ZR 8/25) bestätigt. Der BGH hat damit klargestellt, dass die vertragliche Bindungsfrist nicht einseitig durch Verzögerungen im Netzausbau oder bei der Aktivierung verlängert werden darf.

    Ich fordere Sie daher auf, die Vertragslaufzeit in Ihren Systemen zu korrigieren und meine Kündigung zum rechtmäßigen Zeitpunkt zu bestätigen.

    Vorsorglich widerrufe ich hiermit das bestehende SEPA-Lastschriftmandat mit Wirkung zum rechtmäßigen Vertragsende.

    Ich fordere Sie daher auf, die Vertragslaufzeit in Ihren Systemen zu korrigieren und mir innerhalb von 14 Tagen (bis zum [Datum in 2 Wochen]) eine korrigierte Kündigungsbestätigung zuzusenden.

    Sollte ich innerhalb der genannten Frist keine Bestätigung von Ihnen erhalten, werde ich den Vorgang ohne weitere Ankündigung an die Bundesnetzagentur sowie die Verbraucherzentrale weiterleiten. Außerdem behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Unterschrift


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